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Willkürliche Gebührenabzocke laut Gericht rechtens!?!?

Gebührenabzocke: Ein fauliges „Weihnachtsgeschenk“ des Verwaltungsgerichts für überschuldete Städte?!

Relativ spät kam der Verhandlungstermin des bekanntlich erfahrungsgemäß recht verwaltungsfreundlichen Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf zu den Musterklagen gegen die überhöhten Abwassergebühren der Stadt Mülheim 2011. Kernpunkt war die Frage, ob die Stadt 5,4 Mio. € Überschüsse des Abwasserbetriebes in die Stadtkasse überweisen durfte, während gleichzeitig die Gebührenerhöhung von 4,8% mit Unterdeckung in Millionenhöhe begründet wurde.

Wie befürchtet, endete es beim VG in einer ziemlichen Katastrophe für Solidarsysteme und Bürgerrechte. Wie vom  Düsseldorfer VG leider gewohnt, war bereits mit der Terminierung fast alles klar. Der Gerichtstermin fand rein „zufällig“ kurz nach der Ratssitzung statt, auf der die nächsten Erhöhungsorgien der Abwassergebühren mit 18,3% beschlossen wurden mit noch haarsträubenderer Begründung als für 2011 und völlig unseriöser Kalkulation.  Dazu ein  Gerichtstermin kurz vor Weihnachten, so dass niemand selbst auf Schandurteile hätte angemessen reagieren können. Und selbst wenn dann jemand nach Zustellung der Begründung allerallerfrühestens Mitte Jan. in Revision gegangen wäre, wären die nächsten Bescheide längst verschickt und somit wäre es kaum koordiniert zu klären gewesen, ob man gegen die wüsten Abzockergebühren 2012 ebenfalls klagen sollte.

Also Amtshilfe des „unabhängigen“ Gerichts durch Absprachen mit der beklagten Stadt?

Weiß Gott nie nachweisbar, nur hilft zum wiederholten Male die Verschleppung und danach „zufällige“ Terminierung einzig den Verwaltungsbehörden, mal der Stadt, dann dem RP. Ausgesprochen bedenkliche Fälle haben wir im letzten Jahrzehnt von diesem VG miterleben müssen, wo diese „Zufälligkeiten“ die Bürger gänzlich ausgetrickst haben bzw. sollten. Und: SPD und CDU in Mülheim haben gänzlich unbeirrt die Riesenempörung über die erneute drastische Abzocke vollständig ignoriert und auch in der Ratssitzung den MBI-Antrag auf Verschiebung der Entscheidung auf nach dem Gerichtstermin wortlos abgebügelt. Wer glaubt, dass sie das taten, ohne sicher bereits zu wissen, was das VG macht, möge weiter träumen. Hätte das VG auch nur in Teilen gegen die Stadt geurteilt, wäre nämlich ausnahmslos alles für 2011 und 2012 neu zu berechnen gewesen. Doch das interessierte die Abzocker der beiden „staatstragenden Parteien nicht die Bohne. Warum wohl?

Doch egal: Am Mittwoch vor Weihnachte gelang dem VG sogar wieder einmal sein allerbester Schachzug zugunsten der Bürokratien gegen Bürgerrechte und Rechtstaatlichkeit.  Das VG setzte die Kläger bzw. den leider wohl überforderten Anwalt von Haus&Grund derart unter Druck, dass sie einem „Vergleich“ zustimmten, der garkeiner ist. Die Kläger ziehen alles zurück und die Stadt trägt Prozessgebühren, weil alle Bescheide mit dem Briefkopf der privatisierten Abwasserfirma ohnehin alle ungültig sind. Doch den meisten Klägern ging es nicht vorrangig um Prozessgebühren, selbst wenn sie von keiner Rechtschutzversicherung gedeckt waren.

Im „Gegenzug“ machte das VG klar, dass die Klage selbst absolut aussichtslos sei, weil zum einen Landesgesetze die Entnahme von Geldern aus dem Kanalbetrieb zuließen und zum zweiten das OVG dies bereits an einem anderen Fall zu irgendeinem Nest im Sauerland ausgeurteilt hätte. Das hat die verbliebenen Musterkläger und vor allem den bzw. die beiden Anwälte derart verschreckt, dass sie die Klagen zurückzogen. So braucht nun das VG kein Urteil und vor allem keine Urteilsbegründung zu verfassen.

Damit ist so ohne weiteres nichts angreifbar und nichts mehr änderbar. Die Stadt hat also laut VG einen Freibrief, sich aus den Gebühren zu bedienen. Unfassbar. Die Zwangsgebühren werden also raketenartig weitersteigen und insbesondere dem Mittelstand, den Einzelverdienern aus dem Niedriglohnsektor mit 2 oder 3 Jobs sowie den Doppelverdienern kleiner Einkommen und kleineren sowie mittleren Firmen die Gurgel zusehends weiter zudrücken. Bei den untersten ca. 10% bisher und mit der heraufziehenden Krise sicher noch viele, viele mehr, wird die Stadt ihre halsabschneiderische Gebührenabzocke selbst bezahlen müssen. Auch diese soziale Komponente interessiert das VG Null.

Dabei ist die Angelegenheit bei weitem nicht so einfach, wie das VG und womöglich auch das OVG es anscheinend beurteilen. Es geht auch um grundsätzliches Staatsverständnis und dabei will unser Grundgesetz etwas anderes als die Rechtsauffassung dieser NRW-Verwaltungsgerichte es zulassen.

Die Stadt Mülheim darf sich laut VG Überschüsse einheimsen, die aus den fiktiven kalkulatorischen Kosten entstehen, aus Abschreibungen und zum größeren Teil aus kalkulatorischen Zinsen. Diese Überschüsse entstehen zum allergrößten Teil durch die mit 6% viel zu hoch angesetzten kalkulatorischen Zinsen, die bei einem Wert des Kanalnetzes von etlichen hunderten Mio. € in einer kleinen Großstadt wie Mülheim im Vergleich zu den real bezahlten Zinsen mit mind.3, 4 oder 5 Mio. Differenz zu Buche schlagen. Weil die kalk. Zinsen aber den allergrößten Betrag des Gebührenbedarfs als Grundlage der berechneten Gebühren ausmachen, ergibt sich folgender eklatante Widerspruch:

Auch die Abwassergebühren müssen jedes Jahr kostendeckend für das folgende Jahr berechnet werden.

Wenn der künstlich über fiktive kalk. Zinsen entstandene Mehrbedarf als Gebühren auch real kassiert wird, kann die Stadt als treuhänderisch agierender Verwalter sich diese Gelder nicht einstreichen, ohne das Kostendeckungsprinzip fundamental zu verletzen. Entweder der Gesetzgeber streicht die Pflicht des jährlichen Kostendeckungsprinzips oder bei der Berechnung des Gebührenbedarfs dürfen keine kalk. Zinsen mehr angesetzt werden, sondern die real gezahlten des Vorjahres und real zu zahlenden im Folgejahr.

Das VG hat anscheinend nicht zufällig mehr auf die Abschreibungen und die Frage, ob Zeit- oder Neuwert der Kanäle angesetzt werden, abgestellt. Das macht bei der Mülheimer Gebührenkalkulation zwar deutlich weniger aus, ist aber viel undurchschaubarer als die Frage der fikt. kalk.  Zinsen. Man könnte vermuten, dies sei ein Ablenkungsmanöver des VG gewesen, um die Kläger zur Klagerücknahme zu zwingen. Egal, dennoch müsste auch bei der Frage der Abschreibungen doch erst geklärt sein, wer eigentlich Eigentümer des Kanalnetzes ist und wer bei der Sanierung oder Erneuerung der Kanäle zahlt und das sind eindeutig nur die Gebührenzahler, entweder als Anlieger oder als Solidargemeinschaft. Also kann die Stadt weder Risiko, noch Gewinne dadurch haben, dass die Kanäle bei der Abschreibung so oder so behandelt werden.

In einem Punkt hat das VG im Übrigen auch recht. Die Politik könnte auch gegen die Vereinnahmung von Gebührenüberschüssen stimmen. Ist aber nur hypothetisch, so wie die Demokratie auch in Mülheim sich mehrheitlich eben nicht in erster Linie als Vertreter der Bürger empfindet.

Da Mülheim wie so oft Vorreiterstadt ist, wäre es sicher auch im Sinne vieler NRW-Bürger, etwa seitens der MBI das Verfassungsgericht anzurufen. Ob das in NRW, welches in Riesenschritten in eine Bananenrepublik  hineintaumelt, noch lohnt, müsste geprüft werden,  insbesondere angesichts einer aufziehenden sehr ernsten Wirtschaftskrise.

Unabhängig davon ist das VG-Verdikt eine mittlere Katastrophe, die nicht nur der Gebührenwillkür endgültig Tür und Tor öffnet, sondern auch am Eingemachten unserer zivilisatorischen Errungenschaften rüttelt!

Deshalb im folgenden noch einiges zu den nicht so einfach zu durchschauenden Hintergründen:

In Yahounde, der Hauptstadt Kameruns, läuft in den Vierteln, wo die arbeitende Bevölkerung wohnt, aber auch in denen der Mittelschicht und mitunter selbst in der Innenstadt, das Abwasser oberirdisch meist durch Gräben zwischen der Straße und den Geschäften oder neben den Wohnhäusern am Rande der Straße. Ein genauso unhaltbarer Zustand wie die nur rudimentäre Müllabfuhr. Beides begünstigt immer wieder Seuchenausbrüche wie immer noch Typhus, zuletzt Cholera u.ä… Das war in Deutschland in den Städten vor über 100 Jahren oft genauso und es gab ebenso immer wieder Seuchen. Stück für Stück hat man diese Problematik entschärft und in den Griff bekommen. Zu dieser fundamentalen Seuchenvorbeugung gehörte aber nicht nur der Aufbau einer funktionierenden Müllabfuhr und Straßenreinigung, sowie der Bau eines Abwasserkanalnetzes, sondern auch die grundlegende Erkenntnis, dass diese seuchenrelevanten Bereiche der Entsorgung nicht dem Profitstreben privater Unternehmen unterliegen dürfen.

Genau das haben die Grundgesetzväter sinnvollerweise auch so festgelegt. Die Kommune oder eine Gebietskörperschaft hat dabei treuhänderisch die Aufgaben zu verwalten. Bis auf ganz wenige Extremausnahmen besteht für alle Bürger Anschlusszwang und Zwangsgebühren, denen sie sich nicht entziehen dürfen. Mit ihren Gebühren werden alle Unkosten, Investitionen und operativen Geschäfte bezahlt, weshalb für jeden der 3 seuchenrelevanten Bereiche ein eigenständiger Gebührenhaushalt einmal pro Jahr aufzustellen ist. Kommt für Neuinvestitionen und Betrieb nicht genug Geld für das kommende Jahr zusammen, werden die Gebühren entsprechend erhöht. Wenn aus der Solidargemeinschaft aller Gebührenzahler mehr Geld zusammenkäme als im kommenden Jahr benötigt, werden die Gebühren gesenkt. Es gibt noch die Möglichkeit, Überschüsse oder Unterdeckungen auf max. 3 Jahre vor sich her zu schieben, falls in den kommenden Jahren größere Kosten oder Einsparungen erkennbar sind. Die Kommune o.ä. lässt sich ihrer Verwaltertätigkeit aus dem jeweiligen Gebührenhaushalt bezahlen und der Stadt- oder Gemeinderat o.ä. hat die letztendliche Entscheidung über die einmal pro Jahr festzusetzende jeweilige Gebührenhöhe.

Dieses vorbildliche Solidarsystem ist zwar ein Zwangssystem, allerdings wegen der Seuchenbekämpfung ein notwendiges, aber als solches so einfach wie genial und bis fast zur Jahrtausendwende im wesentlichen auch sehr erfolgreich.

Alle Länder, die dies so oder ähnlich umgesetzt haben, sind die am höchsten entwickelten Länder oder Regionen oder Städte dieser Erde. Neapel oder andere Teile von Italien bzw. USA usw., in denen die Mafia oder ähnliche organisierte Kriminalität das lukrative Geschäft mit Müll, Abwasser, Straßenreinigung in der Hand haben, kann man nicht als solche betrachten, zu recht. Auch im wilden Osten der ex-DDR wurden beim Neuaufbau  diese 3 seuchenrelevanten Zwangsgebühren vielerorts hemmungslos missbraucht für profitorientierte Privatfirmen und geltungssüchtige Provinzpolitiker, welche oft unabhängige Solidarsysteme, die nicht wie in der DDR ohnehin alle dem Staat gehörten, als solche nicht kannten oder nicht verstehen wollten, wenn ihnen anderes eingeredet wurde.

Mit dem Neoliberalismus und seinem Dreigestirn der Glaubensbekenntnisse „Deregulierung, Privatisierung, Liberalisierung“ war auch diese o.g. zivilisatorisch große Errungenschaft im Visier einer jedes Gemeinwohl missachtenden Politik.

Nachdem die rot-grüne Schröder-Fischer-Regierung die Besteuerung von Unternehmenskäufen gestrichen hatte, setzte nach der Jahrtausendwende in Deutschland der ganz große Run auf alles aus der Daseinsvorsorge ein. Als erstes ging es um die o.g. seuchenrelevanten Bereiche der Monopole aus den Gebührenhaushalten.

Wie bei fast allem vorneweg Mülheim/Ruhr, wo sich die inzwischen bekannteste und auch berüchtigste „Vergaberrechtsspezialistin“ zumindest in Deutschland, Frau Dr. Ute Jasper, auch noch privat liiert mit dem damaligen  OB Baganz, eine ganze Stadt zum Experimentalfeld nehmen konnte. Nach der vergaberechtswidrigen Privatisierung von Müll und Straßenreinigung an die Schmiergeldfirma Trienekens als MEG zum Schleuderpreis, folgte der eindeutig wettbewerbswidrige Verkauf des regionalen Wasserversorgers RWW mit Sitz in Mülheim an das RWE zu ebenfalls Vorzugsbedingungen. Auch der Abwasserverkauf und Crossborderleasing (CBL) für die ÖPNV-Anlagen hatte die Dame im Einklang mit Ihrem Geliebten neben etlichen anderen Privatisierungsprojekten bereits eingestielt, fast immer auch brav abgenickt von CDU, SPD, FDP und zumeist auch den Grünen.

Doch dann klappte fast nichts mehr im wagehalsigen Ausverkaufsrausch. Weil der Betriebechef sich von den MBI-Fragen  provozieren ließ und in öffentlicher Sitzung den Namen des CBL-Investors nannte, sprang dieser am nächsten Tag ab. Das Jaspersche „Beistellmodell“ zum Abwasserverkauf wurde aus Berlin untersagt und selbst der PPP-Bau einer neuen Großsporthalle fand keinen „Partner“, ebensowenig die Stadthalle uswusf.. Die privatisierte Entsorgungsfirma MEG konnte zwar noch die Enthüllungen um Trienekens mit vereinten Kräften der StA Duisburg, der Landesbehörden und dem Ausschluss des SPD-OB-Kandidaten und Parteivorsitzenden von kurz zuvor, Thomas  SCHRÖR, überstehen, doch das finanzielle Desaster war verheerend. 2,7 Mio. € hatte Trienekens gezahlt und nach nur 3 Jahren hatte die Fa. 40 Mio. Schulden aufgetürmt, u.a. für die kurz später ganz stillgelegte Vergärungsanlage. Die Schulden wollte man per „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ den Gebührenzahlern aufbürden, was aber verboten werden musste, als die MBI in Düsseldorf Alarm schlugen.

Doch da war das „dreamteam“ Baganz-Jasper bereits längst aus Mülheim geflohen.

Auch das Abwasserfiasko des „Beistellmodells“ hatte ein Riesenchaos hinterlassen. Ca. 30 Mio. sollte der Verkauf bringen, wobei das Eigentum aller neu gebauten und erneuerten Kanäle auf die Betreiberfirma übergehen sollte (Interessenten für diese „Beistellerei“ u.a. die berüchtigte Veolia). Als das verboten wurde, sprangen alle Firmen unverzüglich ab. Die 30 Mio. waren aber bereits im Haushalt für Schulsanierung eingesetzt. Selbige brach dann vollends mitten in den Arbeiten zusammen. Erst 2005 konnte dann der Abwasserbetrieb ohne Kanäle doch noch privatisiert werden, und zwar an den einzigen ernsthaften Noch-Interessenten, die 51%ige Gastochter medl und für weniger als 6 Mio. €.

In dieser ersten Phase des Ausverkaufsrauschs wurde schlimmes Schindluder getrieben mit dem Gemeineigentum, ohne dass RP, Landesministerien oder Verwaltungsgerichte einschritten. Nicht einmal das kriminelle Verleasen der Kanalnetze etwa in Bochum oder Recklinghausen wurde beanstandet, obwohl eindeutig nicht Eigentum der Städte, sondern der Gebührenzahler.

Als das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Einnahmen aus CBL oder Privatisierung auf die Gebühren anrechnete, kassierte das OVG diese Entscheidungen in Schnellverfahren, wie vom OVG nicht üblich. Alles sehr bedenklich. In Bayern hatten Innenminister usw. CBL übrigens untersagt.

Heute ist längst kein Verkauf weiterer Teile der Entsorgung mehr angesagt. Die Resultate sind für die Bürger auch durchweg miserabel. Die Städte sind nach der Privatisierungswelle noch viel verschuldeter als je zuvor. Und nun versuchen sie krampfhaft, ihre Bürger zur Kasse zu bitten. Das vermeintlich Einfachste sind die Zwangsgebühren. Die Erhöhungsorgien etwa in Mülheim übertreffen selbst die Abzockgeschichten bei Strom und Gas des letzten Jahrzehnts.

Nur: Bei Abwasser, Müll und Straßenreinigung handelt es sich um Gebühren, die jährlich kostendeckend jeweils ein Solidarsystem finanzieren sollen, während Strom- und Gaspreise nach § 315 BGB „nur“ der Billigkeit Genüge tun müssen.

Ein himmelweiter Unterschied, genauso wie der Monopol- und Zwangscharakter der 3 Gebühren.

Und genau das letzte soll nun ausgenutzt werden nach dem altbekannten Motto: „Den letzten beißen die Hunde“. Und bei diesen 3 Gebühren sind die Bürger wirklich das bzw. die rechtlosen Letzten, wenn auch die Gerichte den Schutz durch das Grundgesetz für unwirksam ansehen!

Mülheim ist hoffnungslos strukturell überschuldet, auch aufgrund gigantischer Geldverschwendung für die Gutachteritis beim Ausverkauf der Stadt und für ein kontraproduktives Prestigeprojekt „Ruhrbania“. Und nun muss die Stadt auch massiv zur RWE-Wiederbelebung bluten, weil viel zu eng verknüpft mit dem Konzern mit den krassesten unternehmerischen Fehlentscheidungen weit und breit. Zu allem Überfluss steigen auch die Beiträge an den Landschaftsverband deutlich, weil dieser für die Spekulanten der WestLB gerade stehen muss, genau wie die lokalen Sparkassen, heißt dass auch von diesem Institut über lange Zeit keine müde Mark mehr an seine Mutter Stadt fließen wird.

Und die sog. „breite Masse“ soll die Fehler anderer nun bezahlen, u.a. durch deutliche Leistungseinschränkungen und drastische Gebühren- und Steuererhöhungen.

Wenn man das realitätsverweigernde Weitermachen etwa in Mülheim bedenkt, könnte man glauben, die „impotente Politik“ (Zitat CNN zur EU zum Jahresausblick auf 2012) wolle den Währungszusammenbruch, um das völlig vom Kurs abgekommene Schiff so vom Ballast der Schulden zu „befreien“.

Hoffen wir es nicht, denn das würde schlimm.