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Vorschlag zu einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der BV II zur Problematik „Tagebruch Mühlenstr.weiter unten

2.3.06: Anfrage an die BV 2 am 14.3.06, ob es für den Tagebruch Mühlenstr. ein hydrologisches Gutachten über (durch die Verpressung) entstandene Veränderung der Grundwasserströme gibt und welche Kosten eventuell auf die Stadt oder die Anlieger zukommen

Mülheim, 20.10.05

Antrag an den Hauptausschuss am 24. 11.05, den Finanzausschuss am 28.11.05 und den Rat der Stadt am 01.12.05

Betr.: Tagesbruch Mühlenstraße und seine Folgeschäden

Hauptausschuss und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt zu beschließen:

Die Stadtverwaltung richtet einen „Feuerwehrtopf“ in Höhe von 50.000 Euro ein, der als überbrückende Maßnahme bei finanziellen Schäden einspringt, die durch den Tagebruch Mühlenstraße und dessen Folgeschäden entstanden sind, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.

Begründung

Die durch den Tagebruch Mühlenstr. und seine Folgeschäden (Verfüllung des Abwasserkanals, Bergschäden) betroffenen Bürger, haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen bis zur Klärung

( die u. U. mehrere Jahre dauern kann) ihrer Schadensansprüche schnell geholfen wird.

Zur Finanzierung dieses Hilfefonds können erst einmal Mittel aus der Planung für „Ruhrbania“ abgezweigt werden.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

28.10.05: Die Stadt teilte über Presse mit, der von den MBI beantragte Feuerwehrtopf von 50.000 Euro für die Schäden durch den Tagesbruch Mühlenstr. bei Privatleuten einzurichten, sei “unrealistisch“ und “könne nicht Aufgabe der Stadt sein.“. Die WAZ weiter: “Zum Vergleich zieht die Verwaltung zum Beispiel Unfälle auf öffentlichen Straßen heran. Wiebels: Auch hier kommt niemand auf die Idee, einen städtischen Feuerwehrtopf einzurichten, bis die Haftungsfrage zwischen den Unfallgegnern geklärt ist.“

Genau, ob Fahrer X dem Fahrer Y die Vorfahrt geschnitten hat, interessiert die Stadt anscheinend genauso wenig wie die Frage, ob wegen dem durch Beton verstopften städtischen Kanal z.B. Keller unter Wasser gesetzt werden. Die Stadt Mülheim fühlt sich für ihre Bürger anscheinend nicht zuständig, solange das nicht einklagbar ist. Armes Mülheim!

Mülheim, 20.10.05

Vorschlag der MBI-Fraktion in der BV II an alle anderen Fraktionen in der BV II
in ( .. ) ursprünglicher MBI-Text,
in rot die Änderungen anstelle

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der BV II zur Problematik „Tagesbruch Mühlenstr.“

Die BV II empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen:

  1. zum Zwecke der bürgernahen Betreuung, für die restliche Dauer der dortigen Maßnahme, eine Beratungsstelle (im Bereich) an der Mühlenstr. einzurichten, um die Bewohner und Betroffenen ortsnah zu unterstützen. Für diese Beratungsstelle ist ein fester Ansprechpartner zu benennen.
  2. Die (Stadtverwaltung) „Verfahrensbeteiligten“ (nicht die Stadt) richtet zur Überbrückung einen Hilfefonds ein, der zur finanziellen Beseitigung der aufgetretenen Schäden einspringt, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist.
  3. Die Stadtverwaltung genehmigt keine Bauvorhaben mehr, die im Bereich der ehemaligen Zeche „Vereinigte Sellerbeck“ liegen, bis eindeutig feststeht, dass in diesem Bereich die Standsicherheit geklärt ist.

Begründung:

Bei der Bürgerinformationsveranstaltung der BV II, am 18.10.05 in der Markuskirchengemeinde, hat sich gezeigt, dass großer Bedarf an Information und Beratung vorherrschte - vom Verfassen einer Schadensaufstellung, über Anträge auf Schadenersatz bis hin zu der Frage nach dem richtigen Ansprechpartner. Hier hat auf Grund der ungeklärten Rechtslage, unseres Erachtens nach, die Stadtverwaltung ihren Bürgern und Steuerzahlern eine Bringpflicht.

(Diese Bring- und Fürsorgepflicht erfordert auch, dass in diesem speziellen Fall) Durch diese Koordination soll auch ein Hilfefonds eingerichtet wird, der verhindert, dass die Betroffenen ( durch Tagebruch sowie Verfüllung des Abwasserkanals und deren Folgeschäden ) in eine finanzielle Notlage geraten, die sie nicht verschuldet haben.

Wie sich an dem jetzt aufgetretenen Ereignissen zeigt, hätte in der Hanglage zum Horbachtal keine Baugenehmigung erteilt werden dürfen. Um weitere derartige Schäden, mit eventuellen Schadensersatzansprüchen an die Stadt, zu vermeiden, ist für den ganzen Einzugesbereich der ehemaligen Zeche „Vereinigte Sellerbeck“ keine Baugenehmigung mehr zu erteilen und zwar bis endgültig feststeht, dass eine Standsicherheit des Baugrunds eindeutig gegeben ist.

Friedel Lemke,   Fraktionssprecher