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Übersicht MBI-Anträge zu “Aufbau Ost und Abbruch West” sowie “Notkonferenz Ruhr”
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Meldungen und Links zum Thema “Abbruch West und Aufbau Ost”

 

4.12.09: Finanzminister Schäuble hat jetzt angekündigt, den Soli ab dem Steuerjahr 2005 unter Vorbehalt zu stellen, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Dem müssen aber noch die obersten Länderfinanzbehörden zustimmen. Damit will Schäuble die Flut der Einsprüche eindämmen, die sehr rasch eingesetzt zu haben scheint. Gut so und ein erster Zwischenerfolg. Hoffen wir, dass Schäuble seine Ankündigung auch zügig umsetzt. Wenn nicht: Einspruch einlegen! Mehr im folgenden weiter unten. Zur Sicherheit sollte zumindest jede/r, der jetzt einen Steuerbescheid erhält oder vor kurzem erhalten hat, den Widerspruch dagegen (s.u.) innerhalb der 4-Wochenfrist dennoch einlegen. Man weiß ja nie, ob die Ankündigung des Vorbehalts auch wirklich festgesetzt wird und dann kommt das Finanzamt später mit versäumten Fristen o.ä.. Unabhängig davon bleibt zu hoffen, dass auch der Bundestag sich endlich mit der Abschaffung oder zumindest deutlichen Änderung des sog. Solidaritätszuschlags zum Aufbau Ost befasst, der bisher bekanntlich bis 2019 bestehen sollte! Widerspruchsmuster als (24 KB)

Mülheim/Hannover, 29.11.09

Kommt das Ende des Solipakts!?
Für alle Steuerzahler gilt: Widerspruch einlegen!

Der niedersächsische Finanzhof hat den Soli für den Aufbau Ost als verfassungswidrig beurteilt, weil aus der Sonderabgabe eine Dauereinrichtung wurde. Nachvollziehbar und richtig so. Man wird sehen, ob das BVG in Karlsruhe dem folgt. Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler nun die Bundestagsabgeordneten auf, den Ausstieg aus dem Soli parlamentarisch umzusetzen.

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2009 hatte der Bund der Steuerzahler die Bundestagskandidaten schriftlich befragt, ob sie sich als Mitglied des 17. Deutschen Bundestages dafür einsetzen würden, dass der Solidaritätszuschlag im Laufe der Legislaturperiode 2009 bis 2013 abgeschafft wird. 51 Kandidaten, die dann auch in den neuen Bundestag gewählt worden sind, hatten mit einem klaren "Ja" zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages geantwortet. Da sich ein Großteil der neuen Abgeordneten gegenüber dem BdSt unentschieden zeigte, wäre eine Gesetzesinitiative gegen den Solidaritätszuschlag also nicht aussichtslos.

Unabhängig davon rät der BdSt jeden einzelnen zum Einspruch gegen den Steuerbescheid vom Finanzamt.  Wichtig: Ist der BdSt auch beim BVG erfolgreich, bekommen Bürger zu viel gezahlte Steuern nur zurück, wenn sie gegen die Festsetzung des Soli in ihrem Steuerbescheid Einspruch einlegen. Also:

Widerspruch für das laufende Steuerjahr einlegen, aber auch für 2007 und 2008, alles davor ist verjährt. Damit sichern sich Steuerzahler den Anspruch auf Erstattung, sollte das BVG tatsächlich den Soli kippen. Dabei folgende Sonderfälle mit bedenken:

  1. Wenn Sie bereits einen Einspruch auf einen Einkommensteuerbescheid eingelegt haben, könnte dieser je nach Formulierung eventuell nicht für den im gleichen Bescheid enthaltenen separaten Solidaritätszuschlag gegolten haben. Hierbei müsste dem Finanzamt nahe gebracht werden, dass trotz einer eventuell nicht eindeutigen Formulierung des Einspruchs, dieser auch gegen den Solidaritätszuschlag wirken muss..
  2. Auch bei Solidaritätszuschlägen von 0 Euro wird der vorsorgliche Einspruch empfohlen. Dieser kann allerdings vom Finanzamt mangels realem Beschwerdegrund zurückgewiesen werden. Diesem Ansinnen sollte man entgegentreten, da bei späteren Änderungsbescheiden der Solidaritätszuschlag entstehen kann und bei einem dann folgenden Einspruch dieser eventuell unbegründet zurückgewiesen werden könnte, da bereits dem Grunde nach der Solidaritätszuschlag vom ersten Bescheid her entstanden ist und akzeptiert wurde.

Der Widerspruch muss keine ausführliche Begründung enthalten, er sollte sich aber auf die zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beziehen. Die Frage lässt auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) in einer Musterklage aus 2006 beim Bundesverfassungsgericht klären (Az. 2 BvR – 1708/06). Man kann sich auch auf das Finanzgericht in Hannover beziehen, muss man aber nicht. Auch dieses Gericht hat die Klage eines Steuerzahlers nach Karlsruhe weiter verwiesen.

Unabhängig, wie man den Sinn des Soli Ost als solches auch noch nach 20 Jahren bewertet, sollte man also vorsorglich Widerspruch einlegen.

Doch das Hannoveraner Urteil bietet auch die Chance, endlich die festgefahrene Politik zu Auf- und Abbruch Ost/West zu bewegen. Wenn das BVG erwartungsgemäß den Soli kippt, muss die Politik Konsequenzen ziehen, ohne weiter Rücksicht etwa auf ostdeutsche Wechselwähler zu nehmen. Für Problemgebiete wie das Ruhrgebebiet wäre das für die Kommunen eine Erleichterung in schwieriger Zeit mit ohnehin kaum noch lösbaren Finanzproblemen. Auch im Osten müssen viele Dinge anders und differenzierter angegangen werden, als das mit dem Soli möglich war und ist. Deshalb:

Das Ende des Soli Ost als Chance be- und ergreifen!

Es geht nicht darum, die ausgelutschte Ossi-Wessi-Diskussion neu zu beleben. 20 Jahre nach dem Mauerfall, wofür H. Kohl gestern gar mit Bambi beehrt wurde, ist nämlich das Instrument des Solidaritätszuschlags längst anachronistisch geworden, am deutlichsten für bankrotte Westkommunen wie im Ruhrgebiet, aber auch für Privatpersonen. Da müssen sich die Finanzpolitiker endlich was anderes einfallen lassen.

Das „Notopfer für Berlin“ als schmucklose 2Pfennig-Zusatzmarke auf alle Briefe und die die Sondersteuer „Berlin-Hilfe“ (60 Pf. für Geringverdiener pro jede 100 DM Einkommen und 1 DM für Besserverdiener) wurden 1949 eingeführt und schließlich 1956 abgeschafft, nicht erst 1980 oder gar erst 1989! Das aber wäre gewesen, wenn das Notopfer Berlin genauso wie der Soli Ost behandelt worden wäre, der bekanntlich bis 2019 bleiben soll, wie in Berlin von allen beschlossen und wider besseres Wissen nicht geändert.

Gedanken zum Soli Ost anläßlich des viel gefeierten 20. Jahrestages des Mauerfalls

 

Mülheim, den 17.12.2005 

Antrag an den Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr am 19. Dezember 2005  zu TOP 4: „Etat“

Solidarpakt Ost: Dem Beispiel Datteln folgen

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr beauftragt die Verwaltung, die Pflichtanteile zum „Fonds deutsche Einheit“ wegen eigener Überschuldung nicht mehr zu überweisen. Der Rat der Stadt beauftragt ferner die Oberbürgermeisterin,  unverzüglich mit den anderen Ruhrgebietsstädten in Kontakt zu treten und gemeinsam beim Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Rüttgers, beim Deutschen Städtetag und beim NRW - Städtetag vorstellig zu werden, um neue Verhandlungen zur Änderung des „Solidarpakts Ost“ im Sinne der Ruhrgebietsstädte zu veranlassen.

Begründung:

Die Ruhrgebietsstädte sind nahezu alle in einer besonders prekären Situation, so dass unabhängig auch von notwendigen Verbesserungen der Kommunalfinanzreform der Solidarpakt Ost neu geschnürt werden muss, damit die besonders notleidenden Ruhrgebietsstädte bald vom Geber- in den Nehmerstaus kommen, zumindest aber von ihrer Zahlungspflicht entbunden werden. Der vorliegende Haushalt spricht Bände mit erwarteten 182 Millionen Euro Fehlbedarf.

Unsere Stadt Mülheim ist bereits seit 8 Jahren ohne genehmigten Haushalt, das Haushaltsdefizit steigt weiter und eine Konsolidierung ist nicht in Sicht. Auch andere Ruhrgebietsstädte sind seit Jahren mehr oder weniger handlungsunfähig.

Der Rat von Datteln verweigerte letzte Woche einstimmig die Überweisung der ausstehenden Beiträge an den Fonds Deutsche Einheit (156 000 Euro).

Dem sollten sich alle notleidenden Ruhrgebietsstädte anschließen über alle Parteigrenzen hinweg. Bei der gegebenen Dramatik wäre es schwer verantwortbar, die Dinge einfach weiterlaufen zu lassen. Deshalb sollte die Oberbürgermeisterin durch ein klares Ratsvotum bestärkt und beauftragt werden, unverzüglich im Sinne unserer und der anderen Ruhrgebietsstädte tätig zu werden.

Für die MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher

In der Ratsitzung am 19.12.05 stimmten dann SPD, CDU, FDP und Grüne den Antrag mit der Begründung von der Tagesordnung, es sei ein Aufruf zu Gesetzlosigkeit. Dümmer geht`s nimmer, wenn man aus bloßer Parteiloyalität feige ist! (Datteln in Mülheim sind ziemlich vertrocknet, oder?)

 

Mülheim/Ruhr, den 12.04.05

Antrag an den Rat der Stadt am 28.04. 2005 TO: Öffentlich

Betr.: Änderung des Solidarpakts für den Aufbau Ost im Interesse der Ruhrgebietsstädte

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr beauftragt die Oberbürgermeisterin,  unverzüglich mit den anderen Ruhrgebietsstädten in Kontakt zu treten und gemeinsam beim Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Steinbrück, beim Deutschen Städtetag und beim NRW - Städtetag vorstellig zu werden, um neue Verhandlungen zur Änderung des Solidarpakts im Sinne der Ruhrgebietsstädte zu veranlassen. Insbesondere wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechender Antrag beim kommenden Städtetag vom 31. Mai bis 2. Juni behandelt und möglichst auch beschlossen wird.

Begründung:

Die Ruhrgebietsstädte sind nahezu alle in einer besonders prekären Situation, so dass unabhängig auch von notwendigen Verbesserungen der Kommunalfinanzreform der Solidarpakt Ost neu geschnürt werden muss, so dass die besonders notleidenden Ruhrgebietsstädte bald vom Geber- in den Nehmerstaus kommen. Verschärfend kommt dabei noch hinzu, dass auch die EU-Förderung für das Ruhrgebiet ausläuft und wegen der neuen EU-Beitrittsländer sicherlich weniger neue Möglichkeiten erhalten werden kann. Die Lage spitzt sich also dramatisch zu.

Unsere Stadt Mülheim ist bereits seit 7 Jahren ohne genehmigten Haushalt, das Haushaltsdefizit steigt weiter und eine Konsolidierung ist nicht in Sicht. Auch andere Ruhrgebietsstädte sind seit Jahren mehr oder weniger handlungsunfähig und vorwiegend mit dem Ausverkauf von Beteiligungen, Aktienvermögen und Grünflächen sowie der sukzessiven Zerstörung der sozialen Infrastruktur (Büchereien, Bäder usw.) beschäftigt. Im Sozialbereich und bei der Jugendarbeit wird drastisch gekürzt. Für die notwendige Reparatur etlicher Straßen, für die überfällige Sanierung der Schulgebäude, für die Einrichtung auch billigster Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist oft kein Geld da, geschweige denn für die seit langem überfällige und dringend notwendige Altlastensanierung.

Zudem befindet sich insbesondere das Ruhrgebiet in einem schnellen und auch notwendigen Strukturwandel, den aber die finanziell eher bankrotten und handlungsunfähigen Städte nur noch schwer mittragen können.

Aus all den Gründen heraus ist es nicht mehr sinnvoll und kaum noch zumutbar, dass die Ruhrgebietsstädte undifferenziert als "West-Städte" den weiteren Aufbau Ost mittragen.

Bei der gegebenen Dramatik wäre es schwer verantwortbar, die Dinge einfach weiterlaufen zu lassen. Der Deutsche Städtetag, der Ende Mai/Anfang Juni in Berlin tagt, bietet die
Gelegenheit, Neuverhandlungen über den Solidarpakt insbesondere zur Entlastung der Ruhrgebietsstädte einzufordern. Deshalb sollte die Oberbürgermeisterin durch ein klares Ratsvotum bestärkt und beauftragt werden, im Sinne unserer und der anderen Ruhrgebietsstädte den entsprechenden Antrag beim Städtetag auf die Tagesordnung setzen zu
lassen.

für die MBI: L. Reinhard, Fraktionssprecher

 

Mülheim/Ruhr, den 24.04.04

Eilantrag an den Rat der Stadt am 29. April 2004     TO: Öffentlich

„Not- oder Zukunftskonferenz Ruhrgebiet“

Der WAZ vom 24. April unter der Überschrift „Land plant Konferenz für Emscher-Lippe-Städte“ war folgendes zu entnehmen: „Die rot-grüne Landesregierung plant eine „Emscher-Lippe-Konferenz“. Sie soll sich mit den Problemen des Reviernordens befassen, der vom Strukturwandel besonders betroffen ist. Die Konferenz soll nach Informationen der WAZ noch vor den Sommerferien stattfinden.“

Aus dem Grunde besteht Eilbedarf, wenn die anderen Ruhrgebietsstädte bei einer solch überfälligen Konferenz noch mit ins Boot wollen. Deshalb:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim beauftragt die Oberbürgermeisterin,  unverzüglich mit den anderen Ruhrgebietsstädten und der Landesregierung in Kontakt zu treten mit dem erklärten Ziel, die o.g. „Konferenz für Emscher-Lippe-Städte“ zu einer „Konferenz für das gesamte Ruhrgebiet“  zu erweitern.

Begründung:

Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern und sprechen es nicht mehr nur die MBI in Flugblättern oder Anträgen aus: Das Ruhrgebiet  steckt noch viel stärker in einer Krise als NRW oder ganz West-Deutschland.

(Auch die Absetzbestrebungen der Stadt Düsseldorf  mit „Rheinschiene“ u.ä. machen dies deutlich!)

Die Landesstatistiker sagen deutlichen Bevölkerungsschwund voraus und die relative „Überalterung“ aller Städte des Reviers ist bereits heute viel ausgeprägter als in anderen NRW-Regionen, in Mülheim am deutlichsten.

Unsere Stadt Mülheim ist bereits seit 6 Jahren ohne genehmigungsfähigen Haushalt. Nach den bestehenden Gesetzen wären jegliche Neuinvestitionen auf Jahre untersagt. Trotz des größten Verkaufs der Stadtgeschichte, dem RWW-Verkauf, ist die Wirkung bereits nach 2 Jahren nicht mehr erkennbar. Auch andere Ruhrgebietsstädte sind seit Jahren mehr oder weniger handlungsunfähig und vorwiegend nur noch mit dem Ausverkauf von Beteiligungen, Aktienvermögen und Grünflächen sowie der sukzessiven Zerstörung der sozialen Infrastruktur (Büchereien, Bäder usw.) beschäftigt. Im Sozialbereich und bei der Jugendarbeit wird drastisch gekürzt. Für die notwendige Reparatur etlicher Straßen, für die überfällige Sanierung der Schulgebäude, für die Einrichtung auch billigster Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist oft kein Geld da, geschweige denn für die seit langem überfällige und dringend notwendige sehr teure Altlastensanierung überall im Ruhrgebiet.

So suchen alle Ruhrgebietsstädte krampfhaft "jungfräuliches" Gelände für Gewerbe- und Wohnungsansiedlungen selbst in den lebensnotwendigen Durchlüftungszügen der Regionalen Grünzüge, obwohl große Teile der Stadtflächen aus Industriebrachen bestehen, die aber häufig wegen  nicht mehr bezahlbarer Sanierungs- und Aufbereitungskosten weiter ungenutzt bleiben.

Zudem befindet sich insbesondere das Ruhrgebiet in einem schnellen und auch notwendigen Strukturwandel, den aber die finanziell eher bankrotten und handlungsunfähigen Städte nur noch schwer mittragen können.

Aus all den Gründen heraus ist es auch nicht mehr sinnvoll und kaum noch zumutbar, dass die Ruhrgebietsstädte undifferenziert als "West-Städte" den weiteren Aufbau Ost mittragen. Es ist absehbar, dass daraus in kurzer Zeit ein "Aufbau Ruhrgebiet" werden muss.

Die dauernd neuen Hiobsbotschaften z.B. aus Gelsenkirchen haben vor Wochen dazu geführt, dass eine „Gelsenkirchen-Konferenz“ ernsthaft ins Auge gefasst wurde, wobei dessen OB Wittke von Anbeginn an auf Lösungsansätze für das gesamte Ruhrgebiet gepocht hat.

Wenn nun die Landesregierung eine Konferenz für das nördliche Revier plant, so ist das zu kurz gegriffen, da die besonderen Probleme des gesamten Ruhrgebiets nicht mehr nur bei Schrumpfungsprozessen von Kohle und Stahl zu suchen sind wie noch seinerzeit bei der IBA.

OB Wittke fordert laut WAZ „eine schonungslose Analyse ....., welche Entwicklung das Ruhrgebiet nimmt, wenn sich nichts verändert.“ Er meint logischerweise das gesamte Ruhrgebiet und das aus gutem Grund, weil nicht nur die Probleme im gesamten Revier ähnlich sind, sondern weil Lösungen auch nur noch so zu finden sind. „Die Region muss Stärken ausfeilen und Schwächen ausgleichen,“ wird Wittke weiter zitiert und er fordert u.a. „Finanzhilfen von außen.“ Das geht nur noch, wenn das Ruhrgebiet an einem Strang zieht.

Und gerade Mülheim muss hier vorangehen, und zwar völlig unabhängig von jeglicher Parteicouleur, nicht zuletzt auch, weil die Finanzkrise strukturell noch aussichtsloser ist als in anderen Ruhrgebietsstädten.

für die MBI: L. Reinhard, Ratsvertreter

 

Mülheim/Ruhr, den 23.12.03

Antrag an den Rat der Stadt am 8.1.04
Tagesordnung: Öffentlich

Betr.: Änderung des Solidarpakts für den Aufbau Ost
im Interesse der Ruhrgebietsstädte

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr beauftragt die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld, unverzüglich mit den anderen Ruhrgebietsstädten in Kontakt zu treten und gemeinsam beim Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Steinbrück, beim Deutschen Städtetag und beim NRW - Städtetag vorstellig zu werden, um eine (baldige) Änderung des Solidarpakts im Sinne der Ruhrgebietsstädte zu veranlassen.

Begründung

Die Gemeindefinanzreform wird den Städten keine Entlastung bringen. (vgl. WAZ von heute, dem 23.12.03: „Städtetag: Berlin muss Reformpaket nachbessern – ein schlechts Weihnachtsgeschenk für die Kommunen“ oder Essens OB Reiniger: „Nullsummenspiel bringt keine Entlastung“ usw.). Da nun diese lange gehegte Hoffnung zunichte wurde, ist gemeinsames Handeln der betroffenen Städte nötiger denn je zuvor. Die Ruhrgebietsstädte sind zudem nahezu alle in einer besonders prekären Situation, so dass unabhängig auch von notwendigen Verbesserungen der Kommunalfinanzen der Solidarpakt Ost neu geschnürt werden muss, so dass die besonders notleidenden Ruhrgebietsstädte bald vom Geber- in den Nehmerstaus kommen. Verschärfend hinzu kommt dabei noch, dass demnächst auch die EU-Förderung für das Ruhrgebiet ausläuft und wegen der neuen EU-Beitrittsländer sicher auch kaum noch neue Möglichkeiten erhalten werden kann. Die Lage spitzt sich also dramatisch zu.

Nachdem unsere Stadt Mülheim bereits seit 6 Jahren ohne genehmigten Haushalt ist, wurden im November vom RP jegliche Neuinvestitionen untersagt. Inzwischen gibt es auch außer dem Abwasserbetrieb keine Ver- und Entsorgungsbetriebe mehr, die noch nicht privatisiert sind. Auch andere Ruhrgebietsstädte sind seit Jahren mehr oder weniger handlungsunfähig und vorwiegend mit dem Ausverkauf von Beteiligungen, Aktienvermögen und Grünflächen sowie der sukzessiven Zerstörung der sozialen Infrastruktur (Büchereien, Bäder usw.) beschäftigt. Im Sozialbereich und bei der Jugendarbeit wird drastisch gekürzt. Für die notwendige Reparatur etlicher Straßen, für die überfällige Sanierung der Schulgebäude, für die Einrichtung auch billigster Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist oft kein Geld da, geschweige denn für die seit langem überfällige und dringend notwendige Altlastensanierung, in Mülheim
z. B.  in Selbeck oder beim Fallwerk Jost im Trinkwasserschutzgebiet an der Weseler Straße.

Ebenso suchen die Ruhrgebietsstädte krampfhaft "jungfräuliches" Gelände für Gewerbeansiedlungen selbst in den lebensnotwendigen Durchlüftungszügen der Regionalen Grünzüge, obwohl große Teile der Stadtflächen aus Industriebrachen bestehen, die aber häufig wegen  nicht mehr bezahlbarer Sanierungs- und Aufbereitungskosten weiter ungenutzt bleiben.

Zudem befindet sich insbesondere das Ruhrgebiet in einem schnellen und auch notwendigen Strukturwandel, den aber die finanziell eher bankrotten und handlungsunfähigen Städte nur noch schwer mittragen können.

Aus all den Gründen heraus ist es nicht mehr sinnvoll und kaum noch zumutbar, dass die Ruhrgebietsstädte undifferenziert als "West-Städte" den weiteren Aufbau Ost mittragen. Es ist absehbar, dass daraus in kurzer Zeit ein "Aufbau West" werden müsste.

Da ein ähnlicher MBI-Antrag an den Rat der Stadt Mülheim am 16.10.03 u.a. mit Hinweis auf die Hoffnungen auf Verbesserungen durch die Kommunalfinanzreform (s.o.) nicht abgestimmt wurde, stellen wir den Antrag erneut, weil wir akuten Handlungsbedarf sehen. Dies bestätigen seit Monaten auch viele Prominente aus Land und Kommunen und quer durch die Parteien, ob Ministerpräsident Steinbrück, RP Büssow, OB Drescher, OB Wittke u.v.m.. Und gerade Mülheim muss hier vorangehen, und zwar völlig unabhängig von jeglicher Parteicouleur.

