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Messfehler „smart meter“: Stromkunden alleine gelassen?

Digitalisierung mit Macken und Fehlern wie beim digitalen Stromzähler, dem sog. „smart meter“

RWE-Daggi2008 machten OB Mühlenfeld und RWE-Chef Großmann Mülheim zur “Öko-Modellstadt” des RWE. Kernstück sollte der flächendeckende Einbau von angeblich “intelligenten” Stromzählern sein. EU und Bundesregierung wollten bis 2015 alle Stromzähler ausgetauscht haben. Doch wegen großer Datenschutzprobleme und dauernd neuer technischen Probleme wurde daraus nichts, nicht einmal in Mülheim, wo der “smart meter” kostenlos war. Immer noch will die Bundesregierung alle Stromkunden dazu zwingen. Nachdem nun eine holländische Studie zeigte, dass Stromrechnungen vieler smart-meter-Kunden falsch sein könnten, weil ein Teil der neuen digitalen Zähler viel zu hohe Verbrauchswerte ausweist – in manchen Fällen das Fünffache!

Deshalb schrieben die MBI die Bundesnetzagentur an und baten um Auskunft, was Verbraucher deshalb tun sollten. Diese sollten bei Unklarheiten den Versorger um Überprüfung durch eine Eichbehörde auffordern oder auch selbst eine Eichstelle beauftragen, war eine der Antworten.Mit der Prüfung seien aber für den Verbraucher möglicherweise Kosten verbunden, erklärt die Behörde. Würde bei der Prüfung festgestellt, dass der Zähler in Ordnung ist, muss der Verbraucher die Kosten tragen. Ist der Zähler defekt, trägt die Kosten der Messstellenbetreiber. Soweit die Netzagentur, die selbst nichts zu unternehmen gedenkt. Ist alles wirklich verbraucherfreundlich, gell!
Die gesamten Auskünfte der Bundesnetzagentur im Folgenden:

Bundesnetzagentur
Antwortschreiben VSE-170322072

Sehr geehrter Herr Reinhard,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 18.3.2017 an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur.

StromzaehlerIn den Medien gab es Berichte über eine Studie aus den Niederlanden, nachdem viele elektronische Zähler nicht „richtig“ zählen. Nun wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur, da viele Mülheimer Bürger beunruhigt sind. Zu Ihren einzelnen Fragen möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1.)    Um welche Typen von „elektronischen Zähler“ handelt es sich in dieser Untersuchung?

Die in der Studie untersuchten elektronischen Zähler aus den Niederlanden wurden in den Jahren 2004 bis 2014 hergestellt.

Die Probleme, die verantwortlich für die Messungenauigkeiten waren, sind in deutschen und europäischen Fachkreisen bereits seit 2010 bekannt und die einschlägigen Zählernormen wurden entsprechend angepasst.

2.)    Wie genau kann der einzelne Verbraucher überprüfen, ob sein digitaler Stromzähler fehlerhafte Messungen durchführt und kann der einzelne Stromkunde vom Netzbetreiber den Einbau eines neuen Zählers verlangen, wenn er/sie Zweifel an der Messgenauigkeit hat?

Wenn Zweifel an der messtechnischen Richtigkeit oder dem ordnungsgemäßen Zustand eines Messgeräts bestehen, haben Verbraucher folgende Möglichkeiten ihr Messgerät prüfen zu lassen:

A)     Wenn der Verbraucher in einem Grundversorgungstarif versorgt wird, ist der Grundversorger nach § 8 Abs. 2 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Mess-und Eichgesetzes (MessEG) beim Messstellenbetreiber zu veranlassen.

B)     Netznutzer außerhalb der Grundversorgung können die Prüfung des Messgerätes durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle verlangen (§ 20 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)), indem sie den Messstellenbetreiber damit beauftragen.

C)     Oder, der Netznutzer außerhalb der Grundversorgung beauftragt direkt eine Eichbehörde oder eine staatliche anerkannte Prüfstelle mit der Zählerüberprüfung nach § 51 Mess- und Eichverordnung (MessEV) i.V.m. § 39 MessEV. Dann muss aber umgehend der Messstellenbetreiber darüber informiert werden.

Mit der Prüfung sind aber für den Verbraucher möglicherweise Kosten verbunden. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass der Zähler in Ordnung ist, muss der Verbraucher die Kosten tragen. Ist der Zähler defekt, trägt die Kosten der Messstellenbetreiber.

3.)    Wird die Bundesnetzagentur in Deutschland flächendeckende Überprüfungen veranlassen? Wenn nicht, was werden Sie tun, um den verunsicherten Verbrauchern das Gefühl zu nehmen, ggfs. falsche Stromrechnungen bezahlen zu müssen?

Nein, Abweichungen sind natürlich nur einem sehr geringen Umfang zulässig. Die Überwachung der Einhaltung der sogenannten Verkehrsfehlergrenzen obliegt den Eichämtern der Bundesländer. Nähere Informationen zu den genauen eichrechtlichen Regelungen erhalten Sie daher bei den Eichämtern oder der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB). Die Bundesnetzagentur besitzt hier keine Zuständigkeit.

Moderne Messeinrichtungen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sind erst seit Dezember 2016 verfügbar und entsprechen aktuellen Standards, so dass die von der Universität Twente entdeckten Probleme bei diesen Geräten nicht relevant sind. In einer aktuellen Pressemitteilung zu diesem Thema äußert sich die Physikalisch Technische Bundeanstalt, die für die Baumusterprüfung elektronischer Stromzähler zuständig ist, wie folgt:

„Die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme, wie sie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in den kommenden Jahren in Deutschland vorsieht, ist nach Einschätzung der PTB durch die Forschungsergebnisse der Universität Twente nicht gefährdet. Die dafür vorgesehenen Zählerbauformen sind Geräte, die von den Herstellern in vollständiger Kenntnis des – inzwischen als beseitigt geltenden – Normungslückenproblems entwickelt wurden.“

http://www.ptb.de/cms/presseaktuelles/journalisten/nachrichten-presseinformationen/presseinfo.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8113&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bday%5D=13&tx_news_pi1%5Bmonth%5D=3&tx_news_pi1%5Byear%5D=2017&cHash=cdca7085a0b00bcf43586a8db08e9ce8

Des Weiteren empfehle ich Ihnen auch die Pressemitteilung des VDE (Verband der Elekrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V)

https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/position-messfehler-intell-zaehler

Die genannten gesetzlichen Bestimmungen können Sie unter http://bundesrecht.juris.de einsehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen mit diesen Informationen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Verbraucherservice Energie