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Thomas Grell Hartz IV und Sozialagentur

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27.9.06: Die Guten ins …, die ..... ins ....? Arbeitslosen“selektion“: Skandal oder innovative Erneuerung? Report-Mainz deckte neuen Arbeitsamts-Skandal in der Vermittlungs-Praxis auf. Im Mülheimer Optionsmodell werden genau diese selektiven Vermittlungsaktivitäten als innovative Erneuerung gefeiert!

7.8.06: 2 Jahre Montagsdemo in Mülheim um 17 Uhr Kurt-Schumacher-Platte mit Kaffe, Kuchen und offenem Mikro zu eineinhalb Jahre Chaos mit Hartz IV auf allen Ebenen.  Auch die erhoffte Stadtsanierung aus HARTZ IV - Gewinnen ist voll gescheitert! Das Optionsmodell schaffte für Mülheim keine volleren Kassen! Wie gewonnen, so zerronnen!

3.6.06: Schluss mit den "Reformen" gegen uns! Zentrale Demo in Berlin u.a. gegen Zwangsumzüge mit und für Hatz IV. Während bundesweit die Arbeitslosenzahlen zurückgingen - aber fast nur zu Gunsten von Billiglohnjobs! - nahmen sie in Mülheim zu. Der Kämmerer verkündete, dass Mehrausgaben für Hartz IV die Mehreinnahmen durch Gewerbesteuer aufgefressen hätten. Wie auf allen Ebenen? Schuld haben die Arbeitslosen mit ihrem “Mißbrauch“ der Sozialkassen?!  War die Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse für Hartz IV- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen, nur eine Zeitungsente der WAZ? Das behauptete zumindest Dezernent Cleven auf die MBI-Anfrage dazu. Es erhärtet sich aber der Verdacht, dass Mülheim als Optionsstadt ALG II – Gelder quasi als kostenlose Kassenkredite benutzt. MBI-Presseerklärung dazu: Stadtsanierung aus HARTZ IV - Gewinnen gescheitert. Auch Optionsmodell schafft für Mülheim keine volleren Kassen!

25.5.06: Anfrage für den Hauptausschuss am 1.6.06 zur Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse für ALG II- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen

16.6.05: Was in Mülheim gewollt zu sein scheint, ist die Ermäßigungen für die Armen fast ganz zu streichen. Das zeigte das Beispiel der Hundesteuer ganz deutlich, zu der “Sozial”dezernent Cleven im “Sozial”ausschuss nur sagen wollte, das sei Sache des Finanzausschusses. Es läuft einem einer Schauer über den Rücken bei derartiger sozialer Kälte just auch noch im Sozialausschuss! Die Langzeitarbeitslosen mit 345 Euro im Monat werden also den Mülheimer Millionären gleichgestellt, was Gebühren oder Eintrittspreise angeht, werden schikaniert und mit Geldsperre bedroht, wenn sie sich nicht um Jobs kümmern, dafür aber endlos mobil sein sollen zu eigenen Fahrtkosten (bis auf 20 Euro Anrechnung!) und sollen dem MWB, Grün&Wald, dem maroden Rennverein oder Engelbertus GmbH für 1 Euro/Std. die Lohnkosten senken. Zynisch könnte man sagen: ALG II-Empfänger sollten weniger essen, damit sie Geld für Bahn und Bus zu Region-weiten Jobsuche haben, wenn sie nicht gerade im Altenheim oder im Rennverein modernen Frondienst schieben. Dann aber sind sie sehr glücklich (“Eine echte Chance” laut Sozialagentur-Chef Spies in der WAZ vom 11.6.05) und Zeit für Kultur oder VHS-Kurs oder Gassigehen mit dem Hund hat so ein ALG IIer sowieso nicht, wenn er artig und eifrig entweder Job sucht oder für 1 Euro Jobs macht, gell!

Okt./Nov. 05: Stadt Düsseldorf kürzt Zahlungen an den Bund Für die Kosten der Unterkunft wird Bundesquote auf 40 Prozent festgesetzt. OB Erwin: "Bundesprogramm ist schrottreif". MBI-Antrag, dem Düsseldorfer Beispiel zu folgen Große Koalition in Berlin contra Kommunen? Städte und Gemeinden müssen Druck auf die neue Regierung machen wegen der Hartz IV-Zuschüsse. MBI fordern konzentrierte Aktion über alle Parteigrenzen hinweg!

1. Mai 05: Die MAZ - Mülheimer Arbeitslosenzeitung ist wieder da! Nachzulesen auch über www.arbeitslosenzeitung-mh.de E-mail: info@arbeitslosenzeitung-mh.de

15.12.04: In Pro Sieben war am Wochenende mit versteckter Kamera zu sehen, wie zukünftige ALG II-Empfänger im Mülheimer Arbeitsamt rüde abgekanzelt wurden, als sie sich über falsche Bescheide beschwerten. Am Samstag hatten MALZ-Mitarbeiter moniert, dass bis zu 80% der in ihrer Beratung aufgetauchten ALG-Bescheide z.T. gravierende Fehler aufwiesen. Nun konterten Arbeitsamt und Stadt: Der Mühlenfeld-Referent U. Ernst nennt die MALZ-Zahlen unseriös, wirft ihr Panikmache vor und glaubt: "Das MALZ sucht Begründungen für seine Weiterexistenz und trägt seine Interessen auf dem Rücken Betroffener aus." Arbeitsamtschef Seitz spricht vom Bemühen, "jedem das zukommen zu lassen, was ihm zusteht." (Zitate aus der WAZ). Sprüche wie den letzteren sind seit Jahrtausenden bekannt, doch die Logik des Mühlenfeld-Referenten wirkt wie Ablenkungsmanöver und grenzt dabei leider an Menschenverachtung: zum einen wird der MALZ absichtliche Lüge aus niederen Motiven unterstellt, zum anderen soll damit das kastrophale SPD-Verhalten, den zu Recht Verunsicherten und von Verarmung , 1-Euro-Jobs, Wohnungsverlust etc. bedrohten ALG II-Beziehern auch noch die letzte unabhängige Beschwerdestelle im MALZ zu entziehen, vertuscht werden. Ein solches Verhalten ist in demokratischer Gesellschaften eigentlich nicht vorgesehen. Und unseriös ist bisher vor allem eines: Obwohl der Bund nur 6 Jahre Garantie für das Optionsmodell gibt, hat die Stadt mit Projektleiter U. Ernst das Easy-Gebäude am Bahnhof für 15 Jahre angemietet trotz vieler Einwände im Rat am 4. Nov..
Mülheim, quo vadis? Verraten und verkauft?
Im Chaos um die Zukunft der Almosenempfänger (ALG II) durch Hartz IV soll in Mülheim (mit dem Optionsmodell) Friedhofsruhe einkehren: nach der Abschaffung aller unabhängigen Kontrollen werden nun auch noch kritische öffentliche Meinungsäußerungen gebranntmarkt und geächtet!?

14.12.04: Die Berater des Mülheimer Arbeitslosenzentrums MALZ haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass viele ALG-Bescheide falsch oder fehlerhaft sind, zumindest hier in Mülheim. Wie ab Jan. das Optionsmodell in Mülheim wirklich laufen und vor allem funktionieren soll, steht noch in den Sternen. Doch auch auf Bundesebene sind anscheinend viele Dinge zu dieser einschneidenden "Reform" immer noch nicht geregelt. Das OVG Münster legte in einer Presseerklärung: Hartz IV - die Justiz - und ein gravierendes Dilemma z.B. offen, dass auch die Zuständigkeit etwa der Sozialgerichte noch genauso wenig geklärt ist wie die Regelung der Bestellung der ehrenamtlichen Richter.

 

MBI-Antrag, dem Düsseldorfer Beispiel zu folgen Große Koalition in Berlin contra Kommunen? Städte und Gemeinden müssen Druck auf die neue Regierung machen wegen der Hartz IV-Zuschüsse. MBI fordern konzentrierte Aktion über alle Parteigrenzen hinweg!

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Mülheim/Ruhr, den 17.01.2006

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 2.2.05
Tagesordnung: öffentlich

Finantest der Sozialagentur durch Stiftung Warentest

Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

Ist es richtig, dass die Sozialagentur der Stadt Mülheim an der Ruhr sich geweigert hat, einen Fragebogen der Stiftung Warentest / Finanztest zur Umsetzung von HARTZ IV vor Ort zu beantworten?

Wenn ja, warum wurde die Beantwortung verweigert?

Begründung:

Lt. Meldung der „tageszeitung“ v. 19. Okt. 2005 war Mülheim als Optionsstadt für o. g. Test ausgewählt, hat jedoch wie einige andere angefragte Gemeinden auch die Mitarbeit am Test verweigert. Bei einer Kontrollbefragung unter Arbeitslosen schnitt das Mülheimer Optionsmodell lt. derselben Meldung jedoch genauso schlecht ab wie z.B. Köln: „…vielmehr Chaos bei den Ämtern, viel Fordern, wenig Fördern …Die Behörden arbeiten lahm und schlampig. 45 Prozent der Umfrageteilnehmer mussten länger als vier Wochen auf die Bearbeitung ihres Antrags warten, bei mehr als 50 % waren Unterlagen verschwunden…“ usw., usf.

I.A. der MBI-Fraktion: Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim an der Ruhr, den 07.11.2005

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 17.11.2005
Tagesordnung: Öffentlich

Die Verwaltung möge folgende Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung von 30 Euro-Pauschalen bei der Sozialagentur auch schriftlich beantworten:

Wie geht  die Verwaltung mit den vor der „Aufgabe der bisherigen Verwaltungsauffassung“, also mit der vor dem August 05, verweigerten Anerkennung der  „30-Euro-Pauschale“ um, insbesondere mit den hiergegen von verschiedenen ALG- II – Beziehern eingereichten Widersprüchen?

Hält die Verwaltung ihre nunmehr ab August aufgegebene Rechtsauffassung weiterhin gegenüber den Betroffenen aufrecht oder will sie die verweigerten Pauschalen auch für den Zeitraum vor August 2005 anerkennen?

Warum hat die Verwaltung, wenn sie bisher den o. g. Widersprüchen nicht stattgegeben hat, noch keinerlei klagefähigen Widerspruchsbescheide erlassen?

Begründung:

Mit der Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der MBI-Fraktion A 05/0829-01 gibt diese zu, bis August 2005 der Rechtsauffassung gewesen zu sein,  dass abgeschlossene Versicherungen für die Anerkennung des Pauschalbetrages (oder eines Teils hiervon) nachzuweisen sind. Weiterhin teilt die Verwaltung mit, dass diese Rechtsauffassung von ihr „..aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung..“ aufgegeben wurde und damit eine einfache Erklärung ausreicht. Die MBI-Fraktion hat Kenntnis von zahlreichen Widersprüchen gegen die Verwaltungspraxis bis August 2005, die jedoch von der Verwaltung nach eigenen Angaben nicht erfasst („ausgewertet“) werden können und somit aber auch nicht bestritten werden. Zu diesen Widersprüchen erklärt die Verwaltung “…keine Widerspruchsbescheide erlassen..“  zu haben, was den Erkenntnissen der MBI-Fraktion zur Behandlung der o.g. Widersprüchen entspricht.

Damit entspricht die Verwaltung nicht der Verpflichtung, Widersprüche gegen ihre Entscheidungen im Zusammenhang mit ALG II spätestens nach 6 Monaten zu bescheiden

Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher

Mülheim an der Ruhr, den 02.09.2005

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 15.09.2005
TO öffentlich

Betr.: Pauschalbeträge für private Versicherungen von ALG II – Beziehern zur Minderung des zu berücksichtigenden Einkommens

Die Verwaltung möge Auskunft darüber geben, wie und in welcher Form sie die monatlichen Pauschbeträge für private Versicherungen zur Minderung des zu berücksichtigenden Einkommens bei ALG II – Beziehern (in Höhe von 30 Euro),  bisher berücksichtigt hat und bis zum Ablauf berücksichtigen wird? Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, diese Auskunft schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung möge weiterhin mitteilen, wie viele rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide sie in dieser Angelegenheit bereits erteilt hat.

Erläuterung:

Der Fraktion der MBI sind verschiedene Fälle bekannt geworden, bei denen die o. g. Pauschale für Privatversicherungen, insbesondere bei ALG-II-Beziehern, durch die Sozialagentur im „Easy Tower“, z. T. schlicht verweigert, oder nur in Höhe nachgewiesener Versicherungsaufwendungen angerechnet wurde.

In den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zurALG-II-Verordnung heißt es dagegen:

„Vom Einkommen können monatlich Pauschbeträge abgesetzt werden, die zu einer Minderung des zu berücksichtigenden Einkommens (…) führen.(…) Im Einzelnen können folgende Pauschalen vom Einkommen abgesetzt werden: Für private Versicherungen volljähriger Hilfebedürftiger (…) monatlich 30 Euro.“

Im Einkommensrechner (Internet) desselben Ministeriums, ist ebenfalls ein fester und nicht löschbarer Pauschalbetrag von 30 Euro berücksichtigt. Die Pauschale ist somit in den vorgesehenen Fällen immer in voller Höhe zu berücksichtigen und eine Kürzung überhaupt nicht vorgesehen.

   siehe da:
Sozialagentur irrte pauschal:
Versicherungspauschale für Hartz IV-Empfänger wird jetzt anerkannt!

- 7-monatiger  Hick-Hack mit Arbeitslosen lediglich wegen „aufgegebener Rechtsauffassung“ (Sozial-Dezernent Cleven)

Seit Jahresbeginn hagelte es Beschwerden und Widersprüche in der Sozialagentur.

