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MBI-Dringlichkeitsantrag und was daraus wurde

  1. 14.10.05: MBI stellen Dringlichkeitsantrag, damit der Hilferuf aus dem Ruhrgebiet endlich massiv nach Berlin und in die Koalitionsverhandlungen getragen wird, weiter unten
    zugehörige Pressemitteilung: Der Bund muss sich weiter an Unterkunftskosten für ALG II-Empfänger beteiligen!
    Ruhrgebietsstädten wie Mülheim droht sonst der finanzielle Kollaps und enormer Handlungsdruck für massenhafte Zwangsumsiedlungen von ALG II-Empfängern in billigere Wohnungen.
  2. 26.10.05: Brief der OB im Namen aller Mülheimer Ratsparteien an (Noch-)Minister Clement: "Im Namen aller .... lehne ich den Gesetzentwurf nachdrücklich ab und fordere Sie auf, auf den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens zu verzichten."
    zugehörige Pressemitteilung: Aus dem MBI-Dringlichkeitsantrag, einen Hilferuf aus dem Ruhrgebiet massiv in die Berliner Koalitionsverhandlungen zu tragen, wurde leider nur ein Bettelbrief an den abgewirtschafteten Clement!
  3. 28.10.05: Antrag an den Sozialaussschuss am 17.11., den Finanzausschuss am 28.11. und den Rat der Stadt Mülheim am 19.12. 2005, die Seiten 102/103 „Soziale Sicherung- Grundsicherung nach SGB II“ des Haushaltsentwurfs mit realitätsnäheren Zahlen zu Hartz IV zu aktualisieren
  4. 7.11.05: Antrag an den Finanzausschuss am 28.11. und den Rat der Stadt am 19.12.05, die Stadt Mülheim solle sich der Initiative der Stadt Düsseldorf anschließen, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für ALG II-Beziehern in Höhe von 40% einzufordern, direkt im Anschluss an die folgende Aufzählung

zum Thema auch: 18.10.05: Stadt Düsseldorf kürzt Zahlungen an den Bund Für die Kosten der Unterkunft wird Bundesquote auf 40 Prozent festgesetzt. OB Erwin: "Bundesprogramm ist schrottreif"  und
der Zeitartikel vom 27.10.05: Betrug und Irrtum:
Hartz IV wird viel teurer als gedacht. Daran sind weniger die Sozialbetrüger schuld als die Gesetzgeber. Sie haben schlampig gearbeitet als (779 KB)

14.11.05: Große Koalition in Berlin contra Kommunen? Städte und Gemeinden müssen Druck auf die neue Regierung machen wegen der Hartz IV-Zuschüsse. MBI fordern konzentrierte Aktion über alle Parteigrenzen hinweg!

Volkstrauertag 2005: Vorsicht Satire "Tollhaus Deutschland"? Pandemie wie nie mit Infektionsherd in Berlin? Schwänzten Steinbrück, Clement und Schröder die Quarantäne? als (186 KB)

3.6.06: Schluss mit den "Reformen" gegen uns! Zentrale Demo in Berlin u.a. gegen Zwangsumzüge mit und für Hatz IV. Leitfaden für ALG II-Empfänger in Mülheim: HARTZ IV: Wohnung zu groß, zu teuer? Die Sozialagentur droht mit Umzugsaufforderung? Was tun? als (19 KB). Während bundesweit die Arbeitslosenzahlen zurückgingen - aber fast nur zu Gunsten von Billiglohnjobs! - nahmen sie in Mülheim zu. Der Kämmerer verkündete, dass Mehrausgaben für Hartz IV die Mehreinnahmen durch Gewerbesteuer aufgefressen hätten. Wie auf allen Ebenen? Schuld haben die Arbeitslosen mit ihrem Mißbrauch der Sozialkassen?!  War die Drohung der Bundesagentur für Arbeit, ab Juli die Wohnzuschüsse für Hartz IV- Empfänger in Mülheim nicht mehr zu überweisen, nur eine Zeitungsente der WAZ? Das behauptete zumindest Dezernent Cleven auf die MBI-Anfrage dazu. Es erhärtet sich aber der Verdacht, dass Mülheim als Optionsstadt ALG II – Gelder quasi als kostenlose Kassenkredite benutzt. MBI-Presseerklärung dazu: Stadtsanierung aus HARTZ IV - Gewinnen gescheitert. Auch Optionsmodell schafft für Mülheim keine volleren Kassen!

Mülheim, den 7. November 2005

Antrag an den Finanzausschuss am 28.11. und den Rat der Stadt am 19.12. 2005
Tagesordnung: öffentlich

Städtischer Anteil Unterkunftskosten von ALG II-Beziehern

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Mülheim schließt sich der Initiative der Stadt Düsseldorf an, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten für ALG II-Beziehern in Höhe von 40% einzufordern. Der Rat der Stadt beauftragt Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld, sich als Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages dafür einzusetzen.

Begründung:

Die Stadt Düsseldorf wird ab 1. Januar Rechnungen des Bundes für die Unterkunftskosten nur noch in Höhe von 60% bezahlen. Nach der geltenden Regelung müsste die Stadt dem Bund, der gegenüber den ALG II-Beziehern in Vorleistung tritt, einen kommunalen Anteil in Höhe von 70,9% erstatten. Um die bei der Einführung von Hartz IV den Kommunen zugesagten finanziellen Entlastungen zu erreichen, ist eine deutliche Anhebung des Bundesanteils erforderlich. In seiner Eigenschaft als Vizepräsident des Deutschen Städtetages hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister Erwin alle Städte aufgefordert, dem Düsseldorfer Beispiel zu folgen. Für Mülheim ist die Durchsetzung der Forderung nach einer höheren Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten umso wichtiger, weil die Haushaltslage im Gegensatz zu Düsseldorf katastrophal ist.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

Anlage: Auszüge aus http://www.duesseldorf.de/thema2/aktuell/news/hartz/index.shtml

Hartz IV: Stadt Düsseldorf kürzt Zahlungen an den Bund
Für die Kosten der Unterkunft wird Bundesquote auf 40 Prozent festgesetzt/ OB Erwin: "Bundesprogramm ist schrottreif"

Ab dem 1. Januar 2006 wird die Landeshauptstadt Düsseldorf Rechnungen des Bundes für die Unterkunftskosten von ALGII-Beziehern nur noch in Höhe von 60 Prozent (bisher 70,9 Prozent) erstatten. Nach dem verabredeten Verfahren tritt der Bund in Vorleistung und lässt sich den kommunalen Anteil erstatten. Düsseldorf reagiert damit als erste Stadt auf die Ankündigung des Bundes, die Bundesbeteiligung an den kommunalen Unterkunftskosten zu streichen. ………….……… "Das Bundesprogramm zur Unterstützung der Arbeitsgemeinschaften ist schrottreif, die Datengrundlagen des Bundes für die Revision nicht belastbar - beides zusammen gehört in die Mülltonne. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass sich der Bund mit Taschenspielertricks seine Zahlen zu Lasten der Kommune schön rechnet. Grundsätzlich lehne ich eine Rekommunalisierung der Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit ab", sagte OB Erwin.

 

An das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Herrn Minister Wolfgang Clement
Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin

   27. Oktober 2005

Sehr geehrter Herr Minister Clement,

am 05. Oktober 2005 hat das Bundeskabinett auf Ihre Initiative den Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" beschlossen. Inhalt ist im Kern die Abänderung des § 46 SGB II (Finanzierung aus Bundesmitteln), sodass die Beteiligung des Bundes an den Kosten der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung von bislang 29,1 % auf 0% abgesenkt wird. Dies soll sowohl für das Jahr 2006 als auch schon für das Jahr 2005 gelten. Darüber hinaus wird eine Überprüfung dieses Anteils für die Jahre 2006 und 2007 jeweils zum 01.10. dieser Jahre geregelt.

Grundlage der prozentualen Neufestsetzung war eine von Ihrem Haus am gleichen Tage veröffentlichte Bilanz über die kommunalen Be- und Entlastungen aus der Hartz-IV-Gesetzgebung. Diese kommt zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass die kommunalen Träger bundesweit aufgrund dieser Gesetzgebung für 2005 bereits ohne eine Beteiligung des Bundes an den Unterkunfts- und Heizkosten mit insgesamt 2,5 Milliarden € entlastet seien (z.B. durch Einsparungen im Personalkostenbereich oder durch die Wohngelderstattungen der Länder), diese Entlastungswirkung sich für die beiden folgenden Jahre noch verstärke und somit eine Leistungsbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten hinfällig sei.

Sehr geehrter Herr Minister Clement,

im Namen aller im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen von SPD, CDU, MBI, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und WIR AUS Mülheim und in meiner Eigenschaft als Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim an der Ruhr lehne ich den Gesetzentwurf nachdrücklich ab und fordere Sie auf, auf den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens zu verzichten.

Für den Haushalt der Stadt Mülheim an der Ruhr hätte eine bloße Absenkung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten auf einen beliebigen niedrigeren Prozentsatz bereits nachteilige Auswirkungen; ein völliger Wegfall dieser Bundesbeteiligung wäre geradezu fatal.

Nach den mir aktuell vorliegenden Zahlen ist nach wie vor für das Jahr 2005 von einer Entlastung des städtischen Haushaltes durch die Einführung des SGB II von rund 4 Mio. Euro auszugehen - allerdings bei Zugrundelegung einer Leistungsbeteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten von 29,1%. Im Hartz-IV-Gesetz ist vorgesehen, dass die kommunale Entlastung in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen soll.

Bei einem Wegfall der Leistungsbeteiligung des Bundes rückwirkend zum 01.01.2005 und einer sich daraus ergebenden Rückzahlungsverpflichtung bereits erhaltener Gelder in Höhe von absehbar rund 7,2 Mio. Euro ergäbe sich bereits für 2005 eine Belastung der Stadt in Höhe von 3,2 Mio. Euro. Für 2006 bedeutete der Wegfall der Leistungsbeteiligung (Planansatz für 2006: 7,7 Mio. Euro) bei einer bisherigen prognostizierten Entlastung von rund 2,0 Mio. (ebenfalls bei Zugrundelegung von 29,1% Bundesbeteiligung) ein Ansteigen der Belastung auf 5,7 Mio. Euro.

Insofern ist eine Absenkung der Leistungsbeteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung oder gar eine Reduzierung auf Null aus Sicht der Stadt Mülheim an der Ruhr auf keinen Fall hinnehmbar.

Mit freundlichen Grüßen

(Dagmar Mühlenfeld)

Nachrichtlich
An die Mülheimer Abgeordneten im Deutschen Bundestag
Anton Schaaf –MdB, Andreas Schmidt –MdB, Ulrike Flach –MdB,
die Vorsitzenden der Fraktionen im deutschen Bundestag
und an die Mitglieder des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr

 

Mülheim/Ruhr, den 14.10.05

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Mülheim, Frau Dagmar Mühlenfeld

und an alle Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt

Herrn Wiechering (SPD), Herrn Heidrich (CDU), Herrn Behrendt (Bündnis 90/Grüne),
Frau Mangen (FDP) und Herrn Habig (WIR aus Mülheim)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

sehr geehrte Ratskolleginnen und –kollegen,

für die nächste Ratssitzung stellen wir den folgenden Antrag. Da diese Sitzung aber erst am 1. Dezember stattfinden wird, käme der Antrag zu spät. Auch die Einberufung einer Sondersitzung des Hauptausschusses wegen Eilbedürftigkeit nach § 60, Absatz 1 GO NRW dürfte zeitlich nicht mehr ausreichend möglich sein.

Deshalb fordern wir Sie auf,  einen Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60, Abs. 1, Satz 2 GO NRW vorab von der  Oberbürgermeisterin und möglichst allen Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat zu fassen und unterschreiben zu lassen.

Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Mülheim am 1.12.2005

Bundesanteil an Kosten der Unterkunft für ALG II-Empfänger muss bleiben
Tagesordnung: öffentlich

Der Rat der Stadt möge beschließen:

  1. Der Rat der Stadt Mülheim hält es für völlig untragbar, dass die Bundesregierung die zugesagte Übernahme der Kosten für die Unterbringung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern zurückziehen will. Er unterstützt die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach Übernahme der Kosten im vollen Umfang und fordert die zukünftige Bundesregierung von CDU und SPD auf, den Beschluss der noch amtierenden Bundesregierung von Anfang Oktober vollständig zurückzunehmen.
  2. Der Rat der Stadt Mülheim beauftragt die Oberbürgermeisterin, unverzüglich die Verhandlungskommissionen von CDU und SPD in Berlin zu kontaktieren, ihnen diesen Beschluss mitzuteilen, insbesondere Frau Merkel und Herrn Müntefering die Dramatik unserer Haushaltssituation darzulegen und ihnen deutlich zu machen, dass Städten wie Mülheim der Boden unter den Füßen endgültig weggezogen würde, wenn  die Absicht der alten Regierung umgesetzt würde, selbst wenn die Passage mit der Rückwirkung ab 1. Jan. wegfiele.
  3. Der Rat der Stadt Mülheim weist die Leistungsbetrugsvorwürfe von (noch-) Bundesminister Clement gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld II zurück. Damit wird eine Gruppe von Menschen pauschal diffamiert, die zu den Ärmsten in dieser Gesellschaft gehört.

Begründung:

Die Absichten der Bundesregierung, sich vollständig aus der Finanzierung der Unterkunftskosten zurückzuziehen, sind ein Bruch der Vereinbarungen mit den Kommunen. Damit soll der Bundeshaushalt auf Kosten der kommunalen Haushalte entlastet werden. Insbesondere Städte mit hoher Arbeitslosenrate können die zusätzlichen Belastungen nicht tragen. Für Städte wie Mülheim, die mit riesigen Haushaltsproblemen zu kämpfen haben, würde die Umsetzung des Beschlusses des alten Bundeskabinetts eine nicht mehr tragbare Belastung darstellen. Man muss nicht nur daran erinnern, dass Mülheim jetzt schon kaum noch in der Lage ist, die überfällige Schulsanierung zumindest so durchzuführen, dass Gesundheitsgefahren etwa für Schulkinder beseitigt werden können. In der höchst angespannten Situation weitere zig Millionen zur Umsetzung eines Bundesgesetzes wie Hartz IV durch unsere Stadt ausgeben zu müssen, würde unsere bereits dramatische Haushaltssituation völlig aus den Angeln heben.

Es gibt sicherlich verschiedene Gründe, warum die Hartz IV-Umsetzung sage und schreibe 26 anstatt der eingeplanten 14 Milliarden Euro kosten wird. Noch-Minister Clement macht es sich aber zu einfach, dieses Desaster nur den Kommunen und der „Abzocke“ (O.-Ton Clement) durch die ALG II-Empfänger anzulasten.

Die neue Bundesregierung wird sich um die wirklichen Ursachen dieser gigantischen Fehlkalkulation kümmern müssen. Mit Schnellschüssen und Vertragsbrüchen, wie der Beschluss der alten Regierung es tat, ist niemandem geholfen. Keine Bundesregierung wird sich zudem einen Gefallen damit tun können, wenn sie z.B. Städte des Ruhrgebietes dem Kollaps nahe bringt.

Immer mehr Menschen sind auf Arbeitslosengeld II angewiesen, weil sie auf dem Arbeitsmarkt keine Beschäftigungsangebote finden. Sie dürfen nicht pauschal als Sündenböcke für Fehler in der  Arbeitsmarktpolitik diffamiert werden.

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass nicht nur der Beschluss einer Bundesregierung vorliegt, sondern sicherlich dieser Punkt eine zentrale Frage bei den Koalitionsverhandlungen für die nächste Bundesregierung spielt und spielen wird.

Mit einem möglichst von allen Fraktionen im Rat der Stadt mitgetragenen Dringlichkeitsbeschluss enthält der Hilferuf an die Koalitionäre der kommenden Bundesregierung mehr Gewicht, als wenn nur die Oberbürgermeisterin sich hinter Städtetag und Gemeindebund stellt.

Auch die bisher in den Medien von der Mülheimer Stadtspitze vorgebrachte Haltung, dass der Kabinettsbeschluss noch durch den Bundesrat müsse, weshalb man keinen dringenden Handlungsbedarf sehe, greift zu kurz. Wenn insbesondere die stark betroffenen Ruhrgebietsstädte nicht ihre dramatische Bedrohung  bereits in die jetzt begonnen Koalitionsverhandlungen in Berlin einbringen, könnte es in Kürze zu spät sein. Vom Bundesrat wird nach Abschluss des Koalitionsvertrages wenig Hilfe zu erwarten sein.

Mit freundlichen Grüßen

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher

 

Mülheim, den 28. Oktober 2005

Antrag an den Sozialaussschuss der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 17.11. 2005,
den Finanzausschuss am 28.11. und den Rat der Stadt am 19.12. 2005
Tagesordnung: öffentlich

Aktualisierung der Seiten 102/103 „Soziale Sicherung- Grundsicherung nach SGB II“ des Haushaltsentwurfs mit realitätsnäheren Zahlen zu Hartz IV

Wie aus dem Haushaltsplanentwurf 2006 / Verwaltungshaushalt ( S. 102, Soziale Sicherung, Grundsicherung nach SGB II) ersichtlich, haben die dort eingestellten Beträge für Einnahmen bzw. Ausgaben mit der Realität relativ wenig zu tun.

Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, die Ansätze für die Seiten 102/103 „Soziale Sicherung- Grundsicherung nach SGB II“ entsprechend der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben bzw. der drohenden Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu aktualisieren.

Dazu sollen für die Haushaltsberatungen zwei Varianten vorgelegt  werden:

  1. Der Ansatz auf der Grundlage der in den ersten 3 Quartalen realen Einnahmen und Ausgaben gemäß der bisherigen Rechtslage
  2. Der Ansatz auf Grundlage des vom alten Bundeskabinett beschlossenen Wegfalls der 29,1% Wohnungszuschüsse des Bundes für ALG II-Empfänger

Begründung:

Stadtkämmerer Bultmann hat bereits in seiner Etatrede darauf hingewiesen, dass „der Zahlendschungel Hartz IV“ eine seriöse Planung unmöglich macht. In der Ratssitzung am 29. September hieß es, es würden statt wie erwartet 96 Mio. Euro nur 67 Mio. Euro vom Bund an die Stadt fließen, während auf S. 102 unter „Ansatz 2005“ aber nur 90,4 Mio Euro zu finden sind.

Daher muss der Ansatz mit verlässlicheren Zahlen durchgeführt werden.

Eine völlig veränderte Situation würde zudem entstehen, wenn der aktuelle Gesetzentwurf durchgesetzt würde und die Wohngeldzuschüsse an die Kommunen ganz wegfielen. Auch mit dieser Möglichkeit muss gerechnet und die Konsequenzen für den Haushalt der Stadt Mülheim dargestellt werden.

Die evtl. Änderungen und die bisherigen Fehlprognosen - sowohl im Bund wie in unserer Stadt - im Zusammenhang mit Hartz IV sind von ihrer Größenordnung so gravierend, dass eine Haushaltsdiskussion ohne eine aktualisierte Darstellung völlig unrealistisch wäre mit enormen Auswirkungen auch auf andere Haushaltspositionen.

L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher