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öffentliche Gebäude

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außerdem zum Thema öffentliche Gebäude

Umwegfinanzierung über PPP oder städtische Töchter

Sept. 08: PPP-Schulprojekt: Folgenschwere Fehlentscheidung im Rat der Stadt Mülheim!
SPGRÜNECDFU vereint für den Irrweg PPP ohne viel und nicht ernsthaft darüber zu reden! Vanuatu-Koalition mit bedenklichem Revival. Absehbar erste Opfer: Hausmeister und Putzfrauen, dann lokale und regionale Handwerkerbetriebe auf Dauer der Stadtsäckel, also alle Steuerzahler, Demokratie und Schulentwicklungsplanung sowieso!

Frühjahr 2007: Die UN-Klimaberichte und die dauernden Wetterkatastrophen lassen keine Zweifel am rapiden Klimawandel mehr zu. MBI-Initiative, um die Problematik auch kommunal in den Vordergrund zu bringen:

 

Mülheim, den 6.5. 2007

Antrag für den Betriebsausschuss Immobilienservice am 11.6.07 TO: öffentlich

Energieeinsparung an Gebäuden

Es besteht kein Zweifel an der prekären finanziellen Situation des Immobilienservice. Angesichts des katastrophalen Zustandes der sanierungsbedürftigen Gebäude darf jedoch nicht die Frage nach Investitionen in Energieeinsparung in den Hintergrund gedrängt werden. Spätestens seit der weltweiten Diskussion über die IPCC- Ergebnisse bekommt diese Frage neue Dringlichkeit. Neue gesetzliche Vorgaben aber auch neue Förderprogramme sind darüber hinaus zu erwarten.

Daraus ergeben sich zwei Fragestellungen für die Arbeit des IS:

  1. welche Möglichkeiten der Energieeinsparung an Gebäuden bisher, insbesondere auch seit Erstellung des Klimaschutzkonzeptes, schon genutzt bzw. angestrebt werden und
  2. welche Möglichkeiten sich zukünftig durch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten ergeben bzw. durch gesetzliche Vorgaben sogar verpflichtend werden.

Die Werkleitung wird daher gebeten zu berichten,

  1. nach welchen Standards die gegenwärtig laufenden bzw. vorgesehenen Sanierungsarbeiten bzgl. der Energieeinsparung ausgeführt bzw. geplant werden
  2. welche vertraglichen Vorgaben mit Hochtief bzw. anderen möglichen PPP-Partnern bezüglich der Energieeinsparung an den zu bewirtschaftenden bzw. zu erstellenden Gebäuden vereinbart werden sollen.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard , Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 23. Mai 2006

Antrag an den Werksausschuss Immobilienservice am 29.5.06 TO: öffentlich

Geplantes Berufsschulzentrum Von-Bock-Straße

Der Werksausschuss Immobilienservice möge beschließen:

Die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Berufsschulzentrums Von-Bock-Straße als PPP-Modell werden solange ausgesetzt, bis eine städteübergreifende Bedarfsplanung vorliegt.

In diesem Zusammenhang möge die Geschäfsführung noch folgende Fragen beantworten:

  1. Wie hoch ist die Gesamtinvestition? (Im Investitionsplan wurden nur die Mittel für die vorbereitenden Arbeiten zum PPP-Modell eingestellt)
  2. Wurde die Gesamtinvestition mit dem RP abgesprochen?

Begründung:

Die Absicht, ein Berufsschulzentrum an der Von-Bock-Straße zu schaffen, besteht schon sehr lange. Es war nicht absehbar, dass z.B. die Stadt Duisburg ein neues Berufsschulzentrum baut. Eine städteübergreifende Bedarfsplanung ist offensichtlich erforderlich, um ausreichende Angebote zu sichern ohne Überkapazitäten zu schaffen. Falls dies noch nicht geschehen ist, muss vor weitergehenden Planungen geklärt werden, welche Angebote in den Nachbarstädten vorhanden bzw. schon im Bau sind. Sollte sich dabei herausstellen, dass das Berufsschulzentrum nicht oder nicht mehr in diesem Umfang gebraucht wird, würde dies dringend benötigte Mittel für Schulsanierungen freisetzen. Die evtl. anfallenden Zahlungen an einen PPP-Investor werden vom RP ähnlich wie Kreditaufnahmen betrachtet und dementsprechend auf den Kreditrahmen angerechnet, so dass nicht nur die Planungs- und vorbereitenden Arbeiten, sondern auch der Bau selbst erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt haben.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Der Immobilienservice der Stadt Mülheim schrieb im Sept. 2005: "„... eine ordnungsgemäße Nutzung zahlreicher Immobilien ist nicht mehr möglich .... (Teil-) Schließungen zahlreicher städtischer Gebäude aufgrund von Unfall- und Gesundheitsgefahren unvermeidlich ..... Schon jetzt ... in etlichen Gebäuden Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen zur Gebäudesicherheit und Gesundheitsgefahren fü r die Nutzer (z.B. durch Schadstoffe oder Schimmelbefall) in Kauf genommen ...."

MBI-Antrag daraufhin an den Rat am 1.12.05, eine Änderung der Prioritäten der Investitionen der Stadt Mülheim vorzunehmen und der Sanierung gesundheitsbelastender Schul- und Schulsportgebäuden ab 2006 alleroberste Priorität gegenüber allen anderen Investitionen zu geben und Ruhrbania-Projekte wie das unsinnige Hafenbecken dafür zu streichen

 

Mülheim, 29. Dezember 2009

Antrag für den Betriebsausschuss Mülheimer SportService am 23.2.10  TO öffentlich

Nach dem „großen“ Schneefall vor den Weihnachtsfeiertagen wurden 2 Sporthallen in Mülheim aus sicherheitstechnischen Gründen für den Sportbetrieb geschlossen (Boverstraße und Heinrichstraße). Durch die große Menge Schnee wurde die Belastung für die Dächer nicht mehr berechenbar. Grundsätzlich war diese Entscheidung richtig, sie wirft aber einige Fragen auf.

Die Verwaltung möge deshalb zu folgenden Fragen Stellung beziehen:
Gibt es ein Verfahren zur Überprüfung von städtischen Sportstätten im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Wetterereignissen, wie sie bekanntlich mit der Klimaveränderung häufiger zu erwarten sind?

Wenn ja, möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  1. a) Nach welchen Kriterien werden diese Sportstätten überprüft?
  2. b) Werden festgestellte Fehler dokumentiert?
  3. c) Gibt es einen Fehlerursachenschlüssel?
  4. d) Nach welchem Verfahren werden Korrekturmaßnahmen eingeleitet?
  5. e) Werden die Fehler ausgewertet?
  6. f) Werden aufgrund von Auswertungen Vorbeugemaßnahmen eingeleitet?
  7. g) Wie ist der Informationsfluss zwischen Betreiber und Nutzer der Sportstätten geregelt?

Wenn nein, möge der Sportausschuss folgenden Antrag beschließen:
Die Sportverwaltung wird beauftragt, eine Verfahrensbeschreibung für eine Vorgehensweise zu den o.g. Punkten a- g zu erstellen, um eine Überprüfung der städtischen Sportstätten bzgl. der Belastbarkeit bei extremeren Wetterbedingungen zu garantieren.

Begründung:
Aufgrund einer schriftlichen Festregelung wird so seitens des Betreibers und Nutzers von Sportstätten eine definierte Vorgehensweise festgelegt.
Weiterhin erhält man über diese Vorgehensweise jeweils einen Überblick über den Zustand der Sportstätten und eventueller Auswirkung von extremeren Wetterbelastungen. Über Vorbeugemaßnahmen kann man auch eine Kostenreduzierung erreichen, vor allem aber werden Katastrophen wie in Bad Reichenhall dadurch nahezu verunmöglicht.

H.-G. Hötger, stellv. MBI-Fraktionssprecher

 

Anfang Januar stürzte in Bad Reichenhall das Dach einer Eissporthalle unter den Schneemassen zusammen und begrub 15 Tote in den Trümmern . Das war Anlass für folgenden MBI-Vorschlag:

Mülheim, den 7. Januar 2006

Vorschlag für die Tagesordnung des Werksausschuss ImmobilienService am 13.2.2006 Tagesordnung: öffentlich

Einrichtung eines Tagesordnungspunktes: Sicherheit öffentlicher Gebäude

Das Unglück von Bad Reichenhall war leider kein Einzelfall. Die Medien berichteten über eine ganze Reihe von ähnlichen Fällen, auch die zusammengebrochenen Strommasten im Münsterland gehören dazu. Meist spielen offensichtlich drei wesentliche Faktoren zusammen:

  • Der sanierungsbedürftige Zustand vieler, gerade auch öffentlicher Gebäude oder z.B. die „Überalterung“ der Strommasten
  • Das Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen, unabhängigen Kontrolle („Gebäude-TÜV“)
  • Das gehäufte Auftreten ungewöhnlicher Wetterbedingungen (heftigere und anhaltende Regen- und/oder Schneefälle, starke Stürme, wie z.B. der Tornado in Duisburg u.ä.)

In der öffentlichen Diskussion werden deshalb Forderungen lauter,

  1. die Berechnungen für die an Gebäuden auftretenden Belastungen an die veränderten klimatischen Bedingungen anzupassen
  2. eine regelmäßige technische Kontrolle der Gebäude und Anlagen auf ihre Sicherheit einzuführen
  3. nach Sanierung bzw. rechtzeitiger Sperrung von gefährdeten Gebäuden

Die Verwaltung möge darstellen, welche Überlegungen angestellt worden sind, um die Sicherheitsstandards der Gebäude an die veränderte klimatische Situation anzupassen und ob dafür schon ein Kriterienkatalog erarbeitet wird.  Insbesondere wäre von Bedeutung, ob schon für bestimmte Gebäude Erkenntnisse vorliegen, dass die Sicherheit unter den neuen Bedingungen nicht mehr gewährleistet sein könnte.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

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