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aktuelle und laufende MBI-Anfragen/-Anträge

Mülheim, den 16.02.2001

Anfrage an die BV II am 01.03.01

Betr.: Grünbeseitigung im Bereich der Gustav-Heinemann-Gesamtschule

Auf dem Gelände der Gustav-Heinemann-Gesamtschule und der zugehörigen Sportanlagen wurden diverse Bäume, Büsche, Bodendecker und auch Hecken radikal entfernt, die Flächen sollen zur Verhinderung neuen Grünbewuches mit Mulch oder Rasen bedeckt werden. Die Verwaltung möge hierzu folgende Fragen beantworten:

  1. Wer hat diese Maßnahme mit welcher Begründung veranlasst, welche Stelle hat dies genehmigt?
  2. Waren hierbei Bäume oder Pflanzen betroffen, für die eine Ersatzmaßnahme vorgeschrieben wurde? Wenn ja, an welcher Stelle?
  3. Trifft es zu, dass die Grünbeseitigung durchgeführt wurde, um Folgekosten für die Grünpflege zu sparen?
  4. Ist das Aufbringen von Mulchdecken auf Teilen von Schulhöfen erlaubt? Wenn ja, trifft dann die Vermutung zu, dass die Mulchteile durch Begehung z. B. von Schüler/innen auch in das Schulgebäude hereingetragen werden können?
  5. Wurde die Grünbeseitigung mit der zuständigen Schulleitung und eventl. dem Schulverwaltungsamt abgesprochen zur Abklärung oder Vermeidung ökologischer Schäden (z.B. Hecken) aber auch pädagogischer Folgen z. B. des erwiesenen Zusammenhangs von betonierten und verödeten Schulaußenflächen und zunehmendem Vandalismus?

i.A. der MBI-Fraktion: Marianne Weßling, Mitglied der BV 2