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Illegaler Essener Messeparkplatz Lilienthalstr.: Skandalös und hoch gefährlich!

Wir erleben seit Jahren einen Verfall der Institutionen, der erschreckt. Wer sich u.a. die Messeplanungen in Köln, die Ruhrbania-Planung in Mülheim mit unfassbarer Unseriösität oder den Streit um Datteln ansieht, muss sich fragen, was eigentlich unser Rechtsstaat noch taugt, wenn entweder keiner gegen offensichtliche Verschwendung öffentlicher Resourcen und Gelder überhaupt noch klagen darf oder wenn es doch möglich ist, dass selbst dann höchstrichterliche Beschlüsse, Vorschriften o.ä. einfach ignoriert oder durch Regierungsbeschlüsse bzw. Ministererlasse zunichte gemacht werden. Das war z.B. bei dem Ministererlass des Mülheimer ex-Ministers Müller so, als er beim Verkauf von Ruhrgas an Eon das Kartellrecht einfach per Ministererlass außer Kraft setzte. Die unfassbare Geschichte mit der wissentlichen Gefährdung von Menschenleben bei der loveparade-Tragödie in Duisburg oder beim Kölner U-Bahn-Bau sind 2 weitere Beispiele. Ein ähnlich von fast allen Medien ignorierter Riesenskandal mit höchstrichterlich bescheinigter Gefährdung abertausender Menschenleben ist der Messeparkplatz Lilienthalstr. In Essen an der Stadtgrenze zu Mülheim, in direkter Nähe zum Flughafen Essen-Mülheim.

Dort hatten die Essener Stadtwerke Europas größtes Gaslager angelegt, ohne weiter nachzufragen. Gleichzeitig baute die Stadt dort einen Riesenparkplatz darüber und RP Büssow bescheinigte Gefahrlosigkeit. Das OVG Münster sah das gänzlich anders und verbot diese Gefährdung tausender Menschen. Die Stadt Essen versuchte einen 2. B-Plan ohne wirklich große Änderungen und das OVG erklärte auch den 2008 erneut für null und nichtig. Seitdem macht die Stadt Essen wenig, holt die erforderlichen Gutachten nicht ein, nutzt aber den Parkplatz wie jetzt zur Motorshow in der Hoffnung, dass nix passiert. Dabei hätten die kürzlichen Extrembeispiele Köln und Duisburg zeigen müssen, dass das alte Kölner Motto „Et hett noch immer jut jejange“ längst selbst dort nicht mehr gilt, noch weniger bei dem Messeparkplatz über dem Gasspeicher, bei dem es um tausende Menschenleben gehen könnte, wenn „et nit jut jeht!“ Man erinnert sich an das Riesenunglück in Belgien vor wenigen Jahren!

Übrigens: Auch die betroffene Stadt Mülheim kümmert sich einfach nicht drum, schaut weg und hofft, dass alles jut jeht. Mehrfach hat sie bei MBI-Anfragen dazu immer darauf verwiesen, dass das halt auf Essener Gebiet läge. Mehr auch hier

Die zunehmende Verantwortungslosigkeit der Verantwortlichen, die Missachtung oder bürokratische Verbiegung der Grundregeln von Demokratie und Rechtsstaat sind erschreckend. Man darf gespannt sein, was zur CO-Pipeline, die bekanntlich vom OVG abgelehnt werden wird, oder zu der ausgeurteilten CO2-Schleuder in Datteln noch geschieht, um die Gerichtsbeschlüsse außer Kraft zu setzen.

  • „Schutt und Schande“ in Köln und es gilt nicht mehr das Gottvertrauen von „Et hätt noch immer …“. Mehr hier
  • Die Duisburger Tragödie mit der loveparade und das erschreckende Nachspiel hier
  • Ruhrbania als Vorreiter von Schuttgart 21? Hoffentlich nicht! hier
  • Die CO-Giftgaspipeline von Bayer hier

Im folgenden die STELLUNGNAHME der EAU (Essener Aktion gegen Umweltzerstörung) zur Situation des Messeparkplatzes

Motorshow und Messegroßparkplatz  Lilienthalstraße – Offene Sicherheitsfragen

In einem Umfeld konkreter terroristischer Bedrohungen findet die diesjährige Essener Motorshow statt. Es ist zu hoffen, dass die zuständigen Sicherheitsbehörden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen werden, um den Schutz  der Messebesucher und der Veranstalter vor terroristischen Angriffen zu gewährleisten.

Da wegen des erwarteten großen Publikumszuspruchs auch der Messeparkplatz P 10 in Schuir parallel zur Autobahn A 52 den Messebesuchern zur Verfügung steht, müssen hier in besonderem Maße Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Denn die 2008 höchstrichterlich gegebenen Weisungen für einen gefahrlosen Betrieb dieses Parkplatzes sind von der Stadt Essen bislang noch nicht in einem neuen Bebauungsplan umgesetzt worden.

Zwar wurde im Mai 2008 vom Rat der Stadt beschlossen, einen den richterlichen Anforderungen genügenden Bebauungsplan aufzustellen, geschehen ist aber bisIang weiter nichts. Insbesondere liegen noch keine Gutachten vor, die sich mit den richterlichen Vorgaben auseinandersetzen.

Offensichtlich ist man an verantwortlicher Stelle der Stadt der Überzeugung, dass derartige Gutachten zur Folge haben werden, dass der über einem Gasspeicher errichtete und betriebene Parkplatz kaum noch in dem geplanten Umfang aufrechterhalten werden kann, ja mögIicherweise aufgegeben werden muss. Daher lässt man den Bebauungsplan lieber unbearbeitet liegen und begnügt sich zur Rechtfertigung des Parkplatzbetriebes mit einer sogenannten verkehrsrechtlichen Widmung, welche die vom Gericht aufgezeigte Gefahrenlag völlig unberücksicht lässt, jedoch von den benachbarten Bürgern bislang nach unserer Rechtsordnung leider noch nicht angefochten werden kann.

Wer das rechtskräftige Urteil vom März 2008 liest, das zum zweiten Mal einen Bebauungsplan der Stadt für den Schuirer Parkplatz für nichtig erklärt hatte, kann über das Verhalten der Verantwortlichen nur den Kopf schütteln. Seit Jahren machen die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie auf europäischer Ebene darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, Infrastrukturen zu schaffen, die nicht nur einen Schutz vor den von ihnen ausgehenden eigenen Gefahren sicherstellen sondern auch gewährleisten, dass Sabotageakte und terroristische Angriffe beherrscht werden können.

Beide Ziele werden in Schuir seit vielen Jahren verfehlt. Und es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, dass wegen der Untätigkeit der Stadt bei der Verfolgung dieser Ziele sich Störfälle ergeben, die möglicherweise katastrophale Ausmaße annehmen und dann der Stadt Essen einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen werden.