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OVG Münster als Bollwerk gegen eine NRW-Bananenrepublik?!

Wer sich die Vorgänge in Mülheim/Ruhr anschaut, fühlt sich bei vielem an Berlusconis autokratische Tiraden erinnert oder auch an fern geglaubte Bananenrepubliken in Mittelamerika oder Zentralafrika. Privatisierung und PPP-Modelle mit unsauberen bis korruptiven Methoden und zugehöriger Omerta legten einen teilweise erschreckenden Ausverkaufsrausch zutage. Mehr auch in „Mülheim oder Das große Schweigen“ Manuskript des WDR 5-Features hier. Ruhrbania, die unseriöse Haushaltsführung, die Innenstadtkrise, die selbstmörderische Bauwut oder Chaos und städtebauliches Fiasko in Speldorf u.v.m. offenbaren eine Verkündungsdemokratie im Wechsel zwischen Dilettantismus und Größenwahn, der abgehoben und an den real existierenden Menschen vorbei agiert mit einem fest verwobenen Netz von Filz und Korruption, Vettern- und Cousinenwirtschaft, mehr hier. Das alles ist nur möglich, weil die Aufsichtsbehörden immer und immer wieder die Augen zudrückten.
Natürlich ruht etwas Hoffnung auf der neuen Landesregierung unter Leitung der Mülheimer(!) Ministerpräsidentin, vgl. hier, und auf der neuen Kölner(!) Regierungspräsidentin in Düsseldorf, vgl. hier. Doch auch auf der vorherigen neuen Landesregierung Rüttgers ruhte zuerst die Hoffnung, dass sie den Filz an der Ruhr und woanders eindämmen würde, was aber ausblieb!

Also-NRW?

Zum Glück nicht ganz, denn irgendwo im platten Münsterland sitzt das oberste Verwaltungsgericht und das spielt noch lange nicht bei jeder bedenklichen Geschichte mit! Neuestes Beispiel:

Kölner Hafenausbau-Arbeiten vom OVG gestoppt
Köln (NRhZ/AC, 29.7.) Zur heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, den Baustop für den Ausbau des Hafens Köln -Godorf zu bestätigen, erklärt die Aktionsgemeinschaft Contra Erweiterung Godorfer Hafen:

Das ist ein guter Tag für Köln. Damit steht der Ausbau des Godorfer Hafen vor dem endgültigen Aus.

Das unsinnige Projekt der Hafen und Güterverkehr Köln AG ( HGK ) ist wie ein Kartenhaus zusammengefallen. Jetzt ist die Politik gefordert, die Konsquenzen aus dieser juristischen Niederlage zu ziehen. Der Kölner Stadtrat muß das unhaltbar gewordene Projekt mit einer neuen Abstimmung endgültig politisch stoppen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland LV NRW ( BUND ) begrüßt diese Entscheidung als richtungsweisend. Aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten heraus gibt es wesentlich bessere Alternativen zum Hafenausbau Godorf. Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hatte am Vormittag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, mit der auf Antrag eines Anwohners eine Fortsetzung der Arbeiten zum Ausbau des Hafens Köln-Godorf vorläufig untersagt worden war. Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 20. Senat ausgeführt: Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln, mit dem nicht nur der Ausbau des Hafenbeckens, sondern auch die Einrichtungen für den gesamten sog. trimodalen Umschlag zwischen Schiff, Eisenbahn und Lastkraftwagen zugelassen worden sind, sei rechtswidrig. Der Bezirksregierung Köln fehle es für die vorgenommene umfassende planfeststellungsrechtliche Zulassung des Vorhabens an der sachlichen Zuständigkeit. Das Vorhaben könne nicht allein durch einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zugelassen werden. Der mögliche Regelungsgegenstand eines derartigen Beschlusses sei beschränkt auf Fragen des Gewässerausbaus und im unmittelbaren Zusammenhang damit stehende Maßnahmen. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss regele jedoch darüber hinaus in weiten Teilen auch eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche und baurechtliche Fragen, für die eigenständige Zulassungsentscheidungen, etwa ein Bebauungsplan der Stadt Köln, erforderlich seien.

Für eine umfassende Entscheidung dieser Fragen durch einen Planfeststellungsbeschluss sei die Bezirksregierung Köln sachlich nicht zuständig. Aufgrund des Beschlusses des 20. Senats dürfen die bereits begonnenen Arbeiten zum Ausbau des Hafens Köln-Godorf bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht fortgeführt werden. Wann eine Entscheidung in dem bereits beim Oberverwaltungsgericht in der Berufung anhängigen Hauptsacheverfahren ergehen wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Doch diese OVG-Entscheidung kann und wird auch für Mülheim/Ruhr von Bedeutung sein!

Zur Erinnerung: Da gibt es seit längerem eine Art Dauerwettstreit der beiden Städte Mülheim/Ruhr und Köln/Rhein um den Titel „Klüngelhauptstadt“.

Da hatte die Verwüstung des einzigen Mülheimer Gartendenkmals der Ostruhranlagen für Ruhrbania im Vorgriff auf ein nicht baubares Hotel und danach ein ebenso unrealistisches Ärztehaus die Kölner baff gemacht. Daher hatten sie doch Anfang 2009 versucht, es Mülheim nachzumachen mit der Naturzerstörung am Fluss, in dem Fall weniger im Gartendenkmal als in den Godorfer Rheinauen. Für einen irrwitzigen neuen Hafen, den die Wirtschaftskrise ohnehin inzwischen aufgefressen hat.

Köln hatte sich dabei ja an Mülheim ein Beispiel genommen und das sehr erfolgreiche Bürgerbegehren zum Erhalt der Godorfer Rheinauen (36.000 Unterschriften/25.000 waren nötig) in 2008 einfach im Stadtrat für unzulässig erklärt, wie weiland 2 Jahre davor Mülheim mit dem relativ noch viel erfolgreicheren Bürgerbegehren zum Schutz der Ostruhranlagen (über 12.000 in kürzester Zeit bei 7000 nötigen). Mehr dazu hier

Doch was war das alles gegen das Verschwinden des Kölner Stadtarchivs im Sumpf des U-Bahnbaus. Mehr hier. Und nun zeigte Duisburg, das auch das noch zu toppen ist, vgl. hier. Man könnte auf die Demokratie bezogen die Krätze kriegen, wenn man/frau auch noch bedenkt, wie die Kölner und Mülheimer beide in der neuen Landesregierung völlig überrepräsentiert sind!

Wie bei dem Essener Messeparkplatz über Europas größtem Gaslager (mehr hier), wie bei Bayers CO-Pipeline (mehr dazu hier) und dem Eon-Kohlekraftwerk bei Datteln erweist sich einmal mehr das Oberverwaltungsgericht in Münster zum Glück erneut als Hüterin von Recht, Gesetz und Menschenschutz, welche ansonsten doch mitunter recht deftig mit Füßen getreten werden. Auch für Mülheim war das OVG häufig die allerletzte Instanz, die unsaubere Planungen noch stoppte, nachdem RP, Landesregierung und Veraltungsgericht Düsseldorf fast immer die Mülheimer Methoden billigten. Emmericher Straße und das Bebauungsvorhaben Augustastr. sind nur 2 Beispiele, doch auch bei der damaligen Erweiterung des Rhein-Ruhr-Zentrums machte das OVG aus Münster anders als das Düsseldorfer VG wenigstens Ortstermine und zwang Stadt+RRZ zu einer Art Kompromiss, der eigenen Autobahnabfahrt. Die Erweiterungsbauten inkl. Kino, Skate Galaxy und weiterem auf der Vergnügungsmeile war ja längst alles gebaut, bis der Fall zum OVG kam! Auch bei dem widerwärtigen Versuch des RP, dem MBI-Sprecher L. Reinhard zu drangsalieren, war es erst das OVG, welches das himmelschreiende Unrecht stoppte, vgl. „Unterscheidet nur die letzte gerichtliche Instanz NRW noch von der DDR?“ hier.

Die MBI sind übrigens immer noch sehr traurig, dass wir nach dem schändlichen Richterspruch des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur (Un-)Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Schutz der Ostruhranlagen nicht doch das OVG angerufen haben. Mehr hier. Dort hätten wir wahrscheinlich Recht bekommen (wie im ähnlichen Fall Düsseldorf zum Verkauf des Golzheimer Friedhofs kurz später) und ein Bürgerentscheid hätte in Mülheim den Ruhrbania-Spuk derart was vom Tisch gefegt, und zwar haushoch! Viel Zerstörung und Leid wäre unserer Stadt, insbesondere der Mülheimer Innenstadt, erspart geblieben. Doch 2007 sah das alles noch anders aus und viele hatten die Hoffnung auf den Rechtstaat bereits aufgegeben.

Die massive Kritik des OVG an der Genehmigungspraxis des RP (s.o.) kann auf unzählige Mülheimer Fälle problemlos übertragen werden, angefangen mit der Genehmigung des Ruhrbania-B-Plans, insbesondere auch der schrägen wasserrechtlichen Genehmigung des Hafenbeckens.Nachdem auch endlich Büssow als RP abgelöst wurde (mehr hier), ist zu hoffen, dass diese Aufsichtsbehörde nicht weiter Willkürbehörde bleibt (mehr hier), sondern in Zukunft ihrer Aufsichtspflicht auch gegenüber Mülheim nachkommt!

Die MBI werden sich das OVG-Urteil zu Köln-Godorf genauer anschauen!

Mehr zum Filz in Mülheim und NRW:

  • Mölmsche Klüngeleien von A bis Z hier
  • Bananerepublik NRW? hier
  • Baganz/Jasper/BPG: Trio Filzfernale? „Die unglaublichen (Karriere-)Sprünge des Dr. J.B.: Als Bettvorleger gestartet, als Tiger zwischengelandet und dann in schlechter Patengesellschaft?“ als pdf-Datei (37 KB) – Aug. 06
  • „Es lebe der goldene Handschlag. NRW ist nicht filzfreier geworden. Denn so lange kaum eine Verflechtung an die Öffentlichkeit gelangt, helfen auch neue Gesetze wenig“ mit Filzmeister RWE und Paradebeispiel Mülheim, aus der TAZ-NRW-Serie „Wahlhilfe – Bananenrepublik NRW?“ als pdf-Datei (9 KB) – 21.4.05
  • Werner Rügemer in Junge Welt: „Signal gegen Filz: Mülheim an der Ruhr: Erster vorbeugender Bürgerentscheid gegen Privatisierung erfolgreich. Rat und Verwaltung zumindest für zwei Jahre an Abstimmung gebunden“ als pdf-Datei (58 KB) – 1.3.05