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das Elend mit der schlecht gemachten Grundsteuerreform

In Deutschland mGrundsteuerüssen alle Grundsteuer B bezahlen, egal ob Eigenheimnutzer oder Mieter, da Vermieter diese rein kommunale Steuer ganz umlegen dürfen. Die Kommunen legen dann den Hebesatz jeweils selbst fest und das bedingt riesige Unterschiede zwischen 200% des sog. Einheitswerts und weit über 1000% z.B. in Offenbach. Knapp dahinter liegt bei Großstädten Mülheim/Ruhr, wo der Hebesatz ab Jan. 2019 unverhältnismäßig um 39% auf 990 erhöht wurde. In mehreren Urteilen erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVG) über viele Jahre das Grundsteuermodell der Einheitswerte für verfassungswidrig. Doch nichts wurde geändert. Im April 2018 platzte dem BVG der Kragen und es entschied, dass die gesamte Grundsteuer hinfällig werde, falls der Bundestag bis Ende 2019 nicht endlich ein verfassungskonformes Grundsteuermodell beschließen sollte. Nach etlichem Gehampel kam dann kurz vor Jahresende ein geändertes Modell durch, allerdings mit nicht eindeutigen Kriterien und vor allem mit einer sog. Öffnungsklausel, d.h. jedes Bundesland kann eigene Kriterien bestimmen. Das ganze sollte ab 2025 dann angewendet werden. Der NRW-Städtetag beklagt nun, dass die Landesregierung in der Umsetzung der Grundsteuerreform ein ganzes Jahr ungenutzt verstreichen ließ. WAZ vom 14.11.20: „Noch immer keine Klarheit über neue Grundsteuer in NRW“

Das mit Abstand Sinnvollste bei einer Grundsteuer-reform wäre gewesen, für ganz Deutschland einen einzigen Hebesatz zu beschließen,
unabhängig davon, wie statt des Einheitswertes
die neue Grundlage berechnet wird.

Doch darüber sprach niemand, obwohl doch so häufig in Sonntagsreden betont wird, dass man gleiche Bedingungen in allen deutschen Städten und Regionen schaffen wolle. Doch wenn es konkret wird ………..

Genau wie auch bei der seit langem angemahnten und überfälligen Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des völlig aufgeblähten Bundestages fragt man sich, warum die Bundestagsparteien keine wirkliche Lösung hinbekommen (wollen), im Falle der Grundsteuer auch nicht auf höchstrichterliche Anordnung.

Es scheint, dass den Volksvertretern das Wohl ihrer jeweiligen Parteien inkl. deren Funktionären immer näher liegt als das Wohl der Republik und ihrer Bürger. Bei der Grundsteuer, die alle betrifft, soll den Amtsträgern und Vertretern der großen Parteien vor Ort anscheinend das Instrument der Grundsteuererhöhung für was auch immer keinesfalls verkleinert oder sogar entzogen werden. Das beschleunigt oft eine Spirale nach unten, wie man in der Krisenregion Ruhrgebiet deutlich sehen kann, wo fast alle Städte sich in der Spitzengruppe der Hebesätze befinden, wenn auch nicht ganz so extrem wie Mülheim/Ruhr, dem Spitzenreiter bei der NRW-Pro-Kopf-Verschuldung.

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