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Anfragen zu diversen Mülheimer Baugünstlingen

MBI-Presseerklärung April 00 zur Zorn-Pleite
weiter unten auf dieser Seite und jeweils per Link direkt erreichbar
Anfrage zum
Fischbrunnenplatz und anderen Zorn-”Hinterlassenschaften” an den Planungsausschuss vom 27.3.01
Antrag an den Planungsausschuss am 24.4.01,
Schadensersatzforderungen gegen den Bauunternehmer Zorn geltend zu machen wegen dessen nicht erfolgter finanziellen Beteiligung am Ausbau der Wallstraße
Anfrage an den Planungsausschuss am 11.12.01 zur
Platzgestaltung des Fischbrunnenplatzes nach der Zorn-Pleite
Anfrage für den Planungsausschuss am 1.6.04 zur Versteigerung des Zorn-Grundstücks Ecke Löhstr./Kohlenkamp („Fischbrunnenplatz“) und Sachstand der verschiedenen Zorn-Hinterlassenschaften in Mülheim direkt im Anschluss

Mülheim, den 15. Mai 2004

Anfrage für den Planungsausschuss am 1.6.04 TO: öffentlich
(Antworten der Verwaltung jeweils in Braun direkt dahinter)

Versteigerung des Zorn-Grundstücks Ecke Löhstr./Kohlenkamp („Fischbrunnenplatz“) und
Sachstand der verschiedenen Zorn-Hinterlassenschaften in Mülheim

Wie der Presse zu entnehmen war, wird demnächst das Grundstück der Fa. Zorn Ecke Löhstraße / Kohlenkamp, am sog. „Fischbrunnenplatz“, versteigert. Seinerzeit war für dieses Grundstück eigens ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt worden. Aus dieser Zeit sind auch noch Forderungen der Stadt aus Anliegergebühren für den Umbau der Wallstraße aufgelaufen. Die Stadt Mülheim hat ein Vorkaufsrecht an diesem Grundstück. Daher möge die Verwaltung die folgenden Fragen beantworten:

  1. Ist geprüft worden, ob die Stadt das Vorkaufsrecht an diesem Grundstück in zentraler Lage wahrnehmen will und kann, um sinnvolle Optionen für die Gestaltung der Innenstadt offenzuhalten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und warum?
    Eine Ausübung des Vorkaufsrechtes wurde geprüft, wäre aber wesentlich zu teuer gewesen
  2. Was ist aus den Forderungen aus Anliegerbeiträgen geworden? Wie hoch lagen/liegen diese Forderungen? Können diese evtl. aus dem Verkaufserlös bezahlt werden, oder ggfs. bei einem Ankauf durch die Stadt mit dem Verkaufspreis verrechnet werden?
    Im Jahre 1998 wurde in der Straße Kohlenkamp der Kanal erneuert. Für den Anteil des Kanals, der auf die Straßenoberflächenentwässerung entfällt, handelte es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG NRW. Das Grundstück Zorn wird vom Kohlenkamp und der Löhstraße erschlossen. Das Grundstück unterlag damit der Beitragspflicht für die Kanalbaumaßnahme. Der Straßenbaubeitrag betrug 2.828,60 Euro. Die Forderung wurde beim Insolvenzverwalter angemeldet. Der Betrag wurde bisher nicht gezahlt.
    Die Wallstraße wurde von Friedrich-Ebert-Straße bis Viktoriaplatz/Platz der ehemaligen Synagoge komplett neu ausgebaut. Das Grundstück Zorn wird nicht von der Wallstraße erschlossen. Für diese Maßnahme sind daher keine Beiträge nach § 8 KAG NRW zu erheben.
  3. Besteht die Möglichkeit, dass ein evtl. Käufer das Baurecht aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan doch noch nutzen könnte und die umstrittene Bebauung doch noch verwirklicht? Falls ja, was kann planungsrechtlich dagegen unternommen werden?
    Eine Überleitung/Übertragung des Baurechts wäre grundsätzlich möglich; gleichermaßen aber auch eine Verhinderung bei Aufhebung des Bebauungsplanes bzw. Nichtabschluss eines neuen Durchführungsvertrages.
  4. Was kann die Verwaltung berichten vom Sachstand der anderen Zorn-Projekte in Mülheim: Kasernengelände, Becker-Eichbaum, Saarner Kuppe und vor allem den „Schandfleck“ der Zorn-Reminiszenzen an der Ecke Aktien-/Mellinghofer Straße? Inwieweit sind bei den einzelnen von Zorns „Serie der unvollendeten“ Projekte die Folgeprobleme inzwischen gelöst und was kann die Stadt tun, um ggfs. – wie an der Aktienstraße – nachzuhelfen, um endlich Lösungen anzugehen?

    Kasernengelände: Die Bauvorhaben am William-Shakespeare-Ring sind fertiggestellt und aus Sicht des Bauordnungsamtes abgeschlossen.
    Becker-Eichbaum: Das Vorhaben soll in ca. 2 Monaten komplett abgeschlossen sein.
    Saarner Kuppe: Alle Vorhaben sind von anderen Bauträgern übernommen Worden und fertiggestellt.
    Aktienstraße/Mellinghofer Straße: Das Vorhaben wird an einen holländischen Investor verkauft. Ein Architekt hat in der vergangenen Woche beim Bauordnungsamt vorgesprochen.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim, den 28.11.01

Anfrage an den Planungsausschuss am 11.12.01   TO: öffentlich

Platzgestaltung Fischbrunnenplatz, ehemals vorgesehen für Geschäftsgebäude der Fa. Zorn, und Verfahrensstand Konkursverfahren Fa. Zorn

Der o.g. Platz, auf dem das Konkursunternehmen Zorn ein Geschäftsgebäude errichten sollte, wurde vor einiger Zeit mit neuen Platten fertiggestellt, jedoch ohne die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen Bäume.

Mittlerweile dient das Gelände tagsüber als wilder Parkplatz. Bis zu 10 PKW parken kostenlos auf dem Grundstück und hinterlassen Ölflecken auf den neuen Platten. Anwohner haben sich schon mehrfach beschwert.

Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

Wann werden die Bäume gepflanzt?

Was soll und kann gegen das wilde Parken unternommen werden?

Wem gehört der Platz inzwischen? Wie weit ist das Konkursverfahren der Fa. Zorn gediehen?

Ist bereits absehbar, was aus den unfertigen Zorn-Bauten an der Aktienstr. und bei Becker-Eichbaum wird?

Ist ebenfalls bereits überschaubar, wie hoch die gesamten städtischen Folgekosten für die nicht bzw. nur teilweise realisierten verschiedenen Zorn-Projekte in Mülheim sein werden.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

 

Mülheim/Ruhr, den 05.04.01

Antrag an den Planungsausschuss am 24.4.01

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung,

Schadensersatzforderungen gegen den Bauunternehmer Zorn geltend zu machen wegen dessen nicht erfolgter finanziellen Beteiligung am Ausbau der Wallstraße,

ein Insolvenzverfahren gegen die Firma zu beantragen.

Begründung:

Die Zorn "Hinterlassenschaften" an verschiedenen Stellen unserer Stadt werden z. T. zwangsverwaltet, befinden sich aber auch unfertig seit längerem im Stillstand und drohen, zu halbfertigen Ruinen zu verkommen. Der von Zorn geplante Bürobau am Fischbrunnenplatz wird nicht realisiert werden, so dass dessen Anliegerbeiträge zum Ausbau der Wallstr. auf die Stadt zurückfallen.Daher möge die Stadt Schadenersatz geltend machen.

Ferner ist es an der Zeit durch ein geordnetes Insolvenzverfahren zu veranlassen, dass die halbfertigen Bauten nicht auf Dauer so bleiben. Da anscheinend von den privaten Gläubigern kein Interesse an der Eröffnung des Verfahrens besteht, solle die Stadt den Antrag stellen. Eröffnungsgründe aus Sicht der Stadt Mülheim gibt es genügend.

i.A. der MBI-Fraktion:L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 13.03.01

Anfrage an den Planungsausschuss am 27.03.01  TO: Öffentlich

Betr.: Fischbrunnenplatz und andere Zorn-"Hinterlassenschaften"

Nachdem sicher ist, dass die Firma Zorn kein Geschäftshaus auf dem Fischbrunnenplatz errichten wird und nachdem auch Container-Günther keine Dauereinrichtung auf dem Platz wurde, stellen die MBI in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

Gibt es ein neues Konzept für diesen Platz?
Wenn nein, warum stellt man nicht den ursprünglichen Zustand wieder her?

Wann kehrt der Fischbrunnen samt Fischen von Prof. Kühn wieder an den Platz zurück?

Ist absehbar, wann der nun jahrelange Stillstand bei den verschiedenen Zorn-Projekten in Mülheim (Becker-Eichbaum, Aktienstr., Fischbrunnenplatz, Saarner Kuppe) zu Ende gehen soll? Wenn nein, was gedenkt die Stadt zu tun, um nicht halbfertige Ruinen als Dauerlösung zu erhalten?

Wurde in diesem Zusammenhang geprüft, ob und wie die Stadt ein ordentliches Konkursverfahren beantragen oder zumindest forcieren könnte?

i.A. der MBI-Fraktion:L. Reinhard, Fraktionssprecher

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