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Kein neues AKW des RWE, auch nicht in den Niederlanden!

Die MBI riefen zur aktiven Teilnahme am Genehmigungsverfahren für das geplante neue AKW Borssele II auf, denn auch NRW-Bürger können laut EU-Recht Eingaben im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten neuen AKW in Zeeland bei Vlissingen machen.

  • Musterschreiben als word-Datei (34,5 KB)
  • Mehr auch in Aachener Nachrichten vom 6.1.12: „Geplantes Atomkraftwerk Borssele II steht vor dem Aus“ hier
  • MBI-Antrag, Frau OB aufzufordern, im RWE-Aufsichtsrat sich für eine Absage an Borssele II und kürzere Laufzeit für Borssele I einzusetzen, weiter unten auf dieser Seite

Im niederländischen Borssele nahe Vlissingen in Zeeland soll ein neues Kernkraftwerk (AKW) gebaut werden. Um den genauen Standort festzulegen, wird im Vorfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung wird ein Grundlagenpapier ausgelegt, zu dem auch jeder Bürger und jede Bürgerin in Nordrhein-Westfalen bis zum 12. Januar 2012 Stellung nehmen konnten.

Jedermann konnte mündlich oder schriftlich Stellungnahmen zum Grundlagenpapier abgeben bzw. Einwendungen dagegen erheben. Das betreffende Grundlagenpapier geht dabei ausschließlich auf die Untersuchung ein, die zur Begründung der Standortwahl durch die staatliche Verwaltung durchzuführen ist.

Schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen waren an folgende Adresse zu schicken:

Bureau Energieprojecten
Inspraakpunt Tweede kerncentrale Borssele Postbus 223 NL – 2250 AE Voorschoten

Mündliche Stellungnahmen konnten unter folgender Nummer des niederländischen Bureau Energieprojecten abgeben werden:

Tel.: +31 (0)70 379 89 79.

Per E-Mail vorgebrachte Stellungnahmen bzw. Einwendungen werden in diesem Verfahren nicht berücksichtigt.

  • Quelle: Pressemitteilung „Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen“ hier

Im folgenden ein Vorschlag für einen Einspruch,
auch abrufbar als (34,5 KB)

Bureau Energieprojecten
Inspraakpunt Tweede Kerncentrale Borssele
Postbus 223
NL-2250 AE Voorschoten

Mülheim (R), den 07. Januar 2012

Einspruch gegen den geplanten Bau eines neuen Atomkraftwerkes in Borssele

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erheben wir Einspruch gegen den beantragten Bau des zweiten Blocks im Atomkraftwerk Borssele!

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in einem parteiübergreifenden Konsens entschieden, aus der Atomkraft auszusteigen. Auch Belgien und Schweiz werden die Nutzung der Atomkraft beenden. Andere Staaten wie Italien wollen gar nicht in die Nutzung der Atomkraft einsteigen oder haben zumindest keine Ausbaupläne. Atomkraftwerke haben keine Zukunft.

Wir erwarte daher auch von den Niederlanden, Atomkraftwerke abzuschalten und erst recht keine neuen Atomkraftwerke zu bauen. Die Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, dass die Atomkraft eine nicht verantwortbare Technologie ist. Hinzu kommt die weltweit nach wie vor ungelöste Endlagerfrage. Wir hinterlassen in einer historisch betrachtet sehr kurzen Phase der Atomkraftnutzung unseren Nachkommen für tausende Generationen hochradioaktiven Müll mit all seinen Problemen und Risiken.

Die Ressourcen an spaltbarem Material sind genauso begrenzt wie die Vorräte an Öl und Gas, und verstärken aufgrund ihrer Vorkommen die Importabhängigkeit Europas. Atomkraft ist auch in dieser Hinsicht kein Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung.

Hinzu kommt, dass – wie die aktuellen Erfahrungen aus Finnland bestätigen – der Neubau von Atomkraftwerken nicht wirtschaftlich ist und am Ende nur durch erhebliche staatliche Subventionen möglich ist.

