Ende April 02: Das OVG Münster hat vor kurzem entschieden, dass Sendemastenanlagen auf Wohnhäusern grundsätzlich, also
unabhängig von ihrer Höhe, genehmigungspflichtig sein sollen, weil sie eine Nutzungsänderung darstellen (A.Z.: 10 b 78/02).
inwieweit in Mülheim Konsequenzen gezogen werden zu dem Gerichtsurteil Handymasten in
Kaarster Wohngebieten, die als “gewerbliche Anlagen” dort als nicht zulässig beurteilt wurden. 15.08.01:
Brief der MBI an die Vorsitzenden der Schulpflegschaften aller Mülheimer Schulen, darauf zu achten, dass der vorgeschriebene Sportunterricht bei dem desaströsen Zustand der Sportstätten auch stattfindet und Warnung vor Handymasten auf Schulen und
Kindergärten Anfrage
an den Schulausschuss am 13.03.01 zu Elektrosmog an Schulen, Kindertagesstätten oder Kindergärten und Antrag an den Schulausschuss am 12.06.01
und den Rat der Stadt am 21.6.01, Handymasten im Umkreis von 500m um Schulen und Kindergärten nicht zuzulassen bzw. zu demontieren weiter unten auf dieser Seite Claudia Wunsch, William Shakespeare-Ring 12, 45470 Mülheim/ Ruhr An die Vorsitzende des Schulausschusses, Frau HollmannMülheim, den 25.10.01 In der Schulaussschusssitzung am 06.11.01 möchte ich unter TOP
1: "Einwohner- und Bürgerfragestunde" zu den Handymasten auf der Grundschule an der Hölterstraße folgende Frage stellen:
Seit wann steht der Handymast auf der Schule, wie hat sich die Schulkonferenz der Grundschule an der Hölterstr. zur Anfrage der Stadt bezüglich der Errichtung dieses Handymasten geäußert und bekommt der
Förderverein der genannten Schule vom Betreiber finanzielle Zuwendungen in welcher Höhe pro Jahr ? Begründung: Am Otto-Pankok-Gymnasium hat es seitens der Stadt vor der Errichtung eines Mastes eine Anfrage an
die Schule im Sinne des Schulmitwirkungsgesetzes gegeben. Die Schulkonferenz hat durch mehrheitliche Ablehnung dem Antrag nicht zugestimmt. Der Mast ist trotzdem errichtet worden. Da der Betrieb von
Handymasten in seiner möglichen Auswirkung auf die Gesundheit der Menschen, die sich in ihrem Nahbereich befinden, nicht unerheblich ist, kann es nicht angehen, dass die Stadt sich in solchen Fällen über das
mehrheitliche Votum eines schulischen Mitbestimmungsgremiums hinwegsetzt, Miete einnimmt und das gesundheitliche Risiko auf die dort zur Schule gehenden Schülerinnen und Schüler sowie sonstige
Bedienstete abwälzt. Besonders fatal wäre es, wenn selbst Fördervereine Zuwendungen von Mobilfunkbetreibern erhielten. Mit freundlichen Grüßen: C. Wunsch
Mülheim/Ruhr, den 28.05.01 Antrag an den Schulausschuss am 12.06.01 und den Rat der Stadt am 21.6.01 TO: Öffentlich Betr.: Elektro-Smog durch Handymasten
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt wie folgt zu beschließen: Von allen städtischen Gebäuden, in denen sich Kinder aufhalten (Schulen, Turnhallen, Schwimmbäder, Kindergärten, Tagesstätten
etc.) werden sogenannte "Spargelmasten" und andere Einrichtungen von Mobilfunk-Anlagen umgehend demontiert. Es wird eine Schutzzone (im Umkreis von 500 m) um diese Gebäude errichtet. Es
ist zu prüfen, ob diese Schutzzone, in der keine Antennen stehen sollen, auch auf private Gebäude ausgedehnt werden kann. Begründung:
Gefahren für Kinder (nähere Begründung erfolgt mündlich im Ausschuss)
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
Mülheim/Ruhr, den 02..03.01 Anfrage an den Schulausschuss am 13.03.01
Betr.: Elektrosmog an Schulen, Kindertagesstätten oder Kindergärten,
Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:
- Gibt es in Mülheim Schulen, Kindertagesstätten oder Kindergärten, auf deren Gelände bzw. Gebäude Richtfunkanlagen/Sendemasten für/von Handy-Betreibern stehen?
- Wenn ja, wie viele und an/auf welchen o.g. Einrichtungen befinden sich diese im einzelnen?
- Wie hoch sind die damit verbundenen städtischen Einnahmen.
- Gibt es Fördervereine von o.g. Einrichtungen, die a) aus diesen Einnahmen oder b) direkt von den Mobilfunkbetreibern Geldbeträge erhalten?
- Welche UVP o.ä. hinsichtlich Elektrosmog und der damit verbundenen Gefahren hat die Stadt bisher durchgeführt und welche Prüfungen sind dahingehend beabsichtigt?
- Welche Meinung vertritt die Verwaltung hinsichtlich der Fragestellung in Bezug auf Gefahren und Schädlichkeit von Elektrosmog insbesondere bei Kindern?
- Wie beurteilt die Verwaltung die Überlegung, die Aufstellung von Richtfunkanlagen, Sendemasten etc. in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen grundsätzlich zu verbieten oder einen
Sicherheitsradius (z.B.: durchschnittlich 250 m um jedes Gebäude, in dem sich Schüler bzw. Kinder aufhalten) festzulegen?
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
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