Wählergemeinschaft Fraktion Programm Geschichte Kontakt
Gremientermine aktuelle Termine Sprechstunden
Bundesweit Initiativen und Verbände MH-Parteien Medien Treffpunkte
Pressemeldungen Bildmaterial
 

Kein Schadensersatz wegen swap-Verlusten für Mülheim? Keine Überraschung! Dabei drohen Verluste von 36 Mio.€

30.4.16: WAZ/NRZ Mülheim: „Hinter verschlossenen Türen ist eine Einigung mit der West LB-Abwicklerin ausgehandelt. Sie belässt bei der Stadt Mülheim eine hohe Zahlungsverpflichtung. Die Stadt will nicht länger mit der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) der West LB um Schadenersatz für das millionenschwere Debakel mit verlustreichen Zins- und Währungswetten ringen. Sie hat mit der alten Landesbank einen Vergleich ausgehandelt, der nicht nur Millionen Euro in den Wind schießt, sondern weitere erhebliche Risiken bis ins Jahr 2026 zementiert. Nun muss die Politik entscheiden, ob sie das Angebot annimmt……“ Das wäre alles einfacher und erfolgreicher gewesen, wäre man den MBI-Anträgen nach dem BVG-Urteil von März 2011 gefolgt! Mehr im folgenden und in

  • 29.4.16: WAZ Mülheim: „Wettverluste: Stadt will sich mit EAA (ex-WestLB) vergleichen“ hier

Auch das Landgericht Düsseldorf hat der Mülheimer Schadenersatzklage wegen der verzockten swap-Millionen nun wenig Erfolgsaussicht attestiert: Die Geschäfte mit hoch spekulativen Wetten auf Zinsen und Währungen, die Ex-Kämmerer Gerd Bultmann vor mehr als zehn Jahren mit politischem Segen, außer von den MBI, eingefädelt hat, drohen weitere Millionenverluste zu bringen. Der Schaden könnte auf fast 36 Millionen Euro explodieren, wie die „Bad Bank“ bzw. „Erste Abwicklungsanstalt“ (EAA) der vormaligen West LB enthüllte. Eine Katastrophe! Und es kam, wie die MBI es bereits vor Monaten vorhersagten, s.u.!

  • WAZ Mülheim, 12.11.15: Mülheim drohen bei Zinswetten fast 36 Millionen Euro Verlust hier
  • WAZ Mülheim, 13.11.15: “Ex-Kämmerer Bultmann ignorierte Warnung vor Wettrisiko!” hier und WAZ-Kommentar: “Zwischen Wahnwitz, Panik und Vertuschung” im folgenden:

Zwischen Wahnwitz, Panik und Vertuschung

Mehr als zehn Jahre pendelt die Stadt in der unrühmlichen Wettgeschichte zwischen Wahnwitz, Panik und Vertuschung. Sowohl das Rechtsamt im Jahr 2008 als auch jetzt die Bank haben festgestellt, dass der Ex-Kämmerer trotz Warnung vor „erheblichen Risiken“ gehandelt hat. Jetzt gibt es auch erste Stimmen, die auch die Wettgeschäfte anführen als Grund, warum die Stadtspitze unter OB Mühlenfeld Bultmann 2005 unbedingt als obersten Finanzhüter loswerden wollte. Gar von millionenschweren Fehlentscheidungen ist die Rede. Wenn dem tatsächlich so ist, hätte Bultmann gar nicht mehr bei der MEG landen und später auf Kosten der Stadt spazieren gehen dürfen. Dann hätte sich die Stadt sofort trennen müssen, gegebenenfalls mit Bezug auf beamtenrechtliche Pflichtverstöße. Sie hat es nicht getan. Hätte womöglich nicht gut ausgesehen, einen auf SPD-Ticket fahrenden Wahlbeamten derart vom Hof zu jagen. . . (Mirco Stodollick)