Ein Grund: Jedem ALG II – Antragsteller kann vom Gesetzgeber  her eine Pauschale von 30 € im Monat für private Versicherungen von seinem eventuellen zu berücksichtigenden Einkommen oder dass seiner verdienenden Bedarfsgemeinschaftsmitglieder abgezogen werden. Im Einkommens(be)rechner des Wirtschaftsministeriums zu HARTZ IV ist diese Pauschale sogar fest vorgegeben und wie der Name „Pauschale“ bereits sagt, stets bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen.

Nicht so bei der Sozialagentur in Mülheim. Dort wurde regelmäßig ein Nachweis über tatsächlich vorliegende Privatversicherungen verlangt  um dann auch nur in deren wirklicher Höhe Beträge anzuerkennen, d. h. also vielfach unter 30 €  !

Kein einziger der zahlreichen Widersprüche gegen diese Sozialagentur-Praxis sind aber von der Agentur bisher beschieden worden.

      Eine Anfrage der MBI-Ratsfraktion an den Sozialausschuss lüftete jetzt ein wenig von diesem Rätsel:

In ihrer Antwort gibt die Verwaltung zu „…in Einzelfällen…“ Nachweise zu den Versicherungen verlangt zu haben, diese Rechtsauffassung habe in der Verwaltung bestanden!

 Nunmehr ab August berücksichtige man aber die Pauschale ohne Nachweis (Eine Erklärung des Hilfebedürftigen über das Bestehen von privaten Versicherungen reicht aus), „…Insoweit wird die bisherigen Rechtsauffassung aufgegeben.“

Na also, zwar sagt man nicht, dass sich auch die Mülheimer Sozialagentur letztlich an Vorgaben des Gesetzgebers halten muss – zumal, wenn man dumm auffällt damit – aber letztlich kommt man doch nicht umhin und sei es aus Gründen aufgegebener Rechtsauffassungen.

Es bleibt aber die Frage, was ist mit den Leuten, denen die Pauschale bisher verweigert wurde, erhalten die ihre zu wenig erhaltene ALG-II-Bezüge nachgezahlt oder hofft die Verwaltung mit der „aufgegebenen Rechtsauffassung“ auch finaziell die Sache auf sich beruhen lassen zu können?

Zwar sollte auch der Verwaltung bekannt sein, dass sie offizielle Widersprüche mit einem bescheid beantworten muss, Sozial-Dezernent Cleven bemerkt in der gleichen Antwort hierzu  lapidar, dass „…diesbezügliche (…) keine Widerspruchsbescheide erlassen…“ wurden.

 

 

Mülheim an der Ruhr, den 02.09.2005

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 15.09.2005
TO öffentlich

D ie Verwaltung möge zur Eingliederungsleistung der JSG folgende Fragen beantworten:

  1. Worin bestehen die Eingliederungsleistungen (insbesondere im Bereich Beratung und Betreuung) der JSG, die, zum Berichtsstichtag am 16.06.05, insgesamt 1018 Arbeitslose (ALG II) von der Sozialagentur überwiesen bekommen hat?
  2. Richtet sich die Vergütung bzw. Mittelbereitstellung der Verwaltung an die JSG ( je Überweisungsfall ) nach der vorangegangenen Kategorieeinteilung des Überwiesenen?
    Wenn ja, wie hoch sind die Beträge für die jeweilige Kategorie pro Monat? Wenn nein, auf welcher Bemessungsgrundlage erfolgen die Vergütungen an die JSG und für welchen Zeitraum?
  3. Wie viele ALG II-Arbeitslose sind von der JSG in ein unbefristetes, sozialversicherungspflichtiges Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis (ohne JSG -Zeitarbeit) vermittelt worden?
  4. Wie viele in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und wie viele in „Mini-Jobs“ bis 400 Euro?

Begründung:

Nach mittlerweile 8-monatiger Tätigkeit der JSG im Auftrage der Sozialagentur, sollte eine gewisse Transparenz hinsichtlich des Umgangs mit den o.ä. Eingliederungsleistungen und eine differenzierte Darstellung möglicher Vermittlungserfolge vorgelegt werden.

Lothar Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim an der Ruhr, den 02.09.2005

Anfrage an den Sozialausschuss der Stadt Mülheim a. d. Ruhr am 15.09.2005
TO öffentlich

Die Verwaltung möge im Zusammenhang mit der stadteigenen JSG folgende Frage beantworten:

  1. Wie viele der zur JSG überwiesenen Arbeitslosen wurden nicht nur betreut oder beraten, sondern gefördert und womit?
  2. Welche Maßnahmen außer dem sog. Bewerbungstraining wurden und werden durch die JSG noch durchgeführt?
  3. Nach welchen Kriterien werden die Teilnehmer für ein sog. Bewerbungstraining ausgesucht und zusammengestellt, wie wird dabei auf die unterschiedlichen Qualifikationsvorraussetzungen der zu fördernden Arbeitslosen einerseits und den jeweiligen Jobanforderungsspezifikationen in unterschiedlichen Beschäftigungsbereichen Rücksicht genommen?
  4. Wie hoch ist die Vergütung an die JSG für das sog. Bewerbungstraining?

Lothar Reinhard, MBI - Fraktionssprecher

 

Mülheim an der Ruhr, den 18.05.2005

ANFRAGE für den Sozialausschuss am 16.06.2005
TO: öffentlich

Kategorisierung von Arbeitslosen durch die Sozialagentur

Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

  • Nach welchen Kriterien werden Arbeitssuchende / Arbeitslose bei der   Sozialagentur in Kategorien erfasst? Wer entscheidet über die jeweilige Einstufung?
  • Wie viele und welche Kategorien gibt es?
  • Welche Bedeutung haben die einzelnen Kategorien für die Verwaltung der Sozialagentur?
  • Welche Auswirkungen haben die Kategorien auf die Arbeitssuchenden / Arbeitslosen bezüglich individueller Förderung und finnanzieller Fördermöglichkeiten durch die Sozialagentur bzw. beauftragter Institutionen wie der jobservice gmbH?
  • Werden die betroffenen Arbeitssuchenden / Arbeitslosen über ihre Einstufung in Kategorien sowie die damit verbundenen Konsequenzen informiert? Besitzen sie selber die Möglichkeit einer Einstufung zu widersprechen?

Begründung:

Ein besonderer Schwerpunkt sollte bei der sog. „HARTZ IV – Reform“ auf das Förderprinzip für Arbeitslose gelegt werden. Diese  Förderung scheint die Mülheimer Sozialagentur abhängig  von der Einstufung der Arbeitssuchenden / Arbeitslosen in verschiedene Kategorien vorzunehmen.

Nach Kenntnis der MBI-Fraktion  werden den Arbeitssuchenden / Arbeitslosen bei unterschiedlichen Stellen (Sozialagentur und z. B. jobservice GmbH) gegenüber unterschiedliche Aussagen bezüglich der jeweiligen  Fördermöglichkeiten bzw. deren finanzieller Begrenzung gemacht, unter Berufung auf die o.g. Kategorien.

Nach Auffassung der MBI-Fraktion müssen besonders in einem wichtigen Bereich wie der Förderung von Arbeitssuchenden / Arbeitslosen auch bzgl. deren Unterstützung bei der Beschäftigungssuche, entsprechende Entscheidungskriterien für die Hilfen der Agentur bzw. der beauftragten Institutionen jederzeit  nachvollziehbar, eindeutig sowie nachprüfbar sein. Dies muss sowohl für die Betroffenen, als auch für Dritte gelten.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Keine klare Auskunft gab es auch dazu!

 

Mülheim an der Ruhr, den 18.05.2005

ANTRAG an den

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 16.06.2005
TO: öffentlich

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, Kontakt zu den Nachbarstädten, dem VRR und der Arbeitsagentur bzw. der Sozialagentur aufzunehmen mit dem Ziel, ein vergünstigtes „Jobsucher-Ticket“ – gültig für den VRR-Bereich - für ca. 20 Euro einzuführen.

Begründung:

Arbeitslose, insbesondere jedoch ALG II-Bezieher und arbeits- bzw. lehrstellensuchende Jugendliche sind bei ihrer Jobsuche auf Fahrten zur Sozialagentur und Agentur für Arbeit sowie zu Vorstellungsterminen und potentiellen Arbeitgebern i .d. Regel auf den ÖPNV angewiesen.

Vorgesehen sind dagegen z. B. für ALG II-Bezieher lediglich 20,70 Euro, die bereits im Regelsatz enthalten sind, jedoch für die auch nachzuweisende Arbeitssuche keinesfalls ausreichen. Auch die Forderung nach regionaler Mobilität kann mit diesem Regelatz nicht erfüllt werden.

Beispiele verbilligter ÖNVP-Angebote für bestimmte Gruppen gibt es bereits, „Schoko-Tickets“ für Schüler kosten 21,85 Euro, noch billiger sind Semestertickets für Studierende, mit Firmentickets erhalten ganze Belegschaften deutliche Rabatte, ALG II-Bezieher mit Ein-Euro-Jobs erhalten ebenfalls freiwillig einen gewissen Fahrtkostenzuschuss in Mülheim.

