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Hände weg von den Grünflächen zwischen Hansa- und Hofackerstr.

20.10.11: Auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Hansastr. wurde heute neben Aldi der DM-Drogeriemarkt eröffnet. Ein weiterer Tiefschlag gegen das ohnehin gebeutelte Stadtteilzentrum Speldorf. Die Verwaltung wollte das ohne die Gremien entscheiden. Als die MBI das mitbekamen, stellten sie Anträge, doch die Mehrheit im Planungsausschuss aus SPD, Teilen von CDU, FDP und Grünen wollte nichts unternehmen. So nimmt der weitere Niedergang seinen Lauf.
Mehr auch in „Speldorf in Not“ oder weiter unten auf dieser Seite. Stadtteilzentrum Speldorf: Der letzte macht das Licht aus oder besser schraubt die Glühbirnen gleich aus? Städtebauliches Fiasko wider besseres Wissen!!!

  • Treffen zum geplanten Drogeriemarkt im Innenbereich Hansastr./Hofackerstr.  am Mi., dem 23. Februar 2011, um 19 Uhr in der Gaststätte “Speldorfer Hof”, Duisburger Str..
  • Mitte Feb. 2011: Die Bauarbeiten in der ehemaligen Gärtnerei beginnen mit Abbruch von 2 der 3 Gewächshäusern und Bodenaushub. Und wieder ein Stück Lebensqualität in Mülheim geopfert! Großes Versagen der Politik!
  • Dez. 10: Stadt erteilt die Baugenehmigung. Aldi führt nach Verhandlungen noch einige Verbesserungen seiner Pläne durch. Die Klage wird schließlich zurückgezogen.
  • Treffen zum geplanten Drogeriemarkt im Innenbereich Hansastr./Hofackerstr.  am Mi., dem 17. November 2010, um 19 Uhr in der Gaststätte “Speldorfer Hof”, Duisburger Str..
  • Treffen zum geplanten Drogeriemarkt im Innenbereich Hansastr./Hofackerstr. am Mi., dem 1. September, um 19 Uhr in der Gaststätte „Speldorfer Hof“, Duisburger Str.. Zu besprechen sind: Bericht von der Einreichung der Klage und Aktionen zur Klageunterstützung
  • Treffen zum geplanten Drogeriemarkt im Innenbereich Hansastr./Hofackerstr. am Mi., dem 11. August, um 19 Uhr in der Gaststätte „Speldorfer Hof“, Duisburger Str., Höhe Bhf Speldorf. Ergebnis: In Kürze wird von mehreren Anliegern eine Klage eingereicht, um diese verbliebene Idylle doch noch zu retten!
  • Einladung zur Bürgerversammlung am 10. Juni 2010 um 20 Uhr in der Gaststätte Dummen zur Problematik „Geplanter Drogeriemarkt auf dem Gartengelände neben Aldi an der Hansastraße“ mit dem MBI-Antrag auf der Rückseite, als pdf-Datei (31 KB)
  • Trauerfall Stadtteilzentrum Speldorf als pdf-Datei (89 KB)
  • Speldorf ist insgesamt ein Lehrbeispiel für eine auf nahezu allen Feldern völlig falsche Stadtplanung mit katastrophalen Auswirkungen, aber auch ein Fanal für eine eigenmächtige Verwaltung und eine hilflose Dezernentin, die wider besseres Wissen alles verkommen ließ! Speldorf in Not?! hier

Im Planungsausschuss am 15.4.10 fragten die MBI nach zu Plänen der Fa. Aldi, auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Hansastraße einen Drogeriemarkt anzusiedeln. Die Antwort der Verwaltung war sehr unbefriedigend, mehr hier. Deshalb stellen die MBI den Antrag an die BV 3 und den Planungsausschuss, diese unnötige Zerstörung weiterer Grünflächen zu verhindern und endlich das Planungsfiasko in Speldorf anzugehen durch einen B-Plan „Hansa-/Lutherstr.“ Der ganze Antrag weiter unten.

Auch die Stadt Mülheim schrumpft und hat schon länger keine 170.000 Einwohner mehr. Die Mülheimer Stadtentwicklung ist aber weiterhin auf einem fast suizidalen Expansionskurs auf Kosten von Grün- und Freiflächen und rücksichtslos gegenüber Stadtklima, Fauna, Flora (insbesondere Bäume) oder fußläufig erreichbaren Naherholungsgebieten in einem Maße und Tempo wie seit den 50iger und 60iger Jahren nicht mehr. In regelrechter Ausverkaufsstimmung, als ginge es wie beim Kaufhof darum, vor der Schließung noch möglichst viel verramscht zu haben, kommen nach und nach die schönen oder ökologisch und/oder sozial wertvollen Stellen der Stadt auf den Altar des Versilberns für ausgesuchte Günstlinge.
Alleine im Bereich der BV 3 geschah dies zuletzt  am Bühlsbach, an der Mergelstr., an der A. Thyssen-Str. in Mintard, am Heuweg, demnächst (hoffentlich nicht) am Hantenweg, am Adlerhorst in den Wald hinein und auch Waldflächen am Lönsweg sind bekanntlich nicht mehr sakrosant. Für die bisherige Pferdewiese Nachbarsweg/Ecke Oemberg wurde ein B-Plan durchgepeitscht, obwohl die Wiese ausdrücklich im Klimabericht als wichtig für die Durchlüftung bezeichnet wird, ähnlich den Äckern von Schulten-Baumer an der Tilsiter Str. und nun auch noch das Außengrundstück Berger-/Mendener Str. für Frau (Elektro)Neumann im Bereich der BV 1. Die beiden Speldorfer Sportplätze am Blötter Weg und an der Hochfelder Str. sollen in Bauland umgewandelt werden, um den Stadionumbau des VfB zu finanzieren. Ergebnis wird eine immer unattraktivere Stadt als Einheitsbrei von Wohnflächen mit immer weniger Freiflächen oder sog. „Flächen für den Allgemeinbedarf“ sein. Wer sich z.B. in Mainz aufhält, der entdeckt dauernd neue kleinere und größere Parks, die die Stadt viel gegliederter und angenehmer werden lassen, als dies in etlichen Mülheimer Stadtteilen inzwischen der Fall ist.

Alles aufzuzählen, was an Grünflächen im gesamten Stadtgebiet nur im letzten Jahrzehnt in Mülheim geopfert wurde, mehr hier, würde ganze Seiten füllen, selbst ohne die Verwüstung der Innenstadt für eine unausgegorene „Vision“, mehr hier.
Als nächstes soll in Speldorf das Innengelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen Hansa- und Hofackerstr. geopfert werden. Speldorfs Stadtteilentwicklung hat in der Zeit der „grünen“ Dezernentin bereits massiv unter verheerenden Fehlentscheidungen oder Schlampereien gelitten. Mehr dazu weiter unten. Doch egal:
Es ist nicht einzusehen, dass dieser grüne Innenbereich im Herzen Speldorfs auch noch versiegelt wird, ähnlich dem Vorhaben des Mülheimer Wohnungsbaus zwischen Honigsberger Str. und Fünterweg, das zuletzt beim Kuhhandel zwischen SPD und CDU für die Bebauung der letzten Grünflächen in Dümpten am Mariannenweg verkungelt wurde.

Es reicht! Deshalb der folgende MBI-Antrag:

Antrag für den Planungsausschuss am 11.5.10
und die Bezirksvertretung 3 am 11.6.10
TO öffentlich

Pläne Drogeriemarkt auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Hansastraße

BV 3 und Planungsausschuss mögen beschließen,
Die Bezirksvertretung und der Planungsausschuss missbilligen das Vorhaben, auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Hansastraße einen Drogeriemarkt anzusiedeln, aus ökologischen und städtebaulichen Gründen. Sie beauftragen die Verwaltung, mit der Firma Aldi Gespräche zu führen, um diese von ihrem Vorhaben abzubringen.

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, nach der Sommerpause eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Bebauungsplans „Hansastr./Lutherstraße“ vorzulegen, möglichst mit Veränderungssperre.

Begründung

Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei an der Hansastr. und das angrenzende ehemalige Hammann-Grundstück stehen im Eigentum von Aldi. Bevor seinerzeit der Supermarkt auf dem ex-Hammann-Gelände errichtet wurde, verpflichtete sich Aldi, Ersatzwohnungen zu schaffen u.a. für die Beseitigung der denkmalgeschützten Fachwerkhäuser. Viele erinnern sich auch noch an den großen Polizeigroßeinsatz zur Räumung in 1997.

Der größere Teil der Gärtnerei wurde dem Verein Heliotrop mit jeweils 1-jähriger Kündigungsfrist verpachtet. Aldi hat den Pachtvertrag zum Jahresende 2010 gekündigt, damit dort ein Drogeriemarkt (D.M.?) angesiedelt werden könne. Dafür müssten diverse Bäume, drei Gewächshäuser, selbstgebaute Gartenlauben, viele Sträucher und Blumen, sowie mehr als 1000m² Acker und Beete verschwinden.

Bei den Bäumen handelt es sich neben  Apfel-, Süßkirsch-, Pflaumen- und anderen Obstbäumen auch um zwei große Walnussbäume, sowie weitere Laubbäume. Frei lebende Igel, Eichhörnchen und weitere Kleintiere wurde zuletzt gesehen und die vielen Vögel etc. wären auch um diese Fläche beraubt.

Aldi hat im letzten Herbst eine Planungsvoranfrage  gestellt, auf die die Auskunft erteilt wurde, dass das Vorhaben nach §34 zulässig sei, mehr hier. § 34 BauGB regelt die Baulückenschließung in Gebieten ohne rechtsgültigen B-Plan wie im vorliegenden Fall. Das Vorhaben muss sich danach „in die Umgebung einfügen“. Ob dies im vorliegenden Fall, bei dem es sich bekanntlich nicht um Rand-, sondern um Innenbebauung handelt, der Fall ist, darf angezweifelt werden.

Unabhängig davon wäre die Bebauung der Gärtnerei ein schwerer ökologischer Eingriff und zusätzlich schädlich für das bereits mit deutlichen Problemen belastete Stadtteilzentrum Speldorf. Die Gärtnerei befindet sich im Hinterland der Wohnbebauung Hansastr. und sie grenzt an innenliegende Gärten der Hansa- und Hofackerstraße. Für die heutigen Nutzer ist das Gelände nur von der Hofackerstr. her über ein „strötchen“ erreichbar. Die diversen Anlieger werden zu recht alles andere als erfreut sein über die Drogeriemarktpläne.

Weiterhin zu klären ist die Frage, ob die Firma Aldi die Verpflichtung eingelöst hat, Ersatzwohnraum für die seinerzeit in einem durchaus fragwürdigen Verfahren an der Hansastraße abgerissenen Wohngebäude zu schaffen.

Unabhängig von der Frage, ob und welche Auswirkung ein Drogeriemarkt auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei für das ohnehin arg geschwächte Stadtteilzentrum Speldorf haben könnte, sollte diese Frage endlich zum Anlass genommen werden, sich mit der Problemlage und Überplanung des gesamten Gebietes des in 2000 leider eingestampften Bebauungsplans Z 13 „Hansastr./Lutherstr.“ neu und intensiver zu befassen. Nicht nur die leerstehende Hammanfabrik macht eine Überplanung erforderlich.

Anstatt die letzten innerstädtischen Grün- und Gartenflächen immer weiter zu versiegeln, zu verbauen und zu verwerten, sollte im Sinne einer zukunftsorientierten Raumplanung auf konsequentes Flächenrecycling gesetzt werden. Die Stadtteile – inklusive privater und öffentlicher Grünflächen- sollten Lebensraum sein und keine Ansammlung von (zukünftigen) Gewerbebrachen. Der geplante Drogeriemarkt könnte evtl. in die zukünftige Nutzung des Hammangeländes mit eingeplant werden, so dass die Vorteile, die sich Aldi durch eine Ansiedlung des Drogeriemarktes für seinen Umsatz verspricht, gewahrt bleiben. Die Fläche im Quartier Hansa-/ Hofackerstr. sollte als zusammenhängende Gartenfläche auch in Zukunft erhalten bleiben.

G. Schloßmacher, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 3
L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher im Stadtrat

Recht spät wurde der Antrag im Planungsausschuss am 11.5. behandelt. Die Verwaltung behauptete, dass der Drogeriemarkt nach § 34 erlaubt werden müsse und dies habe sie im Vorbescheid bereits positiv beschieden. Deshalb gäbe es keinen Handlungsbedarf. Auch die SPD sah das so. Da CDU und Grüne sich der Stimme enthielten, wurde der MBI-Antrag mit den verbliebenen Stimmen von SPD und FDP gegen die von MBI und A. Fänger (Linke?) abgelehnt.
Ein wirkliches Trauerspiel, wie diese grüne Lunge in Speldorf genauso wenig Engagement bei weiten Teilen der Politik hervorruft wie der rasante Niedergang des Stadtteilzentrums. Zyniker Wiechering verstieg sich sogar zu der Bemerkung, der bestehende Drogeriemarkt (Roessmann) habe sowieso den falschen Standort.

Zur Erinnerung: Ein Teil dieser Speldorfer Idylle wurde 1997 unter dem größten Polizeieinsatz der Nachkriegsgeschichte geräumt und zerstört, wofür das LKA damals den ganzen Stadtteil abgeriegelt hatte.
Ach ja: Genau das war eine der ersten „Großtaten“ der Mülheimer Dezernentin der Grünen, der ehemaligen Ökopax-Partei!

Im Übrigen: Ob der §34 (Baulückenschließung) im Hinterland von Wohnbebauung so einfach anwendbar ist, wie die Verwaltung behauptet, darf angezweifelt werden.

Beschämend auch, dass sich keiner im zuständigen Planungsausschuss empörte, dass die Verwaltung bereits letzten Herbst eigenmächtig einen positiven Bescheid herausgab, auf den sie sich nun beruft (Schadensersatzdrohung!). Hätten die MBI nicht nachgefragt, wäre über die ganze Sache in BV oder Ausschuss überhaupt nicht gesprochen worden.
Speldorf ist und bleibt ein Stiefkind von SPD und ihrer Bürokratie mit Duldung von CDU und Grünen. Ein städtebauliches Fiasko und ein Trauerspiel!

In der Bezirksvertretung 3 am 11.6. stimmten SPD, CDU und FDP gegen den Antrag und damit gegen Speldorf. Ein weiterer Sargnagel für ein geschundenes Stadtteilzentrum?! Mehr s.u.

Es ist jetzt zu prüfen, inwieweit juristisch vorgegangen werden kann, denn die Anwendung des § 34 im Innenbereich grenzt sicherlich an sehr willkürliche Auslegung des Baugesetzbuches. Der § 34 ermöglicht in Gebieten ohne Bebauungsplan die Schließung einer Baulücke, wenn dies sich „in die Umgebung einfügt“.

Exkurs zu “Speldorf und die überforderte Dezernentin”
Das Sündenregister, das diese „grüne“ Dezernentin nur bei Speldorf angehäuft hat, würde im christlichen Sinne für mindestens 10mal Hölle ausreichen!

Fast ganz Speldorf ist eine Aneinanderreihung von städtebaulichen Sünden und Versäumnissen. Die diversen Straßenstümpfe, der peinliche Zick-Zack-Fahrradfußweg, die ausgebliebene Verkehrsberuhigung der Duisburger, weil die Zuschüsse für die 901 verpennt wurden, das nicht verlagerte Fallwerk zwischen Weseler und Hofackerstr., die Discounter an der Weseler Str., die enormen Probleme in der sog. Westspitze des Gewerbegebietes (ex „maritime“ Meile), die Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes Ruhrorter Str., Hammann, Mellis, der Skandal mit der „Renaturierung“ des Halbach, der ungeregelte Bereich des Bhf. Speldorf, ex-Accos, das Depot, demnächst die fantasielose Umgestaltung der Sportplätze in Wohnbaugelände und, und, und, …. Krönung ist „natürlich“ der B-Plan Z 10, der gleich zweimal vom OVG für null und nichtig erklärt wurde (absolut rekordverdächtig!) und darin die ominöse Brücke bei real und die Nicht-Anbindung des Gewerbegebietes Eltener Str. genau an diese Brücke wie eigentlich beschlossen! Mehr hier. Richtig absurd geht es weiter, weil für die FH die spätere Erweiterung in das Industriegebiet Xantener Str. hinein bereits geplant wird, während am Bhf. Speldorf alles ungeregelt bleiben soll. Doch egal: Das Sündenregister, das diese „grüne“ Dezernentin nur bei Speldorf angehäuft hat, würde im christlichen Sinne für mindestens 10mal Hölle ausreichen!

  • Mehr zur „verstümmelten“ Rahmenplanung Speldorf: Wenn Stadtplanung nicht mehr zu existieren scheint ….. “ hier