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Wenn es um VHS-Zukunft geht: Mülheimer Haushaltsführung höchst unseriös!?!

HütteSeptember19Am 16. September war Finanzausschuss, der auch für die Immobilienwirtschaft der Stadt Mülheim zuständig ist.

Die MBI-Vertreterin stellte zwei Fragen:

  1. Hat die Versicherung Geld für den Brandschaden an der Gesamtschule Saarn bezahlt und wenn ja wieviel?
  2. Was bedeutet es, dass im Investitionsprogramm des Immobilienservice für 2020ff. auf S. 86 unter „investive Kosten“ für 2019 unter „Sanierung Heinrich-Thöne-Volkshochschule“ 900.000 € aufgeführt mit der Erläuterung „Daneben wird ein kalkulierter Betrag von rd. 900.000€ für die vom Rat der Stadt gemäß Drucksache V 17/0874-01 beschlossene Sanierungs- und Standortuntersuchung verwendet“

Antwort zu 1.

Jawohl, die Versicherung hat bereits 1,5 Mio. € für den Brandschaden GS Saarn gezahlt bzw. zugesagt, was bisher nicht bekannt gegeben worden war.

Aha und wieso wurde bei der Veranstaltung dort zum VHS-Bürgerentscheid der Eindruck erweckt, als könne an der Gesamtschule keine dringend erforderliche Maßnahme durchgeführt werden, falls beim Bürgerentscheid für die VHS in der MüGa abgestimmt würde. Dann wäre die nächsten Jahre kein Geld mehr da für Schulsanierungen wie in Saarn.

  • Unabhängig davon, dass zur VHS-Sanierung für 2020 nur der notwendige Brandschutz wie Schottung der Durchbrüche anstünde, was bekanntlich schon 2012 in einem anderen teuren Gutachten als dringlich angegeben war. Der IS  müsste dafür max. 2 Mio. € in seine Prioritätenliste aufnehmen, was selbst seine eigenen Gefälligkeitsgutachter nicht höher angaben,
  • unabhängig auch davon, dass für die dringend notwendige Sanierung der GS Saarn große Summen an Fördergeldern bereitstehen und nur abgerufen werden müssten,

könnte und müsste die Stadt die 1,5 Millionen von der Versicherung sofort für Maßnahmen an der maroden Saarner Schule einsetzen, denn dieses Geld kann ja wohl nicht woanders eingesetzt werden. Oder doch?

Eine klare Antwort zu 2. gab es vom Kämmerer nicht

Plakat-BuergerentscheidVHSDeshalb bleiben Fragen offen. Bekanntlich hatten Kämmerer und IS ca. Mitte letzten Jahres eigenmächtig die in der Vorlage V 17/0874-01 angegebene angeblich notwendige EU-weite Ausschreibung in eine freihändige Vergabe abgeändert. Als das aufgefallen war, behauptete der Kämmerer im Nov. 2018 dadurch sei alles billiger geworden und koste nur noch 200.000 statt 900.000 €.

Wieso also steht im Haushaltsplanentwurf 2020, der Ende August 2019 eingebracht wurde, also 2 Monate nach Fertigstellung des Gutachtens, immer noch 900.000€ für das Gutachten?

Zur Erinnerung auch

  • Zentrales Flugblatt der BI „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ zum Bürgerentscheid am 6. Oktober über Erhalt und Wiedernutzung des denkmalgeschützten VHS-Gebäudes an der Bergstraße. „Stimmen Sie mit JA!“ als pdf-Datei (585 KB)

Trotz mehrfacher Erinnerung, u.a. auch in der Ratssitzung am 29.8., hat der OB dem VHS-Architekten, Herrn Teich, selbst bis Mitte September keine Antwort zukommen lassen, ob er Zugang zum Gebäude erhalten könne, was ihm wegen des Urheberrechts zweifelsohne zusteht! Am 11.9. mahnten die MBI noch einmal die Ende Juli versprochene Antwort an und sie schrieben u.a.: “….. Nicht nur die Höflichkeit gebietet es, die versprochene Antwort nicht auf St. Nimmerlein zu verschieben. Der Eindruck entsteht nicht nur bei uns, dass auch Sie anscheinend alles daran setzen, Informationen zu unterdrücken, falls diese nicht gegen den Bürgerentscheid zum VHS-Erhalt sprechen könnten. Da Sie als OB an sich zu Neutralität und Fairness verpflichtet sind, wäre zumindest die lange überfällige Antwort an Herrn Teich u..E. zeitnah angebracht und nicht abzuwarten, wie der Bürgerentscheid ausgeht.”
Bis zum 23.9.19 erhielten die MBI auch darauf keine Antwort, nicht einmal eine Empfangsbestätigung!
Kleiner Hinweis auf das Urheberrecht, das der VHS-Architext zu Recht reklamiert: Mehrfach wollte die Stadt Mülheim den Hajek-Brunnen am ehemaligen Viktoriaplatz (heute Platz der Synagoge) entfernen, doch sie scheiterte immer am Einspruch des Urhebers, auch vor Gericht!