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Zusammenstellung der Ereignisse im Zusammenhang mit dem unerlaubten Bauprojekt “Residieren am Raffelberg” MBI-Beschwerdebrief  vorläufiger Baustopp am Sa., dem 2. 3.!! Dienstaufsichtsbeschwerden Vermarktungsprobleme (unter MH-News, 26.05.02)  “Vandalen am Raffelberg!”

Flugblatt weiter unten   MBI-Anfragen zum Thema

19.02.02: Planungsausschuss mit TOP: “Residieren am Raffelberg” als MBI-Anfrage. Am Morgen rückt der grosse Bagger auf dem Grundstück an, gleichzeitig erhalten die protestierenden Anwohner ein Schreiben des Bauordnungsamts:”...teile ich Ihnen mit, dass für o.g. Bauvorhaben keine Baugenehmigung erteilt wurde.” Noch Fragen???!!!

Und dann: Ein skandalöser Planungsausschuss: Viele Anwohner von Hittfeld-/Wichernstr. mussten mitansehen, wie Demokratie und Rechtstaat mit Füßen getreten und die Bürger völlig mißachtet wurden. Die MBI-Anfrage wurde in den nichtöffentlichen Teil gelegt, dort aber nicht behandelt - wird schriftlich verschickt. Der MBI-Vertreter L. Reinhard wurde wüst beschimpft, z.B.: “Sie verarschen die Bürger, wenn Sie derartige Anfragen stellen und die Bürger zum Ausschuss bestellen!” Bauordnungsamtsleiter Hüsgen: “Eine Baugenehmigung wurde nicht erteilt” (er hatte aber L. Reinhard definitiv gesagt, die sei erteilt) und “die positive Bescheidung der Bauvoranfrage ist so gut wie Baurecht, deshalb wurde die Fällgenehmigung für die Bäume gegeben” uswusf. Ja, wo leben wir denn, wenn das Bauschild seit Wochen steht und die Sparkasse die 17 Wohnungen bereits vermarktet und in ihrer Hochglanzbroschüre “Residieren am Raffelberg” angibt, einige Wohnungen und Garagen seien schon verkauft, andere reserviert? Das Bauschild steht seit 2 Wochen, die 9 großen, gesunden Bäume sind gefällt und der Bagger ist am Werk! Klein-Neapel an der Rennbahn und die "Demokraten wollen nichts sehen, hören oder wissen?

Günstlingswirtschaft am Raffelberg?
"Residieren am Raffelberg", Ecke Hittfeld-/Wichernstraße
Durfte dieses unpassende Wohnbauprojekt überhaupt genehmigt werden?

Liebe Anwohner von Hittfeldstr., Wichernstr. und Parkstr.,

Alle Bäume auf dem o.g. Eckgrundstück wurden gefällt und das Bauschild zeigt, dass hier ein Wohnprojekt entstehen soll, dass nicht in die Umgebung passt und mit 17 Wohnungen auf 4 Etagen sowie 34 Garagenplätzen deutlich zu massiv geplant und genehmigt wurde. Wenn Sie als Anlieger ebenfalls Bedenken haben, so beschweren Sie sich beim Bauordnungs- und Umweltamt. Wir wissen nicht, ob die direkten angrenzenden Eigentümer ihre Zustimmung gegeben haben. Sie können ggf. auch Widerspruch einlegen, um klären zu lassen, ob die Genehmigung zulässig war oder ob die Pläne noch abgespeckt werden müssen. Wenn Sie Fragen haben, rufen sie in der MBI-Geschäftsstelle an, werktags von 12 bis 18 Uhr.

Die MBI haben zu dem Projekt eine Anfrage an den Planungsausschuss am 19. Feb. gestellt. Die Sitzung ist öffentlich und findet statt in Raum 124 im Rathaus. Sie beginnt um 16.00 Uhr, doch dürfte der Punkt nicht vor 18.00 Uhr behandelt werden.

MBI-Anfrage (und ergänzende Fragen) an den Planungsausschuss am 19.02.01 TO: öffentlich

Betr.: Bebauung des Grundstücks Wichenstr.2/Hittfeldstr. 10

Am 31. Januar wurden auf dem Eckgrundstück Hittfeldstr./Wichernstr. alle Bäume gefällt und auf dem angebrachten Bauschild war zu lesen, dass hier „Residieren am Raffelberg" entstehen soll, eine Anlage mit etlichen Eigentumswohnungen (ETW) verschiedener Größe. Im zugehörigen Prospekt der Sparkasse kann jeder nachlesen, dass auf nur ca. 1600 qm 17 ETW mit 34 Garagenplätzen in Tief- und Sammelgaragen entstehen sollen. In der gesamten Umgebung sowohl Hittfeld- wie Wichernstr. gibt es nur freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser mit max. 2 Stockwerken. Da wirken die geplanten „Residenzen" am Raffelberg (vgl. Fotos im Anhang) unpassend und es sieht nach einer deutlichen Überausnutzung des Grundstücks aus.

Wir bitten deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wieviel qm Wohnfläche sind bei der geplanten Bebauung vorgesehen? Welche GRZ * und GFZ** ergibt sich daraus? Welche GFZ und GRZ sind in dem Gebiet zulässig?
  2. Wie hoch sind GRZ und GFZ bei der vorhandenen Bebauung in der Umgebung?
  3. Welche und wieviele Bäume von welchem Umfang sind auf dem Grundstück gefällt worden? Wo sollen die Nachpflanzungen stattfinden?
  4. Ist auf dem Grundstück Regenwasserversickerung vorgesehen, wie es die Landesgesetzgebung bei Neubauten erfordert? Wenn nicht, warum nicht und welche Ersatzmaßnahmen muss der Bauherr leisten?
  5. Wie kann eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB erteilt werden, wenn ein geplantes Gebäude sowohl in der Höhe ( 3 geschossig gegenüber 2 geschossig in der Umgebung) als auch nach GRZ und GFZ erheblich von der vorhandenen Bebauung abweicht und für den Bau ein derart großer Baumbestand gefällt werden muss?
  6. Wurden die angrenzenden und umliegenden Nachbarn und Eigentümer über das Vorhaben informiert und wurden sie um ihr Einverständnis gebeten?
    Wenn ja, gab es Widersprüche o.ä. und wie ist damit verfahren worden?
    Wenn nein, warum nicht?

Ergänzungende Fragen vom 12.02.02

Mülheim, den 07. 02. 2001 L. Reinhard, MBI-Mitglied des Planungsausschusses

* GRZ = Grundflächenzahl: gibt an, wieviel Fläche des Grundstücks bebaut werden darf
** GFZ =
Geschossflächenzahl: gibt an wieviel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche erlaubt ist.
Bei o.g. Projekt ist die Geschossfläche größer als das Grundstück, was normal nur bei Plattenbauten, Innenstädten, Stadtteilzentren u.ä. zulässig ist