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Thomas Grell Flüchtlinge

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Mülheim/Ruhr, den 18.04.01

Antrag an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 03.05.2001
Tagesordnung: öffentlich

Betr.: Rücknahme von Sozialhilfestreichung für geduldete Flüchtlinge aus Jugoslawien

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales fordert die Verwaltung, hier das Sozialamt, auf, in Mülheim weilenden Flüchtlingen und Flüchtlingsfamilien mit Kindern, insbesondere solche aus der Republik Jugoslawien, deren Duldung abgelaufen, aber verlängert wurde, umgehend und sofort wieder Hilfe zum Lebensunterhalt zu leisten.

Ergangene Mitteilungen an die o. g. Personen, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt eingestellt werde, sind umgehend zu widerrufen.

Insbesondere wird das Sozialamt aufgefordert, die Begründung zur Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt an den o. g. Personenkreis, nämlich dass die Einreise in die Bundesrepublik erfolgt sei, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs - Gesetz zu erlangen, zu widerrufen ist und künftig nicht mehr verwendet werden soll.

Die Verwaltung wird aufgefordert, aktuell u.a. die Leistungen zum Lebensunterhalt an die muslimische Familie Nuhovic aus dem Sandschak sofort wieder zu zahlen, denen diese mit o. g. Begründung seit dem 7. April 2001 verweigert wird.

Begründung:

Die Personen und Familien waren bzw. sind seit 1999 als Flüchtlinge geduldet und erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem AsylBLG. Von den Betroffenen wurde Widerspruch gegen die o. g. Entscheidung des Sozialamtes eingelegt und, sofern erfolglos, geklagt, bisher zweimal mit Erfolg.

Trotzdem führt das Mülheimer Sozialamt seine Praxis der Streichung der lebensnotwendigen und minimalen Hilfe zum Lebensunterhalt weiter durch. Gespräche zwischen Amtsleitung, Personen des Mülheimer Flüchtlingsrates, der Caritas und des evangelischen Kirchenkreises führten zu keinem Ergebnis. Durch die Praxis des Sozialamtes werden die betroffenen Personen und Familien, insbesondere aber die Kinder von Flüchtlingsfamilien in unnötige und unmittelbare Lebensnot gebracht. Darüber hinaus kann das Sozialamt keine öffentliche Instanz sein, die darüber entscheidet, ob für die geduldeten Flüchtlinge weiterhin Gefahr für Leib und Leben an ihrem serbisch dominierten Heimatort besteht und schon gar nicht, aus welchen Gründen die Flüchtlinge in die Bundesrepubik kamen. Dies kann keine Aufgabe des Sozialamtes sein.

Die Familie Nuhovic z.B. ist durch das Verhalten des Sozialamtes in unmittelbare Not geraten, wovon auch drei Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter betroffen sind. Die sofortige Zahlung von Leistungen zum Lebensunterhalt, rückwirkend vom 7.04.2001, ist daher dringend erforderlich.

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

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