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Texte zum Thema: Aus der Aufzählung jeweils direkt per Link erreichbar
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Im März 2005 erhielt L. Reinhard einen Brief der MEG mit der Aufforderung, 852 der 1024 Euro Sitzungsgelder für 2004 zurück zu überweisen mit Bezug auf einen Beschluss der MEG-Gesellschafterversammlung vom 18. Jan. 05 (5 Tage nach dem Hauptausschuss), dass Aufwandsentschädigung für MEG-Aufsichtsratstätigkeit nur noch anteilmäßig ausgezahlt wird, wenn die Mitgliedschaft unterjährig endet bzw. beginnt. Prima! Ratsherr Reinhard zahlte umgehend das Geld zurück, das ihm nicht zustand. Ob Vorgänger Mühlenfeld, SPD-Ratsherr und OB-Gatte, dies auch tun musste, ist weitgehend unbekannt, sollte sich aber von selbst verstehen.

 

25.12.08: Finanzierung des Skandal-AKW in Belene/Bulgarien auch ohne den RWE-Aufsichtsrat! Wozu aber kassieren die OBs im RWE-Aufsichtsrat soviel unkontrollierbares Geld, um nicht einmal gefragt zu werden?

13.3.09: Für 2008 erhielt Frau Mühlenfeld laut RWE-Geschäftsbericht 209.000 Euro Aufsichtsratstantiemen, also nochmals 84 Tausend mehr als im Jahr davor, dh. eine satte Steigerung von 67%. Diese RWE-Gelder für ein paar Sitzungen betragen also mehr als das Doppelte dessen, was sie als OB verdient! Deshalb sollte Frau OB Mühlenfeld im gestrigen Hauptausschuss die folgenden MBI-Fragen beantworten (s.u.). Frau Mühlenfeld sagte, sie würde wie schon immer nach dem Innenminister-Erlass abführen. Auf Nachfrage, warum sie denn auf der Bild-Titelseite seinerzeit als "leuchtendes" Gegenbeispiel gegen den "Gier-Bürgermeister von Neuss", OB Napp, groß zitiert wurde, sie würde das Geld spenden, wollte sie erst herunterspielen ("Ach die Bild, das ist lange her .....") Dann lüftete der Rechtsdezernent doch noch das Geheimnis des Umschwungs. Das OVG Münster hat nämlich mit Urteil vom 17.12.08, A.Z. 1A 2938-07, das skandalöse Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu Napp kassiert! Logisch, dass sich Frau Mühlenfeld nun schon immer und auch weiterhin an den IM-Erlass gebunden fühlt. Frage aber bleibt: Wieviel hat sie denn wirklich abgeführt und wer kann das kontrollieren? Sie ist seit 2005 im RWE-Aufsichtsrat und hat bis heute insgesamt 526.000 Euro dafür kassiert, eine mehr als stattliche Summe. Bisher hat sie nur ein ungehöriges Versteckspiel veranstaltet nach dem Motto: Ein OB hat keine Aufsicht. Über ihr also nur noch Gott!? NRhZ-Online-Flyer Nr. 189: Warum Mülheims Oberbürgermeisterin so viel Geld vom RWE bekommt - 209.000 Euro für das Jahr 2008 als (112 KB)
28.3.09: Erster Zwischenerfolg der MBI: Frau Dagmar Mühlenfeld, Aufsichtsrätin und OB,
veröffentlichte Nebeneinkünfte 2008. Die spannendere Frage aber ist, wieviel sie abgeführt hat. MBI-Fraktionssprecher muss Akteneinsicht gewährt werden , nachdem mehr als 20% der Ratsmitglieder dafür unterschrieben!

Mülheim, 28. Februar 2009

Anfrage für den Hauptausschuss der Stadt Mülheim am 12.03. 2009  TO: öffentlich

RWE-Aufsichtsratsgelder der OB

Der RWE-Geschäftsbericht 2008 ist im Netz abrufbar . Darin findet man auf S. 135 auch die Tantiemen für Aufsichtsräte. Für 2008 erhielt demnach Frau Mühlenfeld 209.000 Euro, also nochmals 84 Tausend mehr als im Jahr davor, dh. eine satte Steigerung von 67%.

Deshalb möge Frau OB Mühlenfeld folgende Fragen beantworten:

Nach welchen Vorschriften hat oder wird sie Gelder aus derartigen Nebentätigkeiten an unsere Stadt abführen? Nach den Bestimmungen des Innenministererlasses aus 2005 oder gemäß des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom vorletzten Sommer zu dem Neusser OB Napp? Laut IM-Erlass müsste sie bekanntlich alles bis auf 6000 Euro Selbstbehalt abführen, während das VG Düsseldorf die RWE-Tantiemen eher als private Einkünfte ansah.
Ist bei der Stadt Mülheim bekannt, wie weit die juristische Auseinandersetzung beim OVG um diese Frage gediehen ist?