Obwohl der Rat der Stadt die Einführung eines „Jobsucher-Tickets“ nicht alleine entscheiden kann, kann er gleichwohl die Verwaltung beauftragen, hier initiativ zu werden und auf entsprechende Modelle in anderen Städten zu verweisen.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

Von SPD, CDU, FDP und Grünen abgelehnt, obwohl zumindest Grüne und SPD in etlichen anderen Städten den gleichen Antrag gestellt haben. Kaum zu glauben und ein Schlag ins Gesicht der jobsuchenden ALG II-Almosenempfänger!

 

 

Mülheim an der Ruhr, den  17.01.2005

Anfrage an den Sozialausschuss am 28.01.2005

Die Verwaltung möge darlegen, ob es richtig ist, dass Neuantragsteller  für das Arbeitslosengeld II bei der Sozialagentur keine Antragsformulare ausgehändigt bekommen, die sie zum eigenständigen Ausfüllen ihres Antrags mitnehmen wollen?

Wenn ja, wie und auf welcher rechtlichen Grundlage begründet die Verwaltung diese Praxis?

Wenn nein, weshalb wurden dann in den vergangenen Wochen zahlreichen Neuantragstellern die Mitnahmemöglichkeit der Unterlagen verweigert mit der Begründung, diese könnten nur zusammen mit dem sog.“Case-Manager“ in der Sozialagentur ausfgeüllt werden.

Begründung:

Der Fraktion der MBI sind mittlerweile weit über 10 Neuantragsteller bekannt, denen mit dieser Begründung die Unterlagen in der neuen Sozialagentur verweigert wurden.

 

Mülheim an der Ruhr, den 12.01.2005

Anfrage an den Sozialausschuss am 28.01.2005

Die Verwaltung möge sowohl mündlich, als auch in schriftlicher Form folgende Fragen zum Thema ALG-II-BezieherInnen beantworten:

Bisher wurden für Sozialhilfebezieher und/oder Arbeitslose Vergünstigungen wie z.B. die ermäßigte Hundesteuer, Volkshochschulkurse u.a. als freiwillige Leistung kommunaler oder teilkommunaler Stellen und Betriebe gewährt. Welche davon sind seit dem Beginn der  sog. HARTZ IV – Reform für SozialhilfebezieherInnen und / oder ALG-II BezieherInnen

  • weiter uneingeschränkt gültig,
  • unter veränderten Auflagen gültig,
  • teilweise oder ganz gestrichen worden,
  • in der Planung für Veränderungen
  • als neue Vergünstigung geplant?

Gibt es Überlegungen, dass bisherige Leistungsbezieher, die lediglich auf Grund der sog. HARTZ IV – Reform keine Leistungen mehr erhalten, ebenfalls diese (bisherigen) Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, wenn sich ansonsten ihre finanzielle Situation nicht verbessert hat.

Begründung:

Wie im Verlauf der HARTZ-IV-Diskussion bekannt wurde, stellt das neue Arbeitslosengeld II für viele  ehemalige Sozialhilfeempfänger keine oder kaum eine Verbesserung, für frühere ArbeitslosenhilfeempfängerInnen meist eine deutliche  Verschlechterung ihrer bisherigen finanziellen Situation dar. Zugleich ist bekannt, dass der festgelegte Förderhöchstsatz von 345,- Euro im Monat mittlerweile die realen Lebens-haltungskosten in keinem Falle  abdecken kann . Insbesondere droht außer den selbst Betroffenen auch ihren Angehörigen und vor allem den Kindern die soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung. Nach offiziellen Verlautbarungen soll die EINSPARUNG von AUSGABEN Hauptzweck der sog. Reform sein und auch die Verwaltung der Stadt Mülheim geht von über 9 Mio.Euro Ersparnissen je Jahr  aus.

Gerade z. Zt. Jedoch vermelden die Medien, dass die erwarteten EINSPARUNGEN aufgrund „zu geringer Ablehnungsquoten“ bei den ALG-II Anträgen nicht erreicht werden können!

Ohne dies weiter hier zu kommentieren, sollte es daher der Politik Verpflichtung sein, zumindest mit Hilfe freiwilliger Vergünstigungen für die Betroffenen für einen geringen Ausgleich zu sorgen. Dies fällt im Ermessensspielraum der Kommune.

Konnte bzw. wollte selbst im Ausschuss am 16.6.05  immer noch nicht beantwortet werden. Anstatt sich das Theater an der Ruhr zum Vorbild zu nehmen, verweigert die Optionsstadt Mülheim die Auskunft. Unglaublich, dass auch 6 Monate nicht reichen, um Informationen zur Handhabung etwa von Verbilligung in der VHS oder Schwimmbad zusammenzustellen! Ein Skandal.

Was nämlich in Mülheim gewollt zu sein scheint, ist diese Ermäßigungen für die Armen fast ganz zu streichen. Das zeigt das Beispiel der Hundesteuer ganz deutlich, zu der “Sozial”dezernent Cleven im “Sozial”ausschuss nur sagen wollte, das sei Sache des Finanzausschusses

 

Mülheim an der Ruhr, den 10.01.2005

Anfrage und Antrag an den Sozialausschuss am 28.01.2005

Die Verwaltung möge sowohl mündlich, als auch in schriftlicher Form, folgende Fragen zum Thema „1- oder 2-Euro-Jobs“ beantworten:

  • Wie viele der 1 bis 2 – Euro Jobs werden zum aktuellen Zeitpunkt für wie lange durchgeführt, von welchem Träger mit welchen konkreten Aufgabenbereichen?
  • Wie viele der 1 bis 2 – Euro Jobs werden zum aktuellen Zeitpunkt angeboten, von welchem Träger für wie lange und für welche konkreten Aufgabenbereiche?
  • Wie viele der 1 bis 2 – Euro Jobs sind zum aktuellen Zeitpunkt geplant oder in Vorbereitung, von welchem Träger für wie lange und mit welchen konkreten Aufgabenbereichen?
  • Welche arbeitssuchenden ALG-II Bezieher wurden aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter, Qualifikation und Dauer der Arebeitslosigkeit für welche der o. g. Maßnahmen zugewiesen?
  • Wie viele derjenigen, die diese Maßnahmen besucht haben, konnten in den ersten. Arbeitsmarkt vermittelt werden?

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, diese Berichte zum aktuellen Stand der o. g. Maßnahmen unaufgefordert den Mitgliedern des Ausschusses regelmäßig in schriftlicher Form zukommen lassen.

Begründung:

Nach unterschiedlichen Veröffentlichungen und Aussagen, will die Verwaltung bzw. Sozialagentur bis zu 800 „1- bis 2-Euro Jobs“ für ALG II Bezieher anbieten bzw. zuweisen. Nach den bisherigen bekannt gewordenen Zusagen oder Plänen möglicher Träger kommen aber höchsten 300 dieser Maßnahmen aktuell zusammen.

Damit die Politik sich nicht nur über Erfolgsmeldungen der beauftragten Behörde aus der Presse informieren kann, muss ein auf überprüfbarer Fall-Zahlen basierenden Überblick über den Stand und die Planung der Maßnahmen erfolgen.

Damit die Mitglieder des Ausschusses diesen für ihre Arbeit nutzen können, ist er ebenfalls in schriftlicher Form bereitzustellen.

 

Mülheim, den 15. November 2004

Anfrage an den Sozialaussschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 23. Nov. 2004
zum Tagesordnungspunkt 8. (Sachstandsbericht zu ... HARTZ IV)

Die Verwaltung möge folgende Fragen zur Vorbereitung der Betreuung der Arbeitslosengeld-II – Bezieher ab 1.1.2005 in städtischer Eigenregie (Optionsmodell) beantworten:

  • Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass die Umsetzung des Optionsmodells für Mülheim im Rahmen von HARTZ IV gewährleistet ist, d.h. die qualifizierte Betreuung für die ca. 7500 Betroffenen (mit Angehörigen mind. 15.000 betroffene Mülheimer Bürger) ab 1.1.05, , insbesondere auch die Umsetzung der gesetzlichen Garantie für Ausbildung oder Beschäftigung der unter 25-jährigen?
  • Trifft es zu, dass bisher keine oder erst wenige  sog. Case- oder Fallmanager zur Betreuung der o. g. HARTZ IV – Betroffenen im Rahmen des Mülheimer Optionsmodells eingestellt wurden und die Verwaltung  zuerst die Stelle des/der SozialamtsleiterIn erledigen will, obwohl das Mülheimer Optionsmodell bereits vor Monaten beschlossen wurde?
    Wenn ja, wie will die Verwaltung innerhalb der verbliebenen Zeit bis zum 1. Januar sicherstellen, dass die künftigen noch einzustellenden Case- oder Fallmanager ausreichend fachlich und persönlich für diese Aufgabe geschult werden?
  • Warum betreibt die Stadt keine Öffentlichkeitsarbeit, um die ca. 7500 direkt von HARTZ IV-Betroffenen aus Mülheim gezielt über die Verantwortung der Stadt im sog. Optionsmodell anzusprechen und aufzuklären, zumal diese von der Agentur für Arbeit angeblich lediglich lapidar ab 1 Januar 2005 an die „Stadt Mülheim“ verwiesen werden?
  • Nach welchen Kriterien werden von der Verwaltung die Bewerber auf den neuen Stellen als Case- oder Fallmanager ausgewählt und welche Rolle spielt hierbei das Kriterium der sozialen Kompetenz im Umgang mit Langzeitarbeitslosen?
  • Inwieweit wird bei den Bewerber/innen die Kenntniss über lokale Gegebenheiten und Zusammenhänge als Einstellungskriterium mitberücksichtigt, was i. d. Regel bei Bewerber/innen mit Erfahrungen aus Sozialeinrichtungen in Mülheim und / oder einem Mülheimer Wohnsitz eher der Fall sein dürfte?
  • Unter welchen rechtlichen und anderen Rahmenbedingungen will die Verwaltung künftig Bezieher von Arbeitslosengeld II in sog. „1 oder 2 –Eurojobs“ vermitteln? Welche Ermessensspielräume bestehen dabei, insbesondere was Freiwilligkeit, Vorerfahrungen und Fähigkeiten der Vermittelten betrifft?
  • Welche Institutionen, Einrichtungen, Firmen usw. haben bisher ihre Bereitschaft zur Verfügungstellung solcher „1 bis 2-Eurojobs“ erklärt bzw. signalisiert und in welchen Größenordnungen?
  • Unter welchen rechtlichen und anderen Rahmenbedingungen muss und will die Verwaltung künftig finanzielle Mittel für Mieten u. Nebenkosten von Arbeitslosengeld-II- Beziehern gewähren?
    Welche Ermessensspielräume bestehen dabei, insbesondere bezüglich der Wohnungsgröße, des Mietpreises und dem Einkommen/Ausbildungsvergütungen/Renten und anderen Leistungen  an Mitbewohner / Verwandte usw.?

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 05. November 2004

Antrag an den Sozialaussschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 23. Nov. 2004 und den Rat der Stadt am 02.12.2004
Tagesordnung: öffentlich

Einrichtung einer Kommission oder eines Beirates im Zusammenhang mit offenen Fragen, Ermessensspielräumen und Beschwerdefällen zur Umsetzung des Optionsmodells zur Betreuung der Bezieher von Arbeitslosengeld II (HARTZ IV).

Der Sozialausschuss empfiehlt der Rat der Stadt zu beschließen:
Der Rat der Stadt möge beschließen,

einen im Auftrage des Sozialausschusses tätigen Beirat (oder eine Kommission) im Zusammenhang mit offenen Fragen, Ermessensspielräumen und Beschwerdefällen zur Umsetzung des kommunalen Optionsmodells zur Betreuung der Bezieher von Arbeitslosengeld II (HARTZ IV) einzurichten,

- dessen überschaubare Mitgliederzahl eine Arbeitsfähigkeit gewährleisten soll und sich je zur Hälfte aus unabhängigen Fachvertretern sowie Vertretern der Ratsfraktionen (je Fraktion mindestens 1 Vertreter) zusammensetzen soll,

- dessen wichtigste Aufgaben

  1. 1. in der Bestimmung von Kriterien für die Handhabung von Ermessensspielräumen der Kommune bei der Bearbeitungs- und Bewilligungspraxis von Anträgen zum Arbeitslosengeld II bzw. ergänzenden Leistungen
  2. in der Behandlung, Bewertung und abschließender Empfehlung zur Behandlung durch den Sozialausschuss von strittigen Bescheiden (Beschwerdefällen) bzw. sonstigen mit Hartz IV zusammenhängenden Beschwerden, Anfragen u. ä. von Betroffenen, Institutionen usw.

bestehen sollen.

Begründung:

Mit dem „Optionsmodell“ muss die Stadt nicht nur auf Grund neuer gesetzlicher Grundlagen, sondern auch ohne Hilfe oder Unterstützung der Agentur für Arbeit ab 01.01.2005 alle kommunalen Bezieher des neuen Arbeitslosengeld II betreuen. Da dies sowohl für die Verwaltung, als auch für die neu für diese Aufgabe einzustellenden Fachkräfte zu Konflikten hauptsächlich mit den Reform-Opfern führen muss, sollte ein geeignetes Gremium zur Behandlung, Wiederaufnahme und möglichen Konfliktlösungen eingerichtet werden. Es sollte zum einen ausreichend kompetent besetzt sein, zum anderen der Politik eine gewisse Kontrollfunktion bei die Umsetzung der Hartz IV-Reformvorgaben vor Ort ermöglichen.

Ein solches Gremium ist insbesondere geeignet, Beschwerdefälle und andere Konflikte aus diesem Zusammenhang, die sonst den Sozialausschuss selber für jeden Einzelfall beschäftigen könnten, kompetent und geordnet zu behandeln.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

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