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Dunkle Mölmsche Geheimkanäle der Entscheidungen

  • 22.10.11: Abschließende Stellungnahme im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu den Kanalbaukosten Haydnweg nach dem völligen Durcheinander städtischer Aussagen und Begründungen: „Verletzung der Vertrauensschutzes, Verstoß gegen das Willkürverbot und Verletzung des Bürgerinformationsfreiheitsgesetzes durch Täuschung“, nachzulesen als pdf-Datei (17 KB).
    Mehr zu dem absurden Verfahren weiter unten

Am 20. Sept. 2011 war Planungsausschuss, der auch für Denkmalschutz zuständig ist. Denkmalschützer Bocklenberg war anwesend, doch er erwähnte nichts zu den millionenteuren Arbeiten an der Mauer von Schloß Broich, genausowenig zum gefährdeten Denkmal der Troostschen Weberei im Luisental. Am 21.9.11 dann überraschenderweise der Hauptartikel in der WAZ „Schöner Wohnen als Rettungsversuch – Der Konflikt um die Troostsche Weberei könnte ein gutes Ende finden“. Die Stiftung wolle das Denkmal verkaufen für Luxuswohnungen und die Stadt sei damit einverstanden. Aha, und der zuständige Ausschuss? Wozu gibt es eigentlich diesen Ausschuss, in dem der Punkt „Denkmalschutzangelegenheiten“ fester Tagesordnungspunkt ist? Doch egal, wenn alles ohnehin woanders entschieden wird! Mehr zum Denkmal „Troostsche Weberei“ hier

Als vor Jahren die Kosten für den Kanalbau Friedrich-Ebert-Str. von 3,5 Mio. auf über 11 Mio. € hochexplodierten, lag das u.a. daran, dass der Verlauf dieses Hauptkanals der Stadt urplötzlich verändert worden war, nicht mehr vor dem Kaufhof zur Leineweberstr. hin, sondern über Schollen- und Ruhrstraße. Die MBI versuchten damals über Anträge, Anfragen und Akteneinsicht herauszubekommen, wer diese gravierende Änderung wann und warum beschlossen hatte. Doch in den Akten nichts und Auskünfte auch keine. Unglaublich, doch viele wichtige Entscheidungen in Mülheim laufen nur noch in solch dunklen Kanälen, fernab von Transparenz und Öffentlichkeit. Nur manchmal, z.B. in Gerichtsverfahren, kommt mitunter Licht ins Dunkel, doch oft so, dass einem schwarz vor Augen werden kann!

Viele Dinge laufen ähnlich in der Stadt Mülheim mit Ruhr, deren Drunter und Drüber z.Zt. wohl nur noch von Duisburg übertroffen wird. In Duisburg hat die Initiative „Neuanfang für Duisburg“ bereits über 60.000 Unterschriften gesammelt. Auch für Mülheim wäre ein Neuanfang dringend geboten.

Hier ein weiteres typisches Beispiel für die völlig intransparenten Entscheidungskanäle und den Folgen, und erneut aus dem Kanalbau:
Am Do., dem 29. Sept., um 11 Uhr fand am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstr. 39, Sitzungssaal 235, eine pikante öffentliche Verhandlung statt zu einem Verfahren mit deutlich kafkaesken Zügen. Der Richter vertagte nach fast 2 Stunden die Entscheidung, weil er noch eine aktuellere Hauptsatzung der Stadt erhalten muss und weil er noch klären will, warum nicht der ganze Kanal Haydnweg erneuert wurde, sondern nur bis zur Beethovenstr., während das kurze Stück, auf dem der CDU-Bezirksbürgermeister und die ehemalige SPD-Bürgermeisterin Eigentum haben, ausgespart wurde.

In dem kleinen Anliegersträßchen Haydnweg zwischen Karlsruher Str. und dem ex-Stadion des VfB Speldorf am Blötterweg wurde 2008 ohne jegliche Ankündigung der Abwasserkanal durch einen größeren ersetzt, allerdings nur von Karlsruher bis Beethovenstraße. Mit Schreiben vom 8.7.10 verschickte die Stadt Beitragsbescheide für die Maßnahme u.a. an die Einzelmitglieder der Eigentümergemeinschaft Karlsruher Str./Haydnweg. Am gleichen Tag wurde im Rat der Stadt der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Blötterweg/Hundsbuschstr. – M21“ gefasst. Bekanntlich sollte der Umbau des Sportplatzes Saarner Str. und des Ruhrstadions beides für den VfB Speldorf u.a. mit dem Verkauf des VfB-Stadions an der Blötte als Wohnbaugebiet bezahlt werden., was im Übrigen im Nothaushalt unzulässig ist. Doch egal.