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

18.3.09: NRhZ-Online-Flyer Nr. 189: Warum Mülheims Oberbürgermeisterin so viel Geld vom RWE bekommt - 209.000 Euro für das Jahr 2008 als (112 KB) - Bericht von einem denkwürdigen Mülheimer Hauptausschuss

Mülheim, 15. April 2008

Anfrage für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 24.04. 2008   TO: öffentlich

RWE-Aufsichtsratsgelder der OB

Der RWE-Geschäftsbericht 2007 ist im Netz abrufbar. Darin findet man auf S. 130 auch die Tantiemen für Aufsichtsräte. Für 2007 erhielt demnach Frau Mühlenfeld 125.000 Euro, also nochmals 9 Tausend mehr als im Jahr davor. Die anderen OB-Kollegen im RWE-Aufsichtsrat erhielten alle weniger als in 2006: Der Dortmunder Langemeyer "verschlechterte" sich von 176 auf "nur" noch 163.000 Euro und der Essener Reiniger gar von 176 auf "magere" 136.000 Euro.

Wie erklärt sich, dass die Höhe von Frau Mühlenfelds Vergütung als RWE-Aufsichtsrätin stieg, während die Ihrer OB-Kollegen sank? Nach welchen Vorschriften hat oder wird Frau Mühlenfeld Gelder aus derartigen Nebentätigkeiten an unsere Stadt abführen? Nach den Bestimmungen des Innenministererlasses aus 2005 oder gemäß des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom letzten Sommer zu dem Neusser OB Napp? Laut IM-Erlass müsste sie bekanntlich alles bis auf 6000 Euro Selbstbehalt abführen, während das VG Düsseldorf die RWE-Tantiemen eher als private Einkünfte ansah.
Ist bei der Stadt Mülheim bekannt, wie weit die juristische Auseinandersetzung beim OVG um diese Frage gediehen ist?

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim, 29. Mai 2007

Antrag an den Rat der Stadt Mülheim am 14. Juni 2007
Tagesordnung: Öffentlich

Akteneinsicht zu Nebentätigkeiten die Oberbürgermeisterin

Der Rat der Stadt möge beschließen:

  1. Der Rat der Stadt empfiehlt Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld, ihre Vorlagen der Aufstellung nach § 71 LBG über „Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin“ aus den Jahren 2006 (Vorlage V 06/0314-01) und 2007 ( Vorlage 07/0215-01) dem Rat in aktualisierter Form wieder vorzulegen
  2. Der Rat der Stadt befürwortet die Akteneinsicht des Stadtverordneten Reinhard in die Unterlagen der Kämmerei, die im Zusammenhang stehen mit der Abführung der Gelder aus Nebentätigkeiten durch die OB

Begründung:

Insbesondere die üppigen Aufwandsentschädigungen, die den Mitgliedern des RWE-Aufsichtsrates vergütet werden, bieten auch in unserer Stadt immer wieder Gesprächsstoff. Laut RWE-Geschäftsbericht erhielt Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld für das Jahr 2006 immerhin 116.000 Euro, ihre OB-Kollegen aus Essen und Dortmund sogar je 175.000 Euro.

Die in 2005 strittige Diskussion um die Abführung von Aufsichtsratsgeldern wurde damals durch einen Erlass des Innenministers eindeutig geklärt. Alle Gelder aus derartigen Nebeneinkünften müssen danach bis auf 6000 Euro abgeführt werden.

Ad 1.:

Gemäß des Innenministererlasses ist ein/e OB verpflichtet, nach § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes dem Rat der Stadt bis zum 31. März eines jeden Jahres eine Aufstellung der Nebentätigkeiten nach § 71 Landesbeamtengesetz (LBG) vorzulegen.

Dies hat Frau Mühlenfeld gesetzeskonform in den letzten Jahren auch getan. Allerdings gab es große Differenzen insbesondere zwischen ihren Angaben zu den RWE-Aufsichtsratsgeldern und den in den RWE-Geschäftsberichten veröffentlichten wirklichen Einnahmen. Da Frau Mühlenfeld diese Differenzen weder im letzten Jahr, noch in der letzten Ratsitzung begründete oder korrigierte, haben die vorgelegten Aufstellungen nur wenig Aussagekraft. Um der gebotenen Transparenz Genüge zu tun, ist es deshalb sinnvoll, die o.g. Aufstellungen zu den Jahren 2005 und 2006 in aktualisierter Form vorzulegen.

Ad 2.:

Folgender MBI-Antrag an den Rat der Stadt Mülheim am 22. März 2007 wurde von 12 Ratsmitgliedern vorab unterschrieben, so dass eine Abstimmung überflüssig wurde, weil bei einem Quorum von 20% der Ratsmitglieder Akteneinsicht gewährt werden muss.
Der Antrag lautete:

„Der Rat der Stadt befürwortet die Akteneinsicht des MBI-Ratsherrn Lothar Reinhard in alle Unterlagen, die mit den Einkünften bzw. Aufwandsentschädigungen der Oberbürgermeisterin aus den vielfältigen Aufsichtsrats- und Nebentätigkeiten zu tun haben. Dazu zählen auch die Unterlagen und Belege zur Abführung der Gelder an die Stadt.“
Der Rechtsdezernent behauptete in der Ratsitzung, zu den Nebeneinkünften der OB gebe es keine Akteneinsichtsmöglichkeit, weil die OB keiner Aufsicht unterliege und auch der Rat ihr gegenüber kein Kontrollrecht habe (vgl. auch Anlage).

Nicht verneint wurde das Kontrollrecht beim Kämmerer. Deshalb schickte die MBI-Fraktion folgende Aufforderung am 18.4.07 an den Kämmerer: b.w.

„... bezugnehmend auf die letzte Ratsitzung, in der wir zum o.g. Punkt einen Antrag gestellt hatten, möchte ich Sie um einen Termin bitten, an dem ich Einsicht in das von Ihnen in der Ratsitzung erwähnte zugehörige „Ertragskonto“ nehmen kann. Bekanntlich erhielt unser Antrag per Unterschrift die Unterstützung von mehr als dem notwendigen Quorum von 20% der Ratsmitglieder.“

Die Kämmerei durfte aber keinen Termin machen, da müsse das Amt für Ratsangelegenheiten erst mit befasst werden. Dort verwies man auf das Rechtsamt und von dort kam am 2. Mai die Absage mit folgender Begründung:

"Es kann von hier nicht angenommen bzw. unterstellt werden, dass diejenigen Stadtverordneten, ... Ihre Unterstützungsunterschrift auch "automatisch" als weiterhin gültig fü r den nunmehr vorliegenden neuen Antrag betrachten würden."

Ohne sich mit dieser eher gewagten Bewertung des Rechtsamtes genauer auseinanderzusetzen, stellen wir deshalb den obigen Antrag.

Da wir davon ausgehen, dass Frau Mühlenfeld alles bis auf 6000 Euro wie vorgeschrieben und von ihr behauptet abgeführt hat und abführt, wäre es eigentlich ein Einfaches, den MBI-Sprecher für ein halbes Stündchen in die Teppichetage zu laden und die gesammelten Nebeneinkünfte sowie die Quittungen der Abführungen vorzulegen. Sich aber hinter Erklärungen („Ich habe rechtskonform abgeführt“) und Spitzfindigkeiten des Rechtsamts zu verschanzen und es „unerhört“ finden, als der MBI-Sprecher in der letzten Ratsitzung wissen wollte, auf welcher Haushaltsstelle die abgeführten Gelder denn verbucht werden: Genau das erweckt überhaupt erst den Eindruck, dass etwas nicht stimmen könnte.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Anlage: Brief von Herrn Dr. Steinfort von Ende März

Sehr geehrter Herr Reinhard,

Ihren o.g. Antrag (Drucksache A 07/203-01 vom 12.03.2007 sowie Unterschriftenliste vom 22.03.2007) lehne ich ab.

Wie bereits in der Ratssitzung vom 22.03.2007 ausgeführt, ist die von Ihnen begehrte Akteneinsicht nicht vom Umfang des Kontrollrechts des Rates erfasst.

Nach § 55 GO NW überwacht der Rat die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten. Davon erfasst sind aber gerade nicht die in Ihrem Antrag genannten Unterlagen der Oberbürgermeisterin bezüglich ihrer Einkünfte und Aufwandsentschädigungen aus Aufsichtsrats- und Nebentätigkeiten.

Das ergibt sich daraus, dass der Rat nicht Dienstvorgesetzter der Oberbürgermeisterin ist. Vielmehr hat die Oberbürgermeisterin nach der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung keinen Dienstvorgesetzten. Im Hinblick auf Nebentätigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz entfallen daher für die Oberbürgermeisterin Genehmigungs- und Anzeigepflichten gegenüber dem Dienstvorgesetzten. Lediglich auf freiwilliger Basis teilt die Oberbürgermeisterin dem Personalamt ihre Einnahmen mit. Anschließend führt sie diese nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen in Abstimmung mit der personalführenden Stelle ab.

Der Rat ist auch nicht oberste Dienstbehörde der Oberbürgermeisterin, so dass die Vorlage der Personalakte der Oberbürgermeisterin auch gemäß § 102 des Landesbeamtengesetzes unzulässig ist.

Die Transparenz für den Rat hinsichtlich der Tätigkeiten und Einnahmen der Hauptverwaltungsbeam-tin ist gemäß § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz dadurch gewährleistet, dass die Hauptverwaltungs-beamtin ihre Tätigkeiten (Nebentätigkeiten gemäß § 68 Landesbeamtengesetz) dem Rat anzeigt und dem Rat die Aufstellung der Nebeneinnahmen gemäß § 71 Landesbeamtengesetz jeweils bis zum 31. März dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vorzulegen hat. Dieser Pflicht ist die Oberbürgermeisterin in der Ratssitzung am 22.03.2007 mit entsprechender Vorlage (V07/0215-01) nachgekommen.

Darüber hinaus hat sie in dieser Ratssitzung eine Erklärung über die rechtskonforme Abführung der in 2006 erhaltenen Zahlungen abgegeben.

I.V. (Dr. Frank Steinfort)

9.7.07: Auszug aus dem Brief an NRW-Innenminister Wolf wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten bei der Abführung von Geldern aus Nebentätigkeiten von Mühlenfeld und grundsätzlichen Problemen der Kontrolle von Oberbürgermeistern. Der ganze Brief als (39 KB)

31.10.07: Hat Frau Mühlenfeld die RWE-Aufsichtsratsgelder korrekt abgeführt oder hat der RP einen Freispruch 3. Klasse erteilt? MBI bleiben dabei: Von Transparenz keine Spur!

25.12.08: Finanzierung des Skandal-AKW in Belene/Bulgarien auch ohne den RWE-Aufsichtsrat! Wozu aber kassieren die OBs im RWE-Aufsichtsrat soviel unkontrollierbares Geld, um nicht einmal gefragt zu werden?

 

Mülheim, 14. Juni 2007

Versteckspiel um die OB-Aufsichtsratstantiemen, nächster Akt?

Zur Erinnerung: Ein/e OB muss alle Nebeneinkünfte bis auf 6000 Euro p.a. an die Stadt abführen. Das ist Vorschrift, nur wer kann das wie kontrollieren?

In der März-Ratsitzung erfuhren wir, dass ein/e OB keiner Aufsicht unterliege, Akteneinsicht zu ihren Nebeneinnahmen daher nicht möglich sei . Dass dennoch Einnahmestellen beim Kämmerer für abgeführte Gelder existieren müssen, konnte nicht geleugnet werden. Dennoch wurde trotz Ratsbeschluss per 20%-Quorum auch dort keine Einsicht gestattet, weil die Kämmerei im MBI-Antrag nicht direkt erwähnt war.

Zum  oben stehende MBI-Antrag an den Rat der Stadt Mülheim, öffentlicher Teil, am 14. Juni 2007 geschah nun folgendes: Der Antrag bestand aus 2 Teilen

  1. Frau OB Mühlenfeld solle ihre Vorlagen der Aufstellung über „Nebentätigkeiten“ aus den Jahren 2005 und 2006 dem Rat in aktualisierter Form wieder vorlegen
  2. Akteneinsicht des Stadtverordneten Reinhard in die Unterlagen der Kämmerei, die im Zusammenhang stehen mit der Abführung der Gelder aus Nebentätigkeiten durch die OB

Rechtsdezernent Dr. Steinfort trug vor, dass die Angaben in der Vorlage für das Rechnungsjahr 2005 nicht mit den Zahlen aus dem RWE-Geschäftsbericht übereinstimmten, weil bis zum 30.3. 2006 nur 3500 der 76.000 Euro ausgezahlt worden seien. Die würden dann im nächsten Jahr mit aufgeführt.

Da das aber in der Vorlage für das Rechnungsjahr 2006 nicht nachvollziehbar ist, denn für 2006 stehen 116.000 Euro im RWE-Geschäftsbericht, aber nur 91.000 in der Vorlage, in denen ja angeblich bereits über 70.000 aus dem Jahr zuvor enthalten sein sollen, bestanden die MBI auf Abstimmung über ihren Antrag.

Alles wäre mit Punkt 1 des MBI-Antrags schnell aufzuklären gewesen. Doch nur MBI und WIR stimmten dafür!

Beim 2. Punkt, der getrennt abgestimmt wurde, hätten 20% der Stimmen gereicht. Da hierbei die Grünen und auch die CDU zusätzlich dafür stimmten, war dies sogar eine große Ratsmehrheit!

Dennoch: Eine seltsame Abstimmung. Die meisten anderen Ratsherrn und -damen wollen anscheinend für sich selbst keine Transparenz, aber wenn wir darauf bestehen, können wir ja mal nachschauen. So als Beschäftigungstherapie?

Da die MBI bisher davon ausgehen, dass Frau Mühlenfeld alles bis auf 6000 Euro wie vorgeschrieben und von ihr behauptet abgeführt hat und abführt, wäre es eigentlich ein Einfaches, den MBI-Sprecher für ein halbes Stündchen in die Teppichetage zu laden und die gesammelten Nebeneinkünfte sowie die Quittungen der Abführungen vorzulegen. Warum nur tat und tut sie das nicht ?

Man darf gespannt sein, was jetzt vorgelegt wird und ob danach Licht ins Verdunkelte kommt.

Danach werden wir sehen müssen, ob und inwieweit wir ggfs. welche weiteren Schritte einleiten werden, um eine eigentliche Selbstverständlichkeit im Sinne von Corporate Gouvernance u.ä. auch für unsere OB zu erwirken.

21.6.07: Versteckspiel um Frau OB Mühlenfelds Aufsichtsratsgelder, nächster Akt? Reichen auch 2 Ratsbeschlüsse nicht aus, um die vorgeschriebene Gelder-Abführung kontrollieren zu können?

5.7.07: Nach dem BVG-Urteil noch dubioser: Versteckspiel zu OB-Aufsichtsratstantiemen in Mülheim - fernab von Transparenz! Warum?

9.7.07: Auszug aus dem Brief an NRW-Innenminister Wolf wegen des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten bei der Abführung von Geldern aus Nebentätigkeiten von Mühlenfeld und grundsätzlichen Problemen der Kontrolle von Oberbürgermeistern. Der ganze Brief als (39 KB)

NRhZ-Onlinezeitung Nr. 104 vom 18.7.07: Wo bleiben die RWE-Tantiemen? MBI-Brief an NRW-Innenminister fordert Konsequenzen für Mülheimer OB, auch als (281 KB)

 

Mülheim, den 18.4. 2007

An den Kämmerer der Stadt Mülheim
Herr Bonan

Akteneinsicht zu Abführung der Aufsichtsratsvergütungen der Oberbürgermeisterin

Sehr geehrter Herr Bonan,

bezugnehmend auf die letzte Ratsitzung, in der wir zum o.g. Punkt einen Antrag gestellt hatten, möchte ich Sie um einen Termin bitten, an dem ich Einsicht in das von Ihnen in der Ratsitzung erwähnte zugehörige „Ertragskonto“ nehmen kann. Bekanntlich erhielt unser Antrag per Unterschrift die Unterstützung von mehr als dem notwendigen Quorum von 20% der Ratsmitglieder.

Für die MBI: Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

dazu 18.4.07: Dagmar die rechtskonforme und dennoch: Vertrauen ist gut, Kontrolle ein höheres Gut! MBI wollen Akten zur Abführung der RWE-Aufsichtsratsgelder der OB sehen.

Mülheim, den 10.3.2007

Antrag an den Rat der Stadt Mülheim am 22. März 2007

Akteneinsicht Abführung der Aufsichtsratsgelder durch die Oberbürgermeisterin

Der Rat der Stadt befürwortet die Akteneinsicht des MBI-Ratsherrn Lothar Reinhard in alle Unterlagen, die mit den Einkünften bzw. Aufwandsentschädigungen der Oberbürgermeisterin aus den vielfältigen Aufsichtsrats- und Nebentätigkeiten zu tun haben. Dazu zählen auch die Unterlagen und Belege zur Abführung der Gelder an die Stadt.

Begründung

Insbesondere die üppigen Aufwandsentschädigungen, die den Mitgliedern des RWE-Aufsichtsrates vergütet werden, bieten auch in unserer Stadt immer wieder Gesprächsstoff. Laut WAZ vom 10. März 07 soll Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld für das Jahr 2006 immerhin 116.000 Euro erhalten haben, ihre OB-Kollegen aus Essen und Dortmund sogar je 175.000 Euro.

Die in 2005 strittige Diskussion um die Abführung von Aufsichtsratsgeldern wurde damals durch einen Erlass des Innenministers geklärt. Alle Gelder bis auf 6000 Euro müssen danach abgeführt werden.

Um möglichst alle immer wieder kursierenden Mutmaßungen oder Verdächtigungen zu beenden, ob dies auch durchgeführt wird, bietet sich eine neutrale Kontrolle an.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

2.5.07: Rechtsamt macht Akteneinsicht zu Abführung von Aufsichtsratsgeldern der OB trotz Ratsbeschluss streitig. Typisch Mölmsche Posse oder nicht abgeführte Gelder?

29.3.07: Tolle Glosse von Mimmi in der Mülheimer Woche zu Frau Dagmar M., ihren 116.000 Euro Aufsichtsratsgeldern des RWE und der Weigerung auf Akteneinsicht zur Abführung der Gelder.

Der obige MBI-Antrag auf Akteneinsicht zur Abführung insbesondere der RWE-Aufsichtsratsgelder der Mülheimer OB Mühlenfeld wurde erst als TOP 9.2 auf die öffentlichen Tagesordnung der Ratsitzung am 22. März gesetzt. In der Endfassung der TO war er dann urplötzlich in den nichtöffentlichen Teil verschoben. Deshalb sammelten die MBI schon vor der Sitzung die notwendigen 20% Unterschriften von Ratsmitgliedern, die für Akteneinsicht ausreichen. Zu Beginn der Sitzung wurde diese Liste eingereicht, woraufhin Rechtsdezernent Steinfort erklärte, für die OB gäbe es keine Kontrollinstanz. Und da zu den Aufsichtsratsgeldern eines/einer OB und ihrer Abführung keine Akten geführt würden, könne es auch keine Akteneinsicht geben. Frau Mühlenfeld beteuerte, sie würde alles bis auf 6000Euro abführen und das könne man ihr glauben. Auf die Nachfrage, es müsse doch eine Haushaltsstelle existieren, bei der die abgeführten Gelder verbucht würden, erklärte der Kämmerer, die Gelder würden auf einer Sammelstelle für Rückführungen o.ä. verbucht. Da könne man sie nicht identifizieren. Doch dann korrigierte er sich noch selbst, man könne sie aber irgendwie zurückverfolgen, sei aber nicht einfach. Frage aber bleibt: Wieso gibt es anscheinend keine Unterlagen/Akten zu den Nebeneinkünften von Oberbürgermeister/innen und wieso unterliegen diese keiner Kontrolle? Das wirft kein gutes Bild auf das Vorhaben der Landesregierung, Oberbürgermeister demnächst unabhängig von Kommunalwahlen und für mehr als 5 Jahre wählen zu lassen. Sonnenkönige bzw. -queens waren früher außer von Gott eben auch von niemand kontrollierbar. Unabhängig davon, dass Frau Mühlenfeld den MBI-Antrag als solchen bereits als eine Art Majestätsbeleidigung auffasste, gibt es hier wirklich grundlegenden Klärungs- und möglicherweise auch Regelungsbedarf.

Über ihr nur noch Gott?

 

Ausschnitt aus dem Wortprotokoll der Ratsitzung vom 22.3.07
Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr  14. Wahlperiode    Öffentlicher Teil    18. Sitzung             22. März 2007  zur Tagesordnung

Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld: Ich bedanke mich bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Gibt es Wortmeldungen? – Herr Reinhard.

Lothar Reinhard (MBI): Wir haben noch zwei Punkte. Der erste Punkt: Wir hatten einen Antrag auf Akteneinsicht bezüglich der Abführung Ihrer RWE-Aufsichtsratsgelder gestellt. Dieser Antrag war erst im öffentlichen Teil, dann ist er in den nichtöffentlichen Teil gelangt. Ich muss nachher nicht wieder den Antrag stellen, das öffentlich zu machen, da wir bereits die notwendigen 20 % der Unterschriften von Ratsmitgliedern zusammen haben. Ich gebe Ihnen das gleich. Der zweite Punkt – dazu hatte auch die Verwaltung gestern im Ältestenrat vorgetragen –: Wir haben im öffentlichen Teil der Sitzung TOP 8 – Ruhrbania Projektentwicklungsgesellschaft – und davor die doch etwas langwierigen Etatreden. Deshalb beantragen wir, TOP 8 vorzuziehen. (Beifall – Lothar Reinhard [MBI] übergibt der Oberbürgermeisterin eine Unterschriftenliste.)

Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld: Zuerst wird Herr Dr. Steinfort zu TOP 15.2.1 – Ratsantrag Akteneinsicht RWE-Aufsichtsratsgelder – berichten.

Dr. Frank Steinfort, Stadtdirektor: Meine Damen und Herren! Sie haben gerade beantragt, Akteneinsicht zu nehmen in die Unterlagen, die Frau Mühlenfeld der Personalabteilung zur Verfügung gestellt hat, um von dort entscheiden zu lassen, welche ihrer Nebeneinnahmen sie abführen muss. Hierzu gibt es eine rechtliche Besonderheit, über die ich Sie aufklären möchte. Sie basiert auf der Tatsache, dass Frau Mühlenfeld selbst keinen Dienstvorgesetzten hat; das ist Ihnen bekannt. Das heißt, dass Frau Mühlenfeld nicht verpflichtet ist – wie zum Beispiel Dezernenten das kraft Gesetzes tun müssen –, ihre Unterlagen der Personalabteilung vorzulegen und Erklärungen abzugeben. Frau Mühlenfeld macht das freiwillig. Wenn sie dies tut, dann mit der Bitte an das Amt 11, also das Personalamt, die richtige Entscheidung im Sinne des Gesetzes zu treffen. Dass sie dies nicht selber tut, ist ihre persönliche Entscheidung. Sie könnte auch anders verfahren. Es ist bekannt, das zum Beispiel der Oberbürgermeister in Düsseldorf anders verfährt. Frau Mühlenfeld gibt ihre Unterlagen also dem Personalamt und erklärt, dass sie von dort eine rechtliche Unterstützung möchte. Sie gibt diese Unterlagen aber nicht zu irgendeiner Akte, auch nicht zu irgendeiner Personalakte. Daraus folgt, dass sie die Unterlagen wiederbekommt, wenn Amt 11 sie geprüft hat. Es gibt keine Akte, die für die Oberbürgermeisterin darüber geführt wird – weil sie keinen Dienstvorgesetzten hat. Aus diesem Grund gibt es auch kein Akteneinsichtsrecht des Rates für diese Unterlagen. Deshalb hilft auch ein Quorumsantrag nicht, weil der Rat insoweit nicht Dienstvorgesetzter oder Kontrollbefugter der Oberbürgermeisterin ist.

(Hans-Georg Hötger [MBI]: Wofür sind wir denn dann hier? – Dieter Wiechering (SPD]: Das hättest du eher überlegen müssen, Schorsch!)

Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld: Ich möchte jetzt noch eine Erklärung abgeben, die das Thema betrifft. Ich weise noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass ich die Einnahmen, die dem Hauptamt zugeordnet sind, bisher ohne jede Einschränkung in vollem Umfang rechtskonform abgeführt habe. Das werde ich selbstverständlich auch in Zukunft tun. Zur Abführung der Einnahmen aus den Funktionen für den RWE-Konzern gilt dies natürlich auch; denn das ist ja ganz offensichtlich in besonderem Maße interessant. Die Einnahmen aus 2006 werde ich, wie das im Erlass aus dem Innenministerium festgelegt ist, bis zum 31. März 2007 – wie in jedem Jahr – bis auf den Restbetrag von 6.000 Euro vollständig abführen. Damit verhalte ich mich weiterhin völlig konform mit der Rechtslage. (Beifall von der SPD) Jetzt gibt es dazu eine Wortmeldung von Herrn Reinhard, dann von Herr Heidrich. Bitte schön.

Lothar Reinhard (MBI): Ich bin etwas erstaunt, dass es keine Kontrollmöglichkeit für die Abführung dieser Gelder gibt. Das hat mit Frau Mühlenfeld jetzt nichts zu tun. Es muss doch zum Beispiel eine Haushaltsstelle geben, wo die Abführung dieser Gelder verbucht wird. Das heißt, da muss es eine Akte geben, die man auch einsehen kann. Genau das wollten wir ja kontrollieren. Vielleicht können Sie das mal klären.

Dr. Frank Steinfort, Stadtdirektor: Ich habe gerade mit Herrn Bonan gesprochen. Es ist natürlich richtig: Da das Geld von ihr abgeführt wird, muss es bei uns verbucht werden. Allerdings erklärte er mir, dass es kein separates Unterkonto dafür gibt, sondern dass das in ein größeres Konto fließt, so dass sich das im Nachhinein nicht mehr belegen lässt. (Beifall und Heiterkeit von der MBI – Hans-Georg Hötger (MBI]: Wie heißt das Konto?) Dass die Summe nicht separat im Haushalt ausgedrückt wird!

Uwe Bonan, Stadtkämmerer: Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein Ertragskonto, auf dem sämtliche Rückführungen verbucht werden. Natürlich kann man im System nachvollziehen, wer welche Einzahlungen getätigt hat. Das ist so.

Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld: Herr Reinhard, ich möchte noch einmal mit Nachdruck deutlich machen, dass ich es für unerhört halte, dass Sie, nachdem ich hier eine Erklärung vor dem Rat abgegeben habe, durch Ihre Nachfragen immer noch suggerieren wollen, als wenn daran irgendetwas zweifelhaft wäre. Bitte unterlassen Sie das. (Beifall von SPD und CDU) Herr Heidrich.

Paul Heidrich (CDU): Zu diesem Tagesordnungspunkt reicht uns die Aussage der Oberbürgermeisterin, dass sie sich rechtskonform verhalten und alles abgeführt hat, völlig aus. Insoweit werden wir, wenn hier über Akteneinsicht abgestimmt wird, dagegen stimmen, weil wir der Oberbürgermeisterin glauben, wenn sie das hier sagt.

 

Mülheim, den 22. Mai 2006

Antrag an den Rat der Stadt am 13.06.06    TO: nichtöffentlich

Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin
Vorlage der Aufstellung nach § 71 LBG

Zur letzten Ratsitzung legte die Verwaltung mit der Vorlage V 06/0314-01 die Aufstellung zu Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin für 2005 vor.

In der Ratsitzung stellte sich aber heraus, dass wichtige Punkte der Aufstellung noch nicht die wirklichen Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen enthalten konnten, weil wie im Falle des RWE die Jahreshauptversammlung erst nach Verschicken der o.g. Vorlage stattfand.

Deshalb beantragen wir hiermit, zur Ratsitzung am 13.6.06 eine aktualisierte Fassung der Berichtsvorlage V 06/0314-01 zu verschicken und dem Rat erneut vorzulegen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Feb. 05: Mülheims  hohe Damen und ihre fürstlichen Nebeneinkünfte .
EILANTRAG,
der Oberbürgermeisterin zu empfehlen, ihre Bezüge aus der RWE  – Aufsichtsratstätigkeit an die Stadt Mülheim zu überweisen.
Frau OB,
Aufsichtsratsgelder von Wahlbeamten gehören der Stadt!

 

Mülheim, den 7.1.2005

Anfrage für die Sondersitzung des Hauptausschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 13. 01. 05
Keine einzige der untenstehenden Fragen wurde am 13.1. in der Sondersitzung des Hauptausschusses trotz mehrmaliger Nachfrage konkret beantwortet, dafür aber mehr Transparenz in Zukunft versprochen! Ansonsten aber ganze Beschimpfungskaskaden gegen L. Reinhard, insbesondere durch Herrn Wiechering!

zum TOP Sachstandsbericht und Handlungsalternativen für die krisengeschüttelte MEG (Mülheimer Entsorgungsgesellschaft)
TO: öffentlich

Betr.: Aufsichtsratsvergütungen

Die nachstehenden Fragen habe ich an das Rechnungsprüfungsamt gestellt, das sich auch umgehend zurückmeldete, mir aber leider mitteilen musste, dass die Fragen nicht zu beantworten seien, weil bei städtischen Beteiligungsgesellschaften Aufsichtsratsgelder ähnlich den Geschäftsführergehältern in den Bilanzen nur global auftauchen und nicht einzeln aufgeschlüsselt werden können.

Deshalb möge die Verwaltung die Fragen im öffentlichen Teil des Hauptausschusses beantworten, ergänzt um die unten angefügten Zusatzfragen:

Mülheim, den 5.Jan.05

An das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mülheim
z.Hd. Herrn Much

Sitzungsgelder Aufsichtsrat MEG

Sehr geehrter Herr Much,

in der Ratsitzung am 4. November wurde ich in den Aufsichtsrat der MEG gewählt. Am 10. Dezember fand eine MEG-Aufsichtsratsitzung statt, an der ich teilgenommen habe. Ende Dez. überwies die MEG mir über 1000 Euro als Sitzungsgeld bzw. Aufwandsentschädigung.

Ich rief daraufhin dort an, denn ich dachte, es wäre ein Fehler passiert. Ich erhielt dann die Auskunft, das wäre so in Ordnung, weil in den MEG-Verträgen stünde, dass Sitzungsgelder für die Mitglieder des Aufsichtsrates nur pro Jahr gezahlt würden, d.h. für 2004 erhält jeder den gleichen Gesamtbetrag unabhängig davon, ob er an allen oder nur an 1 Sitzung teilgenommen hat oder welche Periode des Jahres er Aufsichtsratsmitglied war..

Ich selbst bin nicht der Ansicht, dass mir für nur 1 Sitzung soviel Geld zusteht, denn es kommt von den Mülheimer Gebührenzahlern und zudem von einer finanziellen stark ramponierten GmbH, die mehrheitlich städtisch ist.

Deshalb bitte ich Sie um folgende Auskünfte:

  • Wie werden die Vergütungen bei anderen städt. Beteiligungsgesellschaften berechnet? Ebenfalls pro Jahr oder pro Sitzung? Können Sie mir Beispiele angeben?
  • Für das Jahr 2005 sind 4 Aufsichtsratssitzungen der MEG anberaumt, d.h. pro Sitzung bekäme ein "normales" Mitglied wie ich über 250 Euro. Ist das viel oder wenig im Vergleich zu anderen Aufsichts- oder Beiräten der Mülheimer Beteiligungen? Welche Gesellschaft liegt mit wieviel pro Sitzung an der Spitze und welche zahlt die geringste Vergütung?
  • Was kann und darf ich mit dem bereits erhaltenen Geld tun? Am liebsten würde ich den größten Teil an die MEG zurückzahlen, doch das möchte ich vorläufig nicht, weil die MEG noch ein Fass ohne Boden mit ungewisser Zukunft ist. Wäre das denn überhaupt möglich? Wie wäre das für mich steuerlich bei Rückgabe der Gelder

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Auskünfte und verbleibe

mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2005

L. Reinhard

Zusatzfragen für den Hauptausschuss:

  • Trifft es zu, dass der SPD-Stadtverordnete Mühlenfeld, der bis incl. Nov. anstelle meiner Person im MEG-Aufsichtsrat saß, ebenfalls die gesamte Jahrespauschale als Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit erhielt?
  • Wieviel Vergütung erhält der Aufsichtsratsvorsitzende in Relation zu einem “normalen“ Aufsichtsratsmitglied bei der MEG? Wie ist das bei den anderen Mülheimer Beteiligungsgesellschaften?
  • Beabsichtigt die Verwaltung, in nächster Zeit eine Beschlussvorlage zur Abstimmung zu stellen, in der die Beteiligungsrichtlinien bzgl. der Aufsichtsratsvergütungen geändert werden z.B. in Richtung
    1. einer Angleichung der Höhe der Vergütung für die verschiedenen
    Beteiligungsgesellschaften und
    2. Abschaffung von Doppelvergütungen und Jahrespauschalen?

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

NRZ-Artikel vom 8.1. 2005 zu obenstehender Anfrage:
"Einmal sitzen: 1000 Euro - MEG / Aufsichtsratsmitglied Lothar Reinhard kritisiert das Vergütungsgebaren." als (46,8 KB)
10.1.05: NRZ-Überschrift: "Reinhard soll Geld zurückgeben": MEG / Aufsichtsratsvorsitzender Dieter Wiechering will eine Neuregelung der Bezüge. Leserbrief dazu von C. Ulizcka
"Aufsichtsratsvorsitz mit Spätzündung"

Im März erhielt L. Reinhard einen Brief der MEG mit der Aufforderung, 852 der 1024 Euro Sitzungsgelder für 2004 zurück zu überweisen mit Bezug auf einen Beschluss der MEG-Gesellschafterversammlung vom 18. Jan. 05 (5 Tage nach dem Hauptausschuss), dass Aufwandsentschädigung für MEG-Aufsichtsratstätigkeit nur noch anteilmäßig ausgezahlt wird, wenn die Mitgliedschaft unterjährig endet bzw. beginnt. Prima! Ratsherr Reinhard zahlte umgehend das Geld zurück, das ihm nicht zustand. Ob Vorgänger Mühlenfeld, SPD-Ratsherr und OB-Gatte, dies auch tun musste, ist weitgehend unbekannt, sollte sich aber von selbst verstehen.