Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite Mülheim/Ruhr, den 23.05.00Antrag an den Finanzausschuss vom 9.06.2000 TO: öffentlich Der Finanzausschuss möge beschließen:
Die Kaufverträge für die Flächen des alten Gutes Kleinlehn
in Saarn im BPL. SKII werden als rechtsbedenkich eingestuft und die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge aufzuheben.Vorbehaltlich der Prüfung der Unbedenklichkeit einer Bebauung durch den
Regierungspräsidenten werden die Flächen zu angemessenen mindestens marktüblichen Preisen als Bauland verkauft, entweder durch Nachverhandlung mit dem jetzigen Käufer oder durch erneute Ausschreibung.
Begründung: Die Rechtslage und die Finanzlage der Stadt erfordern, dass für zu verkaufendes städtisches Gelände, auch oder gerade wenn der Käufer ein hochrangiger städtischer Mitarbeiter ist, mindestens
der marktübliche Preis erzielt wird. Das scheint, wie jetzt auch in der Öffentlichkeit bekannt wurde, bei den o.g. Flächen nicht ganz der Fall zu sein, weshalb eine Aufhebung des bestehenden Kaufvertrages
erforderlich sein dürfte. i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher |