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MBI beantragen einen vollständig geänderten Ansatz für das Haushaltssicherungskonzept, womit das “Streichkonzert nach Rasenmäherprinzip” in den Papierkorb wandern könnte!

Mülheim/Ruhr, den 18.03.00

Beschlussvorlage für den Rat der Stadt                      Termin: 6.4.00

Betr.: Etat 2000,
           Änderung der Vorgaben für das Haushaltsicherungskonzept (HSK)

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Finanzverwaltung wird beauftragt, das vorgelegte HSK incl. der Betriebssicherungskonzepte vollständig zu überarbeiten und dem
Rat der Stadt eine wie folgt geänderte Fassung vorzulegen:

1. auf der Einnahmenseite werden folgende zusätzlicheGelder eingestellt:
    je 3 Mio DM für die Haushaltsjahre 2000 bis 2004, und zwar wie folgt
    aufgeschlüsselt:

    für 2000 und 2001 Einnahmen durch Grundstücksverkäufe
     -    an der Ruhrorter Straße (mind. 2,5 Mio DM, bereits verkauft )
     -    entlang des IBA-Fahrrad-Fußwegs (3 Mio DM)
     -    am Klöttschen (1 Mio DM)

    für die Jahre 2002 ff  Einnahmen durch die Teilprivatisierung
    der Entsorgung für
     -   geringere Zinszahlungen durch Abzahlung von Altfehlbeträgen durch
         den Teilverkauf der Sparten Müll, Straßenreinigung und Abwasser
         (mindestens 1 Mio p.a.)
     -   durch Gewinnausschüttung dieser neuen Beteiligungsgesellschaften von
         mind. 2 Mio DM p.a.

2.  auf der Einsparungsseite des HSK bzw. der Betriebssicherungskonzepte
     des Kulturbetriebes und des MSS werden entsprechend gestrichen:

     a) alle Maßnahmen, die in den entsprechenden Ausschüssen bereits
         abgelehnt wurden
     b) alle Maßnahmen, die begonnene Projekte gefährden
     c) alle Maßnahmen, die der Stadt auf Dauer schaden bzw. in Zukunft
         Mehrkosten bescheren, die höher sein werden als das kurzfristig
         eingesparte.

Die
Vorschlagsliste der MBI dazu beinhaltet für das Jahr 2000 2.1Mio DM
und für 2001 2,95 Mio DM. Die Liste wird umgehend als Anlage nachgereicht.

                                  
Begründung:

Der Doppelhaushalt für 1998/99 wurde von der Aufsichtsbehörde auch deshalb
einkassiert, weil durch "kreative Buchführung" Fehlbeträge unter Grundstücks-
verkäufe summiert waren, ohne dass auch nur geklärt war, welche Grundstücke wohl gemeint waren.
Deshalb beim Haushalt 2000 aber ins andere Extrem zu verfallen und Erlöse durch
Verkäufe grundsätzlich nur noch zur Tilgung von Altfehlbeträgen zu nehmen, erscheint
aber genausowenig angebracht.
Am deutlichsten wird das bei dem IBA-Fahrrad-Fußweg Raffelberg Müga in Speldorf:
Für dessen Verwirklichung müssen nur 135.000DM in den Haushalt gestellt werden;
durch seine Verwirklichung werden aber weit über 15.000qm interessanteste Gewerbe-
und Wohnbaufläche auf der Trasse der ehemals geplanten Emmericher Straße verkaufsreif.
Das wird mind. 3 Mio DM erbringen.
Ähnlich verhält es sich mit den städtischen Wohngebäuden am Klöttschen, deren Verkauf
ebenfalls als "Planungsgewinne" nach dem Scheitern alter Planungen den "laufenden
Geschäften" zugeschlagen werden sollten.
Es ist zudem absehbar, dass zumindestens ab 2002 die Entsorgungsbetriebe teilprivatisiert
sein werden, entsprechende Verkaufserlöse die Zinsbelastungen verringern und die
Gewinnausschüttungen den städtischen Haushalt entlasten werden.
Bei allen Punkten bewegen sich die MBI-Vorschläge eher an den untere Margen
der möglichen Erlöse.Die meisten der umstrittenen Punkte im HSK können mit
diesem geänderten Haushaltsansatz entschärft werden.
Eine Diskussion um eine mehr strukturell angelegte mittel- und längerfristig wirkende Haushaltssanierungkann damit beginnen und zwar dergestalt, dass die Betroffenen bereits
im Vorfeld miteinbezogen werden.
      i.A. der MBI-Fraktion:             L. Reinhard, Fraktionssprecher