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Leitfaden für ALG II-Empfänger: HARTZ IV: Wohnung zu groß, zu teuer? Die Sozialagentur droht mit Umzugsaufforderung? Was tun? als (19 KB) - Mai 06

auf dieser Seite im Zusammenhang mit Wohnungskostenübernahme für Bezieher von ALG II
aus der Aufzählung heraus jeweils per Link direkt erreichbar

Mülheim, den 12.03.08

Erhöhung der Richtwerte für Unterkunftskosten bei HARTZ

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Grund der Zahlen des neuen Mietspiegels, die Richtwerte für Unterkunftskosten bei Hartz IV - Empfängern entsprechend zu erhöhen.

Begründung:
Seit dem 01.01.2008 gilt für Mülheim ein neuer Mietspiegel, in dessen Mietpreisniveau deutliche Zunahmen auszumachen sind, die insbesondere Menschen mit HARTZ IV - Bezug besonders hart treffen dürften. Diese Werte, die seit 2005 nicht mehr erhöht wurden, liegen derzeit bei 6,30 Euro pro qm für Kaltmiete plus Nebenkosten (ohne Heizkosten).

Geht man davon aus, das die Nebenkosten nahezu ein Drittel der Summe ausmachen, so ist im gesamten (neuen) Mietspiegel nicht eine einzige Wohnung für den Preis von 4,20 Euro Kaltmiete zu finden.

Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Heizkosten weiterhin beständig ansteigen werden, ist eine entsprechende Erhöhung sämtlicher Richtwerte vorzunehmen.

Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

Mülheim an der Ruhr, den  08.05.2007

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 24.05.2007

Kosten der Unterkunft: Überprüfung der Bestandsfälle für Bedarfsgemeinschaften

die Verwaltung möge folgende Fragen  auch schriftlich beantworten:

  • Wie hoch ist die Summe der Einzelbeträge, die in Folge der o. g. Überprüfung über den genehmigungsfähigen Kosten der Unterkunft lagen bzw. liegen und zur Aufforderung an die betroffenen Bedarfsgemeinschaften führt, ihre Unterkunftskosten zu senken?
  • Wie hoch waren/ sind die Kosten für Umzüge insgesamt
    -  die infolge der o. g. Aufforderung bisher übernommen wurden
    -  und die beantragt, aber noch nicht entschieden  sind?

Begründung:

Mit erheblichem Verwaltungsaufwand sind in der Vergangenheit tausende von Bedarfsgemeinschaften bzw. HARTZ IV-Empfänger auf ihre Unterkunftskosten überprüft worden. Dies führte in knapp 5 % der überprüften Bedarfsgemeinschaften zur Aufforderung, die Kosten zu senken. Da die Kommune innerhalb der HARTZ-IV-Regelungen die Hauptlast der Unterkunftskosten trägt, ist es interessant zu erfahren, wie hoch die tatsächlich eingesparten Unterkunftskosten für Mülheim sind?

Lothar Reinhard, MBI – Fraktionssprecher

 

Mülheim, den  25. Mai 2006

Anfrage für den Hauptausschuss am 01.06.06  Tagesordnung: öffentlich

Falls nicht mehr fristgerecht für die Tagesordnung am 1.6., werden wir die untenstehenden Fragen im Rahmen von TOP 3 „Aktuelle Fragestunde für Mitglieder des Hauptausschusses“ stellen

Drohung der Bundesagentur, ab Juli die Wohnzuschüsse für ALG II- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen

Laut WAZ vom 24.5.06: „Hartz IV: Behörde will Miete stoppen“ gehört Mülheim zu den Städten, die der Bundesagentur keine Einzugsermächtigung erteilt habe. Die Agentur bemängelte, dass ihr von einigen Kommunen Vorschüsse von insgesamt 220 Mio. Euro nicht zurückgezahlt worden seien. An Städte, die bis zum 15. Juni keine Einzugsermächtigung erteilt hätten, würden ab Juli die Mietkostenzahlungen an Hartz IV-Haushalte gestoppt. Die Betroffenen müssten sich an die jeweilige Kommune wenden, da sie einen Rechtsanspruch auf das Wohngeld hätten.

Es steht außer Zweifel, dass sowohl die ALG II-Empfänger, als auch deren Vermieter ebenso wie die Stadtkasse von heillosem Durcheinander erfasst würden, wenn die Bundesagentur ihre Drohung umsetzen würde.

      Deshalb möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:

  1. Trifft es für Mülheim zu, dass Vorschüsse nicht an die Bundesagentur zurückgezahlt wurden? Wenn ja, wieviel und für welchen Zeitraum?
  2. Wie gedenkt die Stadt, das Problem aus der Welt zu schaffen? Wird sie der Bundesagentur die geforderte Einzugsermächtigung erteilen?
    Wenn ja, warum ist das nicht bereits vorher geschehen?
    Wenn nein, warum nicht und wie will die Stadt das o.g. Problem dann anders lösen?
  3. Für den Fall, dass das Problem von der Bundesagentur aufgebauscht wurde, wie der Düsseldorfer OB Erwin es formulierte „….skandalös, dass die BA uns ständig falsche Abrechnungen präsentiert“ (WAZ 25. Mai):
    Was gedenkt die OB für den Fall zu unternehmen, um unsere Stadt, die fast 9000 Bedarfsgemeinschaften in Mülheim und deren Vermieter vor zukünftigen Attacken oder Willkürmaßnahmen der BA zu schützen?

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

3.6.06: Schluss mit den "Reformen" gegen uns! Zentrale Demo in Berlin u.a. gegen Zwangsumzüge mit und für Hatz IV. Während bundesweit die Arbeitslosenzahlen zurückgingen - aber fast nur zu Gunsten von Billiglohnjobs! - nahmen sie in Mülheim zu. Der Kämmerer verkündete, dass Mehrausgaben für Hartz IV die Mehreinnahmen durch Gewerbesteuer aufgefressen hätten. Wie auf allen Ebenen? Schuld haben die Arbeitslosen mit ihrem “Mißbrauch“ der Sozialkassen?!  War die Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse für Hartz IV- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen, nur eine Zeitungsente der WAZ? Das behauptete zumindest Dezernent Cleven auf die MBI-Anfrage dazu. Es erhärtet sich aber der Verdacht, dass Mülheim als Optionsstadt ALG II – Gelder quasi als kostenlose Kassenkredite benutzt. MBI-Presseerklärung dazu: Stadtsanierung aus HARTZ IV - Gewinnen gescheitert. Auch Optionsmodell schafft für Mülheim keine volleren Kassen!

 

Mülheim, den 12. Mai 2006

Anfrage zu TOP 4 (Sachstandsbericht HARTZ IV)
der Sozialausschusssitzung am 18.05.06

Viele ALG II-Empfänger haben in der letzten Zeit die Aufforderung bekommen, ihre Unterkunftskosten zu senken.

Kann die Verwaltung oder die Sozialagentur in diesem Zusammenhang nachweisen, ob andere, bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnungen, im Stadtgebiet überhaupt verfügbar und zugänglich sind?

  • Wenn ja, wie sieht der genaue Überblick über die tatsächlichen Angebote auf dem Wohnmarkt aus?
  • Wenn nein, warum sind die Richtlinien über die Angemessenheit von Unterkunftskosten den realen Wohnungsangeboten nicht entsprechend    angepasst worden?

Begründung:

Durch die versendeten Aufforderungen werden die Empfänger in zunehmenden Maße verunsichert, da aus den Schreiben nicht hervorgeht, in welchem Bereich die Unterkunftskosten zu hoch sein sollen oder was z.B. unter angemessenen Heizkosten zu verstehen ist. Außerdem ist der Umfang einer Mitwirkungspflicht  nicht erkennbar.

Für den Fall, dass der örtliche Wohnungsmarkt keine ausreichenden Angebote im Rahmen der bisherigen Angemessenheitsrichtlinien ausweist, wären die Betroffenen gezwungen, nach Wohnungen zu suchen, die gar nicht vorhanden sind.

In diesem Fall ist die Verwaltung nach rechtskräftigem Beschluss des Sozialgerichts Köln (AZ S 14 AS 14/05 ER) verpflichtet, die tatsächliche Miete zu übernehmen.

Hierbei wäre ein Verweis auf den qualifizierten Mietspiegel der Stadt Mülheim an der Ruhr unzureichend, da dieser über 2 Jahre alt ist und noch nicht angepasst wurde (§ 558 BGB)

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim an der Ruhr, den  07.11.2005

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 17.11.2005
Tagesordnung: öffentlich

Die Verwaltung möge auch schriftlich  folgende Fragen zur Überprüfung der Angemessenheit von Unterkunftskosten für Bezieher von ALG II-Leistungen beantworten:

  • wie staffelt sich die von der Verwaltung festgelegte „angemessene Höchstmiete“ (Kaltmiete ohne Nebenkosten) entsprechend der Personenzahl der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften, wie die Beträge für Heiz- und Nebenkosten?
  • Wann wurden diese Beträge nach welchen Kriterien festgelegt und für welchen Zeitraum? Auf welcher Grundlage erfolgt zu welchem Termin eine Anpassung mit voraussichtlich welchen Veränderungen?
  • Um wie viel darf die angemessene Höchstmiete sowie die Beträge für Heiz- und Nebenkosten bei bestehenden Mietverhältnissen von ALG-II Beziehern bzw. Bedarfsgemeinschaften überschritten werden, ohne dass die Verwaltung „eingreift“?
  • In welcher Form wird die Verwaltung aktiv, sofern sie die Höchstmiete und / oder die Beträge für Heiz- und Nebenkosten für „unangemessen“ hält, bei wie vielen Fällen ist dies bis jetzt aus welchen Gründen definitiv geschehen und mit welchem Ergebnis?
  • In wie vielen Fällen sind bisher in Folge „unangemessener „ Höchstmieten und/ oder Heiz- und Nebenkosten der Verwaltung / Sozialagentur Zuschüsse/ Kosten für Umzüge entstanden und in welcher Höhe?
  • An welchen Stellen und in welcher Höhe unterscheiden sich die Angemessenheitskriterien für die Höchstmiete sowie die Heiz- und Nebenkosten bei der Neuanmietung von Wohnraum durch ALG II Bezieher bzw. Bedarfsgemeinschaften in Vergleich zu den o.g. Zahlen.

Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher

 

Überprüfung der Unterkunftskosten - Stand April 2006

1. Überprüfung Mieten über 700 Euro

  • 41 Bedarfsgemeinschaften wurden aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken
  • Bis 30.04.06 sind 2 Bedarfsgemeinschaften dieser Aufforderung nachgekommen
  • 6 Bedarfsgemeinschaften sind inzwischen aus dem Leistungsbezug ausgeschieden
  • In 4 Fällen wurden die Unterkunftskosten auf andere Weise gesenkt (z.B. Untervermietung)
  • Bei 29 Bedarfsgemeinschaften werden die angemessenen Unterkunftskosten anerkannt.

2. Überprüfung Mieten zwischen 500 und 699 Euro:

  • 750 Bedarfsgemeinschaften mit Mieten zwischen 500 Euro und 699 Euro
  • Nach 1. Prüfung 284 Bedarfsgemeinschaften in sozialrechtlich unangemessenen Wohnungen
  • Nach der 2. Prüfung sind 141 Bedarfsgemeinschaften in die weitere Prüfung einzubeziehen
  • 83 Bedarfsgemeinschaften wurden aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken
  • Bis 30.04.06 ist noch keine Bedarfsgemeinschaft dieser Aufforderung nachgekommen; 1 Bedarfsgemeinschaft zieht zum 01.07.2006 um

3. Überprüfung Mieten bis 499 Euro:

  • 4040 Bedarfsgemeinschaften mit Mieten zwischen 300 und 499 Euro
  • Nach 1. Prüfung 804 Bedarfsgemeinschaften in sozialrechtlich unangemessenen Wohnungen
  • Nach der 2. Prüfung sind 565 Bedarfsgemeinschaften in die weitere Prüfung einzubeziehen
  • 286 Bedarfsgemeinschaften wurden aufgefordert, ihre Unterkunftskosten zu senken
  • Bei 59 Bedarfsgemeinschaften stehen noch weitere Prüfungen an

Leitfaden für ALG II-Empfänger: HARTZ IV: Wohnung zu groß, zu teuer? Die Sozialagentur droht mit Umzugsaufforderung? Was tun? als (19 KB)