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Übersicht zu Anträgen/Anfragen im Zusammenhang mit Dümpten

Anträge/Anfragen zum Bereich Auf dem Bruch in Dümpten
auf dieser Seite und jeweils per Link direkt erreichbar

 

Mülheim, den 24. März 2006

Vorschlag für den Planungsausschuss am 4.4.06
TO öffentlich

Auswirkungen des Fachmarktzentrums Heifeskamp

  1. In der NRZ vom 23.3.06 wird Herr Paschmann zitiert, dass nach einem vom Einzelhandelsverband in Auftrag gegebenen Gutachten durch das Fachmarktzentrum Heifeskamp mit Umsatzrückgang von 10% in der City und jeweils 30% für Styrum, die Aktien- und die Oberheidstraße zu rechnen sein wird. Wie beurteilt die Verwaltung diese Aussagen und Prognosen?
  2. Paschmann hat angekündigt, als Konsequenz von 1.) den Edeka-Markt Oberheidstr. (850 qm) zu schließen, wenn der Mietvertrag ausläuft. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das nicht Wirklichkeit werden zu lassen? Welche Schritte wird sie unternehmen?

Begründung

Im Herbst 2003 schlossen die vorhandenen Geschäfte auf den Conle-Flächen in Dümpten im Bereich Auf dem Bruch/Ilseweg/Hildegardstraße. Conle wollte anstelle ausschließlich Wohnbebauung entstehen lassen. Fußläufige Einkaufsmöglichkeiten für die Anwohner waren damit entfallen, zusätzlicher Autoverkehr eine Folge.

Jetzt soll das Fachmarktzentrum am Heifeskamp nach jahrelanger Hängepartie kommen und Edeka kündigte laut NRZ vom 23. März bereits die Schließung der Filiale Oberheidstraße an. Mit der Schließung dort wären noch mehr Dümptener Bürger, insbesondere die ohne Auto und vor allem die älteren, benachteiligt.

Wenn Stück für Stück die fußläufigen Einkaufsmöglichkeiten in den Stadtteilen verschwinden, geht für viele auch ein Stück Lebensqualität verloren. Es wird mehr Verkehr erzeugt, was Umwelt und Lebensqualität weiter beeinträchtigt. Eine zunehmende Verödung der Vororte muss aufgehalten werden. Deshalb sollte alles nur Erdenkliche unternommen werden, um die Schließung von Edeka Oberheidstraße nicht wahr werden zu lassen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

 

Mülheim, den 23.05.2005

Anfrage an die Bezirksvertretung 2 am 03.06. 2005       To: öffentlich

Betr.: Stellungnahme zu Altlasten B-Plangebiet C19 „Auf dem Bruch“

Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

  1. Da die Flächenumgrenzung im Kataster (Kataster-Nr. 8896) nach den vorhandenen Informationen nicht mehr nachvollzogen werden kann, stellt sich die Frage, wie die Verwaltung zu der Schlussfolgerung kommen kann, dass das zukünftige Baugelände, von Belastungen durch Schwermetalle (Ziegeleirückstände) frei ist?
  2. Der Altstandort des Althändlers, Schrotthändler ( Kataster-Nr. 8897) konnte ebenfalls nicht ordnungsgemäß in seinen Ganzen Ausmaßen ermittelt werden.
    Wie kommt die Verwaltung dann zu der Überzeugung, dass durch die Nutzung keine Gefährdung ermittelt werden konnte?
  3. Da das B-Plangebiet C19 vermutlich in einem Quellengebiet liegt, stellt sich die folgende Fragen:
    a.) Welche Auswirkungen haben die ehemaligenAltlasten auf das Grundwasser?
    b.) Welche Veränderungen sind durch die zukünftige Bebauung auf das Grundwasserverhalten anzunehmen?

Fr.  Lemke, MBI-Fraktionsvorsitzender der BV 2

 

Mülheim, den 02.03.05

Anfrage an die Bezirksvertretung 2 am 17.03. 2005  TO: öffentlich

Betr.: Geplante Bebauung des Schulgeländes der ehemaligen Auf-dem Bruch-Schule im Rahmen des sog. 100-Dächer-Programms

Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

  1. Was haben die Bodenproben ergeben, die schon vor geraumer Zeit auf dem Gelände der ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Auf dem Bruch entnommen wurden ?
  2. Gibt es bereits Investoren für die geplante Bebauung und wenn ja welche ?
  3. In welcher Form hat das erfolgreiche Bürgerbegehren vom 27.02. hier konkrete Auswirkungen im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des Geländes ?

Fr.  Lemke, MBI-Fraktionsvorsitzender der BV 2

 

Mülheim, den 14.2.04

Antrag für den Planungsausschuss am 17. 02. 2004
zu TOP 11: „Bauleitplanung für den Bereich Auf dem Bruch – Teiländerung des FNP und Einleitung des Bebauungsplans C 19“
TO öffentlich

Betr. : Bürgerbeteiligung, hier Antrag auf Bürgerversammlung vor Ort

Der Planungsausschuss möge abweichend von der Vorlage V 04/0018-01 beschließen,

im Rahmen der Bürgerbeteiligung zusätzlich zu den unter 4.2 der Vorlage genannten Maßnahmen eine Bürgerversammlung durchzuführen, sinnvollerweise in den Räumen der Schule Auf dem Bruch.

Begründung

Die Vorlage sieht unter Bürgerbeteiligung lediglich den 4-wöchigen Aushang im Rathaus und die Möglichkeit von Einzelgesprächen vor. Damit werden real viele der Betroffenen nicht wirklich beteiligt, sondern ausgeschlossen und vereinzelt. Da es aber besonders in dem betroffenen Dümptener Bereich zuletzt Probleme gab im Zusammenhang mit der Schließung der Geschäfte für die Nahversorgung und da in dem Bereich viele ältere Mitbürger/innen wohnen, drängt es sich geradezu auf, eine Bürgerversammlung vor Ort durchzuführen.

i.A. der MBI: L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Anfrage für den Planungsausschuss am 2.12.03, ob beim geplanten Verkauf  bei der zukünftigen Nutzung der Grundschule „Auf dem Bruch“ auch Wohnungen und Geschäfte dort ermöglicht werden und ob auch übergangsmäßig dort kleine Läden möglich wären, nachdem die bisherigen auf dem Conle-Gelände geschlossen werden sollen und Antworten der Verwaltung weiter unten

 

Mülheim, den 03. Oktober 03

Anfrage an den Planungsausschuss am 14.10.03    TO: öffentlich

Nutzungsänderung der Conle-Fläche in Dümpten im Bereich Auf dem Bruch/Ilseweg/Hildegardstraße

Die Verwaltung möge einen Sachstandsbericht geben zu o.g. Nutzungsänderung in Dümpten, bei der Conle als Eigentümer laut Presseberichten anstelle der vorhandenen Geschäfte ausschließlich Wohnbebauung entstehen lassen will. Einkaufsmöglichkeiten für die Anwohner würden damit entfallen, zusätzlicher Autoverkehr eine mögliche Folge.

Insbesondere soll dargestellt werden,

  • was Conle genau beabsichtigt,
  • inwieweit das Vorhaben mit der „Rahmenplanung Dümpten“ vereinbar ist,
  • welche planungsrechtlichen Schritte bzw. Genehmigungen erforderlich sind
  • welche Beteiligung und Information der betroffenen Bürger/innen in dem Teil Dümptens vorgesehen sind und
  • welche Einflussmöglichkeiten ggfs. seitens der Stadt bestehen etwa durch einen Bebauungsplan

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Antwort von Bauordnungsamtsleiter Hüsgen war, dass nach § 34 alles genehmigt werden müsse und dies bald geschehen würde. Auf die anderen Fragen speziell zu der grundsätzlichen Frage wollte weder er noch andere im Ausschuss eingehen.

 

      Mülheim, den 19. November 03

Anfrage für den Planungsausschuss am 2.12.03  TO: öffentlich
Antworten der Verwaltung in braun

Betr. : zukünftige Nutzung der Grundschule „Auf dem Bruch“

Nach der anstehenden Auflösung der Schule „Auf dem Bruch“ soll die Schule angeblich verkauft werden. Wenn das zutrifft, möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:

  1. Für wann ist ein Verkauf angedacht oder vorgesehen?
  2. Unter welchen Rahmenbedingungen soll die Schule verkauft werden? Ist daran gedacht, einem potenziellen Käufer oder Investor planungsrechtlich die Möglichkeit zu geben, anstelle der Schule und ggfs. zusätzlich auf dem Schulgelände Wohnungen oder/und Geschäfte bzw. Gewerbe errichten zu können?
    Zu 1. und 2.: Die Fläche der kurzfristig freigezogenen Grundschule ‚Auf dem Bruch‘ soll in das Programm ‚100 Häuser für Familien‘ aufgenommen werden. Es ist angedacht, die Grundstücke mit Hilfe eines Bauträgers zu vermarkten. Ein geeigneter Bauträger soll Mitte nächsten Jahres gesucht werden. Im Rahmen des 100-Häuser-Programmes ist angedacht, auf der Fläche Reihenhäuser zu realisieren. Es ist nicht vorgesehen, Verkaufsflächen für den Einzelhandel zu entwickeln, da die Einrichtung von Einzelhandel ca. 60 % der Gesamtfläche in Anspruch nehmen würde und somit eine Umsetzung von Wohnbebauung aufgrund der Gemengelage nicht mehr schlüssig und realisierbar wäre.
    Vorab sollen im Hinblick auf die Entwicklung der Fläche noch die anfallenden Kosten für Altlastensanierung, Lärmschutzmaßnahmen, u. a. geprüft werden, um den Verkaufspreis für das 100-Häuser-Programm kalkulieren zu können.
  3. Welche planungsrechtlichen Schritte wären erforderlich, um auf dem Gelände, das bisher als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist, Wohnungen, Geschäfte oder Gewerbe zu ermöglichen?
  4. Inwieweit muss bei einer derartigen Umwidmung der Planungsausschuss und evtl. der Rat beteiligt werden? Inwieweit ist eine formelle Bürgerbeteiligung vonnöten?
    Zu 3. und 4.: Um auf einer Fläche, die bislang für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist, Wohnungen, Geschäfte oder Gewerbe zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die Bezirksvertretung, der Planungsausschuss und der Rat verfahrensrechtlich zu beteiligen. Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens ist außerdem eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.
  5. Wäre es möglich, Teile der Schule ggfs. schon vor einem Verkauf und während die Schule noch teilweise genutzt wird, durch kleine Geschäfte wie Kiosk, Bäckerei usw. zumindest vorübergehend nutzen zu lassen? Welche planungsrechtlichen Schritte wären für eine derartige Zwischennutzung notwendig?
    Zu 5.: Die Fläche der Grundschule ‚Auf dem Bruch‘ wird im Rahmen des 100-Häuser-Programms über einen Bebauungsplan entwickelt, der Anfang des nächsten Jahres eingeleitet werden soll. Aufgrund der zeitnahen Entwicklung der Fläche scheint eine temporäre Nutzung der Fläche nicht sinnvoll.

Begründung:

Nachdem die bisherigen Geschäfte im Bereich Auf dem Bruch/Ilseweg/Hildegardstr. geschlossen und als Wohnungen umgebaut werden sollen, wird es besonders für viele ältere Menschen in dem Teil von Dümpten keine fußläufig erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten mehr geben. Deshalb kam die Anregung aus der Anwohnerschaft, doch in Zukunft das (fast) leerstehende Schulgebäude für eine Mischnutzung mit Wohnungen und kleineren Läden umzuwidmen.

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss