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Mülheim/Ruhr, den 24.08.00

Anfrage an den Finanzausschuss am 04.09.00

Betr.: Verkauf von Straßen- und Verkehrsflächen am Föhrenkamp

Die Verwaltung möge berichten,

was die Prüfung der von OB Baganz angehaltenen Entscheidung der BV 3 zum Verkauf von Straßen- und Verkehrsflächen am Föhrenkamp (Flurstücke 592/721/722 Fl. 51, Gem.Saarn) bisher ergeben hat.

Insbesondere möge auch dargestellt werden,

  • unter welchen Bedingungen ein wesentlich höherer Verkaufspreis als die angedachten 60 DM/qm erzielt werden könnte
  • ob diese Flächen, die real als Vorgarten anzusehen sind, bei der Bewertung als Garten- oder Bauland gelten.

      i.A. der MBI-Fraktion:             L. Reinhard, Fraktionssprecher

Mülheim/Ruhr, den 10.05.00

Anfrage an den Finanzausschuss  am 9.6.2000

Die Verwaltung möge darlegen,

ob sie angesichts des nicht vertretbaren Verzichts auf den Verkauf von städtischen Flächen, hier insbesondere Verkehrs- oder Straßenflächen,

  1. geprüft hat, ob die gemäß Beschlußvorlage V 00/0518-01 für die BV 3 vom 18.05.2000 zum Verkauf vorgesehenen Flurstücke 592/721/722 Fl. 51, Gem. Saarn incl. Straßenlaterne, nicht auch ähnlich dem Flurstück 624 als Bauland zu einem wesentlich höheren Preis als 60,- DM je qm anzubieten war.
  2. aufgrund der von Konsolidierungszwängen geprägten Haushaltslage nicht weitere städtische Flächen bzw. vorzugsweise Straßenflächen mit oder ohne Laternen auflisten und zum Verkauf feilbieten kann, wobei auch städtische Flächen außerhalb der Stadtgrenze sowie vorhandenes Eigentum aus den städtischen Beteilligungen miteinzubeziehen sind.

Begründung:

Wie die Verwaltung nach o. g. Vorlage richtig eingeschätzt hat, ist die Stadt in einer wirtschaftlich schwierigen Lage und kann den Verkauf von weiteren städtischen Flächen nicht weiter verschieben. Im Falle des o.g. Verkaufs städtischer Straßenflächen wäre eine vorherige Baufähigmachung und Anbietung als Bauland (geschätzter Erlösgewinn: 200.000 DM) wesentlich konsolidierungsförderlicher gewesen als die Vermarktung als Gartenland mit Jägerzaun. Selbst ein Naturausgleich hätte aus dem Verkaufserlös bezahlt werden können. Zudem hätte eine Bebauung an der Straße Föhrenkamp die dortige Bebauungseinheit abrundend geschlossen.

Für die systematische Ausweitung der hiermit begonnen neuen städtischen Einnahmemöglichkeiten ist jedoch eine Übersicht und gezielte Marketingstrategie erforderlich insbesondere bezogen auf die Größe zu bebauender Grundstücke, wobei der bevorzugt nachgefragte Kleinbaugrund bei ca. 250 qm liegt.

Bei der Einbeziehung weiterer zu veräußernder Flächen dürfen keine Tabus die Vermarktungs-Kreativität der Verwaltung hemmen. So könnten beispielsweise auch nicht weiter nutzbare Flurstücke oder Teilflächen aus verkehrsberuhigten Maßnahmen in Tempo 30 - Zonen ebenso wie bislang öffentlich genutzte Anwohnerparkflächen an die Anwohner veräußert werden.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher