Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr möge beschießen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungserteilung für die sonntäglichen Trödel- und Antikmärkte am
Rhein-Ruhr-Zentrum (RRZ) entsprechend der Gesetzeslage dergestalt zu ändern, dass im Umfeld des RRZ höchstens ein Trödelmarkt pro Monat stattfinden kann.
Begründung:
Gegenwärtig findet am RRZ
monatlich ein Trödelmarkt sowie ein Antikmarkt statt. Einen weiteren Trödelmarkt gibt es monatlich auf dem Gelände vom Stinnes Baumarkt. Gesetzlich erlaubt ist nur die Genehmigung von
einem Trödelmarkt pro Monat pro Stadtteil.
Die Trödel- und Antikmärkte erzeugen wegen des hohen Verkehrsaufkommens erhebliche Belästigungen für die Anwohner, zumal das RRZ bereits
durch seine Vergnügungsstätten an Samstagen und Sonntagen zusätzliche Verkehrsbelastungen erzeugt, die über das vom OVG Münster zugelassene Mass hinausgehen.
Daher bedarf die derzeitige Genehmigungspraxis
der Trödelmärkte einer deutlichen Korrektur.
Mülheim, den 20.10.99
i. A. der MBI-Fraktion, Lothar Reinhard, Fraktionssprecher
Dieser Ratsantrag wurde verschoben in den Ausschuss für
Bürgerservice, wo er in den Sitzungen von Dezember und Januar jeweils diskutiert, aber nicht abgestimmt wurde. Zusammen mit dem MBI-Grundsatzantrag zum