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Mülheimer Bürgerbegehren

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chronologisch aufgelistete MBI-Anträge zu Bürgerbegehren bzw. -entscheiden,
weiter unten und
von hier per Link direkt erreichbar

Mülheimer Bürgerbegehren

“Stopp den Ausverkauf: Mülheim bleibt unser!“
 
 9. September 2007: Bürgerentscheid gegen weitere Privatisierung in Mülheim
12.August: Bürgerentscheid
gegen weitere Privatisierung in Essen!
Erfolgreicher Bürgerentscheid vom 27. Feb. 2005 lief 2007 aus, MBI-Antrag auf
Erneuerung durch Ratsbürgerentscheid jämmerlich weggestimmt
Bürgerbegehren zur Erneuerung des Bürgerentscheids erfolgreich!

 Einwohnerantrag gemäß §25 GO NRW,
um die
Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Stand von Anfang 2006 zurückzusetzen. Unterschriftenliste als (12 KB) - Juli 06

Bürgerversammlung Bürgerbegehren zu Ruhrbania?am 10. Februar 2006. Einladung als (19 KB). Ablaufschema für ein initiierendes Bürgerbegehren
Bürgerbegehren der BI Ostruhranlagen zur Frage: ”Sollen die Parkanlage „Ost-Ruhranlage“ und Flächen der Ruhrstraße vollständig im Besitz der Stadt Mülheim bleiben?” Unterschriftenliste als (12 KB).

Bürgerbegehren unzulässig?
Unzulässige Einmischung in das Bürgerbegehren genau wie 2003
Stellungnahme der Initiatoren dazu:
”Jetzt erst recht! Wir sind das Volk!”
Sagenhafte 12.000 Unterschriften in 4 Wochen!
Rat lehnt Zulässigkeit ab: kein Ruhmesblatt!
Antrag für einen
Ratsbürgerentscheid zu den Ostruhranlagen weiter unten

“Stopp den Ausverkauf: Mülheim gehört uns!“
Erfolgreicher Bürgerentscheid am 27. Feb. 2005 zur Frage:
Soll die Stadt Mülheim es in Zukunft unterlassen, bei der Gründung neuer bzw. Änderung bestehender Gesellschaften im Bereich der Daseinsvorsorge (....) Gesellschaftsanteile an Private zu übertragen?
Offizielles Begleitschreiben zum Bürgerentscheid mit Stellungnahmen der OB, der Initiatoren und aller Fraktionen als (130 KB)
Sondersitzung des Hauptausschusses am 13. Jan. 05 auf MBI-Antrag hin u.a. mit
Antrag auf mehr Wahllokale beim Bürgerentscheid am 27. Feb. 05

Nov. 03 bis Feb. 04
Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren als (26 KB)
Das letzte der Mülheimer Bürgerbegehren?
Wie Bürgerbegehren und -willen unmöglich gemacht werden können, oder Chronologie zu Tiefschlägen, Unfairness und Bürgermißachtung als (49 KB) - Feb. 04

April bis Juli 01: Bürgerbegehren zur Öffnung des Freibad Styrum

Mai bis Nov. 2000: Bürgerbegehren gegen die Schließung der Stadtteilbüchereien
und
MBI-Ratsanträge dazu

 

MBI-Anträge zu Bürgerbegehren/-entscheiden auf dieser Seite
aus der Auflistung per Link jeweils direkt erreichbar

 

Mülheim, den 09.06. 2007

Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim/Ruhr am 14. Juni 2007

zu TOP 5.1 b) „Bürgerbegehren „Mülheim bleibt unser“ – Entscheidung des Rates der Stadt in der Sache – Vorlage: V 07/0483-01“

Durchführungsbedingungen eines Bürgerentscheids am 9. Sept. 2007

Für den Fall, dass der Rat der Stadt der ersten Alternative aus dem Beschlussvorschlag in V 07/0483-01 b) mehrheitlich zustimmt und damit dem Bürgerbegehren nicht entspricht, wird der 9. September als Tag der Abstimmung per Bürgerentscheid festgelegt.

