Ein Flüchtlingsdorf auf dem Schulhof einer laufenden Schule ist grundsätzlich unverträglich, am Blötterweg und auch woanders! Wenn nicht schnell geklärt werden kann, ob auf diesen unverträglichen Standort für ein Flüchtlingsdorf doch verzichtet wird, ist zu befürchten, dass dies Auswirkungen auch auf die bisherigen Schulanmeldungen hat. Es darf aber nicht Ergebnis der Flüchtlingspolitik sein, dass dadurch die Existenz eines Schulstandorts aufs Spiel gesetzt wird!
Mehr »