Antrag an den Planungsausschuss am 16.04.02 TO: öffentlichBereichsplanung Kölner Straße
Die Verwaltung wird beauftragt
(1)
in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses für das gesamte Gebiet der "Bereichsplanung Kölner Straße"
- die ursprüngliche, beschlossene Planung mit den "Fenstern zur Landschaft"
- ein Gesamtkonzept für den Erhalt der Grünflächen im gesamten Planbereich (Flächen und Nutzung bzw. Entwicklung) und
- den tatsächlichen Eingriff durch die teilweise schon im Verfahren befindlichen bzw. seit dem Beschluss der Bereichsplanung rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne
dem Ausschuss vorzustellen.
(2)von einem entsprechend qualifizierten Gutachter eine landschaftsökologische Funktionsanalyse für den gesamten Bereich erstellen zu lassen, aus der unter
Berücksichtigung der derzeitigen Situation und der weiteren Planungen hervorgeht, welche Konsequenzen in klimatischer und ökologischer Hinsicht bei weiteren Eingriffen zu erwarten wären und welche Eingriffe
die ökologischen Funktionen nachhaltig zerstören würden
(3) keine weiteren Beschlüsse in Bebauungsplanverfahren mehr vorzulegen, bevor nicht die landschaftsökologische Gesamtbewertung, ähnlich einer UVP,
vorliegt.
Begründung:
Schon die ursprüngliche, in 1994 beschlossene "Bereichsplanung Kölner Straße" orientierte sich weitgehend an den Interessen der Grundstückseigentümer und an
der vorhandenen, nicht genehmigten gewerblichen Nutzung. Die Planung sah aber 5 sogenannte "Fenster zur Landschaft" vor, die nicht nur den Erhalt von Freiflächen, sondern insbesondere auch
die Verbindung der links und rechts der Kölner Straße gelegenen Lebensräume gewährleisten sollten.
Die seit 1994 eingeleiteten bzw. schon rechtskräfigen Bebauungspläne beinhalten weitere
Einschränkungen der Freiflächen und drohen damit teilweise auch diese letzten Reste einer möglichen Biotopvernetzung zu zerstören.
Die vorhandenen Gutachten sind nach heutigen Massstäben als Grundlage für
weitere Entscheidungen völlig unzureichend.
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss