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Mülheim, den 15. Aug. 2005

Vorschlag für den Planungsausschuss am 30.8.05   TO: öffentlich

Denkmalschutz für das Haus Auerstraße 14 und

geplanter Abriss der zugehörigen ehemaligen  Schmiede

Der Landeskonservator hat in seiner Stellungnahme aus 1987 das Fachwerkhaus Auerstr. 14 als denkmalschutzwürdig in hohem Maße erklärt: „Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte der Menschen, für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse und für die Stadtentwicklung Mülheims vom 17.-19. Jh.“ lautete damals sein Urteil, in dem die zugehörige Schmiede als Backsteinbau der 2. Hälfte des 19. Jhs. ausdrücklich mit einbezogen wird. Zwar steht die ehemalige Schmiede selbst nicht unter Denkmalschutz, doch gehört sie zweifelsohne zum Gesamtdenkmal, wie der Landeskonservator es beschrieb. Das sah auch die Untere Denkmalbehörde in einer Stellungnahme von Okt. 2000 genauso (siehe Anlage).

Es bestehen aber offenbar konkrete Absichten, die zum denkmalgeschützten Haus Nr. 14 zugehörige Schmiede demnächst abzureißen. Die Verwaltung möge dazu folgende Fragen beantworten:

  1. Trifft es zu, dass die ehemalige Schmiede abgerissen werden soll?
  2. Trifft es zu, dass dieser Abriss in Zusammenhang mit dem Bau der Verbindungstrasse zwischen Max-Kölges-Straße und Heinrich-Melzer-Straße steht? Soll die Trasse dafür freigemacht werden? (vgl. BV-Anfrage zu Sinn und Realisierbarkeit des Straßenstücks)
  3. Ist diese Absicht dem Landeskonservator bekannt? Wenn ja, wie lautete seine Stellungnahme?

Der Planungsausschuss möge daher beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle bisher eingeleiteten Schritte und Absichten zum Abriss der Schmiede anzuhalten, bis eine endgültige Stellungnahme des Landeskonservators vorliegt. Dieser wird von der Verwaltung vorher zu einem Ortstermin zur Auerstraße geladen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Beantwortungs der Anfrage der MBI

Bei dem Gebäude an der Auerstrasse handelt es sich um die Werkstatt der ehemaligen Schmiede von Eicken. Unter Denkmalschutz stehen z.Zt. das ursprünglich zum Betrieb des Schmieds gehörende Fachwerkgebäude Auerstr. 14 und der unmittelbar anschließende Anbau in Backstein (Privatbesitz), nicht jedoch die Werkstatt selbst, die auf städtischem Grundstück steht. Ein Gutachten des Rheinischen Amts für Denkmalpflege aus dem Jahre 1987 zur Denkmaleigenschaft erwähnt zwar die Schmiede insgesamt, geht jedoch auf die Bedeutung des Werkstattbaus nicht ein. Bisher gibt es keinen Anlaß, an der Vollständigkeit des damaligen Gutachtens zu zweifeln, wonach nur die an die Auerstrasse grenzenden Gebäude Denkmaleigenschaft besitzen.

Eine Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde oder des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege ist in den weiteren Überlegungen zur Werkstatt bisher nicht erfolgt (sie wäre erst im Rahmen eines konkreten Abbruchantrages zu einer Prüfung gemäß § 9,1b DschG NW erforderlich)

Alle Gebäude liegen im 1986 eingeleiteten Bebauungsplan INN 19, der allerdings keine Rechtskraft erlangt hat. Bestandteil dieser Planung war die Errichtung einer Strasse nach der Beseitigung des Werkstattgebäudes. Die Strassenplanung wurde aber nicht umgesetzt. Das Gebäude steht leer und ist baulich verfallen. Im Jahre 2000 hat die Untere Denkmalbehörde die Anfrage des damaligen Referates II/24 hinsichtlich einer möglichen Verpachtung der Werkstatt dargelegt, daß aus städtebaulichen wie aus stadthistorischen Gründen - aber auch aus Gründen des Umgebungsschutzes gem. § 9,1b DSchG NW für das denkmalgeschützte Fachwerk Auerstr. 14 - auch die Erhaltung der Schmiede(werkstatt) wünschenswert sei und eine Verpachtung daher befürwortet werde. Diese Empfehlung wurde unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Instandsetzung und Nutzbarmachung der vorhandenen Bausubstanz (für die es damals Interessenten gab) abgegeben, aber nicht unter dem Aspekt einer Ausweitung des Denkmalschutzes.

Anläßlich einer Untersuchung zur Errichtung eines Parkhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Löhstrasse hat Amt 66 festgestellt, daß die früher geplante Verbindungsstrasse zwischen Löhstrasse und Auerstrasse verkehrstechnisch nicht mehr erforderlich ist, jedoch eine Rad- und Fußwegverbindung dringend benötigt wird (siehe Planskizze). Da die Werkstatt unmittelbar an den Weg grenzt und in einem sehr schlechten baulichen Zustand ist, ist der Abbruch des Gebäudes beabsichtigt. Ein entsprechender Auftrag liegt dem Immobilienservice vor. Die Maßnahme ist noch nicht auf dem Genehmigungsweg.

Einer erneuten gezielten Überprüfung der Denkmalqualität des Werkstattgebäudes durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege steht grundsätzlich nichts entgegen; allerdings muß hier -unter Berücksichtigung der sog. Zweistufigkeit des Denkmalschutzgesetzes - daraufhingewiesen werden, daß angesichts des baulichen Verfalls des Gebäudes ggf. erst im anschließenden denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren über die substanzielle Erhaltungsfähigkeit des Gebäudes entschieden werden kann. Eine vorlaufende Ortsbesichtigung des zuständigen Gutachters des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege gehört - wie schon 1987- zur selbstverständlichen Vorbereitung einer solchen Stellungnahme.