Für diesen Fall wird hiermit beantragt zusätzlich zu beschließen:

Der Bürgerentscheid zur weiteren Privatisierung im Bereich der Daseinsvorsorge am 09. Sept. 2007 wird unter den gleichen Bedingungen durchgeführt wie Kommunalwahlen, d.h. mit denselben Wahllokalen wie bei den Kommunalwahlen im September 2004, sowohl von der Anzahl wie von der Lokalität her.

Begründung:

Da das zu erreichende Quorum für den Bürgerentscheid mit 20 % aller Wahlberechtigten sehr hoch gesteckt ist, sollten nicht auch noch die Durchführungsbestimmungen den Erfolg des Bürgerentscheids zusätzlich erschweren ( Man bedenke, dass viele Oberbürgermeister/innen mit 20 - 30 % aller Stimmen gewählt wurden, einige sogar von weniger als 20%).

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

 

Mülheim, den 30.11.2006

Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 14. Dezember 2006
TO öffentlich

Ratsbürgerentscheid zur Wiederholung des nur bis 27.02.07 gültigen Bürgerentscheids gegen weitere Privatisierung

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr möge beschließen:

Zu der Frage: “Soll die Stadt Mülheim es in Zukunft weiterhin unterlassen, bei der Gründung neuer bzw. Änderung bestehender Gesellschaften im Bereich der Daseinsvorsorge Gesellschaftsanteile an Private zu übertragen?“ wird erneut ein Bürgerentscheid durchgeführt. Die Verwaltung wird angewiesen, alles Notwendige dafür in die Wege zu leiten, damit dieser vor den Osterferien 2007stattfinden kann.

Begründung:
Am 27. Februar 2005 war der Bürgerentscheid in Mülheim erfolgreich, der es der Stadt nicht erlaubt, im Bereich der Daseinsvorsorge Gesellschaftsanteile auf Private zu übertragen. Gemäß § 26 Abs. 8 GO NRW ist die Stadt Mülheim zwei Jahre an den Bürgerentscheid gebunden. Danach können neue Entscheidungen durch einen neuen Bürgerentscheid oder per Ratsbeschluss getroffen werden.

Ende Februar 2007 endet die rechtliche Gültigkeit des Bürgerentscheids und verschiedene Entscheidungen stehen im Raum, die den Bürgerentscheid berühren.

Über die Frage, ob die wahlberechtigten Mülheimerinnen und Mülheimer auch über den Stichtag 27.02.07 hinaus gegen weitere Privatisierung sind, kann man nur spekulieren. Deshalb bietet sich als demokratisch sinnvolles Vorgehen die erneute Befragung der Bürger mittels eines Bürgerentscheids an.

Um dies möglichst zeitnah nach dem Stichtag 27.2.07 durchführen zu können, bietet sich ein Ratsbürgerentscheid an. Bekanntlich fand im Frühsommer in Hamm - im Vorgriff auf die beabsichtigte Gesetzesänderung auf Landesebene – bereits der erste Ratsbürgerentscheid in NRW statt. Auch in Dortmund gab es ähnliche Überlegungen.

Insbesondere auch im Hinblick auf den besorgniserregenden Vertrauensverlust, den unsere Demokratie zuletzt auf allen Ebenen zu verzeichnen hatte, wäre ein Ratsbürgerentscheid als Neuauflage des abgelaufenen vorbeugenden Bürgerentscheids zur Privatisierung ein mutiges und wichtiges Zeichen zur Rückgewinnung von Glaubwürdigkeit der Politik insgesamt.

Wenn dann auch noch alle sich – anders als vor dem Entscheid 2005 – aktiv an den Aktionen, Diskussionen und auch dem Streit über Sinn, Risiken und Notwendigkeit von Privatisierung beteiligen, kann das die Demokratie als solche nur beleben und den Mülheimer Mitbürger/innen das Gefühl (wieder) geben, dass es vorrangig um sie geht.

Immerhin ist die Privatisierung eine sehr zentrale Fragestellung mit grundlegenden Auswirkungen in vielen Bereichen und meist für lange Zeit.

