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Intransparenz bei Baumassnahmen des Theater a.d. Ruhr?

Trickst die Stadt für das Theater?

WAZ Mülheim 8.12.16: „Für Investitionen an Mülheims Theater sollen Etatmittel fließen, ohne dass die Finanzpolitik ein Wort mitreden darf. Der Trick stößt auf Kritik. WTheater an der Ruhrer finanziell aus dem letzten Loch pfeift wie die Stadt Mülheim, ist möglicherweise geneigt, mit äußerst kreativer Haushaltsführung doch noch kostspielige Dinge zu realisieren, die den Rahmen im ordentlichen Etat sprengen würden. Genau dies plant die Stadt derzeit wieder: An den Gremien des Stadtrates vorbei sollen einige Hunderttausend Euro für das Theater an der Ruhr lockergemacht werden. Das gefällt nicht jedem, eine öffentliche Debatte dazu ist aber nicht vorgesehen. Insgesamt bis zu 390 000 Euro beansprucht das Theater laut einem nicht öffentlichen Papier zum Wirtschaftsplan 2016/17, der aufgrund der Beteiligungsstrukturen (die Stadt hält nicht 100, sondern nur 98,42 Prozent der Gesellschaft) lediglich vom Aufsichtsrat des Theaters und der Gesellschafterversammlung der städtischen Beteiligungsholding abzusegnen sein soll. Die Finanzierung der „Sonderinvestition“ soll darüber erfolgen, dass der städtische Immobilienservice über einen unbestimmten Zeitraum die Miete für das Theater mindert, die einbehaltenen Mietzahlungen fließen beim Theater in einen Sonderposten für jene Investition.“ Der ganze Artikel „Stadt Mülheim trickst bei Investitionen in ihr Theater“ hier

MBI-Vorschlag für die Sitzung des Finanzausschusses am 13.2.2017 TO öffentlich

Transparenz bei Investitionen des Immobilienservice für ausgegliederte städtische Gesellschaften wie das Theater an der Ruhr

Wie der WAZ im Dezember zu entnehmen war, hat die Theater an der Ruhr GmbH für das Haushaltsjahr 2016/17 in ihrem Wirtschaftsplan „Sonderinvestitionen“ von über 300 000 € veranschlagt, unter anderem für den Ersatz der Bühnentechnik, ein neues Traversensystem, neues Mobiliar und Teppiche.  Da das Gebäude Eigentum des Immobilienservice ist, handelt es sich de facto um Investitionen des Immobilienservice (IS), zu denen dieser durch den Mietvertrag verpflichtet ist.  Im Gegensatz zu anderen Investitionsmaßnahmen sind diese aber nicht im Investitionsprogramm des IS ausgewiesen. Obwohl lt. Ex-Kämmerer Bonan die Finanzierung durch anderweitige Einsparungen gesichert ist, wäre doch eine solche Verrechnung in der „normalen“ Wirtschaft wohl nicht möglich (Saldierungsverbot/ Bilanzklarheit), und das aus gutem Grund.  Die Beschlussfassung über diese Maßnahme erfolgte ausschließlich in den Aufsichtsräten von TAR und BHM.

Das Problem ist nicht die Frage, ob diese Investitionen notwendig sind oder nicht, bzw. ob sogar eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht.
Es gibt aber eine Prioritätenliste des Immobilienservice, in die auch dieses Projekt hätte aufgenommen werden müssen. Rechtlich mag die Vorgehensweise des IS durchaus möglich sein, aber eine politische Entscheidung über die Rangfolge von Investitionen wird durch solche Vorgänge erschwert oder gar unmöglich gemacht. Auf diese Weise werden Kosten völlig intransparent, eine verursachungsgerechte Zuordnung ist nur noch schwer möglich.

Die Verwaltung möge daher zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  • Warum wurde/wird nicht im Finanzausschuss über diese Investition beraten, da doch offensichtlich der Immobilienservice das Geld aufbringen muss, in welcher Art und Weise auch immer?
  • Wer aktiviert diese Investition, der Immobilienservice oder das Theater an der Ruhr, bzw. wird sie überhaupt als solche ausgewiesen?
  • Gibt es evtl. noch andere Investitionen von städtischen Gesellschaften, die nicht im Investitionsprogramm auftauchen und nur in den Aufsichtsräten beschlossen werden?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher