Mülheim, den 18.05.2005 Antrag an die Bezirksvertretung 3 am 02.06.2005 TO: öffentlich
Verkehrsberuhigung der Karlsruher Straße zwischen Duisburger- und Saarner Straße
Beschlussvorschlag:
- Durchfahrtverbot für LKW und
- Einrichtung einer Tempo-30-Zone
Begründung:
Die Karlsruher Straße führt durch ein dirchtbesiedeltes Wohngebiet, in dem auch viele Kinder wohnen. Dementsprechend wird die Straße oft für den Weg zum Kindergarten,
Spielplatz und Schulen von Kindern überquert.
Obwohl es keinerlei verkehrliche Notwendigkeit gibt, wird die Karlsruher Straße von zahlreichen LKW genutzt. Damit der LKW –Verkehr über die
vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen fließen kann, halten wir ein LKW-Durchfahrverbot für die Karlsruher Straße für zwingend notwendig.
Die Straßenführung und Breite der Karlsruher Straße führt weiterhin zu
überhöhter Geschwindigkeit.
Ergänzend zu den bereits in den benachbarten Straßenzügen sowie der Verlängerung der Karlsruher Straße bis zum Blötter Weg eingerichteten Tempo-30-Zonen halten wir es daher für
sinnvoll, die Verkehrsgeschwindigkeit auf der Karlsruher Straße für diesen Bereich auf 30 km/Std. zu begrenzen.
Gesine Schloßmacher