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Beschlussvorlage für die Ratsitzung am 4.11.99

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr möge beschießen:

Die Verwaltung  wird beauftragt,  die  Genehmigungserteilung  für die  sonntäglichen Trödel- und Antikmärkte  am Rhein-Ruhr-Zentrum (RRZ)  entsprechend der Gesetzeslage  dergestalt zu ändern, dass im Umfeld des RRZ höchstens ein Trödelmarkt pro Monat stattfinden kann.

Begründung:

Gegenwärtig findet am RRZ monatlich ein Trödelmarkt  sowie ein Antikmarkt statt. Einen weiteren Trödelmarkt gibt es monatlich auf dem Gelände vom Stinnes Baumarkt. Gesetzlich erlaubt  ist  nur  die Genehmigung von einem Trödelmarkt pro Monat pro Stadtteil. 

Die Trödel- und Antikmärkte  erzeugen  wegen des hohen Verkehrsaufkommens  erhebliche Belästigungen für die Anwohner, zumal das RRZ bereits durch seine Vergnügungsstätten an Samstagen und Sonntagen zusätzliche Verkehrsbelastungen erzeugt, die über das vom OVG Münster zugelassene Mass hinausgehen.

Daher bedarf die derzeitige Genehmigungspraxis der Trödelmärkte einer  deutlichen Korrektur.

Mülheim, den 20.10.99
i. A. der MBI-Fraktion, Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

Dieser Ratsantrag wurde verschoben in den Ausschuss für Bürgerservice, wo er in den Sitzungen von Dezember und Januar jeweils diskutiert, aber nicht abgestimmt wurde. Zusammen mit dem MBI-Grundsatzantrag zum Wildwuchs von Trödelmärkten wurde er in der Märzsitzung durch “Beschluss der Nichtbefassung” abgelehnt gegen die Stimmen von MBI und Grünen