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7.12.00: MBI-Presseerklärung zum endgültigen Todesurteil für 135 Bäume: “Letzter Versuch gescheitert - Aus für alle Pappeln rund um das Filetstück des Kasernengeländes”

27.10.00: Anfrage an die BV 1 vom  09.11.2000 zu den Pappeln auf dem ehemaligen Kasernengelände weiter unten auf dieser Seite

Mülheim, 5.4.02

Antrag für die Bezirksvertretung 1 am 29.04.02  TO: Öffentlich
(zugehörige Presseerklärung:
“Auch Pappeln sollten nicht zum Freiwild werden!”)

Fällung von Pappeln auf dem ehem. Kasernengelände

Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre zu Beginn der Osterferien in den lokalen Medien geäußerte Auffassung zu begründen und zu erläutern

  • dass jetzt alle restlichen  Pappeln auf dem ehem. Kasernengelände als so krank eingestuft werden, dass sie sofort gefällt werden müssten
  • dass die Bäume überhaupt eine Gefahr darstellen, obwohl weder genutzte Grundstücke noch Wege in der Nähe sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der gleichzeitigen und sofortigen Fällung aller restlichen Pappeln auf dem ehem. Kasernengelände aufzugeben und stattdessen ein Konzept vorzulegen, wie die Bäume nach und nach ersetzt werden können.

Begründung:

Nachdem in 2001 schon etwa 130 zumeist gesunde Pappeln auf dem Kasernengelände gefällt wurden, stehen jetzt auch noch die restlichen Bäume zur Fällung an mit der Begründung, sie seien krank und stellten daher eine Gefahr dar. Es ist nicht nachvollziehbar, wer durch die Bäume gefährdet werden soll, da es weder genutzte Grundstücke noch Wege in der näheren Umgebung der Pappeln gibt. Die Bäume haben an dieser Stelle einen landschaftsprägenden Charakter, ein plötzlicher "Kahlschlag" wäre sehr auffällig und störend. Nicht zufällig waren diese Bäume auch von Bedeutung in dem Wettbewerb zur Umnutzung des Kasernengeländes. Außerdem haben auch Pappeln in dieser Anzahl und Größe eine Funktion für die Tierwelt und sollten daher nur allmählich ersetzt werden.

Mülheim, den 5.04.02: i.A der MBI: A. Klövekorn, Bezirksvertreterin

Mülheim/Ruhr, den 27.10.00

Anfrage an die BV 1 vom  09.11.2000   Tagesordnung: Öffentlich

Betr.: Pappeln auf dem ehemaligen Kasernengelände

Die Verwaltung möge folgende Fragen beantworten:

  1. Wieso wurde die Bezirksvertretung nicht zu einem früheren Zeitpunkt zu der geplanten Fällung aller Pappeln  informiert oder beteiligt? Warum wurden die Mitglieder der Bezirksvertretung nicht zu dem Ortstermin am 27.10.00 für den Umweltausschuss hinzugeladen?
  2. Wer hat wann und warum und vor allem zu diesem Zeitpunkt das Gutachten zur Fällung der Pappeln in Auftrag gegeben? Wieviel hat das Gutachten gekostet?
  3. Nach welchen Kriterien wurde die stichprobenartige Auswahl von 15 untersuchten Pappeln vorgenommen? Wenn von 15 untersuchten Pappeln lediglich 4 nicht mehr bruchsicher sein sollen und somit eine potentielle Gefährdung darstellen sollen, stellt dann die Empfehlung alle 135 Pappeln zu fällen eher eine Maßnahme unter dem Gesichtspunkt ökonomischer Arbeitsmethoden oder eine zur Pflege des Baumbestandes und des Landschaftsbildes dar?
  4. kann es möglich sein - da im Gutachten die Empfehlung alle 135 Pappeln zu fällen eher aufgrund einer Kostenabwägung zwischen dem Wert der lediglich hochgerechneten ungeschädigten Bäume und den Kosten weiterer Untersuchungen ausgesprochen wird und jegliche alternative Maßnahmen zur Pflege von Baumbestand und Landschaftsbild völlig fehlen -  dass der Auftrag zum Gutachten eher unter der Option ökonomischer Abwägung erteilt wurde?
  5. Wie erklärt sich der Widerspruch aus der behaupteten Dringlichkeit aus Sicherheitsgründen für die Fällung aller Pappeln zu dem Umstand, dass die akute Gefährdung erst jetzt auftritt? Gab es eine Gefährdung schon seit geraumer Zeit und warum ist dann nichts unternommen worden oder hat sich die Gefährdung praktisch zum Zeitpunkt der Begutachtung eingestellt? Wie ist die im Gutachten ebenfalls zur Begründung der Fällempfehlung bezeichnete "Verkehrssicherheit an künftig noch exponierten Standort" zu verstehen? Wer oder was ist tatsächlich gefährdet bzw. in Zukunft gefährdet und gibt es Unterschiede im Gefährdungsgrad bei einzelnen Pappelreihen?
  6. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für ein "sanfteres" Sanierungskonzept", bei dem nur nachweislich nicht mehr pflegefähige und akut bruchgefährdete Pappeln entfernt werden, geschädigte, aber nicht akut bruchgefährdete Bäume gepflegt und unterstützt werden und sukzessive durch neue Pappeln oder gleichwertige Baumarten im Sinne eines zu erhaltenden Landschaftsbildes ersetzt werden?
  7. Der 1. Preisträger des städtischen Wettbewerbs zur Neubebauung des ehem. Kasernengeländes hatte als wesentlichen Aspekt seiner Planung den Erhalt des Gesamtbildes des Kasernengeländes hervorgehoben. Wie gedenkt die Verwaltung diesen Grundgedanken des Gesamtkonzepts umzusetzen, wenn sie gleichzeitig die Fällung aller 135 Pappeln anstrebt?

i.A. der MBI-Fraktion:       A. Klövekorn, Bezirksvertreterin