Die übergeordnete Frage von Privatisierung stellt sich im Übrigen im Jahre 2007 nicht anders als in 2005.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Da die CDU in der Ratsitzung am 14. Dezember 2006 Beratungbedarf anmeldete, wurde die Entscheidung über den Antrag auf die nächste Ratsitzung am 1.3.07 vertagt. Am 1. März beantragte sie, den Antrag von der Tagesordnung zu stimmen, weil ja bereits Unterschriften gesammelt würden. SPD und FDP stimmten mit. Auf Nachfrage sagte CDU-Heidrich, sie hätten den Antrag ansonsten abgelehnt.

Bürgerbegehren "Mülheim bleibt unser!" zur Erneuerung des Bürgerentscheids aus 2005. Unterschriftenliste als (26 KB)

Zum Thema auch:

  • Mit Volldampf in die Privatisierung von Schulen und Ruhrbania?
  • "Erneuerung des Bürgerentscheids zu Privatisierungen? " Einladung zu einer Bürgerversammung am Montag, dem 22. Jan., um 19.30 Uhr im Handelshof als (57 KB). Bürgerversammlung beschließt neues Bürgerbegehren! Beginn der Unterschriftensammlung am 10. Feb.
  • Ausgesuchte Literaturhinweise zur Privatisierungsproblematik
  • Primat des Profits: Bildungszentrum Ostend in Frankfurt/Main: Anatomie eines vermeintlich erfolgreichen Public-Private-Partnership-Modells als (75 KB) - aus W. Rügemer: Privatisierung in Deutschland
  • Thesenpapier von A. Luggenhölscher, Architekt und Stadtplaner, zu PPP, u.a. in Gladbeck, wo Hochtief für die Stadt das Rathaus baute und betreibt: "PPP=Pleiten, Pech und Pannen oder strategisch geplante Schuldenfallen zum Nutzen der Berater, Betreiber und B anken?" als (59 KB)
  • PPP - Projekte: Rechnungshöfe warnen vor langfristigen Risiken: "PPP ist keine neue Geldquelle" (Dr. Fischer-Heidelberger, Oberster Bayrischer Rechnungshof) als (164 KB)
  • Die Gemeinde Oderwitz in Sachsen geriet über ein PPP-Modell beim Sporthallenbau bereits mittelfristig in den Ruin. Der Bürgermeister klagte dann durch alle Instanzen gegen das Versagen der Aufsichtsbehörde erfolgreich auf Schadenersatz als (10 KB) - W. Rügemer in Junge Welt
  • PPP: Wenn die Zukunft Hochtief heißt .... bleibt die Demokratie auf der Strecke!
  • "Gelsenkirchen saniert Sanierer" nachzulesen über http://www.taz.de/pt/2006/12/21/a0015.1/textdruck
    und "Gelsenkirchen muss doppelt zahlen": Städteplaner Alfred Luggenhölscher warnt Kommunen vor der finanziellen Geiselhaft bei Privatunternehmen, als (19,2 KB) - TAZ 21.12.06
  • Feb. 07: Privatisierungsreport 3 des Hauptvorstands der GEW –Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Titel: Unternehmen Schule: Von Billig-Lehrern, Schülerfirmen und Public Private Partnership. Kapitel: Public Private Partnership (PPP) im Schulwesen mit der Überschrift „… in krassem Widerspruch zum Gemeinwohl ...“ auf S. 39 bis 55 des Reports nachzulesen als (75 KB)
  • Privatisierung öffentlicher Aufgaben – Gefahren für die Steuerungsfähigkeit von Staaten und für das Gemeinwohl? Vortrag von Dr. Siegfried Broß, Richter des Bundesverfassungsgerichts und Honorarprofessor an der Universität Freiburg und Vorsitzender des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission, am 22. Januar 2007 in Stuttgart als (30 KB)
  • 2. März 07: Vom Mieter zum Käufer! Die Stadt Velbert kauft einen Teil der Rathaus-Arkaden für über fünf Mio. Euro vorzeitig zurück. Kämmerin: "Das ist eindeutig wirtschaftlicher." Von Velbert lernen, heißt Schluss mit PPP! WAZ-Artikel als (26 KB)

 

   Mülheim, den 11. September 2006

Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 21.09.06   TO öffentlich

Ratsbürgerentscheid zur geplanten Ruhrpromenade

Bekanntlich wurde vor kurzem in Hamm - im Vorgriff auf die beabsichtigte Gesetzesänderung dazu auf Landesebene - der erste Ratsbürgerentscheid in NRW durchgeführt. Auch in Dortmund gab es bereits ähnliche Überlegungen.

Das Projekt Ruhrbania-Ruhrpromenade wird in der Mülheimer Bevölkerung sicherlich sehr kontrovers gesehen. Als die Unterschriftenaktion für das Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Flächen von Ostruhranlagen und Ruhrstraße begann, betonten die Vertreter aller Parteien, dass die Frage nicht vor Gericht entschieden werden dürfe. SPD, CDU und FDP starteten eine Informationsoffensive. Dann wurde aber die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens von der Ratsmehrheit abgelehnt und das ganze ging doch zum Gericht. Die Stadt hat inzwischen auch noch ein externes Rechtsanwaltsbüro beauftragt.

Unabhängig von der Frage, wie man/frau zur geplanten Ruhrpromenade und dem neuen Stadtquartier steht, macht es Sinn, die Meinung der Mülheimer Bevölkerung in einem Bürgerentscheid zu befragen und die Mülheimer Bevölkerung über ein derart einschneidendes Projekt entscheiden zu lassen. Nur so kann entweder die Akzeptanz für das Projekt dauerhaft sichergestellt werden oder aber weitere kostspielige Planungen und Aktivitäten frühzeitiger beendet werden.

Wie sich bei der Unterschriftensammlung gezeigt hat, gibt es Skeptiker und Gegner der Ruhrpromenade in ausnahmslos allen politischen Parteien.

Wenn also bis zur nächsten Kommunalwahl versucht wird, mit den gegebenen Ratsmehrheiten möglichst viele Bausteine des umstrittenen Projekts umzusetzen, so wird die nächste Wahl eine Wahl Pro und Contra Ruhrbania. Das aber sollte nicht die Wahlen dominieren. Dies kann auch nicht im Interesse von SPD, CDU und FDP sein.

Auch deshalb würde es dem Rat gut anstehen, von sich aus einen Bürgerentscheid jetzt in die Wege zu leiten und die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Das wäre ein großer Schritt, das Vertrauen der Bürger in ihre gewählten Vertreter/innen zu stärken und in vielen Fällen auch zurück zu gewinnen. Deshalb beantragen wir:

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr möge beschließen:

Zu der Frage, ob auf den Flächen von Ruhrstraße und Ostruhranlagen ein neues Quartier mit Hafenbecken, Promenade und Gebäuden entstehen soll, wird ein Bürgerentscheid durchgeführt. Die Verwaltung wird angewiesen, alles Notwendige dafür in die Wege zu leiten, damit dieser spätestens im Frühjahr durchgeführt wird.

Die jetzt begonnen Verkehrsumbaumaßnahmen präjudizieren zum allergrößten Teil nichts, weder für noch gegen die Ruhrpromenade. Das o.g. Gerichtsverfahren würde obsolet, womit auch das Risiko für die Stadt, evtl. vor den Kommunalwahlen noch gerichtlich zu einem Bürgerentscheid gezwungen zu werden, deutlich reduziert wird.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

Dieser MBI-Antrag, einen Ratsbürgerentscheid wie in Hamm zur geplanten Ruhrpromenade bis spätestens nächstes Frühjahr zu beschließen, wurde in der Ratsitzung am 21. Sept. 06 jämmerlich abgebügelt. CDU-Heidrich beendete die begonnene Aussprache zu dieser grundlegenden Demokratiefrage per Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte. ("Wir sollten im Rat nicht dauernd über Ruhrbania debattieren"). SPD, CDU, FDP und Grüne(!!) stimmten dann dagegen, dass die Mülheimer über die Zukunft ihrer Stadt entscheiden können sollten!

NRZ - Das Land, 30.9.06: "Vorbildlich: Die Stadt Mülheim war beim Entscheid zum Projekt „Ruhrbania" sehr bürgerfreundlich." Wie bitte? Schade nur, dass der nette Gag der NRZ nicht zum 1. April einfiel.

 

Mülheim, den 11. Juli 2006

Antrag an die Sondersitzung des Rates der Stadt Mülheim am 31. Juli 2006

zum Tagesordnungspunkt
"Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder sowie Änderung der Satzung für die Einrichtungen des Jugendamtes der Stadt Mülheim an der Ruhr - Änderung der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und in außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen“
Tagesordnung: Öffentlich

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt möge beschließen, zu diesem Tagesordnungspunkt einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Elterninitiative EFM (Elternnetzwerk familien-freundliches Mülheim) Rederecht zu gewähren.

Begründung

Nachdem die Reaktionen auf den Beschluss vom 13. Juni hohe Wellen geschlagen haben, wurde die Sondersitzung des Rates anberaumt. Ein Kritikpunkt war, dass der Juni-Beschluss über den Köpfen der Betroffenen hinweg gefasst wurde.

Auch deshalb wäre es mehr als eine faire Geste, wenn der Rat jetzt in der Sondersitzung einem/einer Elternvertreter/in Rederecht erteilen würde.

Lothar Reinhard, MBI-Fraktionsvorsitzender

 

Mülheim, den 22.3.2006

Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 6. April 2006

zum Tagesordnungspunkt „Bürgerbegehren zum Erhalt der Ostruhranlagen“
Tagesordnung: Öffentlich

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt möge beschließen, auch zum Unterpunkt „Zulässigkeit des Bürgerbegehrens“ einem Vertreter bzw. der Vertreterin der Initiatoren des Bürgerbegehrens Rederecht zu gewähren.

Begründung

Nachdem die Verwaltung etwas vorschnell eine Haltung zur Frage der Zulässigkeit in die Öffentlichkeit getragen hat, gebietet es alleine schon die Fairness, dass die Initiatoren als Stellvertreter von vielen tausend Unterzeichnenden, die zu einem großen Teil trotz der Verwaltungsmeinung unterschrieben, Stellung beziehen können.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 21.12.04

Antrag für die Sondersitzung des Hauptausschusses im Januar 2005
TO: Öffentlich

Betr.: Durchführungsbedingungen des Bürgerentscheids am 27. Februar 2005

Der Hauptausschuss möge wegen Eilbedürftigkeit gemäß §60, Abs.1 GONRW beschließen:

Der Bürgerentscheid zur weiteren Privatisierung im Bereich der Daseinsvorsorge am 27. Feb. 2005 wird unter den gleichen Bedingungen durchgeführt wie Kommunalwahlen, d.h. mit denselben Wahllokalen wie bei den Kommunalwahlen im September, sowohl von der Anzahl wie von der Lokalität her.

Begründung:

Da das zu erreichende Quorum für den Bürgerentscheid mit 20 % aller Wahlberechtigten sehr hoch gesteckt ist, sollten nicht auch noch die Durchführungsbestimmungen den Erfolg des Bürgerentscheids zusätzlich erschweren ( Man bedenke, dass viele OB`s auch nur 20 - 30 % aller Stimmen bekamen ).

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 03.07.01

Antrag an den Rat der Stadt in seiner außerordentlichen Sitzung am 04.07.01  TO: Öffentlich

Antrag zu TOP 1: Bürgerbegehren gegen die Schließung des Freibades Styrum

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Damit alle Initiatoren das Bürgerbegehren gegen die Schließung des Freibades Mülheim-Styrum zurückziehen können und dürfen, verpflichtet sich die Stadt Mülheim, das Freibad Styrum zur Badesaison 2002 ohne Wenn und Aber zu öffnen und den langfristigen Fortbestand des Freibades Mülheim-Styrum in seiner bisherigen Nutzung zu sichern.

Begründung:

Die Beschlußvorlage V01/0558-01, nach der der Rat den sog. Kompromiss zwischen OB und einem Teil der Vertreter der über 17000 Unterzeichner des Bürgerbegehrens zustimmen soll, erscheint unzulässig. Ich zitiere den Kommentar aus Dieckmann/Heinrichs: Gemeindeordnung für das Land NRW von Dr. Bernd Jürgen Schneider zu 60 Erl. § 26, S. 132:

Sind die gesetzlich gestellten Anforderungen erfüllt, muß der Rat das Bürgerbegehren für zulässig erklären und innerhalb von 3 Monaten einen Bürgerentscheid durchführen. Der Rat kann allerdings einen Bürgerentscheid dadurch vermeiden, daß er selbst die beantragte Maßnahme beschließt und im Sinne des zulässigen Bürgerbegehrens entscheidet. Damit entfällt der Grund für die Durchführung des Bürgerentscheids. Aus der gesetzlichen Formulierung in Abs. 6 Satz 3 "entspricht der Rat dem Bürgerbegehren", folgt zwingend, dass es nicht genügt, wenn der Rat seine grundsätzliche Bereitschaft für eine spätere Durchführung erklärt oder eine keineswegs gleichwertige Ersatzmaßnahme beschließt.

Auf der anderen Seite muß der Rat nicht, wenn er die im Bürgerbegehren beantragte Maßnahme beschließt, sofort mit deren Ausführung beginnen, bevor die technische und finanzielle Vorbereitung abgeschlossen ist. Es genügt insoweit der Beschluß des Rates auf Durchführung der beantragten Maßnahme; ab diesem Zeitpunkt ist das Bürgerbegehren gegenstandslos geworden.

Die Forderung des Bürgerbegehrens lautet:

"Ich beantrage deshalb mit meiner Unterschrift den weiteren Betrieb und Fortbestand des Freibades Mülheim-Styrum."

Beide Forderungen werden von dem sog. Kompromiss nicht erfüllt, weil

unter 2. der weitere Betrieb an Bedingungen geknüpft ist und

unter 4. und 5. der Fortbestand des Freibades in starke Zweifel gezogen wird.

Auch die Vertreter der Unterzeichner können daher das Bürgerbegehren nicht zurücknehmen, ohne die 17.000 Unterzeichner zu fragen. Sie können das nur, wenn der Rat die vom Bürgerbegehren beantragten Forderungen beschließt, wie oben beantragt. Nur dann wäre der Grund für die Durchführung des Bürgerentscheids entfallen.

Deshalb fordern die MBI über ihren Vertreter den Rat der Stadt auf,  so abzustimmen, wie es die Rechtslage und die o.g. Kommentierung es erfordert.

i.A. der MBI: L. Reinhard

 

Mülheim/Ruhr, den 29.05.01

Antrag an den Rat der Stadt am 21.06.01   TO: Öffentlich

Betr.: Durchführungsbedingungen eines Bürgerentscheids in Mülheim/Ruhr

Der Rat der Stadt möge beschließen:

  • Bürgerentscheide in unserer Stadt werden in Zukunft unter den gleichen Bedingungen durchgeführt wie Kommunalwahlen, d.h.
  • mit der Möglichkeit der Briefwahl

mit exakt den selben Wahllokalen wie bei Kommunalwahlen, sowohl von der Anzahl wie von der Lokalität her.

Begründung:

Die Durchführungsbestimmungen für kommunale Bürgerentscheide in NRW legen die Einzelbedingungen nicht genau fest, weder für die Anzahl der Wahllokale, noch für die Briefwahl.

Da das zu erreichende Quorum für den Erfolg eines Entscheids mit 20 % aller Wahlberechtigten sehr hoch gesteckt ist, sollten nicht auch noch die Durchführungsbestimmungen den Erfolg eines Bürgerentscheids zusätzlich erschweren ( Man bedenke, dass viele OB`s auch nur 20 - 30 % aller Stimmen bekamen ).

Es kann zudem nicht angehen, dass in einer Stadt z. B. Briefwahl zugelassen ist, in der Nachbarstadt aber nicht. Dies ist sicherlich gerichtlich anfechtbar.

Deshalb möge der Rat für Mülheim die Bedingungen eines jeden Bürgerentscheids den Kommunalwahlen gleichstellen, bevor dies auf Gerichtswege geschieht.

i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher