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Tollhaus Mülheim?

Mülheimer Dauerwahnsinn: Nach Grundsteuererhöhungsorgie, ÖPNV-Kahlschlagsversuch jetzt der Versuch der VHS-Zerstörung?

MH-AdeEs ist zum Mäusemelken in der ehemals „sympathischen“ Stadt a.d. Ruhr, die sich ein wenig anmaßend bei der diesjährigen Extraschicht („Nacht der Industriekultur“) als „Ruhr-Venedig“ anpries. Noch meiden allerdings die Hochzeitspaare aus aller Welt die bankrotte „Ruhrperle“, ebenso Touristenströme, weil die Romantik und das Flair a la Venedig nicht so ganz vermittelbar sind. Im realen Alltag ist die kleine Großstadt inmitten größerer Großstädte einer von Kirchturmsegoismen geprägten „Metropole Ruhr“ auf einem erschreckenden Selbstzerstörungstrip. Langjährige Mißwirtschaft, verknüpft mit vielfarbigem Filz, Vettern- und Cousinenwirtschaft haben das eigentlich im Revier besser gestellte Städtchen in die heillose bilanzielle Überschuldung getrieben. Nun sollen die Bürger büßen durch Abmurksen von immer mehr Urbanität.

Der VHS-Skandal, nächste Episode,
bevor die Bürger entscheiden dürfen

Wie nach der bösen Vorgeschichte nicht anders zu erwarten, präsentierte der Kämmerer 1 Tag nach der letzten regulären Ratssitzung das ominöse Gutachten zur VHS-Zukunft. Ebenso kaum überraschend errechneten die „freihändig“ ausgesuchten Gutachter eine Fantasiesumme von über 30 Mio. Euro für Sanierung des VHS-Gebäudes in der MüGa und nur 12,2 Mio. für die Anmietung des als VHS völlig ungeeigneten ehemaligen AEG-Fabrikgebäudes an der Aktienstraße.  Mit diesen weltfremden Vorgaben kann dann die Ratsmehrheit in der Sondersitzung am 12. Juli „ohne schlechtes Gewissen“ gegen die Forderung des Bürgerbegehrens stimmen, so dass am 6. Okt. ein Bürgerentscheid stattfinden muss. Deshalb: Lasst die Bevölkerung entscheiden, am besten für die VHS-Wiederinbetriebnahme in der MüGa ohne Wenn und Aber! Die Fragestellung beim Bürgerentscheid lautet dann:

vhs„Sollen VHS-Grundstück und –Gebäude in der MüGa im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden?“

Mit dem bedenklichen „Gutachten“ wird sich die Bürgerschaft im „Wahlkampf“ vor dem Bürgerentscheid befassen müssen. Es reiht sich nahtlos in die skandalösen Vorgänge beim Versuch der VHS-Zerstörung ein. Mehr dazu hier

Und der verwirrte Mülheimer Stadtrat bot sogar noch zusätzliche Tollhaus-Kostproben:
Diese Sondersitzung musste nur darüber entscheiden, ob der Rat sich dem Begehren anschließt und da das nicht geschah, muss – wie gerichtlich(!) angeordnet – ein Bürgerentscheid stattfinden, was nun am 6. Oktober der Fall sein wird. SPD und Grün(lich)e hatten noch ganz schnell per Tischvorlage den Antrag gestellt, der Rat möge beschließen, das VHS-Gelände nicht zu verkaufen, aber ansonsten über die VHS-Zukunft wie gehabt zu entscheiden. Die CDU hatte ebenfalls per Tischvorlage den Antrag gestellt, für den Fall eines erfolgreichen Bürgerentscheids bereits jetzt einen zeitgleichen zusätzlichen Ratsbürgerentscheid zu beschließen, in dem die Bürger dann abstimmen sollen, ob sie eine vorrangige VHS-Sanierung wollen vor allen anderen Sanierungen im Sport-, Bildungs-, Kulturbereich sowie Tierschutz.
Und die BAMH hatte beantragt, einen Teil des bei positivem Ausgang des Bürgerentscheids sanierten VHS-Gebäudes für Büros der Verwaltung zu nutzen.

Wie bereits vorher in der WAZ morgens verkündet, schloss sich der Rat mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen, BAMH und FDP dem Bürgerbegehren zum VHS-Erhalt nicht an, d.h. mit genau den gleichen Stimmen wie nach der überfallartigen Schließung des denkmalgeschützten Gebäudes in 2017, als sie jede Teilsanierung bei laufendem Weiterbetrieb ablehnten. Das sehr erfolgreiche Bürgerbegehren aus 2018 hat anscheinend niemand zum Umdenken veranlasst. Zähneknirschend musste akzeptiert werden, dass nun ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss, nachdem die von der großen Ratsmehrheit abgelehnte Zulässigkeit gerichtlich erkämpft werden musste. Also versuchte man noch Störmanöver, wo immer möglich.

Die BAMH wollte bereits vor dem Entscheid festlegen lassen, dass Teile des VHS-Gebäudes als städtische Büros genutzt werden sollten. Der Kämmerer ließ über den Gutachter vorrechnen, dass dies insgesamt wenig bringen würde.

SPD und Grüne ließen abstimmen, dass Gelände und Gebäude im öffentlichen Eigentum bleiben müssten, was mit Mehrheit beschlossen wurde. Was aber in dem Gebäude stattfinden sollte, ließ man offen. Mit diesem vagen Schaufensterbeschluss soll dem Bürgerentscheid Wind aus den Segeln genommen werden.

Und die CDU setzte noch einen drauf mit dem Antrag, zeitgleich einen Ratsbürgerentscheid zu veranstalten, in dem die Bürger ggfs. darüber abstimmen sollten, was sie für die VHS aus der Prioritätenliste gestrichen haben wollen. Ein absurder Antrag, nicht wirklich zulässig. Die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für den Unfug kam auch nicht zustande. Es reichte aber zu ellenlangem Wiederholungen all dessen, was seit nun 2 Jahren immer wieder litaneimäßig von Kämmerei und  Anti-VHS-Parteien heruntergebetet worden war, dass nämlich Schulen, Sport, Tierheim usw. bei Sanierung der VHS vernachlässigt werden müssten.

Der MBI-Antrag auf geheime Abstimmung fand leider nicht die vorgeschriebene 20%ige Unterstützung, so dass alle dem Fraktionszwang folgen mussten. Und so verlief dann diese Ratssitzung wieder einmal insgesamt als Armutszeugnis der Demokratie, die blindlings der Verwaltung folgt und ihre Wähler ganz außen vor läßt.

Der Bürgerentscheid am 6. Oktober ist eine Art letztes Aufbäumen der Demokratie und der Bürgergesellschaft. Man wird sehen, inwieweit die Bestrebungen von Verwaltung und Ratsmehrheit, verschiedene Bevölkerungsteile gegeneinander auszuspielen, erfolgreich sein kann. Nur wenn die Bevölkerung beim Bürgerentscheid „der Stadt“ klar macht, dass ihr Integration, Weiterbildung und demokratische Kultur so wichtig sind, dass dem eingefahrenen Spiel „der Stadt“ ein Riegel vorgeschoben werden muss, wird sich in dem riesigen Mülheimer Chaos etwas bewegen. Dazu gehört u.a. auch, den Immoservice auf andere Füße zu stellen.

Was das VHS-Gutachten übrigens auch
und vor allem eigentlich aussagt:

VHS-LuftbildÜber und über wird die Bausubstanz gelobt, immer wieder als überdurchschnittlich gut dargestellt.

Der Brandschutz ist u.a. durch recht einfache Schottungen zu regeln. Also waren die „Gut“achter auf eine Totalrenovierung mit Uhrenanlagen, Videoüberwachung, automatischer Sprenkleranlage und allem Schnickschnack gegangen, um die 30 Millionen irgendwie zu erreichen.

Das Gutachten sagt in den einzelnen Passagen das Gegenteil von dem, was „die Stadt“ bisher wider besseres Wissen behauptet hatte. Von wegen Statikprobleme oder Schadstoffbelastung! Das Gutachten ist auch ein Schlag ins Gesicht der Stadt.

Insofern, als die Gutachter nur auf den Abfluss des Geldes schauen, könnte man das Ergebnis zumindest theoretisch noch irgendwie nachvollziehen.

Jedoch, es wird völlig ausgeblendet, was nach Ende der Mietzeit in dem ungeeigneten Gebäude Aktienstr. geschehen wird. (Die Stadt gibt den Mietgegenstand zurück. Das wars!! Und dann?)

 Beim Sanierungsmodell hat die Stadt jedoch eine sanierte und nutzbare Immobilie in ihrer Bilanz.
Insofern gibt es bei diesem Vergleich eine riesige Unwucht, die eigentlich diesen Vergleich verbietet.

  • Interview mit dem VHS-Architekten Teich von Juni 19 hier