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    MBI-Anfrage weiter unten auf dieser Seite PRESSEMITTEILUNG

    Mülheim, den 3. November 2000

MBI begrüßen Einrichtung eines Internetcafés im AJZ

MBI - Fraktion fragt nach Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen in kommerziellen Internetcafés

Die MBI begrüßen die jetzt gemeldete Einrichtung eines nicht-kommerziellen Internetcafés im autonomen Jugendzentrum, wo Jugendliche unter kundiger Hilfestellung und für geringes Endgeld im Internet surfen können, ähnlich wie auch bereits in anderen Jugendheimen.

An den Ausschuss für Bürgerservice am 13.11.00 haben die MBI eine Anfrage zum Thema "Internetcafés und Jugendschutz" gestellt, in der nach der Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen und auf Kontrollen aufgrund von Beschwerden über kommerzielle Internetcafés gefragt wird (siehe Anlage).

R. Kurbach  - Fraktionssekretär -

    Mülheim/Ruhr, den 02.11.00

Anfrage an den Ausschuss für Bürgerservice am 13.11.2000

    Tagesordnung: öffentlich

    Die Verwaltung möge einen Sachstandsbericht geben zum Komplex "Internetcafés und Jugendschutz in Mülheim" . Insbesondere möge sie folgende Fragen beantworten:

  • Wie viele kommerzielle und nicht kommerzielle Internetcafés gibt es zur Zeit in Mülheim?
  • wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Cafés bezgl. Altersbeschränkung, Nutzungsgebühren usw.?
  • hat es Beschwerden über und Kontrollen in den Internetcafés gegeben? Wenn ja, mit welchen Ergebnis und welchen Konsequenzen?
  • welche Alternativen und gleichwertige Angebote im Bereich Internet und Computernetzspiele werden auf nicht kommerzieller Basis angeboten bzw. sind geplant?
  • was wurde bisher getan und ist geplant, um den Jugendschutz in diesem Bereich zu gewährleisten?
    • Begründung:

      Den MBI sind verschiedentlich Konflikte zwischen Kindern und Jugendlichen als Besucher und den Betreibern kommerzieller Internetcafés u. a. von besorgten Eltern zugetragen worden. Insbesondere ging es dabei um Übervorteilung bei Abrechnungsmodalitäten, Abgabezwang von Ausweisen als "Pfand" u.a.m.

      Die MBI bitten daher um einen Sachstandsbericht bezüglich dieser modernen Form der Mischung aus Spielhalle und Jugendcafé ohne Kaffeee.

    i.A. der MBI-Fraktion:             L. Reinhard, Fraktionssprecher

    Stellungnahme der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice am 13.11.00:

    Anfrage der Fraktion der MBI

      Betreff: Internetcafés und Jugendschutz in Mülheim an der Ruhr

      Stellungnahme:

    Zu Punkt 1 der Anfrage:

    Dem Ordnungsamt sind 3 kommerzielle Internetcafes in Mülheim an der Ruhr bekannt. Im Einzelnen handelt es sich um:

    • Netzpark, Delle 45
    • Cyber-Planet, Friedrichstr. 3
    • PC-Cafe, Auerstr. 51 im Autonomen Jugendzentrum.

    Zu Punkt 2 der Anfrage:

    Die Altersbeschränkung der Nutzung ist davon abhängig, ob wie der Gewerbebetrieb nach der Gewerbeordnung bzw. dem Gaststättengesetz genehmigt ist.

    Bei dem Internetcafe auf der Friedrichstr. 3 handelt es sich um einen nach dem Gaststättengesetz konzessionierten Betrieb. Hierfür wurde eine gebührenpflichtige Gaststättenerlaubnis erteilt.

    Nach dem Jugendschutzgesetz darf der Aufenthalt in Gaststätten Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Für Jugendliche ab 16 Jahre ist der Aufenthalt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24.00 Uhr gestattet.

    Die beiden Betriebe Delle 45 und Auerstr. 51 sind nicht nach dem Gaststättengesetz konzessioniert. Es liegt auch keine Genehmigung als Spielhalle/spielhallenähnlicher Betrieb im Sinne der Gewerbeordnung vor.

    Derzeit prüft die Verwaltung, inwiefern in dem Internetcafe Delle 45 ein Spielbetrieb zulässig ist, denn nach dem Jugendschutzgesetz ist der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen, vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen nicht gestattet.

    Aufgrund des Zeitungsberichtes der WAZ vom 03.11.2000 sind Kontrollen zur Überprüfung des neu eingerichteten Internetcafes in dem Autonomen Jugendzentrum Auerstr. 51 veranlasst worden, um festzustellen, ob dieser Betrieb gaststättenrechtlich oder spielhallenrechtlich zu genehmigen ist. Das Ergebnis der Ermittlung bleibt derzeit noch abzuwarten.

    Zu Punkt 3 der Anfrage:

    Beschwerden liegen ausschließlich über das nach dem Gaststättengesetz konzessionierte Internetcafe auf der Friedrichstr. 3 vor. Diese beziehen sich insbesondere auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und den dauerhaften Spielbetrieb. Die durchgeführten zahlreichen Kontrollen führten zu dem Ergebnis, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz eingeleitet wurden. Außerdem wurde die spielhallenähnliche Nutzung durch ein entsprechendes Bußgeldverfahren geahndet. Gleichzeitig wurde nach Maßgabe der Gewerbeordnung ein dauerhafter Spielbetrieb an den Computerterminals untersagt. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt. Dieser liegt zurzeit der Bezirksregierung Düsseldorf zur Entscheidung vor. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es sich in diesem Verfahren nach Rücksprache mit den Nachbargemeinden und der Bezirksregierung Düsseldorf um einen Präzedenzfall handelt.

    Durch das Ordnungsamt werden Gespräche mit den Betreibern der Internetcafés über die Zulässigkeit des Spielbetriebs angestrebt und sind teilweise schon terminiert.

    Zu Punkt 4 der Anfrage:

    Hierzu kann das Ordnungsamt keine Angaben machen, da hier lediglich Gewerbebetriebe angezeigt werden. Gegebenenfalls könnten die Schulverwaltung und das Jugendamt hierzu Stellung beziehen. Eine differenzierte Auskunft konnte aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage nicht erfolgen.

    Zu Punkt 5 der Anfrage:

    Wie bereits zuvor erläutert, sind den Jugendschutz betreffende Maßnahmen abhängig zu machen von der Art des Gewerbebetriebes. Anfragen bei der Aufsichtsbehörde und dem Innenministerium führten zu keinen eindeutigen Erkenntnissen und Maßgaben für die zukünftige Vorgehensweise der Verwaltung.

     

    Aufgrund der komplizierten und bisher nicht abschließend beurteilten Rechtslage im Bereich der neuen Medien ist eine Zuordnung der Betriebsarten problematisch. Kontrollen sind für die hier bekannten Internetcafes geplant und veranlasst.