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Sendemasten

Ende April 02: Das OVG Münster hat vor kurzem entschieden, dass Sendemastenanlagen auf Wohnhäusern grundsätzlich, also unabhängig von ihrer Höhe, genehmigungspflichtig sein sollen, weil sie eine Nutzungsänderung darstellen (A.Z.: 10 b 78/02).

    Seit wann steht der Handymast auf der Schule, wie hat sich die Schulkonferenz der Grundschule an der Hölterstr. zur Anfrage der Stadt bezüglich der Errichtung dieses Handymasten geäußert und bekommt der Förderverein der genannten Schule vom Betreiber finanzielle Zuwendungen in welcher Höhe pro Jahr ?

    Begründung:

    Am Otto-Pankok-Gymnasium hat es seitens der Stadt vor der Errichtung eines Mastes eine Anfrage an die Schule im Sinne des Schulmitwirkungsgesetzes gegeben. Die Schulkonferenz hat durch mehrheitliche Ablehnung dem Antrag nicht zugestimmt.  Der Mast ist trotzdem errichtet worden.

    Da der Betrieb von  Handymasten in seiner möglichen Auswirkung auf die Gesundheit der Menschen, die sich in ihrem Nahbereich befinden, nicht unerheblich ist, kann es nicht angehen,  dass die Stadt sich in solchen Fällen über das mehrheitliche Votum eines schulischen Mitbestimmungsgremiums hinwegsetzt,  Miete einnimmt und das gesundheitliche Risiko auf  die  dort zur Schule gehenden Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Bedienstete abwälzt. Besonders fatal wäre es, wenn selbst Fördervereine Zuwendungen  von Mobilfunkbetreibern erhielten.

    Mit freundlichen Grüßen:     C. Wunsch

      Mülheim/Ruhr, den 28.05.01

      Antrag an den Schulausschuss am 12.06.01 und den Rat der Stadt am 21.6.01
      TO: Öffentlich

      Betr.: Elektro-Smog durch Handymasten

      Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen:

      Von allen städtischen Gebäuden, in denen sich Kinder aufhalten (Schulen, Turnhallen, Schwimmbäder, Kindergärten, Tagesstätten etc.) werden sogenannte "Spargelmasten" und andere Einrichtungen von Mobilfunk-Anlagen umgehend demontiert.
      Es wird eine Schutzzone (im Umkreis von 500 m) um diese Gebäude errichtet. 
      Es ist zu prüfen, ob diese Schutzzone, in der keine Antennen stehen sollen, auch auf private Gebäude ausgedehnt  werden kann.

      Begründung:

      Gefahren für Kinder  (nähere Begründung erfolgt mündlich im Ausschuss)

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher

      Mülheim/Ruhr, den 02..03.01

      Anfrage an den Schulausschuss am 13.03.01

      Betr.:   Elektrosmog an Schulen, Kindertagesstätten oder Kindergärten,

      Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

  1. Gibt es in Mülheim Schulen, Kindertagesstätten oder Kindergärten, auf deren Gelände bzw. Gebäude Richtfunkanlagen/Sendemasten für/von Handy-Betreibern stehen?
  2. Wenn ja, wie viele und an/auf welchen o.g. Einrichtungen befinden sich diese im einzelnen?
  3. Wie hoch sind die damit verbundenen städtischen Einnahmen.
  4. Gibt es Fördervereine von o.g. Einrichtungen, die a) aus diesen Einnahmen oder b) direkt von den Mobilfunkbetreibern Geldbeträge erhalten?
  5. Welche UVP o.ä. hinsichtlich Elektrosmog und der damit verbundenen Gefahren hat die Stadt bisher durchgeführt und welche Prüfungen sind dahingehend beabsichtigt?
  6. Welche Meinung vertritt die Verwaltung hinsichtlich der Fragestellung in Bezug auf Gefahren und Schädlichkeit von Elektrosmog insbesondere bei Kindern?
  7. Wie beurteilt die Verwaltung die Überlegung, die Aufstellung von Richtfunkanlagen, Sendemasten  etc. in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen grundsätzlich  zu verbieten oder  einen Sicherheitsradius (z.B.: durchschnittlich 250 m um jedes Gebäude, in dem sich Schüler bzw. Kinder aufhalten) festzulegen?
    • i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher

       

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