Die Entwässerung der geplanten 56 Wohneinheiten sollte laut Satzungsbeschluss über den Haydnweg erfolgen. Die Vermutung, dass der vergrößerte Kanal mit dem geplanten Baugebiet zusammenhinge, liegt also nahe. Zusätzlich wurden die meisten Eigentümer zu Beiträgen gezwungen, obwohl ihre Wohnungen an der Karlsruher Str. auch rein garnichts mit dem Abwasserkanal Haydnweg zu tun haben, die Garageneigentümer haben nicht einmal Wasser, müssen aber ebenfalls zahlen. Das Gesamtgrundstück aller 97 Eigentümer wurde veranlagt und so mussten sie auch noch 60% der Gesamtkosten zahlen, obwohl sie weniger als 40% der Wohnungen am Haydnweg ausmachen.

Einige Eigentümer, darunter der MBI-Stadtverordnete L. Reinhard, legten Klage ein, nachdem die Stadt jegliche Vermittlung oder Musterverfahren strikt abgelehnt hatte. Es wurden verschiedene Klagen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Eine Klageschrift ist nachzulesen als  pdf-Datei (66 KB). Ungeheuerliches ergab sich dann bei Gericht, vgl. Stellungnahme unten oder hier

Unabhängig von dem konkreten Fall offenbaren sich auch grundsätzliche Fragen wie

  • Wenn der Kanal Karlsruher Str. demnächst erneuert wird, wird wieder die Gesamtfläche als Beitragsgrundlage genommen, egal ob mit dem Kanal verbunden oder nicht. Es kann aber doch nicht sein, dass bestimmte Grundstücke für 2 oder 3 verschiedene Kanäle zur Kasse gebeten werden, unabhängig vom realen Anschluss. Ähnliche Fälle der nicht nachvollziehbaren, objektiven Ungerechtigkeit gibt es bei Straßenerneuerungen und bei den teilweise absurden Hinterliegergebühren für Straßenreinigung
  • Ebenso kafkaesk ist es, dass Eigentümergemeinschaften zwar als Gesamtschuldner herangezogen werden, selbst wenn nicht betroffen, aber als Einzelne belangt werden und auch nur isoliert klagen dürfen. (Dabei gibt das Gericht wegen angebl. Datenschutz auch nicht preis, wer noch Klage eingereicht hat). Bei Müll- und anderen Gebühren ist das in Mülheim eher entgegengesetzt, weil die Stadt nur Gesamtrechnungen verschickt. Bei Biomüll rechnete sie gar die braune Tonne des einzelnen auf alle Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft hoch, so dass sich die Gebühren ohne Gegenleistung vervielfachten.
  • Solche bürokratischen Ungerechtigkeiten könnten durch neue Satzungen entschärft werden.
    Was aber unfassbar ist, sind falsche Angaben und Begründungen in den Bescheiden. Im vorliegenden Fall stellte sich das erst bei den gerichtlichen Nachfragen heraus. Umwelt- und Tiefbauamt können und dürfen sich doch nicht Dinge aus den Fingern saugen, wie es gerade passt (s.u.). In welch hundsmiserablen Zustand muss das gesamte Dezernat Sander sein, wenn z.B. im Gebührenbescheid behauptet wird, die Maßnahme sei im Investitionsprogramm beschlossen worden und deshalb abzurechnen, um dann später vor Gericht kleinlaut zugeben zu müssen, dass sie überhaupt nicht im Investitionsprogramm stand! Das läßt auch nichts Gutes vermuten bei den geplanten drastischen Gebührenerhöhungen bei Abwasser, Müll, Winterdienst etc.!
    Was ebenfalls dringend geschehen muss, ist die Wiedereinführung des Widerspruchsrechts, um solche Fehler, ob Absicht oder nicht, auch außergerichtlich aufdecken und beheben bzw. vermeiden zu können!!! Da ist Frau Kraft am Zuge, und zwar hurtig!
  • Als die Stadt vor Gericht überraschend 2 Monate nach dem o.g. Satzungsbeschluss darlegte, dass das Neubaugebiet nun doch nicht über den Haydnweg entwässert würde, sondern über den Blötterweg, brauchte ich 3 Sitzungen Planungsausschuss, um zu der Frage, warum der gerade erst beschlossene B-Plan so gravierend verändert wurde, überhaupt eine Stellungnahme zu erhalten. Selbst das wollte Wiechering noch verhindern, weil ich befangen sei. Welch absurder Kram!. Wenn es schon unglaublich ist, wer, wie welche Entscheidungen urplötzlich fällt, so ist es auch unverständlich, dass die Politik nicht einmal darüber reden will, wenn ihre Beschlüsse einfach abgeändert werden. Sie trägt damit Mitschuld an dem großen Chaos

Die Baustelle auf dem früheren VfB-Platz am Blötterweg liegt übrigens seit Monaten brach. Dafür bietet nun ten Brinke, die Skandalfirma aus Bochholt, Häuser dort an unter „Modernes Leben im Musikantenviertel – Hier spielt die Musik“ (siehe Bild links). 2,3 Straßen weiter sind neben dem Haydnweg noch Mozart-, Beethoven- und Schumannstr., alles altbekannte Musikanten, gell. Nur: Kein Ausschuss oder Rat hat jemals den Verkauf des Stadiongeländes just an tenBrinke beschlossen, genausowenig wie den Verkauf des anderen verkauften Speldorfer Platzes Hochfelder Straße ebenfalls an die schwer im BLB-Skandal verstrickte Firma.

  • Canale grande eingetrübt?! Absurder Speldorfer Kanalbau hier
  • Wülheim/Ruhr als Banania total? hier
  • Klageschrift zum Gebührenbescheid für die Kanalvergrößerung Haydnweg als pdf-Datei (66 KB)
  • Wüste Trickserei für eine unseriöse Stadionfinanzierung? hier
  • Liegt Absurdistan in Speldorf-Wildwest? hier
  • Dauerchaos Duisburger Straße? hier

Lothar Reinhard, Karlsruher Str. 12, 45478
Mülheim, den 24.09. 2011

An das Verwaltungsgericht Düsseldorf
Bastionstr. 39, 40213 Düsseldorf

Klage Lothar Reinhard
./.
Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim a.d. Ruhr

A.Z.: 12 K 5007/10

Stellungnahme zum Schreiben des Rechtsamtes der Stadt Mülheim vom 12.09. 2011
zur Gerichtsverfügung vom 16.08. 2011

Vorab möchte ich dem Verwaltungsgericht danken, dass mir auch die Anlagen zum Schreiben der Stadt Mülheim vom 12.09.11 in Kopie zugesandt wurden. Diese vom Gericht mit Verfügung vom 16. Aug. 11 angeforderten Unterlagen bestätigen in erschreckendem Maße erneut, dass bei dem von mir angefochtenen Gebührenbescheid nicht nur nichts stimmig ist, sondern auch, dass die Stadt Mülheim regelrecht falsch gespielt hat, notwendige Informationen zurückgehalten hat und erst Stück für Stück im gerichtlichen Verfahren vorherige Falschaussagen berichtigt.

Im städtischen Klage-Erwiderungsschreiben vom 2.9.10 waren es die mehr als überraschenden Richtigstellungen, dass nämlich

  1. der Kanal Haydnweg aus 1959 stammt und nicht wie im Bescheid behauptet aus 1928, womit alleine das Alter jede weitere Begründung für die Maßnahme als Erneuerung und nicht als Sanierung überflüssig gemacht hätte.
  2. der ohne erkennbaren anderen Grund vergrößerte Kanal urplötzlich und nur kurznach dem anderslauteten Satzungsbeschluss doch nicht zur Erschließung des Bebauungsplans M 21 zur Umwandlung des Stadions des VfB Speldorf in Bauland dienen solle.

Meine dann bei Gericht durchgeführte Akteneinsicht in weitere städtische Unterlagen warf neue Fragen auf und konnte nichts beantworten. Unter dem irreführenden Titel „Gesamtuntersuchungsbericht vom 23.8.2010“ fanden sich z.B. die Fotos der Inspektion und der Videoaufnahmen vom 29.10.2001, mehr nicht!

Nachdem das Gericht nun mit Verfügung vom 16.8.11 von der Stadt verlangte, das im Beitragsbescheid als Begründung für den Kanalbau angegebene „Investitionsprogramm 2008“ vorzulegen, musste die Stadt im Schreiben vom 12.9.11 zugeben, dass weder die Kanalvergrößerung Haydnweg im Investitionsprogramm enthalten war, noch eine Sanierung o.ä.. Pikant die Umschreibung dieses fundamentalen Fehlers: „Diesen Sachverhalt stellt der Beitragsbescheid nur in verkürzter Form dar.“

Auch der erst jetzt und nur aufgrund der gerichtlichen Verfügung bereit gestellte Schriftverkehr des Umweltamtes mit der medl/SEM kann die Kernfrage, wer wann und warum diese Maßnahme als Kanalerneuerung mit vergrößertem Durchmesser und nur bis zur Beethovenstr. veranlasst hat, nicht beantworten. Der angegriffene Zustand des Kanals war bereits 2001 dokumentiert, Absackungen der Straße dieser wenig befahrenen Anliegerstr. gab es ebenfalls seit Jahren und auch der als weiterer wichtiger Grund angegebene „starke Rattenbefall“ wird nicht neu gewesen sein.

Insbesondere aber wird in dem e-mail- und Schriftverkehr kein Wort darüber verloren, ob und warum der Kanal vergrößert werden solle. Es ist daher nicht auszuschließen, dass der nun vorgelegte Schriftverkehr weiterhin bewusst unvollständig ist.

Die Anzahl der Bewohner des Haydnweg ist insgesamt seit Fertigstellung des Kanals 1959 in den meist 4 bzw. 5-stöckigen Wohnhäusern aus den 30iger Jahren deutlich weniger geworden. Gleichzeitig hat sich der Wasserverbrauch pro Kopf in ganz Deutschland ebenfalls erheblich reduziert. Warum nun bei der angeblichen „Notmaßnahme“ die Rohre von DN 300 auf DN 400 vergrößert wurden, kann mit der Abwassereinleitung der heutigen Bevölkerung genauso wenig begründet werden wie mit Rattenbefall o.ä.. Die einzig logische Begründung besteht in den zusätzlichen mind. 50 geplanten Wohneinheiten auf dem 2008 noch-Stadiongelände des VfB Speldorf, das bekanntlich bis inkl. des Satzungsbeschlusses im Juli 2010 über den Kanal Haydnweg entwässert werden sollte. Damit aber hätte dies den Erschließungskosten des Neubaugebietes zugerechnet werden müssen, welches nun von der Fa. tenBrinke „Musikantenviertel“ getauft wurde (wg. Haydn, Mozart und Beethoven?). Wenn die Stadt dann urplötzlich ihr beschlossenes Entwässerungskonzept ändert, wie geschehen, so muss sie die Kosten tragen.

Zusammengefasst: Der angefochtene Beitragsbescheid entbehrt jeder Grundlage, da die Begründungen der Notwendigkeit genau dieser Maßnahme aus der Luft gegriffen waren. Eine Kanalsanierung stand seit Jahren an, war aber nicht so dringlich, dass dieser Kanal 2008 in das Investitionsprogramm aufgenommen wurde. Selbst der Anlass für die urplötzlich erfolgte „Notmaßnahme“ wird aus den städtischen Unterlagen in keiner Weise ersichtlich. Die Maßnahme als Vorgriff auf das „Musikantenviertel“ ist die einzig nachvollziehbare Erklärung, die einen Sinn ergibt. Nur darf das dann nicht auf die ahnungslosen Anwohner umgelegt werden und dann auch noch mit inzwischen nachweisbar falschen Begründungen gerechtfertigt.

Beiträge sind nach KAG § 8 unter (2) dann zu erheben, wenn die Anlieger durch die Maßnahme wirtschaftlichen Vorteil davon haben. In unserem Fall hat die Eigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner wirtschaftlichen Schaden erlitten durch die unangekündigte monatelange Maßnahme mit Sperrung und Aufreißen des Haydnweg, die die laufende Fassadensanierung empfindlich beeinträchtigte. Ich persönlich habe weder mit dem Kanal, noch mit der Straße etwas zu tun. Meiner Wohnung sind nur Nachteile entstanden, wofür ich auch noch zusätzlich zahlen musste.

P.S.: Jetzt erst wird auch verständlich, warum mir seinerzeit nach dem Vorbescheid jede weitergehende Auskunft verweigert wurde und den Sachbearbeitern der beauftragten städtischen Tochter  medl sogar explizit verboten wurde, mir Auskünfte zu geben mit der absurden Begründung, weil ich Stadtverordneter sei.
Es muss inzwischen insgesamt sogar von vorsätzlichen Falschinformationen seitens der Stadt ausgegangen werden, was ich für bedenklich erachte.

Aus all den Gründen heraus bekräftige ich meinen ursprünglichen Antrag, den mehr als fehlerhaften Bescheid der Stadt Mülheim für nichtig zu erklären und die Stadt Mülheim sowohl zur Rückzahlung der von mir gezahlten 340,40 € inkl. Zinsen, als auch zur Übernahme sämtlicher Prozesskosten zu verurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

  • 22.10.11: Abschließende Stellungnahme von L. Reinhard nach dem Gerichtstermin und der erneuten städt. Stellungnahme danach im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zu den Kanalbaukosten Haydnweg nach dem völligen Durcheinander städtischer Aussagen und Begründungen: „Verletzung der Vertrauensschutzes, Verstoß gegen das Willkürverbot und Verletzung des Bürgerinformationsfreiheitsgesetzes durch Täuschung“, nachzulesen als pdf-Datei (17 KB)