Anfang 2012 stellte ein Saarner Mitbürger wegen der Mio.-Verluste durch swaps (damals ging man noch von „nur“ 6 Mio. € aus) Strafanzeige gegen den vormaligen Kämmerer Bultmann wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder. Nach 1 Jahr stellte dann die Staatsanwaltschaft Duisburg das Verfahren Ende Feb. 13 ein, weil „…sich keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten Bultmann oder anderer Personen ergeben hätten“ … Frage: Was hatte die Staatsanwaltschaft wirklich untersucht, die Warnungen der WestLB sicher nicht! Mehr zur StA Duisburg und Bultmann in

  • März 13: Swaps as tops of the flops hier
  • 18.4.13: WAZ Mülheim: „Ermittlungen gegen Bultmann eingestellt“ hier

Die Klage der SEurostadt Mülheim an der Ruhr ./. Commerzbank AG vor dem Landgericht Essen wegen Schadensersatz aus Swapgeschäften wurde ziemlich deutlich abgeschmettert. Mehr dazu auch im WAZ-Artikel unten, der ganze Artikel hier

Hat die Stadt Mülheim also anders als viele andere Städte keinen Anspruch auf Schadensersatz wg. der verzockten vielen Mio. swap-Millionen? Aufgrund der bisherigen BGH-Rechtsprechung wirkt das auf den ersten Blick etwas überraschend.

Doch nicht wirklich, deshalb zur Erinnerung:
Ganz unrecht hat das LG leider nicht, denn zum einen hat die Stadt Mülheim sich jahrelang geweigert, Schadensersatz einzuklagen, auch aus Angst, Verantwortliche vor Ort könnten mit zur Rechenschaft gezogen werden. Daher liegt das LG mit seiner Verjährung (s.u.) nicht ganz falsch, weil die vorsätzliche Falschberatung des Kämmerers unwahrscheinlich ist, swapsda er, seine OB, der Rechtsdezernent und die RP-Finanzaufsicht mit voller Absicht zocken wollten bzw. das billigten, „natürlich“ zum Wohle der Stadt. Ex-Kämmerer Bultmann hat seinerseits aber die überforderten Mitglieder des Finanzausschusses, damals in 2003 ohne MBI, höchst wahrscheinlich viel eher vorsätzlich falsch beraten, damit sie seine Zockerei nicht-öffentlich abnickten. Doch das war kein Thema bei Gericht. Erst Jahre später wurde das ganze durch MBI-Anfragen überhaupt erst an die Öffentlichkeit gebracht gegen heftigen Widerstand von Kämmerei und Parteien. Danach stellten die MBI in verschiedenen Jahren mehrfach folgende Anträge mit leichten Abänderungen bzw. Aktualisierungen:

  1. Die Stadt Mülheim beteiligt sich in Zukunft an keiner finanziellen Finanzspekulation, ob mit Derivaten, Währungsspekulation oder anderen spekulativen Finanzprodukten, mag sie kurzfristig auch noch so erfolgversprechend wirken oder sein.
  2. Die Stadt Mülheim reicht analog anderer Städte eine Klage auf Schadensersatz wegen der swap-Verluste ein entweder gegen die WestLB und/oder die Commerzbank wegen Fehlberatung oder/und gegen den ex-Kämmerer sowie die Oberbürgermeisterin wegen zumindest mangelnder Sorgfaltspflicht oder/und gegen die Finanzaufsicht des RP bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die die swap-Geschäfte der damaligen Nothaushaltskommune Mülheim hätte untersagen müssen.

Die MBI-Anträge wurden ein ums andere Mal verschoben und dann von SPD, CDU und Grünen von der Tagesordnung gestimmt. Schließlich wurden die Anträge im 3. Anlauf abgelehnt und anstelle dessen ein Gutachter beschlossen, welcher dann nach etlichen weiteren Sitzungen Klagen vorbereite, aber nur gegen Portigon als WestLB-Nachfolger und gegen die Commerzbank. Bis heute gibt es keinen Beschluss gemäß 1. des MBI-Antrags, jedem Kämmerer grundsätzlich Finanzspekulationen zu untersagen. Nach dem swap-Debakel kam dieses Jahr das Fiasko mit der Währungsspekulation, doch Konsequenzen keine! Wiederum wurden alle MBI-Anträge niedergestimmt.
Noch anzumerken ist, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg eine Strafanzeige gegen den ex-Kämmerer wegen Veruntreuung durch die swap-Geschäfte niedergeschlagen hat, weil der Kämmerer ja der Stadt sinngemäß nicht habe schaden wollen.

Jedenfalls sollte sehr genau überlegt werden, ob gegen das Urteil des LG Essen wirklich Berufung eingelegt werden soll.

Swap-Geschäfte
Commerzbank muss Mülheim keinen Schadenersatz zahlen
WAZ 30.7.15 hier
………. Das Landgericht Essen hat die Klage der Stadt Mülheim gegen die Commerzbank abgewiesen. Die Stadt hatte Schadenersatz in Höhe von rund 590.000 Euro wegen Falschberatung bei den Swapgeschäften geltend gemacht. Die Commerzbank habe damals nicht den anfänglichen negativen Marktwert dieser Swapgeschäfte mitgeteilt, lautete der Vorwurf. Die Stadt, die bei den Zinswetten Millionenverluste erlitten hat, hatte zunächst 2012 gegen die WestLB-Nachfolgerin auf Schadenersatz geklagt. 2014 wurde dann auch gegen die Commerzbank AG eine Schadenersatzklage wegen drei Swapgeschäften aus den Jahren 2003 und 2004 erhoben.
Umstand sei der Stadt bekannt gewesen
Das Landgericht ging jedoch nicht von vorsätzlicher Falschberatung aus. In Folge gilt nicht die zehnjährige, sondern die dreijährige Verjährungsfrist nach Geschäftsabschluss. Damit wären eventuelle Ansprüche der Stadt verjährt. Ohnehin sah das Gericht keine Schadenersatzansprüche, denn die gemachten Verluste beruhten auf bestimmten Prämien der Bank, die nicht ausdrücklich in Rechnung, sondern in das Geschäft einberechnet worden seien. Dieser Umstand sei der Stadt bekannt gewesen. Aus Sicht des Gerichtes konnte die Stadt nicht davon ausgehen, dass die Bank unentgeltlich tätig werde. Zudem ging das Gericht davon aus, dass die Stadt die Swapgeschäfte auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung abgeschlossen hätte.

Die Stadt betonte, dass die Frage der vorsätzlichen Falschberatung und der Verjährung noch höchstrichterlich geklärt werden müsse. In anderen Fällen habe der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Bank das Fehlen des Vorsatzes beweisen muss. „Zudem widerspricht das Urteil der aktuellen BGH-Rechtsprechung. Danach muss über die genaue Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts bei Swapgeschäften aufgeklärt werden. Dies war hier definitiv nicht der Fall. Bei Aufklärung hätte die Stadt von den Geschäften Abstand genommen“, erklärte der städtische Rechtsdezernent Frank Steinfort. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, will die Stadt die Einlegung der Berufung beim OLG Hamm prüfen.

Zur Erinnerung an das Desaster mit swaps und Währungswetten

  • Juni 08: Erst die mehrfach blockierte MBI-Anfrage brachte es ans Licht: Teure Zinsgeschäfte mit Swaps und Derivaten. Stadt verliert mind. 6 Mio. Euro! hier
  • Aug. 10: “Börsenprofis in den Ruhr- Rathäusern? Im Gegenteil! Keine weitere kommunale Spekulation! hier
  • Ende März 11: MBI-Antrag für kommunales Spekulationsverbot und Schadensersatzklagen! hier
  • Nov. 13: Zinswetten-Verluste werden auch in Mülheim endlich eingeklagt, wie jahrelang von den MBI vergeblich beantragt! hier
  • März 15: Ausstieg aus den verlustreichen Krediten in Fremdwährung so bald als möglich! hier