Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zur MBI-Startseite5.6.08: Anfrage für den Planungsausschuss am 17.6.08 zur Änderungen der Strecken der Straßenbahnlinien 110 und 104. Die Straßenbahnlinie 110 fährt
nicht mehr zum Flughafen durch. Die Fahrgäste müssen am Hauptfriedhof in die Linie 104 umsteigen, die bislang nur bis zum Friedhof fuhr. Nun hat sie die Aufgabe der 110 übernommen, verbunden allerdings mit
zusätzlicher Wartezeit für viele Menschen. Die Verwaltung bzw. die MVG soll darlegen, aus welchen Gründen diese Änderung vorgenommen wurde und was in Zukunft für diese Strecken geplant ist. Vorschlag für die BV 1 am 12.3.02 zum Thema Linie 110, verschoben bis auf die Sitzung am 3.6 02 und dort nicht
beantwortet, weiter unten auf dieser Seite. 2.7.02: im Planungsausschuss wird das unausgegorene ÖPNV-Konzept
ziel- und perspektivlos behandelt, der MBI-Antrag, die Linie 110 nicht zu kappen, nicht abgestimmt. Kurzum: das
Betriebekonzept in der vorligenden Form ist tot, nachdem es nach 2 MBI-Anfragen im März zu Speldorf und zur 110 zur Überarbeitung zurückgezogen wurde. Es wurde dann aber nicht überarbeitet, sondern in der
Januarfassung erneut vorgelegt. 10. Juni 02: In der BV 3 wurde das Betriebekonzept (Übersicht zu MBI-Aktivitäten dazu)
mit der Ausdünnung der Fahrpläne über Schwachverkehrszeiten(SVZ) verschoben auf nach den Sommerferien. Die Anfrage der umweltpolitischen
MBI-Sprecherin H. Godbersen
brachte ans Licht, dass für Speldorf-Süd massive Verschlechterungen zu erwarten wären. Nachdem auch in der BV 1 letzte Woche die MBI- Frage nach evtl. Rückzahlung für die
Beschleunigungsmaßnahmen bei der 110
bei Stillegung in den SVZ nicht beantwortet werden konnte, ist das Betriebekonzept de facto tot!Die
Bürgeranfrage der umweltpolitischen MBI-Sprecherin H. Godbersen zu den Linien 122 und 124
und die unten stehende Anfrage der MBI-Vertreterin in der BV 1 zur Linie 110 führten dazu, dass das geänderte ÖPNV-Betriebekonzept erst einmal zur Überarbeitung zurückgezogen wurde. Deshalb stellten die MBI danach im Planungsausschuss den
Antrag, in den
Problembereichen ersteinmal Bürgerversammlungen, Workshops o.ä. durchzuführen, um Anregungen und Bedenken der Bürger in die Überarbeitung einzubeziehen. Mülheim, den 27.6.02 Antrag zu TOP 7 „Betriebskonzeption ÖPNV- Zwei unabhängige Netze für die Hauptverkehrszeit und die Schwachverkehrszeit (SVZ)- V 02/0092-01“ des
Planungsausschusses am 2.7.02 TO: Öffentlich Betriebskonzeption für die Straßenbahnlinie 110 Die Verwaltung möge
darstellen, welche Konsequenzen die vorgelegte Betriebskonzeption für den ÖPNV für die Förderungsfähigkeit des Beschleunigungsprogramms der Straßenbahnlinie 110 hat und ob evtl. Fördergelder zurückgezahlt
werden müssten.Der Planungsausschuss möge beschließen, zu gewährleisten, dass eine durchgehende Verbindung von Stadtmitte nach Styrum auch in den Schwachverkehrszeiten bleibt. Begründung:
In der neuen Betriebskonzeption für den ÖPNV ( DS V 02/0092-01) ist vorgesehen, die Straßenbahnlinie 110 abends ab 20 Uhr, samstags ab 17 Uhr und sonn-und feiertags teilweise durch Busse zu ersetzen, die
zudem nur alle ½ Stunde fahren sollen. Vor wenigen Jahren erst ist für die Linie 110 ein mit Landesmitteln gefördertes Beschleunigungsprogramm durchgeführt worden. Für ca. 500 000 Euro pro Haltestelle wurden
Bahnsteige in die Mitte verlegt, höher gelegt und anderes mehr. Die Maßnahmen wurden damals zu 90% vom Land gefördert. Bevor jetzt die Haltestellen teilweise aus der Nutzung herausgenommen werden, muss mit
dem Land geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen (ursprüngliches und noch gültiges Betriebskonzept) damals Fördermittel gewährt wurden und wie sich ggfs. die veränderte Nutzung auf die
Zuschussfähigkeit, auch im Nachhinein, auswirkt. Nach dem neuen Konzept gäbe es keine durchgehende Verbindung mehr von Stadtmitte bzw. den übrigen Stadtteilen nach Styrum. Das ist für den
bevölkerungsreichen Stadtteil unzumutbar und würde nur zu einer weiteren Verlagerung des Verkehrs auf den MIV führen, was weder umweltpolitisch tragbar noch wirtschaftlich sinnvoll wäre.
Angebotsverschlechterungen sind kein Mittel, die Defizite im ÖPNV zu verringern. Der Versuch, die Schwachverkehrskonzepte in dieser Form auch im Verkehrsvertrag mit der MVG zu verankern, setzt
verkehrspolitisch falsche Signale und widerspricht zudem den Beschlüssen zum Klimaschutzkonzept der Stadt Mülheim. L.Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss Mülheim, den 25.2.02 Vorschlag für die Bezirksvertretung 1 am 12.3.02 TO: Öffentlich Betriebekonzeption für die Straßenbahnlinie 110
Die Verwaltung möge darstellen, welche Konsequenzen die
vorgelegte Betriebskonzeption für den ÖPNV
für die Förderungsfähigkeit des Beschleunigungsprogramms der Straßenbahnlinie 110 hat und ob evtl. Fördergelder zurückgezahlt werden müssten.Begründung: In der neuen Betriebskonzeption für den ÖPNV (
DS V 02/0092-01) ist vorgesehen, die Straßenbahnlinie 110 abends ab 20 Uhr, samstags ab 17 Uhr und sonn-und feiertags teilweise durch Busse zu ersetzen, die zudem nur alle 1/2 Stunde fahren sollen. Vor
wenigen Jahren erst ist für die Linie 110 ein mit Landesmitteln gefördertes Beschleunigungsprogramm durchgeführt worden. Für ca. 500 000 Euro pro Haltestelle wurden Bahnsteige in die Mitte verlegt und höher
gelegt und anderes mehr. Die Massnahmen wurden damals zu 90% vom Land gefördert. Bevor jetzt die Haltestellen teilweise aus der Nutzung herausgenommen werden, muss mit dem Land geklärt werden, unter welchen
Voraussetzungen (ursprüngliches Betriebskonzept) damals Fördermittel gewährt wurden und wie sich ggfs. die veränderte Nutzung auf die Zuschussfähigkeit, auch im Nachhinein, auswirkt.
i.A der MBI: A. Klövekorn, Bezirksvertreterin
12.3.02: Auf der Sitzung der BV1: Vorsitzender Fessen verschob den Vorschlag, da das Betriebekonzept in der nä. Sitzung behandelt werde. Alle anderen nickten das ab. 3.6.02: Die Fragen wurden nur vage beantwortet: “Wenn kein
Nutzer geschäadigt wird, sind die Fördergelder nicht bedroht” und auf Nachfrage der MBI-Vertreterin litaneiartig immer dieser Spruch! Deshalb der Antrag an den Planungsausschuss (s.o.) |