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Anfrage zum Stand der VEP-Planung von April 00 unten auf dieser Seite

Mülheim/Ruhr, den 05.02.01

    Antrag an den Planungsausschuss am 20.02.01, TO: Öffentlich

Betr.: Auswirkungen der KVR-Bevölkerungsprognose

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus der jüngsten KVR-Bevölkerungsprognose für Mülheim für die Aufstellung des neuen FNP und des VEP ergeben. Insbesondere sind hinsichtlich der KVR-Prognose zu überprüfen:

  • der Wohnungsbedarf und die Ausweisung neuer Wohnbauflächen
  • der Bedarf an Gewerbeflächen
  • das Verkehrsaufkommen insbes. im Hinblick auf die Verkehrsführung in der Innenstadt und der Nordstadt incl. des Ausbaubedarfs bzw. des Rückbaus Klöttschen, Tourainer Ring und Kreuzung Konrad-A.-Brücke

Die Verwaltung möge die jeweiligen Änderungen bezogen auf eine Prognose von 153.000 und 160.000 im Vergleich zu den heute im FNP-Entwurf veranschlagten 170.000 einzeln darlegen.

Bei weniger auszuweisenden Wohnbauflächen sollen Vorschläge gemacht werden, auf welche Flächen verzichtet werden kann.

Das Ergebnis ist dem Planungsausschuss spätestens bis zur Sitzung am 24.April d.J. vorzustellen.

Begründung:

Ende Januar hat der KVR eine neue Bevölkerungsprognose für das gesamte Ruhrgebiet vorgestellt.  Diese Prognose geht von einem Bevölkerungsrückgang in allen Städten des westlichen Ruhrgebietes aus. Für Mülheim kommt der KVR zu einer Prognose von knapp 153.000 Einwohnern im Jahr 2015. Der vorliegende Entwurf für den FNP legt dagegen eine Bevölkerungszahl von 170.000 für das Jahr 2015 zugrunde.

Da bei sinkender Bevölkerungszahl in allen Städten die Erwartung deutlicher Wanderungsgewinne in Mülheim unrealistisch ist, muss geprüft werden, welche Konsequenzen für FNP-Ausweisungen und Straßenbau sich aus einer Bevölkerungszahl von 153.000 bzw. bestenfalls 160.000 ergeben würden.

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher

Mülheim/Ruhr, den 28.04.00

Antrag an den Planungsauschuss

Termin:16.05.00

BESCHLUSSVORLAGE:

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung am 13.06 den überarbeiteten Entwurf des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) dem Planungsauschuss vorzulegen, und zwar in einer abstimmungsreifen Form, so dass über diesen VEP im Rat am 15.06. entschieden werden kann.

Begründung:

Der VEP ist Grundlage für die Verabschiedung eines neuen Flächennutzungsplans (nicht umgekehrt, wie im letzten Planungsauschuss fälschlicherweise bei der Beantwortung der MBI-Anfrage behauptet wurde).

Der letzte Entwurf des VEP wurde im Frühjahr 98 vorgelegt, wurde aber zur weiteren Überarbeitung zurückgestellt. Dabei ging es nicht zuletzt um Unstimmigkeiten zur Verkehrsführung Innenstadt. Ein gesamtes Konzept der Verkehrsführung Innenstadt wurde in 99 von allen Fraktionen beschlossen und im Rahmen der Haushaltsberatungen 2000 noch einmal bestätigt.

Es gibt keinen ersichtlichen Grund mehr, warum eine Verabschiedung des seit über einem Jahrzehnt bearbeiteten VEP weiter hinausgezögert werden sollte, auch im Hinblick auf die Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplans.

i.A. der MBI-Fraktion:             L. Reinhard, Fraktionssprecher

zum letzten Stand des VEP: Leserbrief L. Reinhard aus 1998