Dieser Antrag wurde von der Tagesordnung gestimmt, weil der vorherige Antrag (s.u.) keine 3 Monate vorher auf der TO stand - aber auch im Okt. nicht abgestimmt wurde! Doch solche “Kleinigkeiten” interessierten OB  Mühlenfeld nicht, sie ließ den TOP nicht zu und SPD, CDU, FDP und Grüne folgten ihr wie blinde Lämmer!

 

Mülheim/Ruhr, den 29.5.01 (wiederholt am 26.8.03)

Antrag an den Rat der Stadt vom 21. 06. 2001 (16.10.03)
Tagesordnung: Öffentlich

Betr.: Änderung des Solidarpakts für den Aufbau Ost
im Interesse der Ruhrgebietsstädte
(Änderungen 2003 zum alten Antrag in braun, weggelassenes schraffiert)

Der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt Mülheim a.d. Ruhr beauftragt den OB, Herrn Dr. Baganz, (die Oberbürgermeisterin Frau Mühlenfeld), unverzüglich mit den anderen Ruhrgebietsstädten in Kontakt zu treten und gemeinsam beim Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Clement (Herrn Steinbrück), beim Deutschen Städtetag und beim NRW - Städtetag vorstellig zu werden, um eine (baldige) Änderung des Solidarpakts im Sinne der Ruhrgebietsstädte zu veranlassen.

Begründungen vom 29.5.01 bzw. Änderungen vom 26.8.02)
zusätzliche Begründung vom 23.12.03 oben, per Link abrufbar

Der Solidarpakt zur Aufbauhilfe der Städte in den Neuen Bundesländern soll verlängert werden, ohne dass die schwerwiegenden finanziellen Probleme insbesondere der Ruhrgebietsstädte berücksichtigt werden sollen. Wie etliche andere Städte auch, ist Mülheim seit Jahren mehr oder weniger handlungsunfähig und vorwiegend mit dem Ausverkauf von Beteiligungen, Aktienvermögen und Grünflächen sowie der sukzessiven Zerstörung der sozialen Infrastruktur (Büchereien, Bäder, Stadtgärtnerei, Streichelzoo, Jugendheime usw.) beschäftigt. Für die notwendige Reparatur etlicher Straßen, für die überfällige Sanierung der Schulgebäude, für die Einrichtung auch billigster Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ist oft kein Geld da, geschweige denn für die überfällige und dringend notwendige Altlastensanierung wie z. B. am Kinderspielplatz Zinkhüttenstr., in Selbeck oder beim Fallwerk Jost im Trinkwasserschutzgebiet.

Ebenso suchen die Ruhrgebietsstädte krampfhaft "jungfräuliches" Gelände für Gewerbeansiedlungen selbst in den lebensnotwendigen Durchlüftungszügen der Regionalen Grünzüge, obwohl große Teile der Stadtflächen aus Industriebrachen bestehen, die aber häufig wegen  nicht mehr bezahlbarer Sanierungs- und Aufbereitungskosten weiter ungenutzt bleiben.

Zudem befindet sich insbesondere das Ruhrgebiet in einem schnellen und auch notwendigen Strukturwandel, den aber die bankrotten Städte nur noch schwer mittragen können.

Auch von der Gemeindefinanzreform ist selbst bei Nachbesserungen wenig Abhilfe zu erwarten.

Aus all den Gründen heraus ist es nicht mehr sinnvoll und kaum noch zumutbar, dass die Ruhrgebietsstädte undifferenziert als "West-Städte" den weiteren Aufbau Ost mittragen. Daraus würde in wenigen Jahren ein "Aufbau-West", der auch nicht im Sinne der gesamten Republik sein kann. Es ist zu befürchten, dass daraus in wenigen Jahren ein "Aufbau West" werden müsste.

Auch Ministerpräsident Steinbrück hat das Problem wohl erkannt und sich zuletzt im Sinne dieses Antrags, den die MBI bereits in 2001 stellten, geäußert.

i.A. der MBI: L. Reinhard, Ratsvertreter