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erstmalige Anfrage zu dem Bauvorhaben im Okt.00 an den Umweltausschuss weiter unten auf dieser Seite, ebenso die erneute Anfrage an den Planungsausschuss am 30.1.01

Mülheim/Ruhr, den 01.03.01

Anfrage an den Jugendhilfeausschuss am 12.03.01  TO: Öffentlich

Betr.: Auslauffläche des Waldorf-Kindergartens Saarner Str. 385

Zu dem Gebäude Saarner Str. 385, in dem sich auch der Waldorf-Kindergarten befindet, gehörten ein Garten mit altem Baumbestand und neben dem Gelände etliche Garagen. Zwischen den Garagen und dem Fußweg entlang der Bahnlinie lag ein städtischer Grundstücksstreifen mit Bäumen und Büschen, welcher an den Hauseigentümer Saarner Str. 385 (wohl vor Monaten) verkauft wurde. Dieser Besitzer ist gleichzeitig Eigentümer des auf der gegenüberliegenden Seite der Saarner Str. befindlichen großen Gebäudekomplexes zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, welches vor Jahren in der öffentlichen Kritik stand.

Der beantragte Übereck-Anbau an das Gebäude Saarner Str. 385 wurde im Oktober 2000 in einer Nacht- und Nebelaktion begonnen und nach Anwohnerprotesten und MBI-Anfragen wieder abgebrochen. Dann wurde die Baugenehmigung erteilt, der größte Teil der Garagen abgerissen und auf dem gerodeten, ehemals städt., Grundstück und den Garagenflächen ein kurioser Anbau hochgezogen, der u.a. die Fenster der Mieter einfach zumauerte. Als Ende Januar 2001 etliche alte Bäume in dem vom Kindergarten benutzten Garten gefällt wurden, fragten die MBI erneut im Planungsausschuss nach und sie erfuhren, dass in einer 2. Baugenehmigung der Bau von Garagen in diesem Garten genehmigt worden sei.

Daher möge die Verwaltung folgende Fragen im Zusammenhang mit dem betroffenen Waldorf-Kindergarten beantworten:

    1.)Wurde das Jugendamt bzw. das zugehörige Dezernat im Vorfeld der Erteilung der o.g. Baugenehmigung befragt, um Stellungnahme gebeten oder (einfach auch nur) zumindest informiert?

2.)  Welche Auslaufflächen sollen die Kinder des   öffentlich bezuschussten Kindergartens an der Saarner Str. in Zukunft benutzen? Garagen, Restflächen um die Gargen herum oder noch anzumietende Nachbargärten?

    3.)Inwieweit sind ausreichende Außenflächen für Kindergärten gesetzlich vorgesehen oder empfohlen? Inwieweit sind speziell die pädagogischen Ziele eines Waldorf-Kindergartens ohne ausreichende Außenfläche noch zu verwirklichen?

    4.)Wurde im vorliegenden Fall mit dem Vermieter um eine deutliche Mietminderung für den Kindergarten mit deutlich verminderter Angebotsqualität verhandelt - auch im Hinblick darauf, hiermit die Zuschüsse an den Kindergarten zu verringern?
    Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll das geschehen?

    5.)Hat die Verwaltung zu dem gesamten Vorgang im Vorfeld oder auch nach Beginn der Baumaßnahmen mit den betroffenen Eltern geführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

          

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

    Mülheim/Ruhr, den 26.01.01

    Ankündigung,

an den Vorsitzenden des Planungsausschusses, Herrn Wiechering und an die Baudezernentin,  Frau Sander

Die MBI werden im Planungsausschuss am 30.01.2001 unter TOP 2: Fragestunde für Mitglieder des Ausschusses folgende Fragen stellen:

Betr.: Baustelle Saarner 385/Ecke Steinbruchstr.

Vor kurzem wurden in dem Garten des Grundstücks Saarner Str. 385 mehrere große alte Bäume gefällt. Angeblich sollen dort Garagen entstehen für den im Bau befindlichen Anbau des Hauses mit 4 ETW auf dem ehemaligen städtischen Randgrundstück.

Bis vor kurzem wurde der Garten als Außenbereich von dem im Haupthaus befindlichen Kindergarten benutzt. Deshalb unsere Fragen zu dem gesamten Vorgang:

  • Wurde die Fällung der Bäume beantragt und genehmigt?
  • Gibt es eine Baugenehmigung für die Garagen? Wenn ja, wurde das Einverständnis der anderen Anlieger eingeholt? Handelt es sich dabei um eine Nachtragsgenehmigung oder um die ursprüngliche Baugenehmigung? Gab es ggf. in verschiedenen Genehmigungen unterschiedliche Flächenbedarf für Abstellflächen von Autos.
  • Sollen Ersatzflächen für den Kindergarten bereitgestellt werden? Wenn ja, welche und wo (im Haus, einer Garage oder im Freien)? Wenn nein, warum nicht und ist das zulässig? 

Damit die Verwaltung sich auf die Frage vorbereiten kann, schicken wir diese vorab.

i.A. der MBI-Fraktion:                L. Reinhard, Fraktionssprecher

    Mülheim, den 16. Oktober 2000

    An den Vorsitzenden des Umweltausschusses, Herrn Fuß
    nachrichtlich an die zuständige Dezernentin, Frau Sander

    Betr.: Aktuelle Fragestd. für Mitglieder des Umweltausschusses bzw. des Werksausschusses Grün und  Wald am Di., dem 17.10.00

    Unter TOP 2 der morgigen Sitzung werden wir zu der Ende letzter Woche begonnenen Baustelle an der Saarner Straße 385, Ecke Eingang zum Fußweg entlang der Bahnlinie  folgende Fragen stellen:

1.Ist die Fällung mehrerer großer Bäume beantragt und genehmigt worden? Wenn nein, welche Maßnahmen würden in einem solchen Falle setens der Verwaltung ergriffen?

2.Wenn ja, welche Ersatzpflanzungen sind wo vorgesehen? Sind diese ggf. bei der Fällgenehmigung bereits festgeschrieben worden?

3.Ist der Verwaltung bekannt, ob die Baustelle inzwischen stillgelegt worden ist? Wenn ja, warum?

    Wir schicken die Fragen vorab in der Hoffnung, dass es der Verwaltung noch möglich ist, Nachforschungen anzustellen und bereits im Ausschuss Antworten zu geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. der MBI-Fraktion:        Lothar Reinhard, Fraktionssprecher