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Archiv für den 10. März 2019

Gericht: Das VHS-Bürgerbegehren ist sehr wohl zulässig!

Sonntag, 10. März 2019

Ein weiteres Beispiel aus dem Mülheimer Tollhaus gegen den Bürgerwillen und fernab von Sinn und Verstand ist die willkürliche Schließung der denkmal-geschützten VHS sowie die bürokratische Ablehnung des Bürgerbegehrens trotz 11.000 Unterschriften in kurzer Zeit. Nun entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass das Bürgerbegehren sehr wohl zulässig ist! Die Stadt Mülheim, die seit vielen Jahren von einem Finanzabenteuer ins nächste taumelt, hat es trotz günstigerer Voraussetzungen als in den meisten anderen Ruhrgebietsstädten „geschafft“, unangefochten Spitzenreiter in der NRW-Pro-Kopf-Verschuldung zu werden und sogar eine bilanzielle Überschuldung, d.h. negatives(!) Eigenkapital von bereits weit über 550 Mio.€, aufzutürmen. Das VHS-Abenteuer wäre nicht nur der nächste Sargnagel, sondern um im Bild zu bleiben, bereits eher eine Grabplatte. Doch das Verwaltungsgericht entschieid zum Wohle der Stadt für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, damit der Riesenskandal des Versuchs der systematischen Zerstörung unserer beliebten und gut funktionierenden VHS in der MüGa, nur um das hochattraktive Grundstück vermarkten zu können., endet!

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