Ein weiteres Beispiel aus dem Mülheimer Tollhaus gegen den Bürgerwillen und fernab von Sinn und Verstand ist die willkürliche Schließung der denkmalgeschützten VHS sowie die bürokratische Ablehnung des Bürgerbegehrens trotz 11.000 Unterschriften in kurzer Zeit. Nun entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass das Bürgerbegehren sehr wohl zulässig ist! Herzlichen Glückwunsch an die BI und großen Dank an die zahlreichen Unterstützer! Wenn Verwaltung und Mehrheit der Politik in Mülheim bzgl. der VHS-Zukunft nicht schnell umdenken und umschwenken, werden sie mit einem VHS-Dauerthema Probleme nicht nur bei den Kommunalwahlen 2020 haben.
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