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Flugblatt an die Anwohner
 Pressemitteilung         22.8.01
Frischluftschneise an der Zeppelinstraße bedroht!
MBI: Schutz der Durchlüftungszonen und des Landschaftsbildes muss absoluten Vorrang haben!
zugehöriger Antrag von Aug. 01 an den Planungsausschuss und erneute Anfrage Nov. 02 weiter unten auf dieser Seite

An der Zeppelinstr. , von der Stadt kommend vor der Einfahrt Parsevalstr., befindet sich eine größere landwirtschaftlich genutzte Freifläche mit herrlichem Ausblick. An der Seite führt der Wegin das Naturschutzgebiet vorbei an dem beliebten Ausflugsziel Liebfrauenhof. Auf dem Feld, das auch klimatisch für die Belüftung unserer Stadt von höchster Wichtigkeit ist, sollen nun riesige Verkaufshallen entstehen.

Die MBI sind entsetzt, wie leichtfertig nicht nur eine der schönsten Stellen der Stadt  versilbert werden soll, sondern wie auch noch eindeutig übergeordnete Interessen, wie das Landschaftsbild und wesentliche lebensnotwendige Umstände wie die klimatische Bedeutung dieser Freifläche, nicht berücksichtigt werden sollen.

Deshalb haben die MBI im Planungsausschuss den Antrag gestellt, die Freifläche planungsrechtlich zu sichern (siehe Anlage). Die Verwaltung behauptete zwar, die von den MBI vorgeschlagene sog. Abrundungssatzung sei das falsche Instrument und überhaupt könne man das ganze nicht verhindern. Die MBI sind hier immer noch anderer Ansicht, da z.B. an der Wennemannstr. in Dümpten die Abrundungssatzung eingesetzt wurde, um die Freiflächen zu sichern. Doch unabhängig von der Frage gäbe es sicher auch andere Instrumente wie Einzelhandelserlass oder der übergeordnete Landschaftsschutz, um die Begehrlichkeit an der Vermarktung dieser höchst sensiblen Fläche zu verhindern.

Die MBI freuen sich, dass eine Mehrheit es  befürwortete, das ganze auch im Landschaftsbeirat zu behandeln und auch Düsseldorfer Stellen um Rat zu fragen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. der MBI: L. Reinhard, planungspolitischer Sprecher der MBI

5. Jan. 03: Nun gab Schulten-Baumer zum Neuen Jahr sein auf die Hälfte abgespecktes Konzept über NRZ bekannt, das er dieses Jahr umsetzen möchte. Nur: mit den Betroffenen wegen der umstrittenen Zufahrt hat immer noch keiner gesprochen!

Mülheim, den 19.11.02

Anfrage an den Planungsausschuss am 3.11.02  TO: öffentlich

Sachstand Bauvorhaben Bauernmarkt an der Zeppelinstraße

Nachdem der ursprüngliche Bauantrag für den Bauernmarkt an der Zeppelinstraße zurückgezogen war, wurde für eine „abgespeckte“ Variante ein positiver Vorbescheid erteilt. Anwohner protestierten gegen das Vorhaben, weil ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der Parsevalstr. und Neckelstr. zu befürchten ist.

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen dazu:

  1. Wie ist der Stand des Verfahrens, welche konkreten Anträge liegen vor?
  2. Wie passt die Tatsache, dass der Antragsteller offensichtlich bereit ist, den Ausbau der Parsevalstr. selbst zu finanzieren, zu dem beabsichtigten Umfang der Baumassnahme bzw. dem erwarteten Verkehrsaufkommen, da sich eine solche Investition nur bei entsprechendem Umsatz lohnen kann?
  3. Wie hoch ist das erwartete Verkehrsaufkommen auf der Parseval- und Neckelstr.?
  4. Wo sind genau die Ein- und Ausfahrt vorgesehen, wurden die betroffenen Anwohner dazu befragt?
  5. Wie groß in mist der geplante Parkplatz und für wie viele PKW?
  6. Wenn der Anteil der zu vermarktenden Fremdprodukte nur bei maximal 20% liegen soll, warum ist dann eine getrennte Zufahrt für Lieferfahrzeuge über die Neckelstr. erforderlich? Inwieweit ist die Beschränkung auf 20% ein Hindernis für die Rentabilität des Vorhabens? Was sagt der Antragsteller selbst dazu?
  7. Wie sicher ist der Ausschluss einer späteren Erweiterung bzw. einer Umnutzung einmal bestehender Gebäude?

L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss

Antwort: positiver Bauvorbescheid Sept. 01 bei Auflage, nur 20% Fremdprodukte vermarkten zu dürfen. Die Verkehrliche Anbindung ist noch immer nicht geklärt, sie sollen im Baugenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung der Nachbareinwendungen geprüft und bestimmt werden. Was bedeutet das nun? Immer noch nicht klar, jedenfalls nicht so einfach, wie Schulten-Baumer sich das dachte, dem die 20%-Auflage überhaupt nicht behagt!

Mülheim/Ruhr, den 06.08..01

Antrag an den Planungsausschuss am 21.08.01        TO: Öffentlich

Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst bald für den Bereich Zepplinstr./ Parsevalstr./Dümpelweg/Neckelstr. ein Verfahren zur Aufstellung einer Abrundungssatzung gemäß § 34 (4) BauGB, ggf. mit Veränderungssperre, einzuleiten mit dem Ziel, die Freiflächen in diesem Bereich in ihrer heutigen Ausdehnung planungsrechtlich abzusichern. Alternativ ist ein B-Plan mit dem gleichen Ziel einzuleiten, falls die Veränderungssperre in Verbindung mit einer Abrundungssatzung rechtlich nicht möglich ist.

Begründung:

Die Abrundungssatzung ermöglicht es, an gefährdeten Stellen den Siedlungsrand fest zuschreiben und ein weiteres Ausdehnen der Bebauung auf der Basis von § 34 bzw. 33 BauGB zu verhindern. Bisher ist diese Möglichkeit nur selten, z.B. bei der Wennemannstr.,  genutzt worden.

Da dieses Problem in den Außenbereichen immer wieder auftritt, wäre es sinnvoll zu prüfen, wo Abrundungssatzungen erlassen werden können, um die nicht gewollte Bebauung zu verhindern. Der o.g. Bereich ist offensichtlich akut gefährdet. Landschaftsplan und Flächennutzungsplan sind noch in der Aufstellung und somit nicht geeignet, eine akute Situation zu erfassen. Außerdem ist der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf und damit ebenfalls unzureichend

i.A. der MBI:                L. Reinhard