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Interessengemeinschaft gegen das Bauprojekt “Hittfeldstr./Wichernstr.”, eine Zusammenstellung der Ereignisse “Residieren am Raffelberg - ein Günstlingsprojekt?”
 
Vermarktungsprobleme (unter MH-News, 26.05.02) Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht (MH-News 4.7.02)

“Vandalen am Raffelberg!” fürs “Residieren am Raffelberg”?
und das VG Düsseldorf sanktioniert das mit einem skandalösen Urteil!

15.4.03: Das OVG Münster hat bereits Ende Feb. ein erneutes Skandalurteil gefällt und das sowieso fast fertige Bauvorhaben Hittfeld-/Wichernstr. mit 100%-Gartenausnutzung bestätigt. Hier wird der Gesetzestext des § 34 auf den Kopf gestellt, was jeder sehen kann, weil die 17 Eigentumswohnungen sich wie die Faust aufs Auge “der Umgebung anpassen”. Nun hat auch noch der RP die Widersprüche und Beschwerden der Anwohner abgelehnt. Wo Unrecht zu Recht verbogen wird, ist das Gemeinwesen gefährdet! Nur: Die Sparkasse wird Wohnungen nicht los, ganz bestimmt nicht zu den versuchten Höchstpreisen für`s “Residieren am Raffelberg”! Oder eher “Ruinen am Raffelberg” als Mahmal für Filz und Arroganz gegen die Bürger?

13.08.02: Die Anwohner der Hittfeldstr. haben gegen das skandalöse Urteil des VG Düsseldorf Beschwerde zum “Residieren am Raffelberg” (in 17 Eigentumswohnungen in 1 Garten) eingelegt.

10.8.02: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage der Anwohner der Hittfeldstr. abgelehnt und in seiner Begründung glattweg den Sinn des Gesetzestexts des § 34, nach dem eine Baulücke geschlossen werden darf, “wenn sich das Vorhaben in die Umgebung einfügt” in sein Gegenteil verkehrt. Das VG sagt, es gäbe kein Anrecht auf  “Milieuschutz” und außerdem könnte ja sinngemäß irgendwann in Zukunft etwas anderes als die heutige Umgebung dort geplant werden. Das ist an den Haaren herbeigezogen, skandalös und ein Freibrief für nahezu alles! Gerade korrupte Bauverwaltungen können mit derartiger Begründung alles genehmigen, wenn sie nur darauf achten, dass möglichst keine oder wenig  Bebauungspläne in ihrem Stadtgebiet rechtsgültig aufgestellt werden, wie das in Mülheim der Fall ist.

30. Juli 02: Der Bauträger für das Projekt “Günstlinge am Raffelberg” - Hittfeld-, Wichernstr. - Fa. Markusbau aus Essen-Kupferdreh, hat das gesamte Grundstück bis an alle Grundstücksgrenzen mehrere m tief ausschachten lassen. Unabhängig davon, dass fraglich ist, ob bei einer GRZ von 0,4 oder selbst 0,6 100%, also GFZ 1.0, der Fläche ausgeschachtet werden dürfen, ist die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Anrainern und Anwohnern beispiellos: Ohne Ankündigung Lärm., Erschütterungen u.v.m.. Ein 60jähriger, gesunder Ahornbaum auf einem angrenzenden Grundstück muss nun gefällt werden, da die Ausschachtung die Wurzeln z.T. zerstörte. Auch das Umweltamt wurde weder gefragt noch in Kenntnis gesetzt! Wüten wie die “Vandalen am Raffelberg” für das Unvermarktbare “Residieren am Raffelberg?”? Fa. Markusbau hat sich für die ld. Gerichtsverfahren mit RA Redeker aus Bonn zwar einen der renommiertesten (und teuersten!) Anwälte engagiert, aber auch der hat sein Renomme zu verlieren!
In der Bildmitte der todgeweihte Ahorn. Der Lattenzaun markiert im Übrigen exakt die Grundstücksgrenzen! (s. Luftbild unten)

Ende Juli 02: Ausschachtarbeiten an der Hittfeldstr. abgeschlossen und nun? Wollen Sparkasse +  Markus-Bau weiter auf eigenes Risiko Fakten schaffen trotz Vermarktungsschwierigkeiten, laufender Klagen und laufender Widersprüche gegen dieses gegen Recht und Gesetz genehmigte Günstlingsprojekt: “Residieren am Raffelberg”

Das Luftbild zeigt deutlich, dass der gesamte Garten bis zum letzten qcm ausgeschachtet wurde, um eine größtmögliche Kapitalisierung des Grundstücks, das ehemals als Garten zu der Unternehmervilla Wichernstr. 4 (vorn links am Lochrand) diente, zu erzielen. Wie sich das nach § 34 BauGB in die Umgebung “einfügen” soll, das könnten weder Dax-, noch Nemx-Analysten erklären, eher die Bilanzfälscher von Enron oder Worldcom o.ä..

17. Juli 02: Die Klage der Anwohner gegen die Baugenehmigung des Projekts “Residieren am Raffelberg” hat die 1. Hürde genommen, sie wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf für zulässig erklärt! Dennoch rücken immer größere Bagger zum Ausschachten an und nerven die Anwohner von 7 bis 22 Uhr! Der Investor muss es aber eilig haben! Dennoch arbeitet der Investor Markusbau voll auf eigenes Risiko!

11. Juli 2002: Trotz laufender Widersprüche - inzwischen beim RP in Düsseldorf -, trotz Vermarktungsproblemen - nach ein Dreivierteljahr Vermarktung gibt es für die 17 geplanten Eigentumswohnungen erst 5 Kaufwillige! - und trotz eingereichter Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf wurde gestern mit dem Ausschachten des Gartengeländes an der Hittfeldstr. für das überdimensionierte “Residieren am Raffelberg” begonnen. Bis an die Grundstücksgrenzen wird ausgeschachtet.
Die Ignoranz der Mülheimer Behörden, aber auch der vermarktenden Sparkasse, ist ungeheuerlich, wenn sie gegen den Widerstand aller Anwohner von Hittfeld- Wichern- und Parkstr. dies zulässt, die Fa. Markusbau zudem ins offene Messer rennen lässt, da diese auf eigenes Risiko Fakten schafft, und damit zusätzlich Schadensersatzklagen aus der gesamten Nachbarschaft heraufbeschwört!

Mehr zu dem Skandalprojekt "Residieren am Raffelberg" oder "Wie baue ich in einem Gebiet mit 1 bis 2 Familienhäusern 17 Wohnungen in einen einzigen Garten von nur 1600qm, so dass es sich "in die Umgebung einfügt", wie die Baugenehmigung des Bauordnungsamt es vorschwindeln möchte" auf der MBI-Seite Hittfeldstr./Wichernstr.


da ist es ja, dieses gemeine, bisher “unbekannte” Löschwasserbecken