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Medl-Verträge und Gaspreise

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  = Mülheimer Energie Dienstleistungsgesellschaft
Muster- und Infobriefe für Widersprüche gegen Gaspreiserhöhungen sowie ausgesuchte Meldungen
Bürgerinitiative

Aufzählungen von MBI-Aktivitäten zur MEDL
in schwarz zu MBI-Anträgen auf dieser Seite und
in braun zu anderen Seiten, jeweils per Link von hier aus direkt erreichbar

I  Gaspreiserhöhungen

II  Änderung der Ziele der MEDL

III Peinlich: der sog. MEDL-Kooperationsvertrag

 

Ende Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung

Mülheim, den 27. Mai 2009

Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mülheim am 9.6.09  TO öffentlich

Zurückzahlung unrechtmäßiger Gaspreiserhöhungen durch die medl an alle Sondervertragskunden

Bekanntlich haben die meisten medl-Gaskunden Sonderverträge, die z.T. noch aus Rhenag-Zeiten stammen. Die Preisanpassungsklauseln in ausnahmslos allen Sonderverträgen sind unwirksam. Dies ist gerichtlich incl. BGH ausgeurteilt. Auch das für Mülheim zuständige Landgericht Düsseldorf hat das in allen dort anhängigen Klagen bestätigt. Die z.T. drastischen Preiserhöhungen der medl in den letzten Jahren waren also bei allen Sondervertragskunden unzulässig. Deshalb sollten auch allen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre, davor ist verfristet, zurück erstattet werden. Alles andere verletzt den verfassungsmäßig sehr hoch angesetzten Grundsatz der Gleichbehandlung und damit das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen aufs Empfindlichste.

Der Hauptausschuss möge deshalb beschließen:
Der Hauptausschuss der Stadt Mülheim beauftragt die städtischen Vertreter/innen im medl-Aufsichtsrat, darauf hin zu wirken, dass die medl allen Kunden mit Gaslieferungs-Sonderverträgen die Erhöhungsbeträge der letzten 3 Jahre zurück erstattet oder verrechnet.
Die Aufsichtsratsmitglieder mögen weiterhin erwirken, dass die medl auch die Verträge mit ihren Fernwärmekunden auf möglicherweise gleichermaßen unwirksame Preisanpassungsklauseln hin überprüft und für den Fall ebenfalls die Erhöhungen der letzten 3 Jahre zurückzahlt.

Weitere Begründung
Die medl hat in den letzten Jahren im Gasgeschäft, aber auch mit Fernwärme, beachtliche Überschüsse erzielt. Zumindest Teile davon waren aber nicht gerechtfertigt und entbehrten der zulässigen Grundlage. Nimmt man die Rechtstaatlichkeit als eine der allergrößten Errungenschaften unserer 60jährigen Demokratie, so gilt: "Demokratie und Rechtsstaatlichkeit müssen stets aufs Neue gepflegt werden" (Zitat Frau Mühlenfeld in der WAZ vom 26.5.09). Wenn man das ernst nimmt, muss man auch konsequenterweise eine vom Rechtstaat als unwirksam ausgeurteilte Preisanpassungsklausel für alle gleichermaßen als solche behandeln. Die medl selbst kann von den einzelnen Kunden nur über Gericht dazu gezwungen werden. Zur "Pflege der Demokratie" gehört es deshalb, dass die demokratisch gewählten Vertreter in dem für die medl zuständigen Gremium, dem HA, den Aufsichtsratsmitgliedern der mit 51% mehrheitlich städtischen medl den Auftrag erteilen, die Gleichbehandlung aller Kunden durchzusetzen.

für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Der Antrag wurde am 9.6.09 zu später Stunde behandelt, als Presse und Zuschauer nach dem stundenlangen Gerangel um FH-Standorte alle weg waren. Kämmerer Bonan verlas die medl-Stellungnahme. Danach hätte die medl angeblich vor Gericht meistens gewonnen und dementsprechend gäbe es auch keinen Anspruch auf Rückzahlungen. Die medl-Preiserhöhungen seien alle gerechtfertigt und rechtmäßig gewesen, weil Preiserhöhungen und Preissenkungen nicht auf die Preisanpassungsklauseln gestützt werden könnten. Ich war völlig baff ob solcher Logik, besser dreister Unlogik, und bevor ich noch ein Wort sagen konnte, ließ Frau Mühlenfeld abstimmen und die geschlossene Front von SPCDFUGrüne stimmte ganz schnell gegen den MBI-Antrag. Ein Skandal in mehrfacher Hinsicht.

Es ist bereits skandalös genug, dass ein Versorger wie die medl selbst jahrelang seine eigenen Verträge ignorierte. Es ist aber schlimm, wie die Politik sich mit der Problematik einfach nicht befassen will, obwohl doch die Stadt Mehrheitseigner der medl ist. Denen reicht ein Unfug, wie Bonan ihn vortrug. Bedenklich aber auch, wie die örtliche Presse sich bisher weigert, das Thema anzufassen.

Das ganze offenbart ein höchst bedenkliches Verständnis von Rechtstaat, insbesondere des grundgesetzlich verankerten Gleichbehandlungsgebots und erstöße gegen grundlegende Regeln von Transparenz sowie des Vertragsrechts.

mehr dazu unter: Die medl (51% städtisch, 49% RWE-Rhenag), die unrechtmäßigen Preiserhöhungen und das totale Versagen der Mülheimer Politik.
Zum Thema auch von Anfang Juni 09:
Das Grundgesetz und die Mülheimer Realität - 2 Welten? Das FH-Standort-Durcheinander per Mölmscher Demokratur, der missachtete Bürgerantrag der BI "Beckstadt-/ Ludwigstr .", die medl und die unrechtmäßigen Preiserhöhungen sowie die Ausgrenzung und Diffamierung der MBI sind nur 4 von vielen möglichen Beispielen alleine aus einer Woche, nachzulesen als (34 KB)

Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden? MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB). Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB)

 

Mülheim, den 27. Oktober 2008

Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mülheim am 20.11.08
TO öffentlich

Gaspreissenkungen der medl

Der Hauptausschuss beauftragt Frau Mühlenfeld als medl-Aufsichtsratsvorsitzende, zeitnah eine Sondersitzung des medl-Aufsichtsrates anzuberaumen, um deutlich höhere Gaspreissenkungen zum 1. Jan. 2009, spätestens aber 1. Feb. 2009, zu beschließen.

Dramatisch gefallene Ölpreise haben ebenso deutlich fallende Gaspreise zur Folge, solange die Ölpreisbindung gilt. Der Ölpreis ist bereits auf einen Wert gesunken, wie seit März 2007 nicht mehr. Damit sind alle 3 Gaspreiserhöhungen der medl aus 2008 von insgesamt 46% den Gaskunden gegenüber kaum noch zu rechtfertigen und sie sollten möglichst schnell zurückgenommen werden.

Gleichzeitig sind mit Nuon und der Gelsenwasser-Tochter gashoch3 zwei Konkurrenten im Mülheimer Gasmarkt aufgetreten. Unabhängig davon, dass die medl sich als 51%ige städtische Tochter mit der oben beantragten deutlicheren Gaspreissenkung in diesem Konkurrenzkampf viel besser behaupten wird, steht die Frage im Raum, ob ein Gelsenwasser-Mitarbeiter weiterhin Mitglied des medl-Aufsichtsrates sein darf, spätestens nachdem gashoch3 in Mülheim auf die Bühne trat? Inwieweit könnten durch eine solche Interessenkollission bzw. Befangenheit Beschlüsse des medl-Aufsichtsrates insgesamt angezweifelt werden können?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Obwohl der Ölpreis inzwischen mit unter 50 US-Dollar auf dem Niveau von vor den Gaspreisexplosionen ab Nov. 2004 liegt, wollte keine/r aus SPCDFUGrünen dem MBI-Antrag folgen. Unglaublich

25.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Mieter sollten die Vermieter auffordern, die Gasrechnungen zu kürzen, wenn keine ernsthaften Preissenkungen bald erfolgen! Musterwiderspruch als (25 KB)

6.12.08: Medl-Werbung: "MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE" Wie bitte? Richtiger wäre: "MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG!" Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen: Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn! Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08

 

20.12.08: HO-HO-HOHER GASPREIS? NICHT BEI DER MEDL???!! HA-HA-Halber Gaspreis, weil Ölpreis nur noch ein Drittel! Das wäre angebracht, und zwar ab 1. Jan., dann wäre es auch eine richtige "Bescherung"

30.9.08: Billigere Konkurrenz für die medl durch gashoch3? Überhöhte medl-Preise runter, aber subito!

26.12.07: Die Allianz der Abzocker kennt wohl kein Weihnachten: Nach saftigen Gebührenerhöhungen für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Mülheim 2008 auch noch 10% Gaspreiserhöhung! Schamlosigkeit am Fest der Liebe? Dazu auch der WDR-Bericht: „Zum Jahresbeginn steigen Preise für Strom und Gas. Energiepreise schwer begründbar“ und Auszüge aus FAZ.Net: „Allensbach-Analyse - Preisschock auf dem Energiemarkt“, nachlesbar alle auf einer (92 KB)

20.12.07: Weihnachtsgeschenk der medl: 10% Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2008, damit 57% Preiserhöhung seit Okt. 04! Was aber sollten das unwürdige Versteckspiel von medl-Geschäftsführer Bachmann und die NRZ-Falschmeldungen? Die Medl sollte endlich ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und die Preise senken statt erneut anzuheben! Alle medl-Kunden sollten erneut Widerspruch gegen die angekündigte und nicht gerechtfertigte Preiserhöhung einlegen und evtl. geforderte höhere monatliche Abschläge nicht zahlen! Widerspruchsvordruck zur medl-Gaspreiserhöhung 1.2.08 als (22,5 KB) oder als (18 KB)

Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007 - Az. VIII ZR 36/06 – von Frau RA Holling, nachdem Urteil und Urteilsbegründung Ende Juli veröffentlicht wurden
13.06.07:
Der BGH gestand den Heilbronner Klägern nur einen Teilerfolg zu. Gaspreise sind danach gemäß § 315 BGB aber gerichtlich überprüfbar. Da die Heilbronner Klage sich nur gegen die Erhöhung richtete, hat das Gericht der gesamten Preisüberprüfung nicht nachgegeben.Erste Anmerkung zum BGH-Urteil von RA Holling, vom 14.6.07: Die Botschaft des BGH ist klar: Der Gesamtpreis muß beanstandet werden und wer keinen Widerspruch einlegt, sollte lieber gleich zahlen!
26.4.07:
Gehört die Medl nur durch "unglückliche Umstände" zu den teuersten Anbietern? Bachmann verteidigt sich und ist schwer unter Druck! Preissenkung zum 1. Mai reicht bei weitem nicht aus, weil immer noch 37 bzw. 40% teureres Gas als Okt. 2004!
17.3.07: Medl senkt die Gaspreise endlich spürbarer um 0,44 Ct/kWh, doch erst zum 1. Mai. Die
Sammelklage zeigt Wirkung! Der folgende MBI-Antrag für den Rat der Stadt am 22.03.07 zur Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt war damit erfolgreich, noch bevor er behandelt wurde!

Mülheim, den 10.03.2007

Antrag für den Rat der Stadt am 22.03.07

Senkung der medl-Gaspreise zum schnellstmöglichen Zeitpunkt

Der Rat der Stadt Mülheim möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr

  1. empfiehlt der MEDL als dem lokalen Gasversorger, die Gaspreise unverzüglich zu senken
  2. beauftragt seine Vertreter/innen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEDL, sich in den Gremien der MEDL für eine Gaspreissenkung einzusetzen, und zwar möglichst auf ein Niveau unterhalb der Okt.-Preise 2005

Die Punkte 1 und 2 sind getrennt abzustimmen.

Begründung

Eon hat diese Woche angekündigt, seine Gaspreise wieder etwas zu senken, und zwar um bis zu 8,4% ab Mai, nachdem sie bereits zu Jahresbeginn leicht gesenkt worden waren. Als Grund wurden niedrigere Einkaufspreise genannt. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass die Dividende um märchenhafte 20% erhöht wird, da auch der Reingewinn um 20% gestiegen ist. Was für Eon gilt, gilt sicherlich genauso für RWE und seine Töchter und Enkel incl. der medl.

Spätestens seit letztem Sommer sind die Ölpreise insgesamt deutlich gesunken. Die medl hat dennoch die Gaspreise für die laufende Heizperiode wieder erhöht, und zwar um 0,18 Ct/kWh, da die Senkung zum 1. Feb. von 0,17 Ct nur einen Teil der Erhöhung von 0,35 Ct zum 1. Nov. 2006 wieder zurücknahm. Die Gesamterhöhung der Mülheimer Gaspreise seit Nov. 2005 beträgt damit ca. 55%.

Die medl-Preise liegen auch im NRW-Vergleich des Bundeskartellamtes deutlich hoch. Wülfrath hatte mit 979,36 Euro die günstigsten NRW-Gaspreise bezogen auf 20.000 kWh-Jahresverbrauch, 161 Euro billiger als die medl (bzw. ca. 17%), während Remscheid als ungünstigster NRW-Versorger mit 1207,20 Euro nur 57 Euro teurer (ca. 5%) war als die medl,

Die Landeskartellbehörde hatte die medl auch bereits im vergangenen März wegen überhöhter Preise im Landesvergleich als „preisauffällig" bewertet. Die daraufhin durchgeführte „Preissenkung" von 0,1 Cent/kWh für die verbrauchsarmen Monate ab 1. Juli 2006 war pure Alibi-Augenwischerei.

Aus all den Gründen heraus ist ein weiteres Festhalten an den überhöhten Gaspreisen in Mülheim nicht mehr zu rechtfertigen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 9.11.2006

Anfrage für den Hauptausschuss am 23.11.06   TO: Öffentlich

Explosion der medl-Gaspreise

Seit Oktober 2004 erhöhte die medl die Gaspreise in Mülheim bereits fünfmal um insgesamt 55%, mit der Mehrwertsteuererhöhung ab Januar werden es knapp 60%. Die medl - 51% Stadt Mülheim - begründet diese enormen Erhöhungen ausschließlich mit der Ölpreisbindung, legte aber weder den Kunden, noch dem Rat der Stadt genauere Preiskalkulationen vor.
Die Landeskartellbehörde hatte die medl bereits im vergangenen März wegen überhöhter Preise auch im Landesvergleich als „preisauffällig" bewertet. Die daraufhin durchgeführte „Preissenkung" von 0,1 Cent/kWh für die verbrauchsarmen Monate ab 1. Juli kann man nur als Alibi ansehen.
Mitte Oktober informierte die medl ihre Kunden über die nächste Erhöhung zum 1. November d.J.. Weder im Hauptausschuss, noch im Rat der Stadt wurde dies vorher behandelt.

Auch deshalb möge die Verwaltung oder auch der medl-Vorstand bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende, Frau Mühlenfeld, zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Wann wurde diese Gaspreiserhöhung im medl-Aufsichtsrat beschlossen? Haben die städtischen Vertreter dort der Erhöhung zugestimmt bzw. wie sah das Stimmenverhältnis aus? Warum wurde die Preiserhöhung nicht vorher zumindest im Hauptausschuss vorgestellt, so dass die städt. Aufsichtsratsvertreter ein Votum für ihre Entscheidung hätten haben können für eine Entscheidung, die für viele Bürger eine starke Belastung darstellen wird?
  2. Womit genau rechtfertigt die medl die neuerliche Erhöhung insbesondere auf dem Hintergrund von gefallenen Ölpreisen und der „Preisauffälligkeit“ im Frühjahr?
  3. Wieviele Mülheimer Haushalte haben bisher bei der medl Widerspruch gegen diese neuerliche Gaspreiserhöhung eingelegt und wieviele zahlen den Differenzbetrag nicht?
  4. Wie lange darf die medl-Geschäftsführung es zulassen, dass die Kunden unterschiedliche Preise zahlen? Wie ist die medl damit bisher verfahren und was gedenkt sie zu tun, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Gasversorger solange nicht gegen teilboykottierende Kunden vorgehen darf, solange er seine Preiskalkulationen nicht offengelegt hat?
  5. Mülheimer Gasverbraucher werden in Kürze eine Sammelklage gegen die medl einleiten. Wenn diese ganz oder teilweise erfolgreich wäre, wird die medl dann das gerichtliche Ergebnis auch allen anderen Kunden zugestehen oder nur den Klägern oder nur denen, die Widerspruch eingelegt hatten?

 Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Die Erhöhung wurde am 26.9.06 einstimmig im Aufsichtsrat beschlossen. Begründung seien die erhöhten Bezugspreise der Vorversorger. 400 bis 500 Haushalte boykottierten und man warte auf das BGH-Urteil zu Heilbronn im Dez. oder Jan.. Viel mehr wollte medl-Chef Bachmann nicht sagen.

 

Die letzte Tat der OB-Geliebten und Dauerberaterin Frau Dr. Jasper war 2002 die Überschreibung von 94% des ÖPNV als neugegründete MVG auf die medl. Alleine dafür kassierte sie 297.000 Euro Beratungskosten. Ihr dauernder Parallelberater war die BPG, mit der zusammen Baganz nach seinem Abgang eine gemeinsame Beraterfirma betrieb, bis er Staatssekretär wurde. Als er dann die BPG für die RAG-Umstrukturierung als Berater in Düsseldorf engagierte, fiel es auf. Die BPG kassierte ca. 200.000 Euro für die Beratung zur MVG-Umstrukturierung.

Versprochen hatten Jasper/BPG, dass durch die Überschreibung auf die medl Steuern gespart würden, die dann an die Stadt abgeführt werden sollten. 4 Jahre später ist aber die steuerliche Veranlagung immer noch nicht mit dem Finanzamt geklärt. Die medl musste ihre Bilanz nachträglich ändern bzw. in verschiedenen Varianten vorlegen . Folgende Fragen zu dem Komplex wurden wiederum nichtssagend beantwortet (s.u.)

Mülheim, den 9.11.2006:

Anfrage für den Hauptausschuss am 23.11.06 TO: Öffentlich

Fragen zur medl unabhängig von der Gaspreisentwicklung
Steuernachforderungen und Ausgaben für Festivitäten

Die ungeklärten Nachforderungen des Finanzamtes im Zusammenhang mit der seinerzeit von Frau Dr. Jasper und der BPG empfohlenen Überschreibung von 94% des ÖPNV von der BtmH auf die medl liegen inzwischen bei ca. 15 Mio. ¥, sie erhöhen sich also in jedem weiteren Jahr um ca. 5 Mio. ¥. Die Risiken für medl und Stadt sind also groß.

  1. Was wird unternommen, um das Problem endlich zu klären?
  2. Wurden Rücklagen gebildet für den Fall, dass die Millionen wirklich nachgezahlt werden müssen? Wenn ja, von wem?
  3. Inwieweit können für den Fall Schadensersatzforderungen gegen die BPG u.a. wegen Fehlberatung geltend gemacht werden?

Außerdem möge die medl berichten,

  • wieviel das Fest „medl greenday“ insgesamt gekostet hat,
  • wie hoch der Sponsoring-Beitrag der medl zum Eröffnungsfest von „Wir sind Mülheim“ im Rahmen von „Ab in die Mitte“ war.

 Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Antworten der Verwaltung:
Zu 1: Es liegt momentan keine Nachforderung des Finanzamtes vor. In den bisher ergangenen Steuerbescheiden (vorläufige Veranlagung) geht das Finanzamt von der Wirksamkeit des EAV´s (Ergebnis-Abführungsvertrag) aus. Die endgültige Veranlagung erfolgt im Nachgang zu einer Betriebsprüfung.
Zu 2.: Derzeit liegen keine erkennbaren Verpflichtungen vor, eine Rückstellung zu bilden.
Zu 3.: Ein Schaden ist bisher nicht eingetreten. Im Falle einer Steuernachzahlung wird die Schadensersatzforderung gegen die Berater geprüft.

gez. Bonan, Kämmerer

Zu den Festkosten wollte Herr Bachmann noch keine genaueren Angaben machen können. Ha,ha!

P.S.: Die medl ist zu 51% städtisch. Deshalb muss der Hauptausschuss auch Jahresabschluss und Wirtschaftsplan incl. Erfolgsplan beschließen sowie Geschäftsführung und Aufsichtsrat entlasten. In der Vergangenheit geschah dies meist in der 1. Sitzung nach den Sommerferien. In diesem Jahr wurde noch nichts vorgelegt.

Von den Beraterkosten MVG-Gründung könnte man übrigens einem Hartz IV-Empfänger seine 345 Euro 1450 Monate lang bezahlen, also 120 Jahre lang. Der Schaden und das Chaos für die Stadt wäre dadurch um ein Vielfaches geringer ausgefallen.

30.12.06: MVG-medl-Desaster: Privatisierung und ihre Folgen: MEDL-MVG-Abführungsvertrag geändert. Nur wie und warum? Hängt das mit den ungeklärten 16 Mio.-Forderungen des Finanzamts zusammen? Der überraschende Graab-Rücktritt am 19.12. evtl. auch? Warum zieht keiner die (Fehl-)Berater Jasper/BPG für das Chaos zur Rechenschaft?

 

Mülheim, den 15. Mai 2006

Vorschlag für den Hauptausschuss am 01.06.06         TO: öffentlich

MEDL-Geschäftsbericht 2004, nachträgliche Seiten und ggfs. Änderungen

Die Medl hat offensichtlich irgendwann in den letzten Monaten eine neue Version ihres Geschäftsberichts 2004 ins Netz gestellt. Dieser korrigierte Bericht enthält eine Seite 13a statt der Seite 13. Alle anderen Seiten sind gleich. Auf den Seiten 13 u. 13a wird jeweils die Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt
nachzulesen als (64,9 KB) oder Originalversion mit S. 13 über
http://www.medl.de/kunden/medl/ressourcen.nsf/files/medl_geschaeftsbericht_2004.pdf/$file/medl_geschaeftsbericht_2004.pdf

und die geänderte Version mit S. 13a über http://www.medl.de//C1256B49003DCC2D/0/38DBA48A6799FB3CC1256B74003F7775?OpenDocument&knotenQuery=K05&a Page=38DBA48A6799FB3CC1256B74003F7775

Die medl-Geschäftsführung oder auch Frau OB Mühlenfeld als Aufsichtsratsvorsitzende möge berichten und erläutern,

  1. was genau Grund und Anlass dafür war,
  2. ob der ursprüngliche und von allen Gremien verabschiedete Geschäftsbericht damit seine Gültigkeit verloren hat und ggfs. neu genehmigt werden muss.

Die Medl hatte 2003 ca. 3 Mio und 2004 ca.1 Mio. Euro Verluste bei der Mülheimer Verkehrs- Gesellschaft (MVG) ausgeglichen und damit ihren steuerlich relevanten Gewinn gemindert.
Nach der neuen Darstellung (Seite 13a) mindert die Verlustübernahme für die MVG (Pos. 9) anscheinend nicht mehr das steuerlich relevante Ergebnis(Pos. 11). Es müssen/mussten womöglich ca. 5 Mio Euro Steuern (Pos.12) nachgezahlt werden.

Dass dieser Fall eintreten könnte, wird auch bereits auf Seite 11, linke Spalte, 6. Absatz im Geschäftsbericht angekündigt („… wäre mit erheblichen Steuernachzahlungen von überschlägig mind. 10 Mio. ¥ für den Zeitraum 01.09.2002 bis 31.12.2004.“) Das stand auch ähnlich in der zugehörigen öffentlichen Vorlage für den Hauptausschuss im Sept. 2005.

Deshalb folgende Fragen:

  1. Hat es inzwischen eine Einigung mit dem Finanzamt gegeben? Wie genau sieht die aus?
  2. Wieviel Steuern musste die medl ggfs. für den angegebenen Zeitraum genau nachzahlen? Wieviel musste die Stadt deshalb an die medl zahlen, da die medl gemäß § 3 des Konsortialvertrags zwischen Stadt und Rhenag einen Ausgleichsanspruch hat?
  3. Was hat sich durch eine evtl. Einigung mit dem Finanzamt für die Bilanzen von medl und Stadt ggfs. für 2005 geändert im Vergleich zu vorherigen Planungen?
  4. Inwieweit sind durch evtl. Änderungen in der steuerlichen Wirksamkeit des zwischen medl und MVG geschlossenen Abführungsvertrages aus Sept. 2002 der laufende Etat 2006 der Stadt betroffen, inwieweit der Erfolgsplan der medl?
  5. Wenn sich endgültig ergeben sollte, dass die bei MVG-Gründung erhofften Steuervorteile nicht oder nur z.T. erzielbar sind, so hat dies auch mit möglicher falscher Beratung der Stadt durch seinerzeit Frau Dr. Jasper zu tun.
    Inwieweit wäre es möglich, ggfs. Schadensersatzansprüche geltend zu machen, falls man Fehler bei der Beratung nachweisen kann?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Kurzbericht aus dem Hauptausschuss zu den Fragen oben:
Es gibt laut Kämmerer Bonan noch keine Einigung mit dem Finanzamt wegen der Steuernachzahlung von 10 Mio Euro wegen der MVG-Fehlkonstruktion, beraten von der ex-OB-Geliebten.

Zu der Geschäftsberichtsänderung sagte Bonan, man müsse unterscheiden zwischen Geschäftsbericht und Jahresabschluss. Der Jahresabschluss sei verabschiedet, im Geschäftsbericht könne man ruhig nachträglich Änderungen einbringen und die Seite 13a weise eben nur das originäre medl-Geschäft aus und sei wie eine Ergänzung zu sehen.

Was denn mit den medl-Steuern bzw. der Nicht-Steuerersparnis für die MVG nun ist, bei wem die Millionen dann real abgezogen werden, wollte oder konnte Bonan nicht sagen. Laut Ergebnisabführungsvertrag müsste die Stadt der medl die Steuern ersetzen bzw. hat/wird die medl weniger an die Stadt abgeführt/abführen. Es gibt halt keine Einigung mit dem Finanzamt und niemand weiß nichts genau (oder sagt es nicht!)

Irgendwie alles leicht tollhausmäßig.

 

Mülheim, den 17.3. 2006

Anfrage an den Hauptausschuss am 30.03.2006

Überprüfung der medl - Gaspreise durch das Landeskartellamt

Die medl-Aufsichtsratsvorsitzende, Frau OB Mühlenfeld, möge dem Hauptausschuss berichten, welche Ergebnisse die Überprüfung der medl-Gaspreise durch das Landeskartellamt im einzelnen erbracht haben und welche Konsequenzen sich daraus für die medl und ihre Gaspreisgestaltung ergeben.

Begründung

In der NRZ vom 15. Feb. im Wirtschaftsteil war zu lesen:

Zwölf Versorger in NRW im Visier

".... .......... Das Landeskartellamt NRW hat gegen 12 Gasversorger Vorermittlungen wegen des Verdachtes überhöhter Gaspreise eingeleitet. Das sagte der Sprecher des Landeswirtschaftsministeriums, Andreas Kersting, gestern der NRZ. Betroffen seien die Gasversorger in Düren, Duisburg, Krefeld, Mülheim, Mönchengladbach, Neuss, Schwalmtal, Schwerte, Stolberg, Velbert, Viersen und Wuppertal, sagte Kersting. NRW habe bereits zu Anfang dieses Monats turnusgemäß eine neue Preisabfrage bei allen 141 Gasversorgern in NRW gestartet."

Auf unsere Anfrage dazu in der Ratsitzung am 16. Feb. antwortete Herr Ernst und er gab an, dass die Ergebnisse der Überprüfung bis Ende Februar zu erwarten seien. Bis heute haben wir dazu aber nichts gehört.

Aus Hessen z.B. ist bekannt, dass der zuständige Wirtschaftsminister im letzten Jahr nach Überprüfung der Gaspreise durch seine Kartellbehörde ca. ein Drittel der Gasversorger dazu verdonnert hat, die Gaspreise zu senken.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Antwort des Kämmerers, der eine Erklärung verlas: Es läuft kein Ermittlungsverfahren. Der Rest war nichtssagend.

19.4.06: WAZ-MH: "Kartellamt: Kein Verfahren gegen medl. Aber Bürgerinitiative Gaspreise-runter-mh bleibt bei ihrer Behauptung" und im Kommentar: "Argumente mit Wut im Bauch - Sich die Wahrheit zurecht zu biegen, hat nichts mit fairer Information zu tun". Fakt aber ist, dass ein Vorermittlungsverfahren gegen die medl läuft, weil sie zu den 12 Gasversorgern in NRW gehört, die preisauffällig geworden sind. Grundlage für die Voruntersuchung waren die zum 1. November 2005 gültigen Gaspreise und 2 Erhöhungen der medl in 3 Monaten.  Wenn medl keine Preissenkung durchführt, droht das förmliche Ermittlungsverfahren wegen Preismissbrauchs gegen medl. Leserbrief an die WAZ, Lokalredaktion Mülheim zum o.g. Artikel: "Ich wehre mich entschieden gegen Ihre Behauptung, dass ich oder die Bürgerinitiative die Wahrheit zurechtbiegen und falsche Behauptungen aufstellen und sogar wiederholen. Eine heutige erneute Rückfrage bei der Landeskartellbehörde hat wiederum ergeben, dass ein Vorermittlungsverfahren gegen die MEDL läuft, weil sie zu den 12 Gasversorgern gehört, die preisauffällig geworden sind."

24.4.06: Schreiben der Landeskartellbehörde zu "Gaspreisstellung der medl": "... Zu den Gaspreisabfragen 01.11. 2005 und 01.02. 2006 lagen die Preise der medl über dem Landesdurchschnitt und waren daher preisauffällig. ..... Die Landeskartellbehörde sieht unter Berücksichtigung der vereinbarten Senkung der Gaspreise im Preisgebaren keine mißbräuliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung..  das neue Preissystem zum 1. Juli......." Der ganze Brief der Kartellbehörde ist nachzulesen als (64,3 KB)

MEDL-Geschäftsführer Bachmann am 17.5.06 in der Aktuellen Stunde (WDR): ”Preissenkungen, wie die Kartellbehörde sie fordert, sind Augenwischerei.”

 

Mülheim, den 30.1.2006

Anfrage und Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses am 9. Feb. 2006  TO: öffentlich

„Gaspreiserhöhung der medl zum 1. Feb. 2006“

Die Verwaltung möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen, die in der Sondersitzung am 26. Jan. unbeantwortet blieben:

  1. Wie hoch wird der Überschuss der medl für das Jahr 2005 sein, auch im Vergleich zu den Vorjahren und welcher Anteil davon kommt vom Gasgeschäft ?
  2. Wie viele medl-Kunden haben seit der vorvorletzten Preiserhöhung zu Nov. 2004 Widerspruch eingelegt? Wie viele davon zahlen unter Vorbehalt und wie viele zahlen die Erhöhungen nicht oder nur teilweise?
  3. Wie ist die medl bisher mit denjenigen verfahren, die Teile oder ganze Preiserhöhungen nicht zahlten, und welche Konsequenzen zieht die medl aus dem jüngsten Urteil des Düsseldorfer Landgerichts zu Ratinger Gaskunden?

Die medl kündigte in einer halbseitigen Zeitungsannonce in WAZ und NRZ vom 30. Jan. 2006 die Gaspreiserhöhung zum 1. Februar an. Die vorherige Erhöhung zum 1. November hatte die medl genauso kurzfristig mit Rundschreiben vom 28. Oktober allen Kunden mitgeteilt. Unabhängig von der Frage, ob alle medl-Kunden Zeitung lesen und wenn, ob sie den Anzeigenteil lesen, sind derart kurzfristige Ankündigungen von Preiserhöhungen alles andere als kundenfreundlich.

Deshalb möge der Hauptausschuss beschließen:

Der Hauptausschuss beauftragt die Oberbürgermeisterin, sich dafür einzusetzen, dass alle Gebühren- und Preiserhöhungen, die von städtischen Beteiligungsgesellschaften durchgeführt werden, den Kunden mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt und begründet werden.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Der Antrag wurde von allen incl. Grünen niedergestimmt. Antworten zu den Fragen gab es keine

Das Landgericht Bremen hat im Mai 06 die Preiserhöhungsklauseln und damit die letzten 4 Gaspreiserhöhungen der swb unter Berufung auf das Flüssiggasurteil des Bundesgerichtshofs wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Das Urteil ist als pdf-Datei (72 KB) nachzulesen auf der Seite des Bunds der Energieverbraucher. Auch die Medl verwendet unkonkrete Preisanpassungsklauseln in ihrern Verträgen. Diese sind noch unbestimmter als die bemängelten Bremer Preisanpassungsklauseln. Die Medl steht also nun in der Pflicht, ihren Kunden die rechtliche Grundlage für die erfolgten Preiserhöhungen darzulegen.  Jeder Gaskunde sollte seinen Vertrag prüfen und die Medl auffordern, die Berechtigung für die Preiserhöhungen nachzuweisen.

 

26.1.06: Turbulente Sondersitzung zur nächsten Gaspreiserhöhung mit Eklat: OB läßt Saal räumen! (K)ein Le(e)hrstück für die Demokraten? (Antrag auf Einberufung der Sitzung und MBI-Antrag gegen erneute Gaspreiserhöhung im Anschluss an den folgenden Fragenkatalog )

Mülheim, den 16.1.2006

Anfragen für die Sondersitzung des Hauptausschusses am 26. Jan. 2006
( Die Sitzung ist öffentlich, jede/r Interssierte kann zuhören, Eintrittskarten o.ä. werden nicht benötigt. Beginn ist um 16 Uhr in Raum 108 im Rathaus. R 108 ist neben dem Ratsaal und am besten vom Eingang Marktplatz (Standesamt) zu erreichen. Die Sitzung
musste auf MBI-Antrag hin anberaumt werden .)

zu TOP 2 der vorläufigen Tagesordnung in der Fassung vom 16.1.06: „Angekündigte Gaspreiserhöhung der medl ab Feb./März 2006“ Tagesordnung: öffentlich

Die Verwaltung, nach Möglichkeit die medl-Geschäftsführung, möge zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

I. Komplex: Die angekündigte Gaspreiserhöhung

Die medl-Geschäftsführung möge vortragen und erläutern,

  1. wie hoch genau die erneute medl-Gaspreiserhöhung zu Feb./März ausfallen soll
  2. ab wann sie gelten soll
  3. wie die medl die Notwendigkeit der erneuten Preiserhöhung im einzelnen begründet
  4. ob die medl dafür bereits die Stellungnahme bzw. Genehmigung der Landeskartellbehörde beim NRW-Wirtschaftsministerium beantragt hat und wenn ja, mit welchem Ergebnis
  5. wie hoch der Überschuss der medl für das Jahr 2005 sein wird auch im Vergleich zu den Vorjahren und welcher Anteil davon vom Gasgeschäft herrührt.

II. Komplex: Verbraucherwidersprüche gegen die letzten Gaspreiserhöhungen

Die medl-Geschäftsführung möge berichten,

  1. wie viele der 27.000 Mülheimer medl-Kunden Einzelhaushalte sind und wie viele jeweils als Verwalter, Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaft andere als Mieter  oder Mitglieder von Eigentümergemeinschaften gegenüber der medl vertreten
  2. 2. wie viele medl-Kunden seit der vorvorletzten Preiserhöhung zu Nov. 2004 Widerspruch eingelegt haben und wie viele davon unter Vorbehalt zahlen und wie viele die Erhöhungen nicht oder nur teilweise zahlen
  3. wie viele Verwalter, Vermieter oder Wohnungsgesellschaften für ihre Mieter bzw. Eigentümer Widerspruch eingelegt haben
  4. wie die medl mit denjenigen bisher verfahren ist, die Teile oder ganze Preiserhöhungen nicht zahlten, und welche Konsequenzen die medl aus dem jüngsten Urteil des Düsseldorfer Landgerichts zu Ratinger Gaskunden zieht.

III. Komplex: Medl-Werbeaktion „Codename Hitzefest“

Die medl-Geschäftsführung möge folgende Fragen beantworten:

  1. Wie viele neue Kunden konnten durch die Werbeaktion gewonnen werden?
  2. Was hat „Codename Hitzefest“ insgesamt gekostet incl. der Preisnachlässe
  3. Wieviele der 1000 Kunden, die in den Genuss der „Hitzefest“-Vergünstigung kamen, hatten vorher Widerspruch gegen eine oder mehrere der letzten medl-Gaspreiserhöhungen eingelegt?
  4. Bestätigt die medl-Geschäftsführung die Ansicht, dass ein ganzer Teil der medl-Kunden alleine schon deshalb keine Teilnahmechance an „Codename Hitzefest“ hatte, weil sie Mieter oder Mitglieder von Eigentümergemeinschaften sind?

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 14.1.2006

Antrag für die Sondersitzung des Hauptausschusses am 26. Jan. 2006
Tagesordnung: öffentlich

Ablehnung der angekündigten medl-Gaspreiserhöhung zu Feb./März 2006

Beschlussvorlage:

Der Hauptausschuss der Stadt Mülheim an der Ruhr empfiehlt den städtischen Vertreter/innen in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der medl, die für Feb./März 2006 angekündigte, erneute Gaspreiserhöhung abzulehnen.

Begründung:

Die Stadt ist mit 51% Mehrheitsgesellschafter der medl. In der NRZ vom 28. Dezember war zu lesen, dass die medl ab Februar/März 2006 eine weitere Verteuerung des Gasbezugspreises um ca. zehn Prozent beabsichtigt. Die genaue Prozentzahl wollte der medl-Geschäftsführer gegenüber der NRZ allerdings nicht nennen. Die Erhöhung sei noch nicht vom Aufsichtsrat beschlossen.

Die Vertreter der Stadt Mülheim sollten dieser erneuten Gaspreiserhöhung nicht zustimmen. Die medl hat ihre Grundpreise für Gas zum Nov. 2004 um netto 0,4 Cents/kWh, zum Feb. 2005 um weitere 0,2 Cts/kWh und zum Nov. 2005 um zusätzliche netto 0,6 Cts/kWh erhöht. Das bedeutet brutto eine Erhöhung von ca. 1,4 Cts/kWh in nur einem Jahr, für den Kunden des medl-Tarifs „Behaglich warm“ z.B. von 3,85 auf 5,24 Cts/kWh und damit über 36% Preiserhöhung.

Eine erneute Erhöhung des Grundpreises um 0,4 oder 0,5 Cts/kWh netto, was den medl-Ankündigungen ungefähr entspricht, erscheint nicht mehr gerechtfertigt und wird den Verbrauchern kaum noch zu vermitteln sein. Da die Ertrags- und Gewinnlage der medl zudem als ausgezeichnet angesehen werden kann, sollte auf diese weitere Gaspreiserhöhung ganz verzichtet werden, insbesondere auch mit Blick auf sozial schwächere Haushalte, aber auch für die Binnenkonjunktur im allgemeinen.

Gaspreiserhöhungen sind bundesweit seit längerem in der Diskussion. Zweifel an der Billigkeit der Erhöhungen, wie sie § 315 BGB verlangt,  werden so lange nicht verstummen, wie die Kalkulationen der Gasversorger nicht offengelegt werden. Nach und nach zwingen Gerichte diese aber zur Offenlegung ihrer Kalkulationen, so wie Eon-Hanse in Hamburg.

Bis die gerichtlichen Instanzen durchschritten sind, kann aber noch dauern. Da die medl bisher keine Anzeichen machte, dass sie freiwillig ihre Preiskalkulationen vorher offenlegen will, sollte die Stadt als Mehrheitsgesellschafter im Interesse ihrer Bürger/innen weiteren Gaspreiserhöhungen nicht mehr ohne weiteres zustimmen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Der Antrag wurde nach einer turbulenten Sitzung von SPCDFU bei grüner Enthaltung abgelehnt

24.5.06: Das Landgericht Bremen hat die Preiserhöhungsklauseln und damit die letzten 4 Gaspreiserhöhungen der swb unter Berufung auf das Flüssiggasurteil des Bundesgerichtshofs wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Das Urteil ist als pdf-Datei (72 KB) nachzulesen auf der Seite des Bunds der Energieverbraucher

 

Mülheim, den 4.1.2006

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim a.d. Ruhr
Frau Mühlenfeld

Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung des Hauptausschusses  Mitte Jan. 2006, vorzugsweise am Donnerstag, dem 19. Jan. 2006, spätestens aber am Do., dem 26.1.06

Wir beantragen, folgenden Punkt auf die Tagesordnung dieser Sondersitzung zu setzen:

Angekündigte Gaspreiserhöhung der medl ab Feb./März 2006

Begründung:

Nach §47, Abs. 1 GO NW kann  eine Fraktion die Einberufung einer Sitzung verlangen. Die nächste reguläre Sitzung des Hauptausschusses ist für den 9.2.06 angesetzt.

In der NRZ vom 28. Dezember war zu lesen: „Den 27 000 Medl-Kunden droht nach den Erhöhungen im Januar (plus neun Prozent) und im November 2005 (plus 13 Prozent) schon ab Februar/März 2006 eine weitere Verteuerung des Bezugspreises um die zehn Prozent. Umgerechnet sind das etwa zehn Euro im Monat Mehrkosten für einen Vier-Personen-Haushalt. Die genaue Prozentzahl wollte Medl-Geschäftsführer Karl-Josef Graab gegenüber der NRZ allerdings nicht nennen. Die Erhöhung ist noch nicht vom Aufsichtsrat beschlossen.“

Die Vertreter der Stadt Mülheim sollten dieser erneuten Gaspreiserhöhung nicht zustimmen, ohne dass hierfür in den zuständigen Ratsgremien Beratung und Empfehlung erfolgt wären. Die Frage, ob eine Erhöhung überhaupt gerechtfertigt sein kann, und wenn ja, in welcher Höhe sollte vorher im zuständigen Hauptausschuss ausführlich beraten werden, so dass die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat ein Votum im Rücken haben, wenn sie über die sehr heikle Angelegenheit mit entscheiden. Schließlich ist die Stadt mit 51% Mehrheitsgesellschafter der medl.

Dass besonders die Gaspreiserhöhungen bundesweit seit längerem in der Diskussion sind, darf als bekannt vorausgesetzt werden, ebenso die Probleme, die eine weitere Preiserhöhung insbesondere für sozial schwächere Haushalte, aber auch für die Binnenkonjunktur im allgemeinen mit sich bringt.

Da nach dem o.g. Zeitungsartikel die Erhöhung bereits zum Februar geplant zu sein scheint, kann diese ohne eine Sondersitzung des Hauptausschusses im Januar nicht vorher in den demokratischen Gremien behandelt werden.

Es sei auch daran erinnert, dass die medl die letzte Erhöhung zum 1. Nov. den Kunden mit Brief vom 28. Okt. überfallartig mitteilte. Das hat nicht wenige zusätzlich verärgert. Deshalb wäre es angebracht, wenn eine erneute Preiserhöhung, so sie denn ab Feb./März überhaupt käme, dieses Mal transparenter und nachvollziehbarer durchgeführt würde.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

5.1.06: MBI-Antrag von gestern war erfolgreich. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist der Rat (hier: der Ausschuss) unverzüglich einzuberufen, wenn ein Fünftel der Ratsmitglieder oder eine Fraktion unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände es verlangen (§ 47 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung). Der Termin für die Sitzung des Hauptausschusses wurde in Abstimmung mit Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld für Donnerstag, den 26.01.2006 (16.00 Uhr), festgesetzt . Die Sitzung ist öffentlich und findet in Raum 108 (neben dem Ratsaal) statt.

4.1.06: Gaslieferanten dürfen ihren Verbrauchern nicht damit drohen, den Gashahn abzudrehen, wenn diese die Zahlung höherer Gaspreise verweigern. Darauf wies das Düsseldorfer Landgericht gestern hin. Zudem müssten die Gasanbieter wegen ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalku-lation offen legen. Nur so könne der Kunde sich vergewissern, ob der höhere Preis gerechtfertigt sei und hin-genommen werden müsse. Vor dem Düsseldorfer Gericht hatte ein Ratinger Bürger gegen die Stadtwerke geklagt. Nachdem er die vorletzte Preiserhöhung nicht akzeptiert hatte, hatten ihm die Stadtwerke schriftlich damit gedroht, die Zufuhr zu unterbrechen.  (Az.: 12 O 544/05). Bekanntlich hatte die medl für Feb./März erneut 10% Gaspreiserhöhung angekündigt.

 

Mülheim, den 23.9.2005

Änderungsantrag zum TOP "Preisstabilität für Gas zumindest für die kommende Heizperiode" - Vorlage A 05/0866-01 

für den Finanzausschuss am 26.09.05 und den Rat der Stadt am 29.09.05

Preisstabilität für Gas zumindest für die kommende Heizperiode 2005/2006

Der Antrag aus der Vorlage A 05/0866-01 wird nach der Beratung im Hauptausschuss wie folgt geändert:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen:
Der Rat der Stadt Mülheim möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr empfiehlt der MEDL als dem lokalen Gasversorger,

  1. a) die angekündigte nächste Gaspreiserhöhung in 2005 erst durchzuführen, nachdem die medl ihre Preiskalkulationen unabhängigen Experten offengelegt hat und diese der Öffentlichkeit die Fragen
    beantwortet haben, um wieviel ct/kwh der Gasbezugspreis der medl zu welchem Zeitpunkt in 2004 und in 2005 gestiegen ist und wieviel Gas in kwh zu dem jeweiligen Preis eingekauft wurde.
    b) unabhängige Experten sollen in Abstimmung mit dem Bund der Energieverbraucher bestimmt werden.
  2. in jedem Falle aber für die gesamte kommende Heizperiode 2005/2006 die Gaspreise insgesamt um höchstens die Hälfte der effektiven Bezugspreiserhöhung in ct/kwh zu erhöhen.
  3. Der Rat beauftragt ferner seine Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEDL, sich in den Gremien der MEDL für die Umsetzung der o.g. Punkte einzusetzen.

Die Punkte 1 und 2 sind getrennt abzustimmen.

Begründung

ad 1.

Die MEDL-Chefs rechneten im Hauptausschuss vor, dass die Gasbeschaffungskosten sich um 9 Mio Euro erhöhen würden, die bei Gaspreisstabilität von den Überschüssen abgezogen werden müssten, die in 2004 waren 10,6 Mio Euro betrugen, 25% mehr als in 2003. Die Beschaffungsmehrkosten sollen 25% der Gesamtkosten ausmachen.

Die medl rechnete so: Die beiden Erhöhungen der medl im letzten Nov. und im Feb. diesen Jahres machten zusammen 0,6 ct/kwh aus. Die Geschäftsführer sagen, in 2005 käme ungefähr die gleiche Erhöhung. Bei einem angenommenen Umsatz von 1,5 Mrd. kwh (in 2004 waren es 1,36 Mrd.) wären das 0,6x1,5 Mrd. Euro, also 9 Mio.. Das ist rechnerisch richtig, läßt aber folgende Fragen offen:

  1. 0,6 ct/kwh betrug die Gaspreiserhöhung der medl für die Endverbraucher in der letzten Heizperiode. Um wieviel ct/kwh aber erhöhte sich z.B. der Bezugspreis des RWE-Enkels medl von der RWE-Tochter RWE-Gas, um wieviel bei Wingas? Da die medl-Überschüsse in 2004 um 25% stiegen, kann das nicht unabhängig von den Erhöhungen des Gaspreises sein. Ohne Offenlegung der Kalkulationen wird man aber nichts Genaueres sagen können, da zudem in 2004 nur 2 Monate mit 0,5 ct/kwh Erhöhung zu Buche schlagen.
  2. Wenn die medl den Eindruck erweckt, sie hätte ausschließlich nur die Steigerung der Bezugspreise weitergegeben und auch nur das werde sie jetzt wieder tun, so muss man daran Zweifel anmelden, nicht nur, weil das nicht überprüfbar ist. Im MEDL-Jahresabschluss 2004 ist nämlich nachzulesen, dass die Ausgaben für Materialaufwendungen (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren) in 2003 33,216 Mio Euro betrugen, in 2004 dagegen 33,387 Mio. Euro, nach Adam Riese also eine Steigerung von nur 171 Tausend Euro, also weniger als 1%. Der mit Abstand größte Teil stammt vom Gaseinkauf!
  3. Die Umsatzerlöse bei Gas betrugen bei der medl in 2004 49,35 Mio. Euro gegenüber 47,11 Mio im Jahr zuvor, ein Plus von 4,76%, die verkaufte Gasmenge stieg gar um 6% von 1,28 Mrd. kwh gegenüber 1,28 Mrd kwh im Jahr zuvor und die Überschüsse kletterten auf 10,6 Mio. Euro.
  4. Die drastisch gestiegenen Gaspreise werden den Verbrauch voraussichtlich eher senken als steigern, so dass ein Gesamtverbrauch von 1,2 Mrd. kwh wahrscheinlicher sein dürfte als 1,5 Mrd. kwh.

Mehr ist aus dem öffentlich zugänglichen medl-Geschäftsbericht nicht herauszulesen und diese Zahlen besagen für eine Rechtfertigung der drastischen Gaspreiserhöhungen nichts, aber sie verstärken deutlich die Zweifel daran, ob die medl eben nur die Bezugspreiserhöhung weitergegeben hat.

Deshalb sollte die medl ihre Preiskalkulationen offenlegen, zumindest aber gegenüber den o.g. Experten.

Diese Art der Offenlegung erspart es der medl, dies demnächst vor Gericht tun zu müssen (vgl. Hamburger oder Heilbronner Gerichtsverfahren). Bei den Mülheimer Bürgern, die nach § 315 BGB die Billigkeit der medl-Gaspreiserhöhungen bezweifeln oder/und auch die Erhöhung nur z.T. bezahlen, könnten so Gerichtsprozesse unnötig machen.

ad 2.

Die drastischen Gaspreiserhöhungen stellen nicht nur aus sozialen Gründen eine schwere Belastung für weite Bevölkerungsteile dar (vgl Begründung des ursprünglichen MBI-Antrags Vorlage A 05/0866-01). Sie wirken auch strangulierend für den unter massivem Druck stehenden deutschen Binnenmarkt und reduzieren die Inlandsnachfrage deutlich, weil das monatlich verfügbare Geld der Konsumenten abnimmt. Dies wirkt sich bekanntlich am deutlichsten und direkt auf das Kaufverhalten einkommensärmerer Schichten aus.

Da die medl seit Jahren recht hohe Überschüsse erwirtschaftet und an die Gesellschafter Stadt und RWE/Rhenag ausschüttet, schadet es der medl nicht, wenn sie z.B. in der kommenden Heizperiode weniger zum Ausschütten erwirtschaftet. Als Kompromiss schlagen wir vor, für zumindest für diese kommende Heizperiode im Interesse der Menschen, aber auch dem Wiedererstarken unserer Volkswirtschaft die Erhöhungsmöglichkeit zu deckeln auf die Hälfte der effektiven Bezugskostenerhöhung. Dann könnte auch die Stadt immer noch mit bedeutenden Einnahmen von der medl rechnen.

Wenn es zuträfe, dass die medl 9 Mio Euro mehr an Beschaffungskosten von Gas bezahlen müsste und sie nur die Hälfte als Gaspreiserhöhung weitergäbe, würden die Überschüsse sich 4,5 Mio Euro verringern, wären aber mit dann ca. 6 Mio. immer noch hoch.

Wenn nach der Offenlegung der wirklichen Bezugskostensteigerung sich zeigen würde, dass die medl z.B. 0,4 ct/kwh mehr beim Einkauf bezahlen müsste, entspräche das ca. 6 Mio Euro, wahrscheinlich aber eher 4,8 Mio (bei angenommenem Gesamtverbrauch von 1,2 Mrd. kwh). Dann dürfte sie nur um 0,2 ct/kwh erhöhen und der Überschuss würde sich um 3 bzw. 2,4 Mio Euro verringern, läge also noch bei 6 bis 8 Mio Euro zum Ausschütten auf Stadt und RWE.

In keinem Fall aber sollte in der angespannten Situation von vielen Privathaushalten und der Binnenkonjunktur der Überschuss beim Verkauf von Gas auch noch gesteigert werden können.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

SPD, CDU, FDP und Grüne stimmten den Antrag am 29.Sept.05 feige von der Tagesordnung. Die Oberbürgermeisterin, gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzende des Gasversorgers medl (51% Stadt, 49% RWE), weigerte sich außerdem, dem Rat mitzuteilen, wieviel % Preiserhöhung in der Aufsichtsratsitzung am 27. Sept. für den 1. Nov. beschlossen wurden.
Ein Kommentar erübrigt sich!

5.10.05: MBI wiederholen Forderung, über die der Rat nicht reden wollte! Offenlegung der Gaspreiskalkulation auch bei der MEDL - jetzt, vor der nächsten Gaspreiserhöhung! (Machen wir`s den Lünenern nach!)

22.10.05: Gas- und Strompreise in aller Munde! BGH-Urteil gegen Stromnetzbetreiber: Verbraucherschützer sehen sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preiskalkulation der Energiekonzerne in ihrem Kampf gegen überhöhte Tarife gestärkt. Verbraucherzentrale Sachsen reichte Sammelklagen gegen Gasversorger bei Gericht ein. Zur Gaspreisentwicklung laut dpa: Im Frühjahr 2000 musste der Verbraucher durchschnittlich ungefähr 1000 Euro bezahlen. Lag der Preis für eine Energieleistung von 33 540 Kilowattstunden im September 2004 noch bei rund 1700 Euro, zahlt der Verbraucher derzeit 1841 Euro, d.h. seit 2000 eine Steigerung von 84%! Und in Mülheim? Die medl hält die Höhe der für 1. Nov. angekündigten Gaspreiserhöhung immer noch geheim!

 

ursprünglicher Antrag

Mülheim, den 8.9.2005:

Antrag an den Hauptausschuss am 22. 09. 05,
den Finanzausschuss am 26.09.05 und
den Rat der Stadt am 29.09.05

Preisstabilität für Gas zumindest  für die kommende Heizperiode 2005/2006

Hauptausschuss und Finanzausschuss empfehlen dem Rat zu beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr empfiehlt der MEDL als dem lokalen Gasversorger, die angekündigte nächste Gaspreiserhöhung für Oktober 2005 auch aus sozialen Gründen heraus nicht durchzuführen und für die gesamte kommende Heizperiode 2005/2006 auf Gaspreiserhöhungen zu verzichten. Der Rat beauftragt ferner seine Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEDL, sich in den Gremien der MEDL dafür einzusetzen.

Begründung

Die Gaspreisbindung an den Ölpreis ist im Zusammenhang mit der stürmischen Ölpreisentwicklung der letzten Monate bundesweit wieder in die Diskussion geraten. Unabhängig aber von der Frage, ob es in absehbarer Zukunft eine Entkoppelung geben wird, entstehen durch die deutlichen Energiepreiserhöhungen Probleme vor allem für die Bevölkerungsschichten, die wegen Lohneinbußen, Arbeitslosigkeit und seit Januar auch durch Hartz IV deutlich weniger Einkommen zur Verfügung haben und noch haben werden.

Zum 1. November 2004 erhöhte die MEDL die Gaspreise in Mülheim und ein zweites Mal zum 1. Februar, so dass sich in der Jahresabrechnung eine Erhöhung um 18% ergab.

Nun hat die MEDL die nächste Erhöhung von ca. 15% für den Beginn der kommenden Heizperiode angekündigt.

Ab Jan. muss die Stadt für einen großen Teil insbesondere der ALG II-Bezieher wegen Hartz IV für die Mehrkosten für Heizung aufkommen. Doch auch für Alleinerziehende, Niedriglohnbezieher, Unterhaltspflichtige, Rentner etc. würde eine weitere Gaspreiserhöhung in 2005 zu Problemen und Härten führen, auch wenn sie z.Zt. nicht direkt von Hartz IV betroffen sind.

Die MEDL erzielt als gut geführtes Unternehmen seit Jahren hohe Überschüsse, die etwa zur Hälfte an die Stadt abgeführt werden. Die MEDL würde in keiner Weise in Schwierigkeiten geraten, auch wenn sie auf eine weitere Gaspreiserhöhung 2005 verzichten würde. Allerdings könnten sich ihre Überschüsse und damit auch die Ausschüttungen an die Stadt verringern, da auch die Vorversorger die Gaspreisbindung ausnutzen. Im Bereich des ALG II würde die Stadt einen Teil der Mindereinnahmen allerdings wieder ausgleichen können.

Insgesamt aber dürfte auch ein Verzicht auf eine weitere Preiserhöhung die MEDL-Überschüsse nur in geringeren Prozentsätzen reduzieren.

Die Aufsichtsratssitzung ist angesetzt für den 27. September, also 2 Tage vor der Ratsitzung. Es sollte selbstverständlich sein, dass die städtischen Vertreter in den MEDL-Gremien sich bereits an das Votum des Hauptausschusses halten, auch wenn der Rat der Stadt erst 2 Tage nach der Aufsichtsratsitzung über diesen Antrag entscheiden kann.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

10. Sept. 05: Das "Energiegeheimnis" der MEDL  ist gelüftet! Überschüsse explodierten in 2004 um 25%, obwohl in 2004 "nur" die ersten 12% Gaspreiserhöhung stattfanden! Den MBI-Antrag zur Gebührenstabilität für die kommende Heizperiode begründet die MEDL nun selbst. (Codename Hitzefest meinte wohl eher Codename Profitefest). und Flugblatt der “BI Gaspreise runter!“ - Erst abgezockt und dann auch noch verar....?? Wer als Mieter mit Gas heizt, muss sich warm anziehen?! als (109 KB)

 

Mülheim, den 28.12.2004

Vorschlag für die Sondersitzung des Hauptausschuss am 13. 01. 05

Gaspreiserhöhungen der MEDL

Die MEDL hat zum 1. Nov. die Gaspreise in Mülheim um bis zu 12% erhöht.

In der Zwischenzeit hat es bundesweit massive Kritik an den Gaspreiserhöhungen im Gefolge der gestiegenen Ölpreise gegeben. Viele Gaskunden haben Widerspruch eingelegt oder weigern sich, die Mehrbeträge zu zahlen.

Deshalb möge die Verwaltung oder auch der MEDL-Vorstand den Sachstand darlegen zu der Mülheimer Situation und dabei insbesondere zu folgenden Komplexen und Fragestellungen Stellung beziehen:

  1. Wieviele Mülheimer Haushalte haben sich bisher bei der MEDL gemeldet, Widerspruch eingelegt oder angekündigt, den Differenzbetrag wegen der jüngsten Erhöhung nicht zahlen zu wollen bzw. nur bis zu einer 2%igen Erhöhung?
    Wie ist die MEDL damit bisher verfahren und was gedenkt sie zu tun, wenn Gaskunden die Erhöhungsbeträge einbehalten oder auf ein Sperrkonto zahlen?
  2. Womit genau rechtfertigt die MEDL die doch drastischen Erhöhungen unabhängig von der Frage der Ölpreisbindung? Welche Kosten sind um wieviel % gestiegen, u.a. bei Personal, Preise der Vorversorger usw.?
  3. Wann wurde die Gaspreiserhöhung im MEDL-Aufsichtsrat beschlossen? Haben die städtischen Vertreter im MEDL-Aufsichtsrat und in der Gesellschaftersammlung der Erhöhung alle zugestimmt bzw. wie sah das Stimmenverhältnis aus? Warum wurde die Preiserhöhung nicht vorher zumindest im Hauptausschuss vorgestellt, so dass die städt. Aufsichtsratsvertreter ein Votum für ihre Entscheidung hätten haben können für eine Entscheidung, die für viele Bürger eine starke Belastung darstellen wird?

Immerhin ist die Stadt Mülheim mit 51% der Mehrheitsgesellschafter der MEDL.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

  • Infobrief der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Sind Gaskunden bei Preiserhöhungen wehrlos?" als (48 KB) - Dez. 04
  • Musterbriefvarianten zu Widersprüchen gegen Gaspreiserhöhung, ohne Zuzahlung und bei max. 2 % Zuzahlung, sowieVarianten zur Erwiderung auf Antwortschreiben der Gasversorger alle zusammen auf einer Word-Datei (61 KB) - Stand Dez. 04

13.1.05: Die medl geht in die Offensive. Im April will sie noch einmal die Preise erhöhen nach den bis zu 12% zum 1. Jan.. Damit die bisher schon 700 Mülheimer Haushalte ihre Widersprüche zurückziehen, macht die eine Infoveranstaltung am 20. Jan. 2005 in der Stadthalle. Auch ein Kartellamtsvertreter soll dabei sein. Zur MBI-Anfrage im Hauptausschuss konnte/wollte der Vorstand nicht vorrechnen, wie sich die angeblichen 12% Erhöhung der Gasbezugskosten auf den Endpreis auswirken. So werden sie auch keinen Prozess gegen Kunden führen (wollen und können), der sich weigert, die Erhöhung zu zahlen!

 

Jetzt erst recht:
Schließt Euch dem Boykott der Gaspreiserhöhungen an!

  • Widerspruchsmuster gegen die medl-Gaspreiserhöhung zum 1.2.10 als (33 KB).
  • Juni 09: Gute Nachricht für viele medl-Kunden, die in den letzten Jahren die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlten: Sie können die einbehaltenen Gelder behalten! Ein Riesenerfolg auch der BI gaspreise-runter-mh! Und die anderen medl-Kunden? MBI fordern Gleichbehandlung und empfehlen allen medl-Kunden, die Jahresabrechnung zu kürzen! als (60 KB) Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB)
  • 19.6.09: Medl-Jahresabrechnungen 2009: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen als  (36 KB)
  • Ende Mai 09: Die medl kündigt anscheinend inzwischen alle Sonderverträge und bietet neue an, die aber bzgl. Preisanpassung wieder unwirksam sein dürften! Hinweise zur Vertragskündigung
  • 30.4.09: Gerichturteile bestätigten in allen Fällen: Die medl-Preiserhöhungen der letzten Jahre waren bei allen Sondervertragskunden unzulässig. MBI empfehlen allen medl-Kunden, Geld zurückzufordern und Widerspruch gegen die einseitige Vertragsänderung einzulegen gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln.
    1.4.09: Medl-Kunden bekamen heute Post: "Da
    legt selbst der Osterhase die Ohren an! Zum dritten Mal in Folge senken wir den Gaspreis!" lautet die fette Überschrift. Die medl kündigt 1.) eine Preissenkung von 0,7 Ct/kWh zum 1. Juni an und 2.) legt sie eine geänderte Preisanpassungsklausel für Sonderverträge vor, die gelten soll, wenn die Kunden dem bis 15.5.09 nicht widersprochen haben. Aprilscherz oder ein Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln? Widerspruchsvordruck gegen den hinterhältigen Versuch als (25 KB)
  • Jan. 09: Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB).
  • Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB)
  • 20.12.08: HO-HO-HOHER GASPREIS? NICHT BEI DER MEDL???!! HA-HA-Halber Gaspreis, weil Ölpreis nur noch ein Drittel! Das wäre angebracht, und zwar ab 1. Jan., dann wäre es auch eine richtige "Bescherung"
  • 17.12.08: BGH-Urteil: Ganz schlechte Karten für die medl bei Sondervertragskunden!
  • 6.12.08: Medl-Werbung: "MEDL-GAS GIBT MÜLHEIM KOHLE" Wie bitte? Richtiger wäre: "MEDL-GAS NIMMT MÜLHEIMERN KOHLE FÜR RWE UND STÄDTISCHE VERSCHWENDUNG!" Deshalb darf die einzig sinnvolle Forderung nur heißen: Runter mit den medl-Gaspreisen sofort, und zwar drastisch mindestens auf den Stand von Jahresbeginn! Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08
  • 25.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Mieter sollten die Vermieter auffordern, die Gasrechnungen zu kürzen, wenn keine ernsthaften Preissenkungen bald erfolgen!
  • 30.9.08: Billigere Konkurrenz für die medl durch gashoch3? Überhöhte medl-Preise runter, aber subito!
  • 12.7.08: Weitere 24% medl-Gaspreiserhöhung zum 1. September! Damit in weniger als 4 Jahren Gaspreis mehr als verdoppelt! Musterwiderspruch als (24 KB) oder (13)
  • 13.6.08: Eon weiter unter Druck! Im Prozess gegen Paderborner Gaspreisrebellen muss der Energieversorger erneut Zahlen auf den Tisch legen
  • 19.1.08: RWE-Gaskunden müssen Preiserhöhungen nicht zahlen! Das Landgericht Dortmund hat einer Sammelklage gegen RWE-Weser-Ems stattgegeben und den Energieriesen verurteilt, 25 Verbrauchern insgesamt rund 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen zurückzuzahlen. Gründe: Keine wirksame Rechtsgrundlage für die diversen Preiserhöhungen, weil wirksame Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gasversorgers fehlten. Genau das droht der medl auch, denn die bei den meisten Mülheimer Klägern immer noch gültigen Sonderverträge der Rhenag enthalten keine wirksamen Preisanpassungsklauseln für alle Preiserhöhungsorgien der medl seit Nov. 2004! Schlechte Karten für die medl? Und nach dem Zerlegen der Mülheimer Sammelklage kann sich jetzt wieder jeder der Klage anschließen!
  • 10.1.08: Pressemeldung: Gerichtsurteil eröffnet neue Möglichkeiten! BI gaspreise-runter-mh empfiehlt weiterhin allen medl-Kunden Kürzungen vorzunehmen! Wortlaut des Beschlusses des Landgerichts Düsseldorf, die mit der Klage von 52 Parteien erhobenen Ansprüche gegen die medl jeweils in getrennten Prozessen zu verhandeln
  • 26.12.07: Die Allianz der Abzocker kennt wohl kein Weihnachten: Nach saftigen Gebührenerhöhungen für Müllabfuhr und Straßenreinigung in Mülheim 2008 auch noch 10% Gaspreiserhöhung! Schamlosigkeit am Fest der Liebe? Dazu auch der WDR-Bericht: „Zum Jahresbeginn steigen Preise für Strom und Gas. Energiepreise schwer begründbar“ und Auszüge aus FAZ.Net: „Allensbach-Analyse - Preisschock auf dem Energiemarkt“, nachlesbar alle auf einer (92 KB)
  • 24.12.07: Als Weihnachtsgeschenk erhalten die meisten Mülheimer Gaskunden heute einen medl-Brief zur Ankündigung der Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 08 um 10,2%. Die Begründung darin über eine Tabelle zu Einkaufs- und Verkaufspreisentwicklung in % ist nichtssagend. Auch deshalb: Widerspruch einlegen und kürzen! 29. Okt. 05: Die MEDL verkündet über Zeitung und Rundbrief die nächste Gaspreiserhöung um über 15% zum 1. Nov
  • 20.12.07: Weihnachtsgeschenk der medl: 10% Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2008, damit 57% Preiserhöhung seit Okt. 04! Was aber sollten das unwürdige Versteckspiel von medl-Geschäftsführer Bachmann und die NRZ-Falschmeldungen? Die Medl sollte endlich ihre Kalkulationen nachvollziehbar offenzulegen und die Preise senken statt erneut anzuheben! Alle medl-Kunden sollten erneut Widerspruch gegen die angekündigte und nicht gerechtfertigte Preiserhöhung einlegen und evtl. geforderte höhere monatliche Abschläge nicht zahlen! Musterschreiben zur medl-Gaspreiserhöhung 1.2.08 als (22,5 KB) oder als (18 KB)
  • 19.12.07: Bereits zweimal verschobener Verkündungstermin des Landgerichts Düsseldorf zur Sammelklage gegen die medl-Gaspreise . Das Gericht verkündete, dass aus der Sammelklage 52 Einzelklagen gemacht werden müssten. Das ist bisher einzigartig in Deutschland, wo in den letzten Jahren dutzende Sammelklagen meist auch erfolgreich waren. Auf die Begründung des Langerichts darf man gespannt sein. Zur Sache selbst hat das Gericht aber noch nichts beschlossen o.ä.. Das kann man eher als gutes Zeichen werten. Dennoch: Das Aufspalten der Sammelklage nach 9 Monaten sieht etwas nach Zeitschinden aus nach dem Motto: Der Elefant kreißte und gebar erstmals ein Mäuselein ..
  • Feb. 07: 52 medl-Kunden, zumeist Vermieter, legen Sammelklage gegen die medl-Gaspreise beim Landgericht Düsseldorf ein
  • 4.1.07: Das Bundeskartellamt veröffentlichte heute eine Vergleichstabelle aller Gasversorger, bezogen auf einen fiktiven Haushalt mit 20.000 kWh Verbauch. Demnach liegt die medl im Mittelfeld. Doch die Daten stammen aus Oktober, vor der letzten medl-Preiserhöhung. Aber insgesamt besagt die Tabelle wenig darüber, ob die medl-Preise gerechtfertigt und nach § 315 BGB der Billigkeit entsprechen! BI empfiehlt weiter allen medl-Kunden, Widerspruch einzulegen und nur gekürzte Rechnungen zu bezahlen!
  • Dez. 06: medl kündigt Gasppreissenkung an. Doch wieder nur eine Farce mit 0,17 Ct/kWh!
  • 9.11.06: Treffen zur Vorbereitung der Sammelklage gegen die medl-Gaspreise mit RA Holling um 19.00 Uhr in der Gaststätte Altes Schilderhaus, Südstraße 2
  • November 2006: Erst die Preise erhöht und kurz später kündigt die medl Gaspreissenkung an! Ein schöner, weiterer Zwischenerfolg der BI gaspreise-runter mh!! Der Boykott zeigt Wirkung!
  • 17.10.06: Medl erhöht zu Nov. erneut die Gaspreise um über 7%. Das macht satte 55% Verteuerung in 2 Jahren, ab Januar 2007 wegen der Mehrwertsteuererhöhung sogar knapp 60%! Bundesweit sind Gaspreise im Gerede, in Mülheim wird erhöht: Es reicht! MBI rufen zum Widerspruch auf!
  • 10.8.06: Treffen der BI gaspreise-runter-mh. Beschlossen wurde u.a. ein Brief an die medl zur Ankündigung einer Kundensammelklage: "Wir, die unterzeichnenden bis jetzt 64 medl-Kunden möchten die bestehende Unsicherheit durch eine eigene Klage beseitigen. Deshalb fragen wir Sie vorab, ob Sie eine Musterklage akzeptieren würden?" nachzulesen als (30 KB)
  • 4.7.06: medl-Reaktion auf Kürzungen bei der Jahresrechnung Gas: Medl ganz lieb zu Boykotteuren?
  • 29.6.06: Gaspreissenkung zum 1. Juli um 0,1 Cents, weniger geht nicht! SUPER MEDL auf KLEIN FLÄMMCHEN!
  • 24.5.06: Bremer Gericht erklärt Gaspreiserhöhungen für unwirksam. In Mülheim nun doch Sammelklage gegen die medl? Hinzu kommt, dass auch das Landeskartellamt die Mülheimer Gaspreise als überhöht ansieht, vgl. das zugehörige Kurzvideo von der Aktuellen Stunde (2,25 MB)
  • 24.4.06: Schreiben der Landeskartellbehörde zu "Gaspreisstellung der medl": "... Zu den Gaspreisabfragen 01.11. 2005 und 01.02. 2006 lagen die Preise der medl über dem Landesdurchschnitt und waren daher preisauffällig. ..... Die Landeskartellbehörde sieht unter Berücksichtigung der vereinbarten Senkung der Gaspreise im Preisgebaren keine mißbräuliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung..  das neue Preissystem zum 1. Juli......." Der ganze Brief der Kartellbehörde ist nachzulesen als (64,3 KB). Jetzt hat auch die WAZ es schwarz auf weiß: Medl muss Preise senken!
  • 15.2.06: Initiative gaspreise-runter-mh mit erster Zwischenerfolg: Ermittlungen gegen MEDL-Gaspreiserhöhungen durch das Landeskartellamt wegen überhöhter Preise!
  • 28.1.06: Medl verkündet über WAZ und NRZ nächste Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. von 0,45 Cents/kWh
  • 26.1.06: Sondersitzung zur nächsten Gaspreiserhöhung mit Eklat: OB läßt Saal räumen! (K)ein Le(e)hrstück für die Demokratie?
  • 22.11.05: Eon Hanse hat Kalkulationen offengelegt und behauptet, weniger erhöht zu haben als der Gaseinkauf teurer wurde. Doch fast alle Experten sagen, eine sachliche Beurteilung der Kalkulation sei anhand des vorhandenen Zahlenmaterials nicht möglich, vgl. http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?version=print&cat=Gas&aid=12189&g=gas oder Zeit online Nr. 47/2005: "Gaspreisexperte: Angabe zur Gewinnmarge von e.on grob irreführend", nachzulesen als (44,4 KB)
  • 5.10.05: MBI wiederholen Forderung, über die der Rat nicht reden wollte! Offenlegung der Gaspreiskalkulation auch bei der MEDL - jetzt, vor der nächsten Gaspreiserhöhung! (Machen wir`s den Lünenern nach!)
  • Musterbriefe zum Thema Gaspreiserhöhung für Mieter an Vermieter mit und ohne 2%-Variante, als eine einzige Word-Datei (30 KB) - Feb. 05
  • MEDL-Standardbrief auf Widersprüche gegen die Gaspreiserhöhung in Mülheim als (368 KB) - Jan. 05
  • MEDL-Standardbrief auf Widersprüche gegen die Gaspreiserhöhung in Mülheim als (368 KB) - Jan. 05
  • Infobrief der Verbraucherzentrale Niedersachsen: "Sind Gaskunden bei Preiserhöhungen wehrlos?" als (48 KB) - Dez. 04
  • Musterbriefvarianten zu Widersprüchen gegen Gaspreiserhöhung, ohne Zuzahlung und bei max. 2 % Zuzahlung, sowieVarianten zur Erwiderung auf Antwortschreiben der Gasversorger alle zusammen auf einer Word-Datei (61 KB) - Stand Dez. 04
  • Musterbrief Verbraucherzentrale Hamburg zum Widerspruch gegen Gaspreiserhöhungen  als Word-Datei oder als (15 KB) - Nov. 04
  • Welches "Energiegeheimnis" steckt hinter "Codewort Hitzefest" der medl? als (60 KB). Will also die medl damit "Boykotteure" ködern? Unabhängig von der wirklichen Motivation der medl-Geschäftsführung für ihr "Hitzefest" wäre wohl "Codewort Hitzetest" oder "Codewort Witzefest" oder wie auch immer angebrachter für den medl-Gag?! - Sept. 05
  • Flugblatt der “BI Gaspreise runter!“ - Erst abgezockt und dann auch noch verar....?? Wer als Mieter mit Gas heizt, muss sich warm anziehen?! als (109 KB) mit Vorschlag auf S. 2 für einen Beschwerdebrief an die OB und MEDL-Aufsichtsratsvorsitzende Mühlenfeld wegen der unfairen, unsozialen und ökologisch kontraproduktiven PR-Aktion Codewort Hitzefrei, die nach Western-Prinzip den schnellsten 1000 Eigenheimbesitzern 250 Euro Rabbatt bei Gas-Flatrate schenkte!

