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Sozialausschuss
Ausschussmitglied
Thomas Grell Altenheim Ruhr

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Die in der unten dokumentierten Anfrage aus 2000 dargestellte Problematik ist, wie sich seither herausstellte, kein spezielles Problem des Altenheims “Ruhrgarten” in Mülheim. Aus etlichen anderen Städten erfuhren wir, dass weit verbreitet Tür- und Rollbettbreiten oft nicht kompatibel sind. Umbauten wären viel zu kostspielig. Es meldeten sich zudem auch Firmen, die dafür z.B. spezielle “Tragetücher” o.a. anbieten, was die MBI mangels Anschauung und Kenntnis aber nicht beurteilen können.

Im Übrigen hat der Träger mitgeteilt, dass das Haus “Ruhrgarten” natürlich über eine funktionierende Brandmeldeanlage, unterstützt von mehr als 400 Rauchmeldern, die direkt mit der Berufsfeuerwehr Mülheim verbunden sind, verfügt und somit in vollem Umfang den für Alteneinrichtungen notwendigen Anforderungen entspricht.

An den Werkaussschuss für Alteneinrichtungen März 2000

Anfrage zum Feuerschutz im Altenheim "Ruhrgarten"

Der Werksausschuss möge erläutern, wie in dem Altenheim "Haus Ruhrgarten", einer Alteneinrichtung der evangelischen Altenhilfe Mülheim an der Ruhr GmbH, im Brand- oder Katastrophenfall dafür Sorge getragen wird, dass die Heiminsassen, insbesondere die bettlägerigen, rechtzeitig aus dem Gebäude entfernt werden können.

Weiterhin ist darzulegen, wer für die Anschaffung von zu breiten Rollbetten im gesamten Hause vor wenigen Jahren verantwortlich ist.

Begründung:

Mitglieder der MBI-Fraktion, durch entsprechende Hinweise aufmerksam geworden,  konnten sich vor Ort davon überzeugen, dass im Altenheim "Haus Ruhrgarten" die in den Zimmern vorhandenen Rollbetten mit einer Breite von 98 - 100 cm in mehreren Stockwerken nicht durch die Zimmertüren mit einer Breite von 81 cm passen, wobei im übrigen auch Rollstühle nur mit Mühe durch die Türen passen. Da ein großer Teil der Heiminsassen ständig bettlägrig ist, z. T. auch noch über Tropfe versorgt wird, besteht hier, wie in anderen Altenheimen meist üblich, keine Möglichkeit, die bettlägrigen Insassen mitsamt der rollfähigen Patientenbetten aus den jeweiligen Zimmern zu schieben.

Angesichts des Verhältnisses von bettlägrigen und hilfebedürftigen Insassen und vorhandenem Pflegepersonal ist hier bei einem eventuellen Brandfall eine massive Gefährdung der Insassen vorprogrammiert. Abgesehen von einer möglichen medizinischen Problematik bei rascher Umsetzung von bettlägrigen Patienten in andere Beförderungsmittel, ist im Brand- oder Katastrophenfall kaum damit zu rechnen, - da die Betten nicht einfach aus den Zimmern hinausgeschoben werden können - dass die genannten Insassen schnell genug aus den gefährdeten Bereichen entfernt werden können. Hinzu kommt, daß für die oberen Stockwerke lediglich zwei ausgesprochen langsame Aufzüge zur Verfügung stehen.Da nach Angaben von Besuchern die genannten zu breiten Rollbetten erst vor wenigen Jahren angeschafft wurden, ist nach den Anschaffungskritereien und -verantwortung zu fragen.

Die Sozialamtsleiterin stritt im Ausschuss zwar alle Fehler und Risiken heftigst ab, doch fanden nach der Anfrage diverse Gespräche statt u.a. mit der Feuerwehr.

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