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Mülheimer Drunter&Drüber: Skandalumwitterte Korruptions-fälle, Lügen des Kämmerers und die bedrohte Demokratie

Das Landgericht hat den Ex-Manager der Mülheimer Stadttochter Seniorendienste zu Schadenersatz in Höhe von einer Viertelmillion Euro verurteilt. Jetzt wehrt sich Rinas, bekanntlich der mit den umfänglichen „Korruptionsnetzwerk“ (Zitat WAZ), was aber bis heute nicht aufgedeckt wurde. Sein Erscheinen ist angeordnet vom Gericht: Möglicherweise werden sich Heinz Rinas, skandalumwitterter Ex-Geschäftsführer der Mülheimer Seniorendienste, und Beteiligungschef Hendrik Dönnebrink an diesem Freitag, dem 28.6.19, nach fast sechs Jahren des juristischen Hin und Hers erstmals wieder persönlich begegnen. Mehr in WAZ: „Rinas will Stadt Mülheim eine Viertelmillion nicht zahlen“
Übrigens: Rinas ist immer noch Träger des Bundesverdienstkreuzes

Über den gestrigen schlimmen Angriff von BAMH, SPD, Teilen der Grünen und CDU im Rat am 27.6.19 auf die Grundpfeiler der kommunalen Demokratie bei der Suche nach einem Termin für die durch die Trickserei von Immoservice und Kämmerer notwendig gewordene Ratssondersitzung in Mülheim  muss demnächst ernsthaft diskutiert werden.

Es geht hier um das ominöse Gutachten, das am Tag nach der Ratssitzung den Ratsvertretern und der Presse vorab präsentiert wird. Vertreter des eminent betroffenen Bürgerbegehrens sind trotz 11.00 Unterschriften in kurzer Zeit (6.600 waren nötig) und trotz Gerichtsentscheidung für die Zulässigkeit nicht geladen.

In der Gerichtsverhandlung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens im März sagte die Stadt spätestens Mitte Juni das Gutachten zu, denn das spielte eine zentrale Rolle bei dem Vorschlag des Gerichts, einen sinnvollen „Vergleich“ für die Frage der VHS-Zukunft zu finden, obwohl das Gericht die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu 100% anerkannte, dementsprechend auch die 100%ige Kostenentscheidung gegen die Stadt.

Nun behauptete Kämmerer Mendack im Rat am 28.6. auch noch ungefragt, man hätte immer angegeben, das Gutachten käme im 3. Quartal 2019. Von daher sei es nicht seine Schuld, wenn jetzt eine Sonderratssitzung nötig wäre. Indirekt sagte er damit auch, die Vertreter des Rechtsamtes hätten bei Gericht falsche Angaben zur Vorlage des Gutachtens gemacht. All das stimmt nicht, deshalb in Kürze folgender Ausschnitt aus dem Wortprotokoll des Rates vom 8.11.19 aus dem Redebeitrag des Herrn Mendack:

„…….. Geplanter Baubeschluss ist in der neuen Maßnahme das 2. Quartal 2019 statt des 3. Quartals 2019. Was heißt Baubeschluss? Es ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem Sie entscheiden können, ob Sie die Variante a), b), c) oder d) wählen. ……….“

Auch in der WAZ vom 10.11.18 wurde das so wiedergegeben: „…. Im zweiten Quartal des nächsten Jahres sollen die Politiker die Gutachten vorliegen haben, früher als bei einer europaweiten Ausschreibung, die noch detaillierter ausfallen würde…………“

Bekanntlich beginnt das 2. Quartal bereits Anfang April und geht bis kurz nach der letzten Ratssitzung des 2. Quartals gestern.

Dazu aus So bitte nicht, Herr Mendack!  vom letzten Samstag:
„ …Weshalb Sie als zuständiger Dezernent und der zuständige Leiter des Immobilienservice nicht dafür gesorgt haben, dass das Gutachten rechtzeitig zur letzten Ratssitzung vorliegt, darüber kann man spekulieren, scheint aber relativ simpel, zumal weder Sie noch der IS-Leiter seit der Gerichtsentscheidung jemals in Gremien oder Öffentlichkeit auch nur ein Sterbenswörtchen verloren darüber, dass das bereits verspätete Gutachten sich weiter verzögern würde. Eine Woche vor der letzten Ratssitzung vor den Sommerferien verkünden Sie nun überfallartig, das Gutachten komme erst danach und eine Ratssondersitzung sei unvermeidlich. ……….“

Im Herbst letzten Jahres stellte sich heraus, dass Mendack bzw. „sein“ Immobilienservice für das 1 Jahr zuvor beschlossene Gutachten eigenmächtig von der in der Vorlage für die Ratsentscheidung angegebenen EU-weiten Ausschreibung auf ein „freihändige Vergabe“ umgewechselt hatten, ohne sich beim Rat vorher die Zustimmung zu holen.  Der Rat nickte das nachträglich ab durch mehrheitliche Ablehnung des MBI-Antrags, obwohl die Tiefe und Gründlichkeit der Ansprüche an das Gutachten beträchtlich verringert worden war. Dennoch wurde es nun angeblich verspätet fertig gestellt. Ein Schelm, der sich dabei etwas denkt.

Hier noch einmal der damalige MBI-Antrag im Rat am 8.11.2018, nachzulesen auch hier

MBI-Eilantrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 8.11.18                TO öffentlich

Anhalten der Vergabe des “freihändigen” und deutlich oberflächigeren Gutachtens zu potenziellen VHS-Standorten

Beschlussvorlage
Der Rat der Stadt weist den Kämmerer und den Immobilienservice (IS) an,

  1. alle weiteren Schritte zur freihändigen Vergabe der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Heinrich-Thöne-Volkshochschule unverzüglich einzustellen, alle evtl. bereits gemachten Zusagen zu stornieren und bis hierher abzurechnen. Auch die Beauftragung eines externen Büros einzig für Vergabemanagement ist zeitnah zu beenden.
  2. die Verwaltung wird beauftragt, sich unverzüglich mit dem VHS-Architekten Teich in Verbindung zu setzen, um ihn dazu zu bewegen, sein Versprechen schnellstmöglich einzulösen, auf eigene Kosten das renommierte Büro Pfeiffer zur Begutachtung der VHS an der Bergstr. zu beauftragen.

Begründung
Der Rat beschloss am 7.12.2017 mehrheitlich die Beschlussvorlage V 17/0874-01 mit dem Zusatz aus dem CDU-Antrag A 17/0952-01. Die Verwaltung wurde beauftragt, folgende 4 VHS-Varianten unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu prüfen: a) Sanierung VHS an der MüGa b) VHS-Neubau auf einem anderen städtischen Grundstück c) VHS-Neubau auf einem Grundstück in Fremdbesitz und d) dauerhafte Anmietung eines Gebäudes für den VHS-Hauptstandort. Für die Entwurfsplanung dieses Gutachtens wurden ca. 900.000 € veranschlagt, die aus der Haushaltsstelle PN 0126 399 122 genommen werden sollten, wo noch ca. 1,7 Mio. € für “Maßnahmen zur Brandschutzsanierung im VHS-Gebäude Bergstr.” ungenutzt “als Ermächtigung aus Vorjahren” zur Verfügung standen. Im der Beschlussvorlage beigefügten “Zeitplan Sanierung/Neubau VHS” war angegeben, dass die europaweite Auslobung der Planer für das o.g. Gutachten bis Ende des 3. Quartals 2018 erfolgen werde, die Entwurfsplanung und Kostenermittlung für a) bis Ende des 2. Quartals 2019, für b) + c) bis Ende des 1. Quartals 2019, so dass insgesamt der Baubeschluss und die Einstellung der Mittel in den Haushalt  im 3. Quartal 2019 erfolgen könne, also bis spätestens Ende Sept. 2019.

Die MBI schauten im Sommer mehrfach nach, ob die angekündigte europaweite Ausschreibung bereits ergangen war, konnten aber nichts finden. Deshalb fragte die MBI-Vertreterin Frau Godbersen im Finanzausschuss am 20.09.18  nach und der Kämmerer verkündete, man habe von der EU-weiten Ausschreibung abgesehen und für weniger Geld sei man dabei, nur deutschlandweit einen Gutachter zu finden. Auch die erneute Suche nach der zugehörigen Ausschreibung blieb ergebnislos. Deshalb beantragten Vertreter/innen der BI “Erhalt unserer VHS in der MüGa” Anfang Okt. Akteneinsicht dazu, die für den 30. Oktober dann schließlich zugestanden wurde. Die MBI hatten dann ebenfalls Einblick in die der BI zur Verfügung gestellten Kopien. Denen konnten wir folgendes entnehmen:

Aus der EU-weiten Ausschreibung hatte die Verwaltung fernab von Gremien und Öffentlichkeit eine freihändige Vergabe ohne jegliche Ausschreibung gemacht und dafür auch noch zusätzlich ein externes Büro für “Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens” engagiert, d.h. als eine Art “Vergabemanager” für die freihändige Vergabe. 4 Büros wurden als potenzielle Bieter angesprochen, von denen 2 auch bis zur Abgabefrist  am 16.10.18 je ein vorläufiges Angebot abgaben. Als Bindefrist war der 17.11.18 festgelegt worden. Die beiden Angebote wurden am 17.10.18 geöffnet und die Ergebnisse protokollarisch festgehalten, welche für die BI-Vertreter bei der Akteneinsicht aber nicht einsehbar und in der Kopie geschwärzt waren. Die Vergabe selbst soll bis Anfang Dezember durchgeführt werden.

Soweit zum Stand des Verfahrens.  Im folgenden zu den städtischen Vorgaben für die reine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch ein Beraterbüro im Wert von ca. 180 bis 220.000 €. Alle Kostenberechnungen sollen sich auf eine Nutzdauer von 30 Jahren beziehen. Für alle Varianten ist laut IS das “Handbuch zum Rechenmodell 3.1 zum Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau” als maßgebliche Arbeitsgrundlage vorgegeben und “die darin beschriebene Untersuchungs-/Berechnungsmethodik ist obligatorisch für die Erfüllung des geschuldeten Erfolgs des Auftrags.”
Insofern, als für die eigenmächtige Abänderung des im Ratsbeschluss angegebenen Verfahrens die Geldersparnis angeführt wird, weil die Gutachten “nur” noch weniger als 230.000 € kosten sollen, um die Ausschreibungspflicht umgehen zu können, darf folgendes nicht verschwiegen werden. Im Ratsbeschluss steht unter “finanzielle Auswirkungen” u.a.: “Die angefallenen Planungskosten (Anm.: in der Entwurfsplanung für geschätzte 900.000 €) würden bei einer abschließenden Entscheidung für die Durchführung der jeweiligen Option in den weiteren Planungs- und Baukosten aufgehen”. Mit dem geänderten Gutachten dürfte das kaum noch der Fall sein können, d.h. die jetzige Ersparnis aus rein vergaberechtlichen Gründen würde dann in Zukunft dennoch anfallen.

Zu a) gibt der IS ein geschätztes Sanierungsgesamtvolumen von 12,9 Mio. € an, gibt den Gutachtern zudem die ausgiebigen, vielfältigen Bestandsunterlagen zu Brandschutz, Schadstoffen und Statik zur Hand aus den vielen Jahren seit 2007, in denen der IS zwar dauernd neue Untersuchungen veranlasste, aber fast nie die dabei empfohlenen und auch etatisierten Maßnahmen durchführte. Dem Gutachterbüro wird anheim gestellt, ggfs. weitere Fachgutachten zu veranlassen, auf Kosten der Stadt.

Zu b) soll der Gutachter für die 3 städtischen Grundstücke Ruhrbania-Baufeld 4, Ernst-Tommes-Str. in Saarn und Schulgelände Bruchstr. jeweils eine Kostenschätzung für einen Neubau eines VHS-Gebäudes mit ca. 3200 qm Gebäudegrundfläche vorzulegen.

Zu c) wird im wesentlichen vorgegeben, dass die zu erstellende Kostenschätzung hauptsächlich zu den Ergebnissen von b) den Grundstückswert aufgrund der Bodenrichtwerte der Stadt addiert werden sollten. Eine Vorgabe irgendwelcher privaten Grundstücke, die theoretisch in Frage kommen könnten, gibt es anscheinend nicht.

Zu d) sollen nur die Kosten für die dauerhafte Anmietung der Interims-VHS an der Aktienstr. auf 30 Jahre hochgerechnet werden.

Unabhängig von vergaberechtlichen Fragen und der Problematik, dass Teile der Verwaltung eigenmächtig den Ratsbeschluss uminterpretiert haben, stellen sich dadurch die Fragen danach, wie nutzvoll diese geänderte Vorgehensweise für die noch zu fällende Grundsatzentscheidung über die zukünftige VHS in Mülheim überhaupt ist bzw. noch sein kann. Wurde im Begründungstext zum Ratsbeschluss vom 7.12.18 noch angeführt: “Dies würde bedeuten, dass ein externes Ingenieurbüro damit beauftragt wird, eine genaue Bestandsaufnahme an dem Gebäude Bergstr. 1-3 durchzuführen”, so kann davon mit der dann freihändigen Vergabe nicht mehr die Rede sein. Da das Gutachterbüro eigentlich nur die bekannten, diversen bisherigen VHS-Gutachten und Kostenschätzungen noch einmal zusammenfassen und bewerten soll (bei zudem vorgegebener städtischer Schätzung) fragt man sich, wozu es dafür eines externen Gutachters bedarf. Das hätten auch gut bezahlte Fachleute aus IS, Kämmerei oder/und Rechnungsprüfungsamt problemlos bewerkstelligen können. Es war ohnehin schon länger überfällig, dass das bisherige Zahlenchaos für Brandschutz und Sanierung der VHS (zwischen 2 und 20 Mio. € je nach Bedarf?!) auf eine realistischere Basis gebracht worden wäre. Dazu braucht man kein externes Büro, sondern nur die systematische Bewertung aller relevanten und noch gültigen Angaben, nicht aber gestorbene Szenarien für eine Sparkassenakademie statt der VHS. Auch die städtischen Mitarbeiter sind sicherlich in der Lage, mit Hilfe des “Handbuchs zum Rechenmodell 3.1 zum Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau” und den vorliegenden, diversen Gutachten aus langen Jahren eine belastbare Kostenschätzung zu erstellen. Hinzu kommt, dass nicht nur das Ausschreibungsverfahren (europaweite Ausschreibung) geändert wurde, sondern auch die erforderliche Genauigkeit der Kostenangaben gesenkt wird. Während in dem vom Rat beschlossenen Verfahren mindestens eine Kostenermittlung vorgelegt werden sollte (Vergabe einer Generalplanerleistung in den Leistungsphasen 1-3), wird nunmehr nur noch eine Kostenschätzung nach Leistungsphase 2 verlangt. Daraus ergibt sich logischerweise eine viel geringere Kostengenauigkeit. 

Auch für die Hochrechnung von Variante d) für die Kostenschätzung bei dauerhafter Anmietung der als VHS wenig tauglichen Aktienstr. benötigt man keinen externen Gutachter. Dass IS oder Kämmerei diese simple Aufgabe theoretisch nicht leisten könnten, ist wenig wahrscheinlich.

Bei den erhofften Kostenschätzungen für einen VHS-Neubau auf einem der 3 vorgegebenen potenziellen städtischen Grundstücken stellt sich dagegen die Frage, wie brauchbar diese zu erwartenden Kostenschätzungen für die Realität bzw. für eine noch zu fällende Grundsatzentscheidung zur Fortführung des Volkshochschulbetriebes als kommunale Pflichtaufgabe überhaupt sein werden. Der Standort Ernst-Tommes-Straße hätte mit dem von der überwiegenden Ratsmehrheit immer gewünschten zentralen VHS nichts zu tun, sollte also auch nicht weiter untersucht werden. Sowohl Ruhrbania-Baufeld 4, als auch der Standort Bruchstr. haben ihre Tücken und Fallstricke, die eine reine Wirtschaftlichkeitsberechnung nur nach Leistungsphase 2 nicht berücksichtigen werden kann. Ob z.B. bei den deutlich gestiegenen Zahlen an Grundschülern das Gelände Bruchstr. dringend für die zukünftige Erweiterung der Grundschule benötigt werden wird, ist nicht gerade unwahrscheinlich. Aber auch für die überquellenden weiterführenden Schulen werden bald neue Gebäude und Standorte benötigt, doch gibt es nicht mehr viele auf städtischen Flächen.

In den verbliebenen Ruhrbania-Feldern gibt es nicht nur die Problematik der Bestandsgebäude, wofür erst Ersatz gefunden werden müsste, sofern überhaupt möglich oder sinnvoll. Wie bereits die Auseinandersetzungen vor Jahren um den FH-Standort gezeigt hatten, gäbe es zudem bei einem VHS-Neubau dort u.a. die Probleme mit Lärm und Erschütterungen sowohl durch die angrenzende Straßenbahn, als noch mehr durch den Verkehrsknotenpunkt am Ende der Konrad-Adenauer-Brücke.

Aus all diesen Gründen heraus kann und darf man aus planerischen und haushalterischen Gründen heraus den vom IS beschriebenen Weg nicht weitergehen. Was das freihändige Gutachten an fundierten Entscheidungsgrundlagen für die allgemeine VHS-Zukunft überhaupt liefern kann, ist zweifelhaft. Eine überschlägige Kostenermittlung für alle Varianten a) bis d) auf der rein monetären Grundlage kann auch ohne externes Büro erstellt werden. Der wichtigste strittige Punkt ist und bleibt die Bezifferung von Brandschutz- und Sanierungskosten für die bestehende VHS an der Bergstr.. Dafür aber drängt sich regelrecht auf, das Angebot des Architekten Teich für eine von ihm bezahlte Begutachtung anzunehmen und dann demnächst eine fundierte Grundsatzentscheidung fällen zu können, ohne die Stadt in das nächste unüberschaubare Abenteuer zu stürzen. Bis dahin könnte und müsste die Stadt auch ein wirkliches VHS-Konzept für die Zukunft und das dazugehörige Raumkonzept beraten und mit einem neuen Dezernenten auch beschließen können.

Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus den obigen Darlegungen.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher