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Antrag auf Abänderung des Beschlusses zur Grundsteuererhöhung um 39%

  • Petition: „Wir fordern die Rücknahme der Grundsteuererhöhung B von 39 %“ hier
  • Textbausteine für Widerspruchsschreiben zu Grundsteuerbescheid 2019 der Stadt Mülheim als doc-Datei (68 KB)
  • Demo für die Abänderung der Grundsteuererhöhung vor der Ratssitzung am 14.2.19 um 15 Uhr vor dem Rathaus

MBI-Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 14.02.2019          TO öffentlich

Abänderung des Beschlusses zur Grundsteuererhöhung um 39%

Beschlussvorlage

GrundsteuerwachstumDer Rat der Stadt beschließt die Abänderung seines Beschlusses vom 06.12.2018 zu „Hebesatzsatzung 2019 – Vorlage V 18/0785-02“, und zwar dergestalt, dass der Hebesatz 2019 für die Grundsteuer B unverändert bei 640 % belassen wird, wie seit 2015 gültig.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechend abgeänderten Grundsteuerbescheide möglichst zeitnah zu berechnen und zu verschicken, zumindest aber so, dass die bereits bezahlten Beträge mit geänderten Forderungen für evtl. Ratenzahlung zum 2. Termin für Ratenzahlungen am 15.05.19 bereits  verrechnet sein können.

Begründung

Die Erhöhung der Grundsteuer B um 39%, wie sie per Tischvorlage am 6.12.18 beschlossen wurde, ist unverhältnismäßig und der Bevölkerung absolut nicht mehr vermittelbar. Die drastische Mehrbelastung betrifft alle Mülheimer Bürger, ob Eigenheimnutzer oder Mieter, und sie soll gemäß der beschlossenen Haushaltssatzung für alle Folgejahre bis zumindest 2023 gelten. Die erhofften Mehreinnahmen sollen laut Vorlage V 18/0785 -02 jährlich 16,2 Mio. € betragen gegenüber „nur“ 3,9 Mio. € bei der ursprünglich geplanten Erhöhung der Grundsteuer B auf „nur“ 700%in der Vorlage 18/0785 -01 vom 1.10.18.
Mit dem Hebesatz von 890% wird Mülheim bundesweit von allen Kommunen über 20.000 Einwohnern nur noch von Witten mit 910% übertroffen.

Die Mülheimer Erhöhung der Grundsteuer B um 39% ist umso bedenklicher, weil nach wiederholtem Verfassungsgerichtsurteil die Bundesregierung verpflichtet ist, in 2019 das bisherige Modell mit den Grundsteuermessbescheiden (Einheitswerten) für Immobilien grundlegend zu ändern. Da sich dann auch die Bemessungsgrundlagen für die Stadt verändern werden, auf die der kommunale Steuersatz angewendet wird, wird der bundesweite Spitzenwert von 890% viele Mülheimer, Eigenheimnutzer wie Mieter, möglicherweise noch härter treffen als die momentane, bereits unverhältnismäßige Erhöhung. Was mit der Grundsteuerreform auf die Bundesbürger zukommen wird, weiß noch niemand so genau. Nur eines aber scheint gewiss: Die Grundsteuerreform wird uns in Mülheim besonders betreffen und nicht wenige besonders hart, sofern die Stadt bei ihrem Beschluss von Dezember bliebe!

Die durch den Beschluss real entstehenden Mindereinnahmen für das Haushaltsjahr 2019 kann die Kämmerei u.a. durch eine konsequente Ausgabensperre mit vorläufiger Haushaltsführung ausgleichen. Zur mittelfristigen Sanierung des Haushalts sind ohnehin strukturelle Maßnahmen vonnöten, die im Laufe des Jahres dringend angegangen werden müssen.

Wenn in nur 5 Tagen ca. 5000 Mülheimer/innen die online-Petition „Nein zur beschlossenen Grundsteuererhöhung in Mülheim an der Ruhr“ unterschrieben, so spricht das Bände. Wer sich auch nur einen Teil der über 1700 Kommentare zu der Petition durchliest, muss mit großem Erschrecken feststellen, dass der schwere Vertrauensverlust durch den Beschluss der unverhältnismäßigen Grundsteuererhöhung derart durchgängig und tiefgehend ist, dass nur eine Korrektur den Schaden noch minimieren kann.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher