Durch Anklicken des MBI-Logos oben links zurück zur Startseite mehr zur “Affäre Rixecker” Sept. 05: “Gutsherr“ Rixecker und die Gier: Jämmerliches
Ende einer peinlichen Affäre?
In 2000 retteten ihn Baganz und die Parteien, nun “versteigerte“ sich (bzw. ihn) sein Sohn bei Ebay! Gottes Mühlen mahlen langsam, die Mülheimer Mühlen aber oft falsch herum! als (35 KB)
Mülheim/Ruhr, den 23.08.00Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr
Termin: 07.09.2000 Tagesordnung: öffentlich Betr.: Grundstücksverkauf Lehnerfeld 75 / Brüsseler Allee 47 / Lehnerfeld 2,4,6,8,10
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr erstattet bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum Strafanzeige gegen die Beteiligten am Grundstücksgeschäft Lehnerfeld 75 (alias
Brüsseler Str. 47 alias Lehnerfeld 2,4,6,8,10) und bittet, deren Verhalten unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und gegebenenfalls zu ahnden.
Der Wortlaut der Strafanzeige wird im Ältestenrat abgestimmt. Begründung: Obwohl die Verkaufsabwicklung in gleich mehreren Punkten von den Vorgabe-Richtlinien
des Rates und der Gemeindeordnung abwich, hat es zu keinem Zeitpunkt eine wie auch immer geartete Beteiligung des Rates gegeben.
Dennoch ist der Verkauf zwischenzeitlich vollzogen worden, wobei der letztlich erzielte Nettoerlös für die Stadtkasse augenfällig deutlich, um fast 50%, hinter jenem Wert
zurückblieb, den der Gutachterausschuss ursprünglich (und ohne Kenntnis von den zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes) festgelegt hatte, so dass sich hier
der Verdacht der Untreue/Vorteilsname durch einzelne Beteiligte aufdrängt. i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
PressemitteilungMülheim/Ruhr, den 06.09.00 Erfolg der MBI in Sachen Rixecker Zur grundsätzlichen Klärung der Vorfälle um die Grundstücksangelegenheit "Gut
Kleinlehn" (Affäre Rixecker) hat sich der OB Jens Baganz nun entschlossen, die entsprechende Akte zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Duisburg weiterzuleiten.
Daher sehen die MBI keinen Anlass mehr, ihren Antrag an den Rat der Stadt zur Erstattung einer Strafanzeige aufrechtzuhalten. |