Sonderschulen vor und nach dem Unterricht". Dieses Heft ist eine Sammlung von (Zitat): "Materialien für die Errichtung, Durchführung und
Weiterentwicklung von Betreuungsmaßnahmen" im Sinne eines verlässlichen Betreuungsangebotes.Auf Seite 25 bezeichneter Schrift sind Lesart und Verständnis über die "Schule von acht bis
eins" seitens des Minsteriums zu entnehmen. Die Aussage über das, was unter Verlässlichkeit zu verstehen ist, ist eindeutig formuliert(Zitat): "Die 'Schule von acht bis eins' ist eine verlässliche
Halbtagsschule. Eltern, deren Kinder an der Betreuung teilnehmen, müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder zumindest an allen Unterrichtstagen in der vereinbarten Zeit betreut werden.
Den MBI liegen Schriftstücke vor, aus denen eindeutig hervorgeht, dass an Mülheimer Schulen die Maßnahme ersatzlos gestrichen worden ist und damit der Begriff der Verlässlichkeit im Sinne des Ministeriums ad
absurdum geführt wurde. Eltern in Mülheim konnten und können sich - bei Weiterführung dieser Art "Von acht bis eins"- Modell - auch weiterhin nicht darauf verlassen, dass ihr Kind vor und nach dem
Unterricht betreut werden.
2. Auf Seite 25. o. gen. Schrift des Ministerium ist ebenfalls zu lesen, dass
die (Zitat): "gesicherte Betreuungszeit ... nur gewährleistet werden (kann), wenn im
Krankheitsfall einer Betreuungskraft schnell eine Ersatzkraft zur Verfügung steht." Es ist hier, wohl gemerkt, von schnell und Ersatzkraft, nicht von Lehrerinnen und Lehrern die Rede.
Wie das Ministerium im übrigen mit dem Ausfall von Unterricht durch das Instrument der Vertretungspool- LehrerInnen umgegangen ist, könnte als orientierenswertes Beispiel dienen. Ansonsten lohnt es , den Text
auf Seite 25/26 diesbezüglich weiter zu lesen und die Palette der Vorschläge mit ins Kalkül zu beziehen. Nicht zufällig ist die Vertretung im Krankheitsfall erststellig
genannt und damit dem Schulträger das Gebot der Fürsorge anheim gestellt.
Diese Fürsorge bezieht sich einerseits auf die Kinder und deren Eltern, die ja gerade duch die verlässliche Grundschule erst
wieder zu Berufseinsteigern werden konnten und ihrem Arbeitgeber Verlässlichkeit zusichern konnten und andererseits auf die Lehrerinnen und Lehrer, die dem städtischen Projekt (6000 DDM Landesmittel je
Gruppe) durch ihre Arbeitskraft bisher unentgeltlich geholfen haben, wenn die städtischen Betreuungskräfte ausgefallen sind.
Erwähnt seien auch der enorme Arbeitsaufwand schulleiterischen
Oganisations-handelns und die Verträge, in denen die Stadt den Schulleitern Handlungsdirektiven aufgibt (Ob dies mit Zusammenarbeit im Sinne des §... SchVG gemeint ist oder unzulässiger Weise darüber hinausgeht,
da es sich auch bei Schulleitern um Landesbeamte handelt, wird noch an anderer Stelle zu klären sein).
i. A. der MBI Fraktion : L. Reinhard, Fraktionssprecher