Zur Begründung im Einzelnen:

  1. Unsere Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Leben und Eigentum sind durch die Pläne zum Bau des AKW Borssele 2 gefährdet. Umweltverträglichkeit und Genehmigungsfähigkeit sind nicht gegeben. Atomenergie ist, ausweislich der endlosen Pannenserien von Three Mile Island über Forsmark, Tricastin, Stade, Krümmel und viele andere, bis hin zu den Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima, unbeherrschbar und nicht mit dem durch den EU-Vertrag und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantierten Schutz der Bevölkerung vereinbar.
  2. Da wir mit unserer Familie in Mülheim an der Ruhr und damit nur ca. 200 Kilometer von Borssele entfernt wohnen, können radioaktive Stoffe von Borssele über den Luftweg bis hin zu unserem Wohnsitz gelangen, sowie in unsere Atemluft und in die Nahrung.
  3. Wir befürchten Verseuchung und Verstrahlung durch Leckagen, Störfälle und Erdbeben, wie sie auch in anderen AKW weltweit eingetreten sind. Das AKW Borssele 2 würde eine zusätzliche Produktion und Lagerung von Atommüll verursachen und noch mehr Uran- und Atommülltransporte erfordern. Das Risiko von Transportunfällen und Flugzeugabstürzen nimmt zu, zumal Borssele in einem dicht genutzten Flugkorridor liegt; der radioaktive Fallout würde gerade angesichts der vorwiegenden Westwindlagen auch unseren Heimatort Mülheim an der Ruhr erreichen.
  4. Der Standort von Borssele 2 direkt an der Küste auf Höhe des Meeresspiegels ist hochrisikoreich, wie die Katastrophe von Fukushima vor Augen führt. Wahrscheinlich weniger ein Tsunami, dafür aber die Gefahr schwerer Sturmfluten, wie es sie an der Nordseeküste immer wieder gegeben hat, bedrohen die Sicherheit eines Atomkraftwerks. Mit einem durch den Klimawandel ansteigenden Meeresspiegel und zunehmenden Extremwetterlagen erhöht sich diese Gefahr noch weiter. Dass technische Sicherheitsvorrichtungen selbst in einer hochentwickelten Industrienation wie Japan am Ende immer begrenzt sind, zeigt Fukushima.
  5. Radioaktivität (Strahlung/Partikel) und z.B. tritiumhaltige Abwässer aus Borssele gefährden in der Nähe der Anlage und weiter entfernt Mensch und Natur. Bereits im sogenannten Normalbetrieb des AKW Borssele 2 würde Radioaktivität freigesetzt werden. In Deutschland dokumentierte 2007 eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vermehrt Leukämiefälle bei Kleinkindern in AKW-Nähe. Die Ergebnisse der Studie müssen im Zusammenhang mit dem geplanten AKW Borssele 2 berücksichtigt werden.
  6. Bau und Betrieb des AKW Borssele 2 würden den lebensfeindlichen Uranabbau vermehren, und die Abhängigkeit der Niederlande von Uran-Importen erhöhen.
  7. Eine militärische Nutzung von Atombrennstoff und Atommüll der Reaktoren in Borssele kann grundsätzlich ebenso wenig ausgeschlossen werden wie Atomspionage. Das Risiko von Anschlägen sowie dem Diebstahl von radioaktivem Material durch Extremisten nimmt zu.
  8. Es wird kein Endlager geben, in dem der Atommüll, der im Reaktor Borssele 2 anfallen würde, wirklich sicher gelagert werden kann. Die negativen Erfahrungen der deutschen Endlagerprojekte Asse und Gorleben sind im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Auch in den Niederlanden ist mir kein sicheres Endlager für Atommüll bekannt.
  9. Die niederländische Provinz Zeeland ist eine stark von Tourismus geprägte Region. Auch wir haben dort schon mehrfach Urlaub gemacht. Für uns ist fraglich, ob wir Zeeland auch in Zukunft noch einmal als Urlaubsziel wählen, wenn die AKW-Neubaupläne tatsächlich realisiert werden.

Wir behalten uns vor, diesen Einspruch näher zu erläutern und zu ergänzen und beantragen kostenlos und laufend persönlich über den Stand des Verfahrens informiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

WAZ vom 24.1.12 unter Wirtschaft und „In Kürze“:
„RWE. Der niederländische Energiekonzern Delta verschiebt den Bau seines zusammen mit dem Essener Unternehmen RWE geplanten Atomkraftwerks in Holland. Grund sei die schlechte Marktstimmung. Der Bau des neuen Kraftwerks werde sich um bis zu drei Jahre verschieben.“
Na denn! Auf dass die „Markt(ver-)stimmung“ bzgl des geplanten AKW bei Vlissingen sich zu derartigen Magenproblemen auswächst, dass nur noch Abführtabletten helfen, die dann den finalen Abgang des Fremdkörpers Borselle II herbeiführen! Für das ohnehin schwer erkrankte RWE kann nur das die weitere Verschlimmerung der Krankheit mit dem Namen „unternehmerische Fehlentscheidungen“ aufhalten.

Auch der Essener Energie-Riese RWE ist bei Borssele II zurückhaltend geworden. Das war einmal anders. RWE, bereits zu 30 Prozent im Besitz des Kernkraftwerks Borssele I, sollte einer der Hauptinvestoren des mit rund fünf Milliarden Euro veranschlagten Projekts Borssele II werden. Doch RWE will derzeit keine finanziellen Zusagen mehr machen. Das führt dazu, dass die gesamte Finanzierung auf der Kippe steht. Der niederländische Konzern Delta, der das neue Kraftwerk nahe Vlissingen bauen will, musste seine Bauanfrage zurückstellen – zunächst um ein halbes Jahr. Mehr insbesondere zum RWE in

  • Aachener Nachrichten vom 6.1.12: „Geplantes Atomkraftwerk Borssele II steht vor dem Aus“ hier
  • Nov. 2011: Mülheim, das RWE und die Stromkonzession – Ein erschrecklich abgekartetes Spiel, aber bitter- bis todernst für die ganze Region! hier
  • Aug. 2011: Der Fluch der RWE-Abhängigkeit und Bananenrepublik NRW? hier
  • Juni 2011: Der Fluch der RWE-Hörigkeit für Mülheim hier
  • Mai 2011: Hurra! AKW-Ausstieg endlich, aber zu langsam! hier
  • April 2011: RWE-Stadt Mülheim muss RWE zur Klagerücknahme wegen Abschaltung des Uralt-AKW Biblis bewegen! hier

MBI-Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 1.3.2012 TO: Öffentlich

RWE-Beteiligung am AKW Borssele bei Vlissingen in Zeeland

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim fordert Frau Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld auf, sich als Mitglied des Aufsichtsrates der RWE AG sowohl im VKA (Verband der kommunalen Aktionäre des RWE) als auch im Aufsichtsrat selbst dafür einzusetzen, dass das RWE

  1. möglichst zeitnah jede finanzielle Beteiligung am geplanten Neubau von Borssele II definitiv und endgültig absagt
  2. alles daran zu setzen, die bis 2034 erlaubte Laufzeit des Uralt-AKW Borssele I in Küstennähe im Rahmen seiner 30%igen Beteiligung deutlich zu verkürzen, um neben den Sicherheitsaspekten auch das unüberschaubare finanzielle Risiko zu verringern.

Begründung

Die Stadt Mülheim ist u.a. wegen ihres großen direkten und indirekten Besitzes von RWE-Aktien nicht unerheblich beeinflusst von der Entwicklung des Energieriesen, der zuletzt in Schwierigkeiten geriet, nicht zuletzt auch wegen seines bisherigen strikten Pro-Atomkraftkurses.

Das RWE ist seit kurzem mit 30% beteiligt am AKW Borssele I nahe Vlissingen, welches bereits seit 37 Jahren am Netz ist. Es sollte aus Altersgründen bereits 2004 abgeschaltet werden. Der Beschluss wurde aber revidiert und die mögliche Laufzeit bis 2034(!) verlängert. RWE sollte einer der Hauptinvestoren des mit rund fünf Milliarden Euro veranschlagten Projekts Borssele II werden. Doch RWE will derzeit laut Pressemeldungen keine finanziellen Zusagen mehr machen.

Die Menschen in NRW sind vom Projekt Borssele II unmittelbar betroffen: Der Reaktor steht nur 200 Kilometer von Aachen entfernt. Im Falle eines schweren Unfalls könnten große Teile von NRW aufgrund des überwiegend westlichen Windes von radioaktiv verstrahlten Partikeln getroffen werden. Die belgischen und niederländischen Küsten, insbesondere Zeeland, die sich im direkten Umfeld von Borssele befinden, gehören mit zu den beliebtesten und stark frequentierten Urlaubsregionen vieler NRW-Bürger/innen.

Die Hilflosigkeit bei der Havarie in Fukushima hat erneut gezeigt, dass die AKW-Technologie nie zu 100% beherrschbar ist, wie das enorme Gefährdungspotenzial es aber notwendig machen würde. Hinzu kommt, dass der Abbau eines Kernkraftwerks noch teurer ist als der Aufbau. Und vor allem, dass auch nach Jahrzehnten kein Konzept zur ungefährlichen Lagerung des z.T. noch Jahrtausende strahlenden Atommülls in Sicht ist.

Fukushima hat auch gezeigt, dass AKWs in Küstennähe besonders gefährdet sind, was in Zeiten steigenden Meeresspiegels auch und insbesondere für Vlissingen gilt.

Aus all den Gründen wäre der Neubau von Borssele II nicht nur aus Sicherheitserwägungen unverantwortlich, es wird sich auch als ein noch größeres Milliardengrab erweisen als selbst das im Bau befindliche finnische AKW, von den zusätzlich produzierten „Ewigkeitskosten“ ohne Endlagerkonzept ganz zu schweigen.

Der angeschlagene RWE-Konzern kann sich auch finanziell ein Abenteuer wie Borssele II  nicht leisten, ohne seinen Aktionären und damit auch der Stadt Mülheim, unkalkulierbare Risiken aufzubürden. Deshalb muss der Konzern schnellstmöglich definitiv Abstand zu nehmen von jeder finanziellen Beteiligung.

Auch die hochgradig bedenkliche Laufzeitverlängerung für das Uralt-AKW Borssele I durch die niederländische Regierung droht für das RWE zu einem finanziellen Fiasko zu werden. Selbst wenn kein größerer Unfall passieren sollte, wovor uns Gott bewahre, werden die Kosten für Nachrüstung zweifelsohne dramatisch steigen. Deshalb sollte auch das RWE großes Interesse daran haben, dies möglichst schnell zu ändern.

Wir gehen davon aus, dass auch Frau OB Mühlenfeld die meisten der o.g. Risiken genauso sieht. Deshalb sollte sie sich im VKA und im Aufsichtsrat dafür einsetzen, diese schnellstmöglich zu reduzieren bzw. wie beim geplanten Borssele II nicht erst einzugehen. Mit einem Ratsbeschluss im Rücken dürfte dies für sie einfacher werden.

Für die MBI: L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Der Rat der RWE-hörigen Stadt Mülheim wollte erst über den Antrag nicht reden. Als die MBI auf Abstimmung bestanden, weigerte sich die FDP ohne Angaben von Gründen mit abzustimmen. SPD und CDU stimmten dann den Antrag nieder. Alles sehr peinlich bzw. bezeichnend für eine Stadt, deren Führung sich an einen trudelnden Energiekonzern verkauft hat!