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Anfragen zu diversen vom Bauordnungsamt mitunter Begünstigten Mülheimern

Anfragen/Anträge zur Problematik Fa. Lankermann im WR-Gebiet
mit Links in schwarz direkt zum jeweiligen Antrag auf dieser Seite,
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ausgesuchte Links zur Problematik “ Lankermann“

25.Juli 05: Ein lesenswertes Urteil zu Lankermanns Klage gegen die MBI. Kein “Possenkönig“, aber eine “lebensgefährliche Posse Lankermann“, von dem behauptet werden kann, “er terrorisiere das Viertel“, aber nicht, dass seine “Beziehungen zum Bauordnungsamt Ungesetzlichkeiten gedeckt hätten“.

22. Feb. 05: Ob im Vorgriff auf die BV-Sitzung oder nicht: Heute, nach eindreiviertel Jahren(!), wurden endlich die unrechtmäßigen Kübel vor Lankermanns auf der oberen Friedhofstr. entfernt!
Wenn dann auch noch ...... siehe Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 18.3.05 mit
MBI-Antrag für Parkverbot für LKW und sperrige Transporter auf der oberen Friedhofstraße

9. Juli 03: Nach einer beschämenden, peinlichen Planungsausschusssitzung, in der zu “LankermannsGekübel” (s.u.) nur Abgesang auf Demokratie und Rechtstaat existent war: Offener MBI-Brief dazu an die OB: “Frau Mühlenfeld, greifen Sie ein! Weisen Sie Ihre Behörden an, nicht weiter die Fa. Lankermann rechtsbedenklich zu bevorzugen auf Kosten aller anderen Anlieger !”

20.8.03: Erneuter MBI-Brief an OB Mühlenfeld: “ Da in beiden Punkten das Gerechtigkeitsgefühl nicht nur der Betroffenen stark verletzt wird, können wir uns mit den Antworten des Bauordnungsamtes nicht zufrieden geben und fordern Sie auf, nun in Ihrer Funktion als Oberbürgermeisterin selbst tätig zu werden.” fordern die MBI. Sie sehen die Punkte als Nagelprobe für die neue OB!

4.10.03: Pressemitteilung  “Es reicht! Schluss mit der lebensgefährlichen Posse Lankermann jetzt!” Nach diesem Lankermann-bedingten Unfall fordern die MBI OB Mühlenfeld und BV-Vorsitzenden Allzeit zum sofortigen Handeln auf

Okt. 00: Die Posse  "Entdeckung illegaler Büros in Speldorf" (vgl. auch NRZ v. 11.10.2000)

Mai 00: Bürgeranfrage zu illegalem Betrieb im Reinen Wohngebiet in Speldorf

 

Mülheim, den 16.02.05

Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 18.3.05

Parkverbot für LKW und sperrige Transporter auf der oberen Friedhofstraße

Die Bezirksvertretung 3 möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Friedhofstraße zwischen Brandenberg und Saarner Straße beidseitig ein Parkverbot - ausgenommen PKW bis 2 t zul. Gesamtgewicht - auszuweisen. Sollte dies nicht für den ganzen Bereich möglich sein, soll das Parkverbot mindestens zwischen Haus Nr. 119 und 131 ausgewiesen werden.

Begründung:

Die Friedhofstraße ist insbesondere auf dem Teilstück zwischen Haus Nr. 119 und 131 zu eng für den fließenden Verkehr, wenn auf beiden Seiten LKW oder sperrige Bullis bzw. Kleintransporter geparkt werden, was hier häufig vorkommt. Besonders problematisch und verkehrsgefährdend ist es, wenn der Gelenkbus (Linie 124)  diese stark befahrene Strecke passiert und an der dort gelegenen Haltestelle hält und wieder anfährt. Eine Notwendigkeit zum Parken von Kleinlastern o.ä. ist hier weder im Reinen Wohngebiet auf der einen, noch im Mischgebiet auf der anderen Seite erkennbar, ganz zu schweigen von der nahen Grundschule und der Gefährdung der Kinder.

Die Sicht in diesem Bereich für den fließenden Verkehr, insbesondere auch für die Buslinie 124 und Rettungsfahrzeuge der dort stationierten Johanniter, aber auch für Fußgänger, die die Strasse überqueren wollen und Anwohner, die mit einem PKW
ihr Grundstück verlassen wollen, ist durch geparkte Kleinlaster stark eingeschränkt.

Durch die größeren Transporter und LKW, insbesondere der Fa. Lankermann, kommt es immer wieder zu Sichtbehinderungen anderer Anwohner beim Verlassen ihrer Grundstücksausfahrt und somit zu gefährlichen Verkehrssituationen und Beinaheunfällen mit dem fließenden Verkehr. Zu einem Unfall mit Personenschaden ist es ja bereits gekommen.

Durch geparkte normale PKW ist es zu solchen Situationen hingegen noch nie gekommen.

Mit der Einführung eines solchen Parkverbotes mind. im o.g. Bereich würde die Verkehrssicherheit erheblich verbessert.

Da die Häuser Friedhofstr 121 - 129 ohne einen "Vorgarten" bzw. ohne einen trennenden Grundstücksstreifen unmittelbar bis an den Gehsteig reichen, besteht oft nur ein Abstand von 0,90 m (gemessen) zwischen Hauswand und geparktem Firmen-LKW. Entsprechend entstehen u.a. folgende Belästigungen und Verkehrsgefährdungen:

  • Durch einen so dicht vor dem Fenster geparkten Kleinlaster werden betroffene Zimmer erheblich verdunkelt
  • für Passanten ist es oft nicht möglich, aneinander vorbei zu gehen wenn diese z.B. eine Einkaufstasche o. ä. mit sich führen
  • Kinder mit Fahrädern, Mütter mit Kinderwagen, Menschen mit Rollstühlen müssen teilweise den sicheren Gehweg verlassen, um ihren Weg fortsetzen zu können
  • durch das Eintreffen der Lankermann-Angestellten mit ihren Privat-PKW  entsteht nicht nur störender Lärm  (Begrüßung untereinander, mehrmaliges Öffnen und  Schließen der Autotüren morgens ab 6 Uhr usw.), sondern die PKW der Angestellten belegen auch den von den Anwohnern selbst dringend benötigten Parkraum
  • durch das anschließende Be- und  Entladen der Firmenfahrzeuge sowie durch das Umladen von Arbeitsmitteln und Werkzeugen zwischen einzelnen Fahrzeugen kommt es oft zu erheblichen Lärmbelästigungen und zum Teil auch zu Verschmutzungen des Gehweges
  • die hohen Aufbauten der zum Teil bis in Garagenausfahrten hinein geparkten Kleinlaster  nehmen jegliche Sicht, so dass ein Einfädeln in den fließenden Verkehr der stark befahrenen Friedhofstraße oft nur mit Hilfe einer zweiten Person gefahrlos möglich ist

Eine wirkliche Lösung kann es nur geben, wenn die Fa. Lankermann endlich ihre Tätigkeiten nicht mehr von diesem Teil der Friedhofstr. aus durchführt. Der Firmensitz ist dort auch, ausgeurteilt, nicht erlaubt.

Da sie im unteren Teil der Friedhofstr. auf dem Gelände von Haselbeck&Kreul Räume als Firmensitz angemietet hat, sollte sie auch dort ihre Fahrzeuge abstellen. Es gibt dort genügend Parkplätze, u.a. auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite, wo früher Wohncontainer für Aussiedler waren, neben den Bahngleisen. Dort würde niemand belästigt und auch keine ähnlich verkehrsgefährdenden Situationen entstehen.

Deshalb kann das beantragte eingeschränkte Parkverbot auf der oberen Friedhofstr. nicht als Lösung der Probleme, sondern nur als ein notwendiger Zwischenschritt angesehen werden.

G. Schloßmacher, MBI-Fraktionssprecherin in der BV 3

 

      Mülheim, den 24. Juni 03

Anfrage an den Planungsausschuss am 8.7.03 TO: öffentlich

Aufstellen von Blumenkübeln auf der Friedhofstr. durch die Firma Lankermann

Schon jahrelang benutzt die Firma Lankermann die Friedhofstraße als kostenlosen Abstellplatz für ihre zahlreichen Firmenfahrzeuge, die Anwohner versuchen seit Jahren, sich gegen diese und andere Belästigungen durch den Gewerbebetrieb im Wohngebiet zur Wehr zu setzen. Jetzt hat Lankermann, ohne erkennbaren Sinn und wahrscheinlich auch ohne Genehmigung,  vor seinem Haus Blumenkübel aufgestellt, so dass das Parken dort nicht mehr möglich ist (vgl. Foto oben vom 24.6.03). Also stehen jetzt auch noch mehr Lankermann-Fahrzeuge vor den anderen Wohnhäusern. Daraufhin haben andere Anwohner ihrerseits beantragt, vor ihren Häusern Blumenkübel aufstellen zu dürfen, was von der Verwaltung abgelehnt wurde.

      Die Verwaltung möge daher folgende Fragen beantworten:

  1. Hat die Firma Lankermann im Gegensatz zu allen anderen Anwohnern eine Genehmigung für das Aufstellen von Blumenkübeln bekommen, und falls ja, mit welcher Begründung?
  2. Falls die Firma Lankermann keine Genehmigung hat: warum wurde nicht spätestens, als die Anträge der anderen Anwohner abgelehnt wurden, die Entfernung der ungenehmigt aufgestellten Blumenkübel angeordnet und durchgesetzt?
  3. Wie wird die Verwaltung in dieser Angelegenheit weiter vorgehen?

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

 

Mülheim, den 06.09.01

Anfrage den Hauptausschuss am 20.9.2001    TO: öffentlich

Betr.: Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Fa. Achim Lankermann GmbH im Reinen Wohngebiet auf der Friedhofstraße in Speldorf

Der WAZ m 3.9.01 war als Handelsregistereintragung zu entnehmen, dass die Maler-und Lackiererfirma Achim Lankermann ihre betriebliche Tätigkeit erheblich erweitern wird incl. KFZ-Handel und Immobilien. Als Adresse wurde dabei angegeben Friedhofstr. 119, also im "Reinen Wohngebiet", wo es mit o.g. Firma seit Jahren Probleme gibt.  Die Firma Lankermann hat bereits als Malerunternehmen  das Gebäude auf der Friedhofstr. im "Reinen Wohngebiet" widerrechtlich gewerblich genutzt und unter anderem durch Abstellen von Fahrzeugen auf der Straße erhebliche Störungen verursacht. Die Vermutung liegt nahe, dass der Groß-und Einzelhandel mit entsprechendem Verkehr und Parkplatzproblemen und das Abstellen von Fahrzeugen für den Gebrauchtwagenhandel auch noch auf der Friedhofstraße erfolgen soll.

Die Verwaltung möge hierzu folgende Fragen beantworten:

  1. Welche Genehmigungen waren für die Erweiterung der Tätigkeitsfelder erforderlich, insbesondere für den Groß-und Einzelhandel "mit Waren aller Art" und den Handel mit Gebrauchtwagen?
  2. Wo sollen die neu hinzukommenden Tätigkeiten ausgeübt werden?
  3. Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müßten für die neu hinzukommenden Tätigkeiten gegeben sein und wie ist die planungsrechtliche Situation am vorgesehenen Standort?

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Hauptausschuss

 

Mülheim/Ruhr, den 15.03.01

Anfrage an den Planungsausschuss am 27.03.01

Betr.: Sachstandsbericht Friedhofstr ., Firma Lankermann

Die Verwaltung möge einen Sachstandsbericht zu der Problematik "unerlaubtes Gewerbe im Wohngebiet an der Friedhofstr." geben und hierzu insbesondere folgende Fragen beantworten:

  1. Ist absehbar, ob und wann die Maler/Lackiererfirma ihren Betrieb aus dem Bereich verlagert? Wie ist der Stand des Verfahrens?
  2. Was ist aus den Androhungen des Bauordnungsamtes an andere vermeindliche Gewerbetreibende in dem Bereich Friedhofstr./Saarner Str./Lierberg geworden?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 12.10.00
Anfrage an den Planungsausschuss vom 24.10.2000
Tagesordnung: Öffentlich

Die Verwaltung möge zu der vermeintlichen "Entdeckung illegaler Büros in Speldorf" (vgl. NRZ v. 11.10.2000) folgende Fragen beantworten:

  1. Wer hat die Untersuchungsaktion warum angeordnet und wer hat sie durchgeführt?
  2. Um welches Untersuchungsgebiet handelt es sich genau (es ist sinnvoll, dass im Ausschuss hierzu eine Karte mit genauen Abgrenzungen des Gebietes vorliegt)?
  3. Welche Art und Größe von Büros und Betrieben sind in dem vorliegenden B II erlaubt, welche nicht?
  4. Wie viele vermeintlich "illegale Büros in Speldorf" bzw. nicht erlaubte Betriebe hat die Verwaltung in dem betreffenden Speldorfer Gebiet entdeckt? Wieso waren diese nicht vorher bekannt? Um welche Art von Büros / Betrieben handelt es sich?
  5. Wie viele der "entdeckten illegalen Büros / Betriebe" wurden angeschrieben? Nach welchen Kriterien wurde ausgewählt, welche zur Aufgabe ihres "Betriebes" aufgefordert wurden und welche nicht?
  6. Wie ist zu erklären, dass vermeintlich "illegale Firmen" zwar aufgefordert wurden, binnen 3 Monaten den Betrieb dort aufzugeben, dieses Schreiben gleichzeitig "lediglich...eine Anhörung im Sinne von § 28 VwVfG" sein soll?
  7. Wie ist das weitere Vorgehen geplant? Wie schätzt die Verwaltung die rechtlichen Chancen der Stadt ein,  die angeschriebenen vermeintlichen "illegalen Betriebe" zur Aufgabe ihres Betriebs aus dem o. g. Wohngebiet zwingen zu können?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

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