Fragen und Antworten zu überhöhten Energiepreisen und BGB § 315 vom Bund der Energieverbraucher unter http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1445&search_artikel_id=1445

Gaspreise kürzen: Aber richtig! Worauf Sie achten müssen - Merkblatt der BI “Gaspreise runter” als (51 KB)

  Folgende Vorschläge für Widersprüche gegen die medl-Gaspreiserhöhungen

  • Musterschreiben für Rückforderung der Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre als medl-Sondervertragskunde als (23 KB)
  • Widerspruchsvordruck gegen den Versuch, die Sondervertragskunden zu übertölpeln, als (25 KB) - April 09
  • Die Gaspreissenkungen von medl und gashoch3 trotz dramatisch gefallener Ölpreise sind zu spät und zu gering! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Musterwiderspruch als (29 KB) -Jan. 09
  • Sondervertragskunden der medl, die noch nicht Widerspruch eingelegt haben, sollten dies schnellstens tun und die unzulässigen Preiserhöhungen der letzten 3 Jahre zurückfordern. Musterschreiben als (23 KB) - Jan. 09
  • “Seit Juli 2008 ist der Ölpreis um 2/3 gefallen, deshalb fordern wir für die Mülheimer Gasbezieher sofortige Entlastung! Frau Mühlenfeld, die BI gaspreise-runter-mh fordert Sie als Aufsichtsratsvorsitzende der Mülheimer medl auf: Die Gaspreise müssen sofort um 30 % gesenkt werden!! Unterschriftenliste der BI gaspreise-runter-mh als (18 KB) - Dez. 08
  • Mitte Juni 08: Hinweise zur Medl–Jahresabrechnung Gas 2008: Was tun? Kürzen! Musterbrief zu Kürzungen 2008 als (36 KB)
  • Musterschreiben zur medl-Gaspreiserhöhung 1.9.08 als (24 KB) oder als (14 KB)
  • Ausführlicher Widerspruch gegen den erneuten medl-Drohbrief an Gaspreisboykotteure mit Klageandrohung von Ende Aug. 07 als (25 KB)
  • Musterschreiben an die medl als Widerspruchsbestätigung in Reaktion auf den medl-Drohbrief als (25 KB) - Juli 07
  • Medl-Jahrerechnung 2007: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresrechnung als (33 KB), Rechenschema dazu als (69 KB) und Excel-Datei zur Berechnung als (27 KB)
  • Musterwiderspruch zu der Alibi-Gaspreissenkung der medl zum 1.2.07 als (25 KB)
  • Aktualisierter Widerspruchsvordruck als (22,5 KB) oder als (13 KB) zur Erhöhung 1.11.06
  • Medl-Jahresrechnung 2006: Was tun? Musterbrief zu Kürzungen bei der Jahresabrechnung als (31 KB) und Rechenschema dazu als (27 KB). M edl-Reaktion auf Kürzungen bei der Jahresrechnung Gas: Medl ganz lieb zu Boykotteuren?
  • Musterschreiben der Initiative gaspreise-runter-mh:
    Vereinfachter Widerspruch gegen die Erhöhungen 1.11.05 und 1.2.06 als (13,5 KB) oder als (24,5 KB)
  • Musterbrief zum Widerspruch gegen die medl-Gaspreiserhöhungen zum 1.11.05 und 1.2.06 mit 2%-Variante für Verbraucher, die die medl-Einzugsermächtigung noch nicht ganz oder beschränkt aufgehoben haben, als Word-Datei (24,5 KB)
  • Hinweise zu Musterbriefen und Widerspruchsvarianten gegen die medl-Gaspreiserhöhungen zum 1. November 2006 alle auf einer einzigen Word-Datei (41 KB)
  • Einspruchsbrief für Mieter bei der medl als Word-Datei (23 KB)
  • Musterbriefe zum Thema Gaspreiserhöhung für Mieter an Vermieter zu medl-Preiserhöhungen als Word-Datei (26 KB) oder als (11,2 KB) und Brief Mieter an Vermieter wegen der Gaspreiserhöhungen als ( 12,5 KB)
  • Mietermusterbrief  über 10 Prozent Preiserhöhung (26 KB) und
    Mietermusterbrief über 50 Prozent Preiserhöhung (26 KB)

allererste Bürgerversammlung „Gaspreisexplosion und Jahresabrechnung: Sind wir Gaskunden wehrlos?“
am 30. Juni 05. Einladung dazu als (26 KB)
BI auch in Mülheim
nä. Treffen: 14.4.10 um 19 Uhr, Altes Schilderhaus an der Südstraße
 
Sammelklage gegen die medl-Gaspreise Erneute Gaspreiserhöhung zum 1. Sept. 2008: Abzocke!
BGB § 315 gilt bei Strom- und Gaspreisen auch für Mieter: Vermieter sind in der Pflicht! Kammergericht Berlin und Bundesjustizministerium bestätigen Kürzungsrecht von Mietern bei Gas- und Strompreiserhöhungen.
30.9.08:
Billigere Konkurrenz für die medl durch gashoch3? Überhöhte medl-Preise runter, aber subito!
25.10.08: Medl und gashoch3 künden geringfügige Gaspreissenkungen an trotz dramatisch gefallener Ölpreise. Diese
Alibi-Preissenkungen aller Versorger sind eine Zumutung! Senkt bitteschön alle die Gaspreise, und zwar drastisch! Mieter sollten die Vermieter auffordern, die Gasrechnungen zu kürzen, wenn keine ernsthaften Preissenkungen bald erfolgen!
15.12.09:
Medl-Gaspreiserhöhung zum 1. Feb. 2010 durch nichts gerechtfertigt! Deshalb Widerspruch einlegen!

Links zum Thema Gaspreise:

 

Mülheim, den 10.11.2004

Antrag an den Hauptausschuss am 25. 11. 04,
den Finanzausschuss am 29.11. 04 und
den Rat der Stadt am 2.12.04

Preisstabilität für Gas in 2005

Hauptausschuss und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr empfiehlt der MEDL als dem lokalen Gasversorger, die voraussichtlich im Frühjahr bzw. in 2005 anstehende nächste Gaspreiserhöhung auch aus sozialen Gründen heraus erst einmal nicht durchzuführen. Der Rat beauftragt ferner seine Vertreter in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der MEDL, sich in den Gremien der MEDL dafür einzusetzen.

Begründung

Die Gaspreisbindung an den Ölpreis ist im Zusammenhang mit der stürmischen Ölpreisentwicklung der letzten Monate bundesweit wieder in die Diskussion geraten. Unabhängig aber von der Frage, ob es in absehbarer Zukunft eine Entkoppelung geben wird, entstehen durch die deutlichen Energiepreiserhöhungen Probleme vor allem für die Bevölkerungsschichten, die wegen Lohneinbußen, Arbeitslosigkeit und ab Januar auch durch Hartz IV deutlich weniger Einkommen zur Verfügung haben und noch haben werden.

Zum 1. November erhöhte die MEDL die Gaspreise in Mülheim um ca. 10% und vorsorglich empfahl die MEDL-Geschäftsleitung den Verbrauchern, möglichst Rücklagen zu bilden, weil die Nachzahlungen nach Ende der begonnenen Heizperiode z.T. drastisch sein werden. Ungeachtet dessen aber steht zu befürchten, dass eine weitere Gaspreiserhöhung z.B. im Frühjahr erfolgen wird, einfach nur auf Grund der Entwicklungen des Ölpreises im halben Jahr davor.

Auch wenn eine verlässliche Prognose und Lageeinschätzung nicht wirklich mehr möglich ist, wird die nächste Gaspreiserhöhung quasi mechanisch wegen der Ölpreisbindung mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen.

Ab Jan. aber wird die Stadt für einen großen Teil insbesondere der ALG II-Bezieher wegen Hartz IV für die Mehrkosten für Heizung aufkommen müssen. Doch auch für Alleinerziehende, Niedriglohnbezieher, Unterhaltspflichtige, Rentner etc. würde eine weitere Gaspreiserhöhung in 2005 zu Problemen und Härten führen, auch wenn sie z.Zt. nicht direkt von Hartz IV betroffen sind.

Die MEDL erzielt als gut geführtes Unternehmen seit Jahren hohe Überschüsse, die etwa zur Hälfte an die Stadt abgeführt werden. Die MEDL würde in keiner Weise in Schwierigkeiten geraten, auch wenn sie auf eine weitere Gaspreiserhöhung 2005 verzichten würde. Allerdings könnten sich ihre Überschüsse und damit auch die Ausschüttungen an die Stadt verringern, da auch die Vorversorger die Gaspreisbindung ausnutzen. Im Bereich des ALG II würde die Stadt einen Teil der Mindereinnahmen allerdings wieder ausgleichen können.

Insgesamt aber dürfte auch ein Verzicht auf Preiserhöhung in 2005 die MEDL-Überschüsse nur in geringeren Prozentsätzen reduzieren.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

zu den Ergebnissen direkt im Anschluss

 

Mülheim, den 7. Dez. 2004

Die MBI empfehlen allen Gaskunden zu überprüfen, inwieweit sie Einspruch gegen Gaspreiserhöhungen einlegen können.

Bereits 50.000 Menschen haben Einsprüche eingelegt und die Chancen stehen nicht schlecht. Widerspruch gegen Gaspreiserhöhung als Musterbrief von der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Stand: 18. November 2004, als Word-Datei oder als  (15 KB)

Es grenzt schon an moderne Wegelagerei, wie sich Konzerne wie RWE und Eon, kommunale Stadtwerke und Beteiligungsgesellschaften mit dem scheinbaren Automatismus der Gaspreisbindung an den Ölpreis nahezu hemmungslos beim Verbraucher bedienen. Ein anschauliches Beispiel liefert die Stadt Mülheim a.d. Ruhr:

Gaspreise: Schamlose Abzockerei
durch Politik und Konzerne!?

Der Mülheimer Gasversorger MEDL (Mülheimer Energie-Dienstleister) gehört zu 51% der Stadt, zu 49% der RWE-Tochter Rhenag. Die MEDL wirft Jahr für Jahr sehr hohe Überschüsse ab, welche für die meisten Privatfirmen schwindelerregend wären, halt ganz so, als sei das Gasgeschäft eine Lizenz zum Gelddrucken.

Das freut die Kommunalpolitiker doppelt: Neben zig Millionen Euro für den heruntergewirtschafteten, bankrotten Haushalt übernimmt die MEDL über Sponsoring u.a. im Sportbereich Aufgaben, die Kommune und Land nicht mehr können, natürlich aber nur, wenn dies den Kleinfürsten der großen Parteien genehm ist.

Die MEDL erhöhte zum 1. November die Gaspreise um ca. 10%, liegt damit weiterhin im oberen Mittelfeld der NRW-Gasversorger. Begründet wurde das mit den Ölpreiserhöhungen von vor 6 Monaten (sog. backlog). Da aber die wirkliche Öplreisexplosion und im Gefolge Preiserhöhungen der Gaslieferanten wie Eon-Tochter Ruhrgas oder die russische Gasprom erst danach stattfand, könnte die MEDL mit dem gleichen Argument die Gaspreise im Frühjahr oder Frühsommer erneut drastisch erhöhen, ohne direkte Rechtfertigungsprobleme zu bekommen, ohne dass irgendeine Regulierungsstelle etwas tun könnte!

Um aber gerade angesichts von Hartz IV ab Jan. und breitgestreuten Lohnkürzungen vieler Menschen seit Monaten für eine Gaspreisstabilität zu sorgen, stellten die MBI den Antrag an den Hauptausschuss am 25.11.04, den Finanzausschuss am 2911.04 und den Rat der Stadt Mülheim am 2.12.04, der MEDL als dem lokalen Gasversorger zu empfehlen, in 2005 anstehende nächste Gaspreiserhöhungen auch aus sozialen Gründen heraus nicht durchzuführen.

Die Stadt als Mehrheitsgesellschafter kann das sicher tun, zudem ja 0,0% Risiko besteht, dass dadurch die MEDL auch nur weniger Reingewinne machen würde als etwa im Jahr zuvor!

Was passierte nun mit diesem durchaus diskutablem Antrag, der sehr viele Mülheimer Bürgerinnen und Bürger direkt betrifft?

Im Hauptausschuss erklärte der Kämmerer knapp, dass die MEDL nur im Mittelfeld der NRW-Gaspreise liege, eine Begrenzung bzw. das beantragte Moratorium deshalb auch nicht angebracht sei und die gewählten "Volksvertreter" von SPD, CDU, Grünen und FDP gaben sich damit zufrieden und stimmten wortlos gegen den Antrag. Im Finanzausschuss das gleiche Spiel und im Rat stimmten sie gar den Punkt kommentarlos "einfach" von der Tagesordnung.

Soweit dazu, wie die sog. Volks- und Altparteien die Probleme des Volkes nicht zur Kenntnis, geschweige denn ernst nehmen!

P.S.: Wenigstens der MEDL-Chef zeigte etwas mehr Sensibilität: Er empfahl den Gaskunden, sich dringend Rücklagen zu bilden, um nicht bei den kommenden Jahresabrechnungen aus allen Wolken zu fallen!

 

Mülheim, den 12.04.03

Antrag für den Hauptausschuss  am 29.4.2003  TO: öffentlich

Betr.: Gesellschaftsvertrag medl GmbH

Der Hauptausschuss möge beschließen und dem Rat der Stadt empfehlen zu beschließen:

Alle Festschreibungen von konkreten Unternehmenszielen, die die Energieeinsparung und die Reduzierung des CO 2-Ausstoßes betreffen, sind im Gesellschaftervertrag der beizubehalten. Dies betrifft insbes. die Definition des Unternehmens als „Energiedienstleistungs GmbH“ und die unternehmerischen Ziele nach § 1 des gültigen Gesellschaftsvertrages.

Begründung:

Die Konkretisierung der Unternehmensziele in § 1 des Gesellschaftsvertrages wurde seinerzeit gezielt  vorgenommen, um unternehmerische Entscheidungen zu ermöglichen, die über eine rein betriebswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnung hinausgehen. Damit hat der Rat der Stadt dem Unternehmen einen Auftrag erteilt, nämlich aktiven Klimaschutz zu betreiben. Die Stadt Mülheim ist seit 1992 Mitglied im Klimabündnis und hat sich damit zur CO2-Einsparung verpflichtet. Die medl hat hierbei nicht nur die Aufgabe übernommen, Gas und Fernwärme bereitzustellen, sondern, und das war im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich formuliert, darauf hinzuwirken, dass weniger Gas und Fernwärme bereitgestellt werden müssen. Es kann also nicht nur darum gehen, Ölheizungen durch Gasheizungen zu ersetzen und dadurch den CO2-Ausstoß zu verringern, sondern der Auftrag war eindeutig weitergehend. Aus diesem Grund wurde der Begriff "Energiedienstleistung“ in den Vordergrund gestellt. Energiedienstleistung bedeutet nämlich nicht, z.B. Gas oder Fernwärme zu liefern, sondern die Energiedienstleistung „Wärme“ bereitzustellen, was also vorrangig durch Verringerung des Wärmebedarfs zu geschehen hätte, wo dies möglich ist. Dazu werden bespielsweise sog. „Contracting“-Lösungen angeboten, d.h. der Energiedienstleister finanziert z.B. eine Wärmedämmung, liefert entsprechend weniger Gas oder Fernwärme, erhält aber das gleiche Geld. Werden solche Ziele nicht vorgegeben, bleiben Energiesparlösungen bei der rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise meistens auf der Strecke, wie wir es ja von üblichen Strom- und Gaslieferanten kennen, weil bei vorhandenem Leitungsnetz jede Mehrlieferung von Gas/Fernwärme die Rentabilität erhöht.

Mit der Streichung der „Energiedienstleistung“ als Definition des Unternehmens und der Herausnahme der ökologischen Zielsetzung wird der Ratsbeschluss von 1997 konterkariert und die Zielsetzungen des Klimakonzeptes in einem wesentlichen Punkt außer Kraft gesetzt, da kein anderer Aufgabenträger dafür in Frage kommt. Eine Stadt, die Mitglied des Klimabündnisses ist, würde damit gegen die eingegangene Verpflichtung handeln.

Der Antrag ist öffentlich zu behandeln, nicht zuletzt weil die entsprechenden Teile auch bei der Beschlussfassung in 1997 öffentlich behandelt wurden.

für die MBI: L. Reinhard, MBI-Vertreter im Hauptausschuss

Der obenstehende Antrag wurde vom Hauptausschuss am 29.4.03 auf die Ratsitzung am 8.5.03 verschoben und der gesamte Punkt dort in den öffentlichen Teil gelegt. Dazwischen wurde eine neue Vorlage mit Nachbesserungen verschickt und in der Ratsitzung eine weitere Nachbesserung in Richtung ogigen Antrags eingereicht und verabschiedet, mehr leider nicht. Dennoch: Teilerfolg beim Kampf “Klimaschutz vs Profitmaximierung”: durch MBI-Antrag öffentlich gemacht, gelang der “Fluchtversuch” der RWE-Enkelin medl aus dem Klimaschutz   nur teilweise! Enttäuschung über das  Schweigen von Umweltminister Trittin!

 

Mülheim/Ruhr, den 10.01.01

Antrag an die Vorsitzenden der Beteiligungskommission, des Hauptausschuss und des Finanzausschuss: Frau Künzel, Herrn Schröer und Herrn Dr. Baganz

Betr.: Beschlussvorlage V00/ 1303-01, Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Mülheim und der Rhenag bzgl. Medl

Sehr geehrte Frau Künzel, sehr geehrter Herr Schröer,
sehr geehrter Herr Dr. Baganz,

wir beantragen hiermit, im Finanz- und im Hauptausschuss sowie der Beteiligungskommission den Tagesordnungspunkt "Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Mülheim und der Rhenag" für den öffentlichen Teil der Sitzung mit der Vorlage V00/1303-01 aufzunehmen.

Begründung:

Die o.g. Vorlage ist in der Beratungsfolge bisher nur für den Betriebeausschuss am 11.01.01 und dem Rat der Stadt am 01.02.01 vorgesehen. In der Begründung der Beschlussvorlage steht u.a.: "Hierduch werden.. die Ausschüttungen der Tochtergesellschaft finanztechnisch otimiert", so dass die Behandlung im FA am 29.01.01 sich geradezu aufdrängt. Da es sich zudem um grundlegende Änderungen des Kooperationsvertrages zwischen Stadt und Rhenag bzgl. der Medl handelt, muss der Antrag auch in der Beteiligungskommission am 18.01.01 und im Hauptausschuss am 25.01.01 behandelt werden.

Da es sich bei dem Kooperationsvertrag um generelle Abmachungen handelt, ist auch nicht nachzuvollziehen, warum die Vorlage in Haupt- und Finanzausschuss nicht öffentlich behandelt werden müsste.

Deshalb beantragen wir die Behandlung im öffentlichen Teil der Sitzungen

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

dem Antrag wurde nachgegeben, doch wurde die Auskunft gegeben, dass die gesamte Sache nun ungeklärt sei. Deshalb:

21.03.01: MBI-Antrag an den Rat der Stadt: Zum Medl-Kooperationsvertrag mit der Rhenag wird OB Baganz  aufgefordert, den Kooperationsvertrag mit der Rhenag, den er am 15.12.00 unterschrieben hat, unverzüglich rückgängig zu machen und in Zukunft Verträge, die der Zustimmung des Rates bedürfen, nicht zu unterschreiben, bevor ein Ratsvotum eingeholt wurde

in der Juni-Sitzung 2001 nach zweimaliger Verschiebung mehrheitlich mit Stimmen der SPD so beschlossen