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W. Schmitz-Post

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      MBI-Presseerklärungen im Zusammenhang mit der “verlässlichen Grundschule”: 30.11.00: MBI fordern die Verwaltung auf, im Sinne des unterdrückten MBI-Antrags endlich tätig zu werden und die Verlässlichkeit der "verlässlichen Grundschule von 8 bis 1" sicherstellen.   22.08.00: MBI verlangen eine andere Terminierung der Ausschuss-Ausflugsfahrt und rügen das Verhalten der Vorsitzenden Hollmann.   07.08.00: MBI fordern Vertretungspool für die “verlässliche Schule von 8 bis 1”, weil selbige in MH nicht verlässlich ist!
      weitere Anträge/Anfragen: 18.10.2000:
      Antrag, gem. den Empfehlungen des MSWWF eine Liste als Verzeichnis von zur Vertretung geeigneten Personen für die "Verlässliche Grundschule - Schule von 8 - 1" zu erstellen und diese den Schulen mit Betreuungsangebot zu überlassen   18.10.2000: Anfrage zu Häufigkeit und Art der Vertretung bei Ausfall von Betreuungskräften der “verlässlichen Grundschule von 8 bis 1”

      7. Juli 03: Eltern der Grundschule Hölterstr. (Schulleiter CDU-Fraktionschef Brands) sind sauer: Die “verlässliche Grundschule” ist sehr unzuverlässig, da die Betreuerin erkrankt ist! Für die “Betreuung von 8 bis 1” im nächsten Schuljahr wurde außerdem nicht alle Eltern gefragt, sondern “per Zufall” ausgesucht! Alles Probleme, die schon in 2000 durch MBI-Anfragen/-Anträge angegangen werden sollten, aber von Schulamt und Schulausschuss nichts getan werden wollte! Der folgende Antrag aus 2000 ist überfällig.

      Mülheim/Ruhr, den 05.06.2000

      Antrag an den Schulausschuss vom 29.08.00    Tagesordung: Öffentlich

      Beschlussvorschlag:

      Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, unverzüglich einen Vertretungspool ausgebildeter Fachkräfte für die Betreuung der "verlässlichen Halbtagsschule" im Sinne der ministeriellen Empfehlungen einzurichten.

      Begründung

      1. Im Heft des Schulministeriums über die "Schule von acht bis eins"  heisst es im Untertitel (Zitat):" Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Grundschulen und Sonderschulen vor und nach dem Unterricht". Dieses Heft ist eine Sammlung von (Zitat): "Materialien für die Errichtung, Durchführung und Weiterentwicklung von Betreuungsmaßnahmen" im Sinne eines verlässlichen Betreuungsangebotes.

      Auf Seite 25 bezeichneter Schrift sind Lesart und Verständnis über die "Schule von acht bis eins" seitens des Minsteriums zu entnehmen. Die Aussage über das, was unter Verlässlichkeit zu verstehen ist, ist eindeutig formuliert(Zitat): "Die 'Schule von acht bis eins' ist eine verlässliche Halbtagsschule. Eltern, deren Kinder an der Betreuung teilnehmen, müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder zumindest an allen Unterrichtstagen in der vereinbarten Zeit betreut werden.

      Den MBI liegen Schriftstücke vor, aus denen eindeutig hervorgeht, dass an Mülheimer Schulen die Maßnahme ersatzlos gestrichen worden ist und damit der Begriff der Verlässlichkeit im Sinne des Ministeriums ad absurdum geführt wurde. Eltern in Mülheim konnten und können sich - bei Weiterführung dieser Art "Von acht bis eins"- Modell - auch weiterhin nicht darauf verlassen, dass ihr Kind vor und nach dem Unterricht betreut werden.

      2. Auf Seite 25. o. gen. Schrift des Ministerium ist ebenfalls zu lesen, dass

      die (Zitat): "gesicherte Betreuungszeit ... nur gewährleistet werden (kann), wenn im Krankheitsfall einer Betreuungskraft schnell eine Ersatzkraft zur Verfügung steht." Es ist hier, wohl gemerkt, von schnell und Ersatzkraft, nicht von Lehrerinnen und Lehrern die Rede.

      Wie das Ministerium im übrigen mit dem Ausfall von Unterricht durch das Instrument der Vertretungspool- LehrerInnen umgegangen ist, könnte als orientierenswertes Beispiel dienen. Ansonsten lohnt es , den Text auf Seite 25/26 diesbezüglich weiter zu lesen und die Palette der Vorschläge mit ins Kalkül zu beziehen. Nicht zufällig ist die Vertretung im Krankheitsfall erststellig genannt und damit dem Schulträger das Gebot der Fürsorge anheim gestellt.

      Diese Fürsorge bezieht sich einerseits auf die Kinder und deren Eltern, die ja gerade duch die verlässliche Grundschule erst wieder zu Berufseinsteigern werden konnten und ihrem Arbeitgeber Verlässlichkeit zusichern konnten und andererseits auf die Lehrerinnen und Lehrer, die dem städtischen Projekt (6000 DDM Landesmittel je Gruppe) durch ihre Arbeitskraft bisher unentgeltlich geholfen haben, wenn die städtischen Betreuungskräfte ausgefallen sind.

      Erwähnt seien auch der enorme Arbeitsaufwand schulleiterischen Oganisations-handelns und die Verträge, in denen die Stadt den Schulleitern Handlungsdirektiven aufgibt (Ob dies mit Zusammenarbeit im Sinne des §... SchVG gemeint ist oder unzulässiger Weise darüber hinausgeht, da es sich auch bei Schulleitern um Landesbeamte handelt, wird noch an anderer Stelle zu klären sein).

      i. A. der MBI Fraktion : L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

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