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Mülheim/Ruhr, den 23.05.00

Antrag an den Finanzausschuss vom 9.06.2000    TO: öffentlich

Der Finanzausschuss möge beschließen:

Die Kaufverträge für die Flächen des alten Gutes Kleinlehn in Saarn im BPL. SKII werden als rechtsbedenkich eingestuft und die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge aufzuheben.

Vorbehaltlich der Prüfung der Unbedenklichkeit einer Bebauung durch den Regierungspräsidenten werden die Flächen zu angemessenen mindestens marktüblichen Preisen als Bauland verkauft, entweder durch Nachverhandlung mit dem jetzigen Käufer oder durch erneute Ausschreibung.

Begründung:

Die Rechtslage und die Finanzlage der Stadt erfordern, dass für zu verkaufendes städtisches Gelände, auch oder gerade wenn der Käufer ein hochrangiger städtischer Mitarbeiter ist, mindestens der marktübliche Preis erzielt wird. Das scheint, wie jetzt auch in der Öffentlichkeit bekannt wurde, bei den o.g. Flächen nicht ganz der Fall zu sein, weshalb eine Aufhebung des bestehenden Kaufvertrages erforderlich sein dürfte.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher